Anette Kramme, MdB, SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frau Connemann, ich frage mich: In welchem
Sonnensystem bewegen Sie sich? Sind Sie überhaupt in der
Milchstraße?
Auf jeden Fall befinden Sie sich nicht auf dem Boden
der Realität der Bundesrepublik Deutschland.
Frau Connemann, Sie sagen, Sie hätten die EU-
Zeitarbeitsrichtlinie europarechtskonform umgesetzt. Hören
Sie sich Professor Düwell an! Er sagt: Das ist eindeutig
nicht der Fall. Sie hätten beispielsweise eine eindeutige
Begrenzung bei der Dauer der Leiharbeit vornehmen
müssen. Das ist aber nicht geschehen.
Sie heben die Arbeitsmarktfunktion der Leiharbeit
hervor. Sie müssten an sich auch die Untersuchung des
IAB kennen, in der es heißt, dass die Leiharbeit
allenfalls ein schmaler Steg in Arbeit ist.
Aber wir diskutieren heute über etwas anderes. Es
gibt drei Kategorien von Gesetzentwürfen. Bei der
ersten Kategorie kann man sagen: Diese Gesetze sind
großartig. Es gibt eine Kategorie zwei. Da sagt man: besser
als nichts. Dann gibt es eine Kategorie drei. Da kann
man nur sagen: einfach Humbug.
Wir diskutieren heute wieder über Verbesserungen für
Leiharbeitnehmer. Konkret geht es darum, Sanktions-
und Kontrollmechanismen aus dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz auch für die Leiharbeit tauglich zu machen.
Sie halten sich dabei – das müssen wir Ihnen zugestehen –
an die Verabredungen, die im Rahmen der
Regelsatzverhandlungen getroffen worden sind.
Aber Sie nehmen nur eine Umsetzung eins zu eins vor.
Kein Jota mehr!
Es ist das absolute Minimum, was Sie uns hier vorlegen.
Dabei gibt es Besonderheiten in der Leiharbeit, zumal
die Leiharbeit jetzt grenzüberschreitend stattfindet.
Dabei wissen wir: Leiharbeit ist Leidarbeit. Drei Viertel
aller Leiharbeitnehmer arbeiten unter der
Niedriglohnschwelle. 60 Prozent der Leiharbeitnehmer haben eine
schlechtere Bezahlung als Stammarbeitnehmer auf exakt
dem gleichen Arbeitsplatz. Jeder achte
Leiharbeitnehmer erhält Aufstockungsleistungen nach dem SGB II.
Natürlich begrüßen wir, dass es jetzt endlich zu einer
Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
kommt, wobei wir natürlich hoffen, dass es etwas mehr
Engagement der Arbeitsministerin gibt, damit diese
Lohnuntergrenze tatsächlich schnell greifen kann.
Selbstverständlich begrüßen wir, dass es Meldepflichten
für Entleiher gibt, die Leiharbeiter von ausländischen
Verleihern beschäftigen. Wir sind natürlich auch dankbar
dafür, dass es Kontroll- und Sanktionsmechanismen
gibt. Aber es bleiben einige problematische
Fallkonstellationen.
Nehmen wir Folgendes an: Eine ausländische
Leiharbeitsfirma kommt in die Bundesrepublik Deutschland.
Das ist genau der Fall, für den wir jetzt – so Ihre
Auffassung – die Lohnuntergrenze gebildet haben. Die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellt fest, dass der Mindestlohn
dort nicht gezahlt wird. Es ist gut und richtig, dass diese
ausländische Leiharbeitsfirma ohne Weiteres eins auf
den Deckel bekommen wird. Aber der Mindestlohn für
den individuellen Leiharbeitnehmer ist damit noch lange
nicht durchgesetzt. Vielmehr muss der
Mindestlohnanspruch im Ausland vollstreckt werden.
Nach dem, was wir bei den Prozessen gegen die
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit
festgestellt haben, bin ich mir ganz sicher: Es wird
insgesamt nicht sehr viele Prozesse geben; es wird eine
Reihe von Leiharbeitnehmern und
Leiharbeitnehmerinnen geben, die leer ausgehen werden. Angesichts dessen
frage ich Sie: Warum haben Sie nicht ähnlich wie bei
einem anderen Rechtsgedanken eine Entleiherhaftung
eingeführt, sodass die Leiharbeitnehmer und Leiharbeitneh-merinnen hier in der Bundesrepublik Deutschland
klagen und vollstrecken können?
Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir haben einen
weiteren Ansatzpunkt: Wir werden mehr ausländische
Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen in der
Bundesrepublik Deutschland haben. In Berlin gibt es
eine Beratungsstelle, die uns im Übrigen in der
Sachverständigenanhörung Schauerliches berichtet hat. An sich
ist es doch legitim und in höchstem Maße
nachvollziehbar, dass wir Menschen, die keine Kenntnisse vom
deutschen Rechtssystem haben, mit einer Beratung zur
Verfügung stehen. Auch da tut sich leider überhaupt nichts.
Ein zusätzliches Problem, liebe Kollegen und
Kolleginnen, ist in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
angelegt. Ich will nicht sagen, dass die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit schlecht arbeitet. Im Gegenteil: Wir sind
angetan von dem, was dort in den letzten Jahren bewirkt
worden ist. Dort sind 6 500 Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen tätig.
Aber wir müssen auch eines sehen: Wir haben dieser
Behörde dadurch immense zusätzliche Aufgaben
übertragen, dass es immer mehr Mindestlöhne in der
Bundesrepublik Deutschland gibt. Allein wegen der Leiharbeit
werden 900 000 Arbeitsverhältnisse zusätzlich
überwacht werden müssen. Angesichts dessen sage ich
Ihnen, meine Damen und Herren von der Union: Es ist
schäbig, dort in den nächsten zwei Jahren lediglich eine
Personalaufstockung von 100 Planstellen vorzunehmen.
Dies nützt nichts, wird aber dazu führen, dass
Lohndumping keine Schranken gesetzt wird und dass es
tatsächlich stattfinden wird. Die IG BAU hat gesagt, dass wir
tatsächlich etwa 4 800 zusätzliche Stellen brauchen, um
effektiv zu kontrollieren. Bereinigen wir das und sagen
wir, dass eine ordentliche Portion dazukommen muss;
dann werden wir stärker sein.
Ihrerseits ist leider nicht klar geregelt worden, was
geschieht, wenn ein Leiharbeitnehmer mit der neuen
Lohnuntergrenze in einem Betrieb arbeitet, für den ein
anderer Mindestlohn gilt. Es wäre so einfach gewesen,
dafür eine Regelung in den Gesetzentwurf aufzunehmen,
die besagt, der Leiharbeitnehmer bekomme im Zweifel
den höheren Mindestlohn. Aber auch das ist Ihrerseits
unterblieben.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, im Endergebnis
werden wir die Probleme in der Leiharbeit nur dann
lösen, wenn einige essenzielle Sachen geregelt werden.
Dazu gehört, dass wir endlich die gleiche Bezahlung für
die gleiche Arbeit durchsetzen. Anderenfalls werden
weiterhin sinnvolle Stammarbeitsplätze vernichtet und
in die Leiharbeit abgedrängt. Sie werden damit
bewirken, dass der Niedriglohnsektor in der Bundesrepublik
weiter wächst – mit verheerenden volkswirtschaftlichen
Folgen für die Zukunft.
Des Weiteren ist es sinnvoll, dass
Leiharbeitsverhältnisse nicht mehr befristet durchgeführt werden können.
Ihre, die vorherige Regierung in Nordrhein-Westfalen
hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem festgestellt
worden ist, dass eine Synchronisierung zwischen
Arbeitsverhältnissen und Auftragsdauer stattfindet. Das
kann und darf in der Leiharbeit nicht sein.
Ein allerletzter Punkt. Die Betriebsräte in den
Entleiherbetrieben brauchen endlich mehr
Mitbestimmungsrechte. Betriebsräte müssen mit darüber entscheiden
können, ob Leiharbeiter im Betrieb sind, wie lange sie
im Betrieb sind, in welchen Abteilungen sie dort tätig
sind und welche Tätigkeiten sie dort konkret ausführen.
Meine Damen und Herren von der Union, Sie werden
sich noch ein ganzes Stück bewegen müssen, damit die
Probleme der Leiharbeit, einem prekären
Arbeitsverhältnis, gelöst werden. In diesem Sinne: Strengen Sie sich
an!
Frau Connemann, ich frage mich: In welchem
Sonnensystem bewegen Sie sich? Sind Sie überhaupt in der
Milchstraße?
Auf jeden Fall befinden Sie sich nicht auf dem Boden
der Realität der Bundesrepublik Deutschland.
Frau Connemann, Sie sagen, Sie hätten die EU-
Zeitarbeitsrichtlinie europarechtskonform umgesetzt. Hören
Sie sich Professor Düwell an! Er sagt: Das ist eindeutig
nicht der Fall. Sie hätten beispielsweise eine eindeutige
Begrenzung bei der Dauer der Leiharbeit vornehmen
müssen. Das ist aber nicht geschehen.
Sie heben die Arbeitsmarktfunktion der Leiharbeit
hervor. Sie müssten an sich auch die Untersuchung des
IAB kennen, in der es heißt, dass die Leiharbeit
allenfalls ein schmaler Steg in Arbeit ist.
Aber wir diskutieren heute über etwas anderes. Es
gibt drei Kategorien von Gesetzentwürfen. Bei der
ersten Kategorie kann man sagen: Diese Gesetze sind
großartig. Es gibt eine Kategorie zwei. Da sagt man: besser
als nichts. Dann gibt es eine Kategorie drei. Da kann
man nur sagen: einfach Humbug.
Wir diskutieren heute wieder über Verbesserungen für
Leiharbeitnehmer. Konkret geht es darum, Sanktions-
und Kontrollmechanismen aus dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz auch für die Leiharbeit tauglich zu machen.
Sie halten sich dabei – das müssen wir Ihnen zugestehen –
an die Verabredungen, die im Rahmen der
Regelsatzverhandlungen getroffen worden sind.
Aber Sie nehmen nur eine Umsetzung eins zu eins vor.
Kein Jota mehr!
Es ist das absolute Minimum, was Sie uns hier vorlegen.
Dabei gibt es Besonderheiten in der Leiharbeit, zumal
die Leiharbeit jetzt grenzüberschreitend stattfindet.
Dabei wissen wir: Leiharbeit ist Leidarbeit. Drei Viertel
aller Leiharbeitnehmer arbeiten unter der
Niedriglohnschwelle. 60 Prozent der Leiharbeitnehmer haben eine
schlechtere Bezahlung als Stammarbeitnehmer auf exakt
dem gleichen Arbeitsplatz. Jeder achte
Leiharbeitnehmer erhält Aufstockungsleistungen nach dem SGB II.
Natürlich begrüßen wir, dass es jetzt endlich zu einer
Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
kommt, wobei wir natürlich hoffen, dass es etwas mehr
Engagement der Arbeitsministerin gibt, damit diese
Lohnuntergrenze tatsächlich schnell greifen kann.
Selbstverständlich begrüßen wir, dass es Meldepflichten
für Entleiher gibt, die Leiharbeiter von ausländischen
Verleihern beschäftigen. Wir sind natürlich auch dankbar
dafür, dass es Kontroll- und Sanktionsmechanismen
gibt. Aber es bleiben einige problematische
Fallkonstellationen.
Nehmen wir Folgendes an: Eine ausländische
Leiharbeitsfirma kommt in die Bundesrepublik Deutschland.
Das ist genau der Fall, für den wir jetzt – so Ihre
Auffassung – die Lohnuntergrenze gebildet haben. Die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellt fest, dass der Mindestlohn
dort nicht gezahlt wird. Es ist gut und richtig, dass diese
ausländische Leiharbeitsfirma ohne Weiteres eins auf
den Deckel bekommen wird. Aber der Mindestlohn für
den individuellen Leiharbeitnehmer ist damit noch lange
nicht durchgesetzt. Vielmehr muss der
Mindestlohnanspruch im Ausland vollstreckt werden.
Nach dem, was wir bei den Prozessen gegen die
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit
festgestellt haben, bin ich mir ganz sicher: Es wird
insgesamt nicht sehr viele Prozesse geben; es wird eine
Reihe von Leiharbeitnehmern und
Leiharbeitnehmerinnen geben, die leer ausgehen werden. Angesichts dessen
frage ich Sie: Warum haben Sie nicht ähnlich wie bei
einem anderen Rechtsgedanken eine Entleiherhaftung
eingeführt, sodass die Leiharbeitnehmer und Leiharbeitneh-merinnen hier in der Bundesrepublik Deutschland
klagen und vollstrecken können?
Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir haben einen
weiteren Ansatzpunkt: Wir werden mehr ausländische
Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen in der
Bundesrepublik Deutschland haben. In Berlin gibt es
eine Beratungsstelle, die uns im Übrigen in der
Sachverständigenanhörung Schauerliches berichtet hat. An sich
ist es doch legitim und in höchstem Maße
nachvollziehbar, dass wir Menschen, die keine Kenntnisse vom
deutschen Rechtssystem haben, mit einer Beratung zur
Verfügung stehen. Auch da tut sich leider überhaupt nichts.
Ein zusätzliches Problem, liebe Kollegen und
Kolleginnen, ist in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
angelegt. Ich will nicht sagen, dass die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit schlecht arbeitet. Im Gegenteil: Wir sind
angetan von dem, was dort in den letzten Jahren bewirkt
worden ist. Dort sind 6 500 Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen tätig.
Aber wir müssen auch eines sehen: Wir haben dieser
Behörde dadurch immense zusätzliche Aufgaben
übertragen, dass es immer mehr Mindestlöhne in der
Bundesrepublik Deutschland gibt. Allein wegen der Leiharbeit
werden 900 000 Arbeitsverhältnisse zusätzlich
überwacht werden müssen. Angesichts dessen sage ich
Ihnen, meine Damen und Herren von der Union: Es ist
schäbig, dort in den nächsten zwei Jahren lediglich eine
Personalaufstockung von 100 Planstellen vorzunehmen.
Dies nützt nichts, wird aber dazu führen, dass
Lohndumping keine Schranken gesetzt wird und dass es
tatsächlich stattfinden wird. Die IG BAU hat gesagt, dass wir
tatsächlich etwa 4 800 zusätzliche Stellen brauchen, um
effektiv zu kontrollieren. Bereinigen wir das und sagen
wir, dass eine ordentliche Portion dazukommen muss;
dann werden wir stärker sein.
Ihrerseits ist leider nicht klar geregelt worden, was
geschieht, wenn ein Leiharbeitnehmer mit der neuen
Lohnuntergrenze in einem Betrieb arbeitet, für den ein
anderer Mindestlohn gilt. Es wäre so einfach gewesen,
dafür eine Regelung in den Gesetzentwurf aufzunehmen,
die besagt, der Leiharbeitnehmer bekomme im Zweifel
den höheren Mindestlohn. Aber auch das ist Ihrerseits
unterblieben.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, im Endergebnis
werden wir die Probleme in der Leiharbeit nur dann
lösen, wenn einige essenzielle Sachen geregelt werden.
Dazu gehört, dass wir endlich die gleiche Bezahlung für
die gleiche Arbeit durchsetzen. Anderenfalls werden
weiterhin sinnvolle Stammarbeitsplätze vernichtet und
in die Leiharbeit abgedrängt. Sie werden damit
bewirken, dass der Niedriglohnsektor in der Bundesrepublik
weiter wächst – mit verheerenden volkswirtschaftlichen
Folgen für die Zukunft.
Des Weiteren ist es sinnvoll, dass
Leiharbeitsverhältnisse nicht mehr befristet durchgeführt werden können.
Ihre, die vorherige Regierung in Nordrhein-Westfalen
hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem festgestellt
worden ist, dass eine Synchronisierung zwischen
Arbeitsverhältnissen und Auftragsdauer stattfindet. Das
kann und darf in der Leiharbeit nicht sein.
Ein allerletzter Punkt. Die Betriebsräte in den
Entleiherbetrieben brauchen endlich mehr
Mitbestimmungsrechte. Betriebsräte müssen mit darüber entscheiden
können, ob Leiharbeiter im Betrieb sind, wie lange sie
im Betrieb sind, in welchen Abteilungen sie dort tätig
sind und welche Tätigkeiten sie dort konkret ausführen.
Meine Damen und Herren von der Union, Sie werden
sich noch ein ganzes Stück bewegen müssen, damit die
Probleme der Leiharbeit, einem prekären
Arbeitsverhältnis, gelöst werden. In diesem Sinne: Strengen Sie sich
an!