Politics

Kaweh Mansoori, MdB, SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauende!
Der heutige Gesetzentwurf der Union ist ein guter Anlass, um festzuhalten, was
die Regierungskoalition im ersten Jahr für die Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht hat. Ich halte fest: Es ist mehr als
das, was die Union in zwölf Jahren Verkehrsministerium geschafft hat.

Warum machen wir das? Weil die Modernisierung unseres Landes keinen
Aufschub duldet, weil es um den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen geht,
weil es um die Sicherheit der Energieversorgung geht und weil wir das nur
schaffen werden, wenn wir neue Technologien und eine moderne Infrastruktur
hinbekommen. Deswegen handelt die Koalition ab dem ersten Tag der
Regierungsübernahme. Umfangreiche Pakete haben den Bundestag bereits passiert
oder sind im Geschäftsgang. Das ist nicht das Ende, sondern erst der Anfang.

Viele Menschen in unserem Land sind frustriert von ewigen und
kostspieligen Baustellen, von fehlender Digitalisierung auf dem Bürgeramt, von
verspäteten und überteuerten Zügen, vom fehlenden Mobilfunknetz und schlechtem
Internet.

Die Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Gerichtsverfahren
ist deswegen kein Selbstzweck, sondern die Antwort auf die Probleme der Menschen
in dieser Republik.
Im Frühjahr haben wir uns um die massive Beschleunigung des Ausbaus
der erneuerbaren Energien gekümmert. Dazu gehört die Festschreibung der
erneuerbaren Energien und des Netzausbaus als überragendes öffentliches
Interesse sowie die Einführung verbindlicher Flächenziele für Windkraft an Land.
Schluss gemacht hingegen haben wir mit der 10‑H-Abstandsregel; das ist sozusagen
ihr bayerisches Herzensanliegen.
Im weiteren Verlauf des Jahres haben wir auch Anpassungen beim
Artenschutz vorgenommen, nicht durch Absenkung des Schutzes, wie die Kollegin
ausgeführt hat, sondern durch Standardisierung. Das ist ein gelungener Ausgleich
von Arten- und Klimaschutz. Lassen Sie uns mehr Pragmatismus wagen.

Wir beenden mit einer weiteren Gesetzesinitiative die unnötigen
Doppelprüfungen zwischen sich überschneidenden Planungsverfahren. Ebenso haben
wir die in der Pandemie bewährte digitale Bürgerbeteiligung verlängert.
Als in diesem Jahr letzter Baustein unserer Beschleunigungspakete hat
das Kabinett am Mittwoch einen Beschluss zur Änderung der
Verwaltungsgerichtsordnung und weiterer Gesetze gefasst. Hiermit soll im
gerichtlichen Verfahren großen Infrastrukturprojekten Vorfahrt gegeben werden.
Behörden werden Fristen zur Klageerwiderung gesetzt. Nicht jeder formelle Fehler
behindert im vorbeugenden Rechtsschutz. Eine schnelle gerichtliche
Konfliktbeilegung wird damit gestärkt. Das ist eine gute Nachricht.

Aber bei den bisher aufgezählten Maßnahmen kann und wird es nicht
bleiben. Neben weiteren Beschleunigungspaketen, zum Beispiel im Bereich Verkehr,
brauchen wir mehr Personal, eine flexible Behördeninfrastruktur und die
vollständige Digitalisierung des Antragswesens; denn die Beschleunigung beginnt
beim Kampf gegen Leitz-Ordner und Aktenberge.

Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Ausnahmen von der
Umweltverträglichkeitsprüfung für Brücken verkennen hingegen europarechtliche
Hürden; denn die Ausnahmen von der UVP-Pflicht werden sehr streng und restriktiv
ausgelegt. Dazu gehören meistens Katastrophenfälle wie zum Beispiel die
Möglichkeit einer Energiemangellage. Beschleunigung darf für die Politik jedoch
niemals bedeuten, rechtswidrige Entscheidungen zu produzieren; denn das wäre das
Modell Scheuer.

Ich stimme der Union allerdings zu: Nicht jede Maßnahme an einer
Brücke braucht unbedingt eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Wir müssten dann als Gesetzgeber allerdings schon regeln, wo die
Grenze zwischen Bau, Erneuerung und Verbesserung verläuft, wann wir eine Prüfung
brauchen und wann nicht. Sie schlawinern um dieses Thema herum, indem sie es mit
einer Verordnungsermächtigung regeln wollen.

Ich habe meine Zweifel, ob das nach einem Verkehrsminister Andi
Scheuer eine gute Idee ist.
In letzter Zeit hat Kollege Ploß ebenfalls kritisiert, dass die Ampel
eher am Verbandsklagerecht festhalte als an der Planungsbeschleunigung. Seine
Lösung lautet, das Verbandsklagerecht einzuschränken. Auch dieser Vorschlag
das wissen Sieist europarechtswidrig. Die Urteile des EuGH aus dem Jahr 2015
haben Sie sicherlich, wenn Sie ehrlich sind, zur Kenntnis genommen.
Wir als Koalition versuchenund das sollten Sie zur Kenntnis
nehmen –, eine europarechtskonforme Lösung zu finden. Das Justizministerium
schlägt vor: Wer innerhalb gerichtlicher Frist im Prozess ein Argument nicht
einbringt, ist damit im weiteren Verlauf ausgeschlossen. Das ist ein
pragmatischer europarechtskonformer Weg. Es finden sich weitere Vorschläge auch
im Bund-Länder-Papier.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Es ist gut, dass wir in den Zielen
übereinstimmen. Die Ampel bringt ein Gesetz nach dem anderen ein, um
Planungsverfahren zu beschleunigen. Sie hingegen beschleunigen nur das Tempo
halbgarer Vorschläge.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.