Anette Kramme, MdB, SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Wir haben folgende Tatsache zu beobachten:
In dieser Legislaturperiode wurde uns bislang von der
Arbeitsministerin lediglich eine Handvoll von Gesetzen
vorgelegt. Jetzt aber geht es wahrlich Schlag auf Schlag,
ein Gesetzentwurf jagt den anderen – zum
Rentenbeitrag, zur Unfallversicherung, zu den Minijobs.
Sogar bei den Regelungen für die
Bezirksschornsteinfeger wird an den Stellschrauben gedreht. Das artet in
geradezu hektischen Aktionismus aus. Aber Sie wissen:
Mit hektischem Aktionismus geht immer schlechte
Qualität einher.
Man glaubt nicht, dass diese Arbeitsministerin sage und
schreibe drei Jahre Zeit hatte, um über die erwähnten
Gesetzentwürfe nachzudenken.
Heute beraten wir abschließend über das Thema
Minijobs. Am Freitag hat Ministerin Schröder auf einer
Konferenz des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend 45 Minuten über die Minijobs
gesprochen, den eigenen Gesetzentwurf jedoch noch nicht
einmal erwähnt.
Die Unionsabgeordnete Winkelmeier-Becker hat
gesagt: Dieser Gesetzentwurf ist nicht das Konzept der
Unionsfraktion. – Herr Schiewerling, bei Ihnen hat sich
das etwas anders angehört. Auf der Webseite des
Familienministeriums – Sie gestatten mir, dass ich zitiere –
heißt es:
Im Idealfall sind Minijobs ein Übergang in die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Häufig
werden sie aber diesem Anspruch nicht gerecht.
… Die Attraktivität einer Beschäftigung im
Minijob … wandelt sich mit der Zeit oftmals in
Ernüchterung über Entwicklungschancen,
Einkommensperspektiven und Alterssicherungsansprüche um.
Im ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung
aus dem Jahr 2011 heißt es, Lebensverläufe in Minijobs
seien desaströs.
Meine Damen und Herren in der Union, ist das nicht
ziemlich eindeutig? Für Rentner und Studenten mögen
Minijobs eine gewisse Attraktivität haben. Dabei wäre
es manchmal sinnvoller, wenn auch Studenten einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgingen.
Aber für die meisten anderen Menschen werden Minijobs
zur biografischen Sackgasse. Minijobber erhalten
weitaus weniger Stundenlohn. Im Jahr 2006 waren es im
Durchschnitt 9 Euro; Vollzeitbeschäftigte hatten 18 Euro.
Es gibt Diskriminierung bei bezahltem Urlaub oder beim
Mutterschutz. Im Jahr 2004 erhielt nicht einmal jeder
Dreizehnte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; von
den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten waren es
weitaus mehr. Es gibt Rentenarmut bei Frauen vor allen
Dingen aus dem Westen. Ich habe mir gestern die Zahlen
aus der AVID-Studie herausgesucht. 50 Prozent Frauen
im Westen haben im Durchschnitt sieben Jahre einen
Minijob in ihrer Erwerbsbiografie. Das bedeutet massive
Einbußen bei der Altersrente.
10 Prozent der Frauen üben 13, 14, 15 oder sogar
16 Jahre einen Minijob aus.
Viele Frauen haben oft keine Wahl – gerade nach der
Babypause –, einen anderen Job als einen Minijob zu
bekommen. Im Handel sind über viele Jahre
sozialversicherungspflichtige Jobs vernichtet worden. Genauso
sieht es in der Gastronomie aus. Wenn Sie sagen, Herr
Schiewerling, im Bereich des Handels habe sich etwas
verändert, dann kann ich nicht nachvollziehen, dass die
Zahl der Minijobs dennoch weiter ansteigt.
All diese Probleme kommen aber in Ihrem
Gesetzentwurf nicht vor. Sie machen zweierlei: Sie nehmen eine
Ausweitung der Minijobgrenzen vor und sorgen damit
für eine Verfestigung dieser katastrophalen
Beschäftigungsform. Sie sagen, es solle eine Versicherungspflicht
mit der Möglichkeit des Opt-out geben, schreiben aber
gleichzeitig, dass diese Möglichkeit so gut wie gar nicht
in Anspruch genommen werden wird.
Die Erhöhung der Schwellenwerte ermöglicht es noch
leichter, normale Jobs in Minijobs zu zerlegen.
Es geht angeblich um eine Anpassung an die allgemeine
Einkommensentwicklung. Aber der
Durchschnittsverdienst liegt nur bei 220 Euro. Es ist eine Illusion, davon
auszugehen, dass Arbeitgeber die Stundenlöhne erhöhen
werden, und auch Minijobber wollen tatsächlich höhere
Stundenzahlen haben; wir haben dies erst in der
Sachverständigenanhörung vernommen. Tatsächlich wollen
sie circa 20 Stunden und nicht lediglich 12 Stunden in
der Woche arbeiten.
Wir brauchen etwas anderes. Wir brauchen eine
Rückführung der Minijobs.
Es geht im Prinzip um Folgendes: Wir brauchen eine
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, sodass
Teilzeitbeschäftigung auch befristet ausgeübt werden
kann und Frauen so wieder einer regulären
Vollzeitbeschäftigung nachgehen können. Es gibt im Teilzeit- und
Befristungsgesetz einen Rechtsanspruch auf
Aufstockung der Arbeitszeit. Leider kennt niemand diesen
Anspruch; vielleicht müssen wir ihn noch genauer und
besser formulieren, damit sich daraus mehr Chancen
ergeben.
Wir sollten überlegen, das Nachweisgesetz zu ändern,
weil gerade Minijobber häufig keine Arbeitsverträge
bekommen. Wir sollten überlegen, dies – genauso wie im
Berufsausbildungsgesetz – strafbewehrt zu gestalten,
also Verstöße mit einer Geldbuße zu belegen.
Wir sollten, damit die Hürde bei 400 auf 401 Euro
leichter überwunden wird, über die Einführung einer
Gleitzeitzonenregelung nachdenken, wie es beispielsweise
das Institut Arbeit und Qualifikation vorsieht.
Meine Damen und Herren, zuallerletzt sei noch etwas
zur Rentenversicherung gesagt: Ihre angebliche
Absicherung verkommt zur Marginalie. Ihr Tiger ist nicht nur
zahnlos, er ist ein pazifistischer Vegetarier.
In diesem Sinne herzlichen Dank.
Kollegen! Wir haben folgende Tatsache zu beobachten:
In dieser Legislaturperiode wurde uns bislang von der
Arbeitsministerin lediglich eine Handvoll von Gesetzen
vorgelegt. Jetzt aber geht es wahrlich Schlag auf Schlag,
ein Gesetzentwurf jagt den anderen – zum
Rentenbeitrag, zur Unfallversicherung, zu den Minijobs.
Sogar bei den Regelungen für die
Bezirksschornsteinfeger wird an den Stellschrauben gedreht. Das artet in
geradezu hektischen Aktionismus aus. Aber Sie wissen:
Mit hektischem Aktionismus geht immer schlechte
Qualität einher.
Man glaubt nicht, dass diese Arbeitsministerin sage und
schreibe drei Jahre Zeit hatte, um über die erwähnten
Gesetzentwürfe nachzudenken.
Heute beraten wir abschließend über das Thema
Minijobs. Am Freitag hat Ministerin Schröder auf einer
Konferenz des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend 45 Minuten über die Minijobs
gesprochen, den eigenen Gesetzentwurf jedoch noch nicht
einmal erwähnt.
Die Unionsabgeordnete Winkelmeier-Becker hat
gesagt: Dieser Gesetzentwurf ist nicht das Konzept der
Unionsfraktion. – Herr Schiewerling, bei Ihnen hat sich
das etwas anders angehört. Auf der Webseite des
Familienministeriums – Sie gestatten mir, dass ich zitiere –
heißt es:
Im Idealfall sind Minijobs ein Übergang in die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Häufig
werden sie aber diesem Anspruch nicht gerecht.
… Die Attraktivität einer Beschäftigung im
Minijob … wandelt sich mit der Zeit oftmals in
Ernüchterung über Entwicklungschancen,
Einkommensperspektiven und Alterssicherungsansprüche um.
Im ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung
aus dem Jahr 2011 heißt es, Lebensverläufe in Minijobs
seien desaströs.
Meine Damen und Herren in der Union, ist das nicht
ziemlich eindeutig? Für Rentner und Studenten mögen
Minijobs eine gewisse Attraktivität haben. Dabei wäre
es manchmal sinnvoller, wenn auch Studenten einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgingen.
Aber für die meisten anderen Menschen werden Minijobs
zur biografischen Sackgasse. Minijobber erhalten
weitaus weniger Stundenlohn. Im Jahr 2006 waren es im
Durchschnitt 9 Euro; Vollzeitbeschäftigte hatten 18 Euro.
Es gibt Diskriminierung bei bezahltem Urlaub oder beim
Mutterschutz. Im Jahr 2004 erhielt nicht einmal jeder
Dreizehnte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; von
den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten waren es
weitaus mehr. Es gibt Rentenarmut bei Frauen vor allen
Dingen aus dem Westen. Ich habe mir gestern die Zahlen
aus der AVID-Studie herausgesucht. 50 Prozent Frauen
im Westen haben im Durchschnitt sieben Jahre einen
Minijob in ihrer Erwerbsbiografie. Das bedeutet massive
Einbußen bei der Altersrente.
10 Prozent der Frauen üben 13, 14, 15 oder sogar
16 Jahre einen Minijob aus.
Viele Frauen haben oft keine Wahl – gerade nach der
Babypause –, einen anderen Job als einen Minijob zu
bekommen. Im Handel sind über viele Jahre
sozialversicherungspflichtige Jobs vernichtet worden. Genauso
sieht es in der Gastronomie aus. Wenn Sie sagen, Herr
Schiewerling, im Bereich des Handels habe sich etwas
verändert, dann kann ich nicht nachvollziehen, dass die
Zahl der Minijobs dennoch weiter ansteigt.
All diese Probleme kommen aber in Ihrem
Gesetzentwurf nicht vor. Sie machen zweierlei: Sie nehmen eine
Ausweitung der Minijobgrenzen vor und sorgen damit
für eine Verfestigung dieser katastrophalen
Beschäftigungsform. Sie sagen, es solle eine Versicherungspflicht
mit der Möglichkeit des Opt-out geben, schreiben aber
gleichzeitig, dass diese Möglichkeit so gut wie gar nicht
in Anspruch genommen werden wird.
Die Erhöhung der Schwellenwerte ermöglicht es noch
leichter, normale Jobs in Minijobs zu zerlegen.
Es geht angeblich um eine Anpassung an die allgemeine
Einkommensentwicklung. Aber der
Durchschnittsverdienst liegt nur bei 220 Euro. Es ist eine Illusion, davon
auszugehen, dass Arbeitgeber die Stundenlöhne erhöhen
werden, und auch Minijobber wollen tatsächlich höhere
Stundenzahlen haben; wir haben dies erst in der
Sachverständigenanhörung vernommen. Tatsächlich wollen
sie circa 20 Stunden und nicht lediglich 12 Stunden in
der Woche arbeiten.
Wir brauchen etwas anderes. Wir brauchen eine
Rückführung der Minijobs.
Es geht im Prinzip um Folgendes: Wir brauchen eine
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, sodass
Teilzeitbeschäftigung auch befristet ausgeübt werden
kann und Frauen so wieder einer regulären
Vollzeitbeschäftigung nachgehen können. Es gibt im Teilzeit- und
Befristungsgesetz einen Rechtsanspruch auf
Aufstockung der Arbeitszeit. Leider kennt niemand diesen
Anspruch; vielleicht müssen wir ihn noch genauer und
besser formulieren, damit sich daraus mehr Chancen
ergeben.
Wir sollten überlegen, das Nachweisgesetz zu ändern,
weil gerade Minijobber häufig keine Arbeitsverträge
bekommen. Wir sollten überlegen, dies – genauso wie im
Berufsausbildungsgesetz – strafbewehrt zu gestalten,
also Verstöße mit einer Geldbuße zu belegen.
Wir sollten, damit die Hürde bei 400 auf 401 Euro
leichter überwunden wird, über die Einführung einer
Gleitzeitzonenregelung nachdenken, wie es beispielsweise
das Institut Arbeit und Qualifikation vorsieht.
Meine Damen und Herren, zuallerletzt sei noch etwas
zur Rentenversicherung gesagt: Ihre angebliche
Absicherung verkommt zur Marginalie. Ihr Tiger ist nicht nur
zahnlos, er ist ein pazifistischer Vegetarier.
In diesem Sinne herzlichen Dank.