Politics

Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB, SPD

In dem Antrag
der FDP-Fraktion, über den wir uns hier unterhalten
wollen, fehlt mir der Hinweis darauf, wieso Städte und
Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen aussprechen.
Es klingt in Ihrem Text so, als ob die Fahrverbote erteilt
werden, um die Liebhaber historischer Fahrzeuge zu
ärgern, den Wirtschaftsfaktor kaputtzumachen und die
Oldtimer-Werkstätten in den Zentren der Städte in den
Ruin zu treiben. Der eigentliche Hintergrund für die
Fahrverbote ist die Erkenntnis, dass Schadstoffe in der
Luft zu Atemwegserkrankungen führen und krebserregend
sind.
Hierzu einige Fakten: Nach Untersuchungen der
Weltgesundheitsbehörde wurde im Jahr 2000 durch Partikel
die durchschnittliche Lebenszeit aller Europäer im Mittel
um 8,6 Monate und in Deutschland sogar um 10,2 Monate
verkürzt. Schon 1954/55 – also vor mehr als fünfzig
Jahren – wurde die tumorbildende Wirkung von
Dieselmotorabgasen auf Mäusehaut beschrieben. Tests in den 70er-
Jahren und 80er-Jahren bestätigten den Verdacht, dass
Dieselmotorabgas bei Ratten Lungentumore erzeugt.
In neueren Untersuchungen wurde ein eindeutiger
Zusammenhang zwischen Partikelexposition und
Gesamtmortalität, Mortalität durch Herz-Kreislauf-
Erkrankungen und bei Lungenkrebs festgestellt. Kinder und
Menschen über 65 Jahren reagieren auch auf niedrige
Konzentrationen.
Im Zuge der Umsetzung der Aktions- und
Luftreinhaltepläne sind ganzjährige Fahrverbote für Fahrzeuge
mit veralteter Abgastechnik der Schadstoffgruppe 1 in
Umweltzonen vorgesehen. Die FDP möchte für das
Kulturgut Oldtimer eine generelle Ausnahmeregelung. Sie
beklagt, dass die gesamte Wirtschaftsbranche Oldtimer und
die spezialisierten Werkstätten vor dem Aus stehen.Obwohl die Oldtimer am gesamten Pkw-Bestand nur
einen Anteil von circa 0,44 Prozent haben, betragen ihre
Anteile nach Berechnungen des Umweltbundesamtes an
den gesamten Otto-Pkw-Schadstoffemissionen in
Deutschland – trotz der geringeren Fahrleistung – circa 6 Prozent
bei den Kohlenmonoxidemissionen circa 5 Prozent bei
den Kohlenwasserstoffen und circa 3 Prozent bei den
Stickoxidemissionen. Dies liegt an den hohen
spezifischen Emissionen der alten Fahrzeuge. Im Vergleich zu
einem modernen Euro-4-Otto-Pkw emittieren Oldtimer
35-mal höhere CO-, 60-mal höhere VOC- und 45-mal
höhere NOx-Emissionen. Der Anteil an den
Feinstaubemissionen kann nicht quantifiziert werden.
Auch wenn nicht der direkte Zusammenhang zum
Feinstaubausstoß besteht, handelt es sich bei den Oldtimern
um Dreckschleudern, die mit ihren Schadstoffen die
Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung belasten.
Dass allein in Deutschland pro Jahr 65 000 Menschen an
den Folgen der Luftverschmutzung sterben und 30 Prozent
der Kinder an Atemwegserkrankungen leiden, hat zu den
Fahrverboten für Fahrzeuge mit veralteter Abgastechnik
in Umweltzonen geführt. Dies sollte nicht vergessen
werden.
Heute tritt die sogenannte Feinstaubverordnung in
Kraft. Eigentlich handelt es sich dabei um die 35.
Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes.
In Deutschland gilt seit Beginn des Jahres 2005 eine
EU-Richtlinie, die besagt, dass die Grenzwerte für
Feinstaub „nur“ an 35 Tagen im Jahr überschritten werden
dürfen. Allerdings wurden diese Grenzwerte für
Feinstaub in den vergangenen Jahren in allen deutschen
Großstädten um ein Vielfaches überschritten. Die
Verordnung soll die Kommunen nun in die Lage versetzen,
Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoß aus
Umweltzonen in den Innenstädten zu verbannen.
Wie groß eine Umweltzone wird, definiert die jeweilige
Kommune selber. In der Regel handelt es sich dabei um
die Bereiche einer Stadt, die besonders stark mit
Feinstaub belastet sind. Die Umweltzonen werden durch
Schilder gekennzeichnet sein. Auf diesen Schildern kann
man ersehen, welche Plakettenfarbe zur Weiterfahrt nötig
ist. Stuttgart, München und Düsseldorf planen noch in
diesem Jahr die Ausweisung einer Umweltzone. Ab
1. Januar 2008 will auch Berlin eine Umweltzone
ausweisen. Diese wird dann die größte in Deutschland sein
und 88 Quadratkilometer umfassen.
Ob und, wenn ja, welche Plakette ein Fahrzeug erhält,
richtet sich nach der Schadstoffgruppe. Autos mit altem
Diesel-Motor – Euro 1 und schlechter – und Benziner ohne
Katalysator oder Kat-Fahrzeuge der ersten Generation
fallen in die Schadstoffgruppe 1 und bekommen keine
Plakette. Solche älteren Fahrzeuge wären also in Zukunft
von Fahrverboten betroffen – es sei denn, sie werden mit
einem Katalysator oder Rußfilter nachgerüstet.
Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass viele alte
Autos bald sowieso verschrottet werden, und spricht von
0,9 Millionen Diesel-Fahrzeugen und 2,3 Millionen
Benzinern, die den Anforderungen nicht entsprechen
werden.
Bisher sind von Fahrverboten in den Umweltzonen
ausgenommen nur Mofas, Motorräder, die wenigen Trikes
und Quads, Arbeitsmaschinen, Krankenwagen, Polizei-
und Militärfahrzeuge sowie Fahrzeuge von
Schwerbehinderten.
Eine Ausnahme für Oldtimer gibt es bisher nicht. Das
Fahrverbot in der Umweltzone heißt im Übrigen nicht,
dass Oldtimer gar nicht mehr fahren dürfen, sondern
lediglich, dass diese in Zukunft auf die Sonntagsrunden um
den Gendarmenmarkt verzichten oder diese
einschränken müssen.
Die zuständigen Landesbehörden verfügen über
Möglichkeiten, im eigenen Ermessen Ausnahmen vom
Fahrverbot auszusprechen. Über mögliche
Ausnahmeregelungen sollte vor Ort unter Berücksichtigung der
vorhandenen Immissionsbelastungen entschieden werden,
zumal die Belastungssituation nicht bundeseinheitlich
ist. Das Land Berlin zum Beispiel überlegt, für Oldtimer
ein Kilometerkontingent zu erteilen.
Auch die Bundesregierung hält zum jetzigen
Zeitpunkt eine bundesweite Ausnahmeregelung von der
Kennzeichnungsverordnung für Oldtimer für nicht
erforderlich. Für die Förderung des Brauchtums und des
Kulturgutes sind meiner Meinung nach jedoch keine
generellen Ausnahmegenehmigungen nötig, sondern es
reichen Spezialgenehmigungen zu besonderen
Ereignissen, zum Beispiel Sternfahrten, Oldtimer-Ralleys oder
Jahres- und Gedenktage.
Die vielen laut gewordenen Ansprüche auf Ausnahmen
werden von den Ländern aufgegriffen und im Bundesrat
neuerlich eingebracht. Eine einheitliche Anwendung der
Ausnahmegenehmigungen durch die Bundesländer ist
wünschenswert.
Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Wir beraten
heute in erster Lesung einen Antrag meiner Fraktion, mit
dem wir den Bundesgesetzgeber auffordern, generelle
bundesweite Ausnahmeregelungen für Oldtimer von
feinstaubbedingten Fahrverboten zu ermöglichen.
Hintergrund ist die vor einem Jahr beschlossene
Kennzeichnungsverordnung, die heute in Kraft getreten
ist. Sie sieht die bundeseinheitliche Kennzeichnung von
Kraftfahrzeugen mit Schadstoffplaketten nach der Höhe
ihrer jeweiligen Schadstoffemissionen vor. Mit dem
ebenfalls neu eingeführten Verkehrszeichen
„Umweltzone“ haben Städte und Kommunen die Möglichkeit, auf
der Basis von Luftreinhalteplänen der Bundesländer
Fahrverbote für Kraftfahrzeuge auszusprechen.
Weithin ist eine große Verunsicherung bei den
Menschen darüber entstanden, welche Kommunen denn nun
Umweltzonen einrichten werden und welche Fahrzeuge
denn von Fahrverboten betroffen sein werden. Eine
Fahrzeuggruppe, die beim Erlass von Fahrverboten ganz
sicher betroffen sein wird sind historische
Kraftfahrzeuge, die sogenannten Oldtimer.Oldtimer sind Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor 30
oder mehr Jahren erfolgte und die weitestgehend original
erhalten sind. Mit dem guten Erhaltungszustand dieser
Fahrzeuge dienen Oldtimer der Pflege des
kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes in Deutschland. Eine
Nachrüstung von Oldtimern mit Schadstofffiltern ist in vielen
Fällen technisch nicht möglich und verbietet sich nicht
zuletzt aufgrund der wünschenswerten Erhaltung des
Originalzustands dieser Fahrzeuge.
Die Zahl dieser Fahrzeuge in Deutschland ist mit rund
150 000 als Oldtimer mit einem H-Kennzeichen
zugelassenen Fahrzeugen überschaubar. Schätzungen zufolge
dürften insgesamt weniger als 300 000 Fahrzeuge in
Deutschland als Oldtimer gelten. Die überwiegende Zahl
dieser Fahrzeuge ist mit Ottomotoren ausgerüstet, die im
Gegensatz zu Dieselmotoren nur geringe oder überhaupt
keine antriebsbedingten Feinstaubemissionen aufweisen.
Die durchschnittliche Jahresfahrleistung von Oldtimern
ist zudem gering. Obwohl die Bundesregierung in ihrer
Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP von etwa
6 600 Kilometern pro Jahr und Fahrzeug spricht, liegt
die tatsächliche Jahresfahrleistung von Oldtimern
vermutlich bei weniger als der Hälfte dieser Zahl. Deshalb
kann davon ausgegangen werden, dass ihr Anteil an den
Feinstaubbelastungen insgesamt verschwindend niedrig
sein dürfte. Ein generelles Fahrverbot für Oldtimer, das
vielleicht durch einen Flickenteppich von kommunal
unterschiedlichen Ausnahmen ausgehöhlt wird, ist
unsinnig und wird das Feinstaubproblem in unseren
Innenstädten sicher nicht lösen. Deshalb sollten Oldtimer
durch eine entsprechende Ergänzung der Verordnung zur
Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem
Beitrag zur Schadstoffbelastung generell von Fahrverboten
ausgenommen werden.
Bevor man nun die Hände über dem Kopf
zusammenschlägt und sagt, bundesweite Ausnahmeregelungen für
Oldtimer kommen auf gar keinen Fall infrage, bedenke
man Folgendes: Das Auto wurde in Deutschland
erfunden. Es ist Teil unserer Geschichte, Teil unseres
historischen Kulturgutes, und bei allen Herausforderungen,
denen wir uns heute gegenüber sehen, ist es auch Teil
unserer Zukunft; denn auf absehbare Zeit ist es aus
unserem Wirtschaftsleben nicht wegzudenken. Welches
Signal senden wir in die Welt, wenn wir den historischen
Charme von Oldtimern, die die Aufmerksamkeit auf sich
ziehen, wenn sie durch die Stadt fahren, für immer aus
unseren Innenstädten verbannen? Welches Signal senden
wir, wenn wir diesen Teil unserer Geschichte für immer
ins Museum verbannen?
Oldtimer waren bisher in Deutschland ein
wachsender und sind damit ein zunehmend wichtiger
Wirtschaftsfaktor. Allein in Deutschland lassen sich mehrere
Milliarden Euro Umsatz jährlich den Bereichen
Versicherungen, Fahrzeughandel, Reparatur und
Restaurierung von Oldtimern zuordnen. Eine große Zahl von
Messen, Oldtimervorführungen und -fahrten finden
jedes Jahr statt und ziehen damit Hunderttausende
Besucher an. Bereits die seit Monaten laufende Diskussion
um Fahrverbote hat zu spürbaren Umsatzeinbußen in
diesem Wirtschaftszweig geführt. In vielen deutschen
Großstädten sind zahlreiche Handwerksbetriebe auf
Oldtimer spezialisiert. Etliche Oldtimergaragen im
Ruhrgebiet sind von der Schließung bedroht, in München und
Stuttgart – so war vor wenigen Tagen in einer großen
Zeitung zu lesen – haben Besitzer von Oldtimern bereits
begonnen, ihre Fahrzeuge zu verkaufen. Und all das
verantworten Koalitionsfraktionen in der irrigen Annahme,
sie würde das Feinstaubproblem lösen, wenn sie
Oldtimer aus unseren Innenstädten verbannen. Ich fordere,
Fakten und Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen und nicht
– wie schon viel zu oft geschehen – die Menschen zu
gängeln und Wirtschaftszweige in der Annahme
zugrunde zu richten, irgendein Problem damit zu lösen.