Politics

Bodo Ramelow, MdB, DIE LINKE

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Mir wäre es lieber, wenn der Tagesordnungspunkt
allgemein dem Thema Glaubensfreiheit gewidmet wäre. Es
geht um das Menschenrecht, dass jeder Mensch auf
dieser Welt das glauben kann, was er möchte, und sich nach
eigenem Gutdünken einer Religionsgemeinschaft
anschließen kann. Daran darf er nicht gehindert werden.
Am Glauben darf man – egal in welchem Namen; sei es
im Namen einer Religion oder einer Staatsideologie –
nicht gehindert werden. Ich halte das generell für falsch
und sage das als Vertreter meiner Partei mit besonderem
Nachdruck, weil auch auf uns Verantwortung lastet.

– Das ist völlig klar.
Insofern meine ich, Frau Kollegin Steinbach, dass
man die Liste Ihrer Beispiele noch erweitern kann; aber
sie beschränken sich nicht auf Christen. Im Übrigen
finden auch im Namen des Christentums noch heute
Morde statt. In einem europäischen Land nicht weit von
uns entfernt bekämpfen sich Protestanten und
Katholiken seit Jahrzehnten wechselseitig mit der Waffe in der
Hand und hindern die Kinder je nach ihrer
Religionszugehörigkeit regelmäßig am Schulgang.
Es gibt in den Südstaaten der USA immer wieder das
Verbrennen von Kirchen schwarzer Brüder und
Schwestern durch weiße Rassisten. Das halte ich für
unerträglich. Als evangelischer Christ sage ich: Auch das findet
im Namen unseres gemeinsamen Gottes statt. Auch das
ist zu verurteilen.
Ich will Ihnen aber erklären, warum ich meine, dass
der Kollege von der FDP recht hat, und warum ich den
FDP-Antrag ausdrücklich für unterstützenswert undrichtig halte. In Erfurt verbrannte sich vor wenigen
Monaten ein evangelischer Pfarrer mit der Begründung,
dass er Angst hat und ein Fanal setzen will gegen den
Islam in Deutschland. Als es den ersten Islamgipfel in
Deutschland gab, zu dem Herr Schäuble eingeladen
hatte – was ich sehr begrüße –, riefen Mitarbeiter meines
Büros im Innenministerium an und baten um ein
Gespräch. Von der Telefonzentrale bekamen sie die
Antwort, das gehe heute nicht, denn es finde der
„Islamistengipfel“ statt.

Wenn das die Übersetzung ist, sobald eine
abrahamitische Großreligion mit angesprochen wird – ich will die
Kollegin, die das gesagt hat, gar nicht öffentlich
denunzieren –, dann halte ich das für symptomatisch.
Mittlerweile greift eine islamistische Phobie in diesem Land um
sich, und wir trennen nicht mehr zwischen dem Muslim,
den wir sehr begrüßen, und dem Fundamentalisten. Ich
lehne den Fundamentalisten in jedweder Form ab, in
wessen Namen auch immer er daherkommt.

Ich komme noch einmal auf den Antrag der Großen
Koalition zurück. Frau Steinbach, als Anlass für Ihren
Antrag benennen Sie ausdrücklich, dass in Afghanistan
ein Muslim zum Christentum übergetreten ist. Sie
erwähnen und beschreiben das zu Recht. Aber sind es
nicht unsere und die NATO-Truppen, die dort für eine
Rechtsordnung eintreten, bei der sich die Frage stellt, ob
sie unserer Wertegemeinschaft standhält?

Ist es das Ergebnis eines solchen Kriegseinsatzes,
dass zum Schluss jemand, der von der einen Religion zu
einer anderen übertreten will, sogar staatlicherseits mit
dem Tod bedroht wird?

– Sie nennen das Friedenseinsatz. – Ich nenne das
Ergebnis verwerflich – auf das Sie selber hinweisen –,
wenn eine Rechtsordnung entsteht, in der die
Glaubensfreiheit nicht mehr akzeptiert wird und nicht mehr im
Mittelpunkt steht.
Deswegen begrüße ich den Antrag der Grünen,
wonach solch ein Fluchtgrund auch als Asylgrund
anerkannt werden soll. Diesem Menschen müssten wir, weil
er in seinem Heimatland Afghanistan mit dem Tode
bedroht wird, als Konsequenz Asyl bei uns gewähren. Darf
ich Sie auf diesen Widerspruch einfach aufmerksam
machen?
Wir begrüßen das Bekenntnis zur Glaubensfreiheit.
Die Maßstäbe müssen Toleranz und Respekt sein. Des-
Bodo Ramelowwegen mahne ich im Hinblick auf die Verhandlungen
mit der Türkei an, dass es möglich sein muss, dort eine
christliche Kirche ohne Restriktionen zu bauen. Aber der
Maßstab muss dann in Heinersdorf genauso gelten. Es
ist aber Ihre Partei, die dort Wahlkampf und Propaganda
macht.

Der Maßstab muss überall gleich sein. Deswegen bin
ich sehr dafür, dass wir mit der türkischen Regierung bei
den Beitrittsverhandlungen darüber ernsthaft
verhandeln. Aber der gleiche Maßstab muss bei uns auch
gelten. Wir können die Dinge nicht ungleich behandeln.
Das ist der Grund, weshalb ich den ausschließlich auf
das Christentum fokussierten Antrag der Großen
Koalition für zu kurz gegriffen halte.
Die Glaubens- und Religionsfreiheit ist ein
Menschenrecht, das wir mit Toleranz und Respekt auf der
ganzen Welt durchsetzen müssen, und zwar in Kenntnis
der Verfolgung der Christen und all der Umstände, die
Sie zu Recht angesprochen haben. Das gilt auch für
verfolgte Bahai und verfolgte Muslime. Der Trennstrich
muss dort sein, wo Intoleranz und Dogmatismus
beginnen und der Glaube zu Fundamentalismus mutiert und
als Rechtfertigung für Mord herhalten muss. Das sollten
wir gemeinsam ablehnen.
Deswegen sind wir für den Antrag der FDP. Wir
würden es begrüßen, wenn das Hohe Haus diesen annimmt.
Wir machen uns auch dafür stark, dass der Antrag von
den Grünen heute angenommen wird.
Vielen Dank.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Nächster Redner ist der Kollege Volker Beck für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich
finde, die Diskussionslage, die in dieser Debatte
herrscht, ist ein Ärgernis; denn es geht eigentlich um die
Forderung – und da stellt sich ein sehr ernsthaftes
Problem –, dass die Glaubensfreiheit weltweit geachtet
wird, wie wir es in der Überschrift unseres Antrags
formuliert haben. Wer in seiner Religionsfreiheit
eingeschränkt wird, wer wegen seiner Religion verfolgt wird,
muss im Rahmen unserer Menschenrechtspolitik
Unterstützung erfahren, unabhängig davon, woran er glaubt,
ob er an einen Gott glaubt, ob er an mehrere Götter
glaubt oder ob er an gar keinen Gott glaubt. Das ist
Glaubensfreiheit, und das müssen wir schützen. Wir
dürfen nicht nur Solidarität mit Christen üben, wie Sie es in
Ihrem Antrag fordern, meine Damen und Herren von der
Großen Koalition.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des
Abg. Hans-Michael Goldmann [FDP])Das ärgert mich, weil Sie damit die Verhältnisse in der
Welt falsch beschreiben.
Wir waren mit dem Menschenrechtsausschuss
kürzlich in Turkmenistan. Dort gibt es mehrere anerkannte
christliche Religionsgemeinschaften. Die Katholiken
sind nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt, werden
aber toleriert. Der maximalen Verfolgung sind die Juden,
die Bahai und die Zeugen Jehovas ausgesetzt. Diesen
geht es richtig dreckig. Sie trauen sich noch nicht
einmal, zu sagen, dass sie gerne eine anerkannte
Religionsgemeinschaft wären, weil schon das
verfolgungsauslösend wäre. Das gilt für viele Länder.
Selbstverständlich gehört das Gros der Verfolgten in
vielen islamischen Ländern christlichen
Gruppierungen an. Aber man kann doch nicht davon absehen – bloß
weil sie kleine Minderheiten sind –, dass Juden und
Bahai in diesen Ländern oft noch einer viel stärkeren
Verfolgung ausgesetzt sind. Ich war im Januar mit meinem
Fraktionsvorsitzenden im Iran. Dort sind die großen
christlichen Gemeinschaften im Parlament vertreten. Die
Bahai sind dagegen völlig rechtlos, weil es nach
muslimischem Glauben legitimerweise keinen Propheten und
Religionsgründer nach Mohammed geben kann.
Solche Hintergründe verschweigen Sie. Sie haben in
Ihrem Antrag seitenweise aus dem
Weltverfolgungsindex – das ist ein amerikanisch-christliches Institut –
abgeschrieben. Das alles ist richtig und wahr. Aus
Anständigkeit fügen Sie noch einen Absatz an, in dem Sie die
Juden erwähnen. Aber alle anderen
Religionsgemeinschaften finden praktisch nicht statt. So erreichen Sie
keinen Respekt vor der Glaubensfreiheit in den Ländern,
denen wir sagen: Unabhängig vom Bekenntnis setzen
wir uns für das Prinzip ein. Sie führen diese Debatte
kulturalistisch und verlogen. Das ist ein Ärgernis, weil Sie
damit dem richtigen Anliegen, die Glaubensfreiheit zu
verteidigen, in der Welt und in der
Menschenrechtspolitik der Bundesrepublik Deutschland schaden.

Sie sind noch nicht einmal konsequent, wenn es um
Ihren eigenen Anspruch geht. Das erste Land, das im
Weltverfolgungsindex aufgeführt wird und wo die
Verfolgung der Christen in den letzten Jahren dramatisch
zugenommen hat, ist Usbekistan. Seit dem Aufstand
von Andischan leiden die Christen dort verstärkt unter
Verfolgung. Was hat Ihre Regierung gemacht? Sie hat
die Sanktionen gegen die Verbrecher von Andischan

gelockert – die Bundesregierung war die treibende Kraft
in Brüssel –, ohne dass sich in den
Menschenrechtsfragen etwas verändert hat.

Volker Beck (Köln)Ich sage Ihnen als Christ: „Eure Rede aber sei: Ja, ja;
nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel.“ Diese
Politik ist vom Übel.
Sie reden sehr viel darüber, was man international
machen muss und was im Rahmen des
Menschenrechtsdialogs zu besprechen ist. Das alles teile ich. Was die
diesbezüglichen Maßnahmen angeht, gibt es keine
großen Unterschiede zwischen unserem Antrag und den
Anträgen der Koalition und der FDP. Aber wir reden zurzeit
über das Zuwanderungsgesetz. Es gibt einen Abschnitt
in den EU-Richtlinien, der besagt: Religiöse Verfolgung
muss explizit als Verfolgungsgrund anerkannt werden.

Dieser Punkt fehlt bei der vom Minister vorgesehenen
Umsetzung. Wir beantragen eine den EU-Richtlinien
gemäße Umsetzung und verlangen entweder einen
entsprechenden Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf, der
bereits in der nächsten Sitzungswoche verabschiedet
werden soll – heute ist also der letzte Tag, an dem wir
das im Parlament verlangen können –, oder einen neuen
Gesetzentwurf als Formulierungshilfe. So lieb scheinen
Ihnen die verfolgten Christen im Ausland dann doch
nicht zu sein, dass sie sich auf gesetzlich garantierten
Flüchtlingsschutz in Deutschland verlassen können.

Wenn wir über Religions- und Glaubensfreiheit
reden, müssen wir auch darüber reden, wie es in
Deutschland aussieht. Jeder darf hier seinen Glauben leben und
sich zu Religionsgemeinschaften zusammenschließen.
Aber wir haben ein großes Problem bei der
Gleichstellung des Islam als Weltreligion mit der christlichen und
der jüdischen Glaubensgemeinschaft sowie anderen,
kleineren Gruppierungen, die bei uns anerkannt sind. Ich
glaube, wir müssen einen Fahrplan zur
Gleichberechtigung des Islam entwickeln. Das könnte ein sinnvolles
Arbeitsergebnis der Islamkonferenz sein. Aber da höre
ich, dass man den Leuten nur Schwüre auf die
Verfassung abnehmen will. Das halte ich für eine
Selbstverständlichkeit. Aber es muss auch klar sein, dass die
Muslime dann, wenn sie die Voraussetzungen des deutschen
Religionsverfassungsrechts erfüllen, den
Körperschaftsstatus und das bekommen, was allen anderen
Religionsgemeinschaften gleichermaßen gewährt wird.

Voraussetzung ist aber – auch darüber muss man in
der Islamkonferenz diskutieren –, dass die muslimischen
Organisationen und Verbände akzeptieren, dass die
Glaubensfreiheit der anderen Religionsgemeinschaften
zu respektieren ist. Da will ich mit Erlaubnis der
Präsidentin auf ein Beispiel hinweisen.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ein kurzes Beispiel.Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ein Satz. – In Hamburg verhindert die Schura die
Einbeziehung der Bahaireligion in den interreligiösen
Dialog.

Ich meine: So etwas ist nicht zu akzeptieren. Muslime
können theologisch der Meinung sein, dass der
Bahaiglaube ein völlig irriger Glaube ist, aber in dieser
Gesellschaft müssen sie Andersgläubigen den gleichen
Respekt zollen, den sie für sich einfordern.
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Herr Kollege!
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
So etwas kann man aber nur verlangen, wenn man
den einseitigen christlichen Blick beiseitelässt und auf
die Gleichberechtigung aller Religionen Wert legt.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ich gebe das Wort der Kollegin Angelika Graf, SPD-
Fraktion.
Angelika Graf (Rosenheim) (SPD):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Religionsfreiheit – das hat die Debatte sehr deutlich
gezeigt – ist in einer freiheitlichen Demokratie ein hohes
Gut. International ist sie leider ein Streitthema; denn in
unterschiedlichen Regionen unserer Welt gibt es
unterschiedliche Vorstellungen darüber, was
Religionsfreiheit eigentlich bedeutet.
Auf die Erklärung über die Beseitigung aller Formen
von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der
Religion oder der Überzeugung konnten sich 1981 in der
Generalversammlung der Vereinten Nationen die Staaten
nur um den Preis einigen, dass das Recht auf
Religionswechsel nicht aufgenommen wurde. Das war ein hoher
Preis, kann doch Religionsfreiheit im eigentlichen Sinne
nur verwirklicht werden, wenn jeder und jede Einzelne
in der Entscheidung tatsächlich frei ist, zu wählen, ob er
oder sie glaubt und, wenn ja, woran.
Von der tatsächlichen Verwirklichung der
Religionsfreiheit sind wir also weit entfernt. Besonders schwierig
ist es, wenn wir über unseren europäisch-westlichen
Tellerrand hinausschauen. Letztlich geht es in den
internationalen Verhandlungen über Religionsfreiheit um zwei
widerstreitende Konzepte. Das eine betont das
individuell verbriefte Menschenrecht auf Religionsfreiheit
– darauf berufen wir uns –, das andere Konzept erhebt
die Forderung nach staatlichem Schutz der Religion,
Schutz vor Diffamierung und Schutz der Würde der
Religion. Letzteres ist das Modell, für das sich viele
islamische Länder aussprechen, wobei unter dem Stichwort
der Religion oft nur der Islam gesehen wird, was dazu
führt, dass andere Religionen wie Christentum, Hinduis-
Angelika Graf (Rosenheim)mus, Bahaireligion und Judentum unterdrückt oder
verfolgt werden.
Fakt ist, dass diese islamischen Länder selten ein
säkulares Staatssystem haben. Von daher ist der Wunsch
nach Schutz der Religion durch den Staat
nachvollziehbar. Dass es allerdings auch säkulare Staaten im
islamischen Spektrum gibt, welche selbst den dort seit
Urzeiten verwurzelten Christen nicht das Recht auf
Priesterausbildung und freie Religionsausübung geben,
macht leider der Blick auf die laizistische Türkei und ihr
Umgang mit den aramäischen Christen deutlich. Dazu
ist schon viel gesagt worden. Der Mord in Malatya hat
ein weiteres Schlaglicht auf diese Situation geworfen.
Ich stimme allen zu, die gesagt haben, dass wir darüber
im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt der Türkei
diskutieren müssen.
Die Verwirklichung von Religionsfreiheit ist ein
komplizierter Prozess. Ein gutes Beispiel dafür ist
Afghanistan. Dies ist in vielen Anträgen erwähnt. Dort ist der
Islam Staatsreligion. Die Glaubensfreiheit ist zwar in der
Verfassung verbrieft, aber nur für Nichtmuslime.
Muslime selbst genießen diese Freiheit nicht. In der Praxis
klagen zudem hinduistische Minderheiten und Christen
über Schwierigkeiten bei der Ausübung ihrer Religion.
Auf der anderen Seite hat Afghanistan zum Beispiel
den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische
Rechte sehr wohl ratifiziert. Das gewährt nun wiederum
einigen Spielraum, der im Zusammenhang mit der
drohenden Verurteilung Abdul Rahmans in die Waagschale
geworfen worden ist.

Der westliche Druck hat bewirkt, dass sich Afghanistan
besonnen hat.
Der afghanische Staat macht hier aber einen sehr
schwierigen Spagat. Wir können nur hoffen, dass er sich
für mehr Religionsfreiheit positiv auswirkt. Es ist ein
tiefsitzender Konflikt zwischen den Ansprüchen an
Freiheit und Demokratie, die wir, die internationale
Staatengemeinschaft, für dieses Land fordern und unterstützen,
und dem Bedürfnis der Afghanen nach Sicherheit in
althergebrachten Strukturen und nach Traditionen. Auch
damit müssen wir uns stärker beschäftigen, wenn wir
verstehen wollen, was in diesem Land passiert.
Wir trauern dieser Tage um drei deutsche
Bundeswehrsoldaten, die in Afghanistan ermordet worden
sind. Heute ist ein finnischer ISAF-Soldat ums Leben
gekommen, ebenfalls im Norden Afghanistans. Herr
Ramelow, Sie haben gesagt, dass diese Soldaten
diejenigen, die dort Terror ausüben, provoziert haben. Diese
Aussage ist absurd. Diese Soldaten haben definitiv für
mehr Sicherheit und mehr Freiheit in diesem Land
gekämpft, und sie sind denen zum Opfer gefallen, die in
der Öffnung des Landes und in der Veränderung der
Gesellschaft eine Gefahr für ihre eigenen Machtstrukturen
sehen und die Religion menschenverachtend dazu
benutzen, kriminelle, vom Koran in keiner Weise zugelassene
Gewaltakte – auch gegen die eigene Zivilbevölkerung –
zu legitimieren.(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/
CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/
DIE GRÜNEN)
Ein Staat kann die Freiheit der Religion nur dann
durchsetzen und gegen die Verfolgung religiöser
Minderheiten nur dann wirksam vorgehen, wenn er über die
Voraussetzungen eines legitimen staatlichen
Gewaltmonopols und über Rechtsstaatlichkeit verfügt. Dazu
braucht er auch eine starke Zivilgesellschaft. Gerade in
Krisensituationen und in Zeiten politischer
Transformationen werden Menschenrechte und Freiheiten oft als
Erstes als unnötiger Zierrat abgetan. Oftmals gibt es
einen Verweis, dass es gilt, zunächst bestimmte Konflikte
zu lösen, die Infrastruktur zu stützen und
Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen, bevor es um die
Einhaltung der Menschenrechte geht.
Es geht definitiv darum, die Menschenrechte und
Freiheiten mitzudenken und die Menschen in die
Gestaltung einzubeziehen. Das gilt nicht nur für die Schaffung
der Voraussetzungen für Menschenrechte wie
Religionsfreiheit, sondern auch für den interreligiösen Dialog,
den wir dringend brauchen. Wenn die heutige Debatte
dazu beiträgt, dass wir nachdenklich werden und einen
solchen Prozess noch stärker unterstützen, als es in der
Vergangenheit der Fall war, dann ist ihr Ergebnis richtig
gut. Dafür danke ich Ihnen allen.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Alois
Karl, CDU/CSU-Fraktion.