Politics

Elisabeth Winkelmeier-Becker, MdB, CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben heute Morgen schon bewegende Fälle von
gelungenen Transplantationen gehört, aber auch, dass in
manchen Fällen die Zeit nicht ausreichte, um das rettende
Organ zu erhalten. Wir haben von der Dramatik für die
Angehörigen gehört.
Ich selbst habe keine Geschichte aus eigenem Erleben
beizusteuern; aber für mich ist die Abwägung klar: Auf
der einen Seite geht es um Leben und Tod. Es geht um die
Chance, wieder ins Leben zurückzukehren, vielleicht die
eigenen Kinder aufwachsen zu sehen. Knapp 1 000
Menschen bekommen diese Chance pro Jahr; aber über 8 000
warten darauf, und viele halten eben nicht lange genug
durch.
Worum geht es auf der anderen Seite? Es geht nicht
darum, eine Organspende gegen den Willen eines
Menschen zu ermöglichen. Das wäre in der Tat nicht mit dem
Schutz der Menschenwürde, dem Anspruch auf Integrität
und Identität vereinbar; da sind wir uns doch einig. Es
geht vielmehr um die Verpflichtung, besser: die
Obliegenheit, zu entscheiden, ob man im Fall des Falles zur
Spende bereit ist.
Ja, damit muten wir den Menschen etwas zu. Wir
muten ihnen zu, sich der Frage des eigenen Sterbens zu
stellen. Man kann nicht nicht entscheiden, weil auch die
unterlassene Erklärung dann Erklärungswert bekommt.
Aber entscheidend ist: Jeder ist und bleibt frei, zu sagen,
ob und was er spenden will, oder auch, dass er nicht
spenden will. Das allein ist verbindlich. Es gibt keine
Nachfragen und keine Begründungspflicht. Es ist
einfach, den Widerspruch zu erklären und auch wieder
zurückzunehmen – online oder formlos auf anderen Wegen.
Das Gesetz sorgt dafür, dass jeder die dafür
notwendigen Informationen bekommt. In diesem Rahmen bleibt
die Autonomie jeder Person in der Verfügung über ihre
Organe, bleibt die Freiwilligkeit der Spende absolut
gewahrt und unangetastet.

Deshalb beschränkt sich der Eingriff auf eine vielleicht
lästige, aber letztlich wenig aufwendige Obliegenheit,
sich zu entscheiden, sich zu erklären – nicht mehr und
nicht weniger.
Diese Last der Entscheidung muten wir heute oft den
Angehörigen zu. Im Moment des größten Schocks sollen
sie den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen
wiedergeben und Verantwortung für diese Entscheidung
übernehmen. Sie sind oft überfordert und sprachlos. Aus
Angst, etwas falsch zu machen, sagen sie im Zweifel
Nein.
Die Widerspruchslösung würde auch diese
Angehörigen entlasten; denn sie würden nur noch gefragt werden,
ob ihnen ein Widerspruch des Betroffenen bekannt ist.
Sie würden also nicht mehr die Last der Verantwortung
für die Organentnahme tragen.
Keiner kann heute versprechen, wie viele
Spenderorgane zusätzlich das bringt. Aber es liegt doch auf der
Hand, dass der Pool möglicher Spender mit der
Widerspruchslösung größer wird. Damit kann man mehr
Menschen eine Transplantation ermöglichen und neue
Lebenszeit schenken.
Auf der einen Seite geht es um die Chance auf Heilung
und Leben, um höchste Rechtsgüter, und auf der anderen
Seite geht es um die Zumutung, eine Entscheidung zu
treffen. Für mich ist diese Abwägung hier klar: Die
Chance auf Heilung, der Schutz des Lebens muss hier
den Vorrang haben.
Die Widerspruchsregelung setzt nicht bloß auf die
Trägheit der Menschen, sondern sie hat auch eine
Botschaft: Denk mal darüber nach, ob du im Fall deines
Hirntods, zum Beispiel durch einen Unfall, nicht noch
einem anderen Menschen das Leben schenken kannst! –
Sie zielt auf einen Kulturwandel, indem sie die
Entscheidung zur Spende zur naheliegenden und einfachen
Möglichkeit macht und uns diese im wahrsten Sinne des
Wortes ans Herz legt.
Und was ist die Alternative? An irgendeinem Punkt
muss bei jedem Hirntoten doch entschieden werden, ob
die lebensrettenden Apparate abgestellt werden. Rund
drei Viertel der Verstorbenen werden dann verbrannt.
Deren Organe werden mitverbrannt. Das ist doch das,
was mit den Organen und Gewebeteilen dann passiert;
auch das gehört zur Wahrheit dazu.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Diskussionen wie
dieser, in denen es um den Schutz des Lebens, um
ethische Fragen geht, haben wir häufig ungewohnte
Koalitionen, über Parteigrenzen hinweg. Häufig sind es dieselben
Kollegen, die auf der einen oder der anderen Seite stehen.
Ich glaube, heute ist diese Linie stärker aufgebrochen.
Für mich ist klar: Wer auch sonst für den Schutz des
Lebens steht, der muss auch hier für eine Regelung
eintreten, die dem Erhalt des Lebens, der Chance auf
Heilung dient, der muss sich auf die Seite der Lebenden
stellen und der muss sich für die Widerspruchslösung
entscheiden.
Ich danke Ihnen.