Politics

Karl-Josef Laumann, MdB, CDU/CSU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Dieser Tagesordnungspunkt umfasst ja zwei
Gesetzgebungsvorhaben der Regierung: Der eine Teil sind die
Hinzuverdienstregelungen bei Hartz IV, die wir für
Karl-Josef Laumannsinnvoll halten, die wir in einem gemeinsamen
Gesetzentwurf eingebracht haben und die ich teilweise
persönlich ausgehandelt habe. Der andere Teil ist das
Entsendegesetz. Ich glaube, dass dieses Entsendegesetz
überhastet entstanden ist.

Ich bin fest davon überzeugt, dass es in vielen Bereichen
gegen die soziale Partnerschaft gerichtet ist, etwa
dadurch, dass der Bundesminister auf dem Wege der
Verordnung auf Antrag nur einer Tarifvertragspartei einen
entsprechenden Prozess in Gang setzen kann.
Zu dem Gesetzentwurf zu den geänderten
Hinzuverdiensten möchte ich sagen: Man kann immer darüber
streiten, ob die Freibeträge, die gewährt werden, so
richtig sind oder ob sie höher oder niedriger sein sollten. Das
möchte ich einmal dahingestellt lassen.
Wichtig ist aus meiner Sicht, dass das Arbeiten in
einem regulären Job auf dem so genannten ersten
Arbeitsmarkt attraktiver sein muss als zum Beispiel ein
1-Euro-Job, der immer im zweiten Arbeitsmarkt
angesiedelt ist. Ein regulärer Job für einen Empfänger von
Arbeitslosengeld II muss auch so attraktiv sein, dass der
Betreffende lieber arbeitet, als endlose Runden in
geförderten Maßnahmen zu drehen. Nichts qualifiziert aus
meiner Sicht für den Arbeitsmarkt so gründlich, wie das
Arbeiten im ersten Arbeitsmarkt, auch wenn es nur
wenige Stunden in der Woche sind.
Ich glaube, dass die bisherigen Regelungen, nämlich
nicht nur – wie es früher der Fall war – mit einem
Freibetrag zu arbeiten, sondern auch mit Zuverdiensten in
prozentualer Höhe, zwar im Prinzip gut und hinsichtlich
der Anreizwirkung richtig waren, aber im Bereich der
Jobs bis zu einem Verdienst von 400 Euro gegenüber
dem Bereich der 1-Euro-Jobs schlicht und ergreifend
unattraktiv waren.
Ich meine, dass wir hier eine vernünftige Lösung
gefunden haben. Ich bin auch sehr froh, dass wir eine
Lösung gefunden haben, mit der im Regelfall die
Zuverdienstmöglichkeiten der größeren
Bedarfsgemeinschaften, also der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern,
gegenüber den Zuverdienstmöglichkeiten von Leuten,
die keine Kinder haben, verbessert wurden. Dadurch
wird das Lohnabstandsgebot besser gewahrt.
Wir sollten nicht nur sehen, dass wir das Gesetz zügig
verabschieden, sondern wir sollten vor allen Dingen
dafür sorgen, dass die Bundesagentur für Arbeit in der
Lage ist, diese Änderungen zügig zu administrieren.

Mir macht schon ein wenig Sorgen, dass unter
Umständen, wie man hören kann, die Regelungen erst zum
1. Januar des nächsten Jahres in Kraft treten. Wir sollten
im Interesse der Menschen zusehen, dass diese
Regelungen spätestens zum 1. August oder 1. September
umgesetzt werden.Der Entwurf eines Entsendegesetzes hat sicherlich
eine ehrenwerte Zielrichtung, nämlich Sozialdumping
zu verhindern. Bevor wir aber einen solchen weit
reichenden Schritt tun, müssen wir uns doch fragen, welche
Erkenntnisse die Bundesregierung in den einzelnen
Branchen hat, dass sie jetzt zu diesem gesetzlichen
Mittel greifen will. Wir von der Union haben eine Große
Anfrage gestellt, in der wir wissen wollten: Wie ist die
Situation in den einzelnen Branchen? Welche
Erkenntnisse haben Sie? Welche Zahlen liegen vor? Diese Große
Anfrage ist bis heute nicht beantwortet. Sie sollte aus
unserer Sicht im Übrigen eine Vorbereitung auf die
Diskussion sein, wie wir mit diesen Problemen umgehen.
Ich habe den Eindruck, dass dieses Gesetz für die
Menschen, die Angst haben – auch wir sehen, dass es
Branchen gibt, wo die Situation nicht einfach und nicht
in Ordnung ist –, ein Symbol sein soll: Wir haben euer
Problem erkannt und jetzt führen wir ein Instrument ein,
mit dem wir euch helfen. – Aber wenn dieses Instrument
nicht funktioniert, wenn die Leute sehen, dass trotz der
beschlossenen Maßnahmen ihre Situation überhaupt
nicht verändert wird, dann bewirken Sie in einem
äußerst sensiblen Bereich bei Menschen, die es auf
unserem Arbeitsmarkt oft nicht sehr einfach haben, eine
große Enttäuschung.

Ich will ganz klar sagen: Die Situation der Menschen
in den Schlachtbetrieben ändern Sie mit dem
Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen, überhaupt nicht;

denn diejenigen aus Osteuropa, die in den
Schlachtbetrieben arbeiten, kommen zunächst einmal als
Selbstständige.

Ob diese nun alle, Herr Kollege Niebel,
Scheinselbstständige sind, möchte ich bezweifeln. In Nordrhein-
Westfalen wurden in den letzten Monaten in allen
großen Schlachtbetrieben Kontrollen in einem erheblichen
Umfang durchgeführt. Natürlich ist es zu
Beanstandungen gekommen. Aber es gab auch ganz viele Fälle, in
denen die Situation nicht zu beanstanden war. Auch das
muss man sagen.
Sie werden dieses Problem mit den Selbstständigen
aus Osteuropa, die Aufträge beispielsweise in
deutschen Schlachthöfen übernehmen, über ein
Entsendegesetz nicht lösen können.

Das Problem hängt damit zusammen, dass es in Europa
eine Dienstleistungsfreiheit gibt, die diese
Selbstständigen nach dem EU-Beitritt nutzen können.

Obwohl der Bundesrat die Bundesregierung dazu
aufgefordert hat, ist diese Dienstleistungsfreiheit nicht wie
die Arbeitnehmerfreizügigkeit für einen Übergangszeit-
Karl-Josef Laumannraum eingeschränkt worden. Darin liegt das Problem. In
dem EU-Vertrag mit Bulgarien und Rumänien hat die
Bundesregierung eine Fußnote durchgesetzt, dass wir
unseren Arbeitsmarkt relativ rasch für diese Menschen
öffnen wollen. Das zeigt, dass Sie genau das Gegenteil
von dem tun, was Sie den Menschen vorzutäuschen
versuchen. Da kann man doch einfach nicht mitmachen.

Nehmen wir ein anderes Beispiel, eine andere
Branche, in der es zurzeit Schwierigkeiten gibt: Das sind die
Fliesen- bzw. Plattenleger. Zum Beispiel in der
Handwerkskammer Münster – ich komme von dort – haben
die Anmeldezahlen in dieser Branche um 85 Prozent
zugenommen. Die Menschen, die jetzt in diesem Bereich
ein Gewerbe anmelden, sind fast ausschließlich aus
Osteuropa. Wenn diese ihre Dienstleistung als
selbstständige Fliesenleger bei uns anbieten, dies aber zu
Quadratmeterpreisen, mit denen man einen deutschen
Fliesenleger weder nach Tarif noch im Hinblick auf das
Urlaubsgeld und die Sozialversicherung, wie es bei uns
der Fall ist, bezahlen kann, dann lösen Sie dieses
Problem nicht über den Gesetzentwurf, den Sie heute
vorgelegt haben.

Sie lösen das Problem damit nicht und sollten dies auch
den Menschen nicht vorgaukeln. Es ist doch verrückt,
den Leuten zu sagen: Mit diesen Mindestlöhnen können
wir eure Situation ändern. Dieses Parlament trägt die
Verantwortung dafür, dass diese Situation bei den
Fliesenlegern entstehen konnte, indem wir den
Meisterzwang beseitigt haben

und damit die europäische Richtlinie über die berufliche
Qualifikation nicht mehr greift. Das ist die Wahrheit.

Sie waren aus ideologischen Gründen dafür, den
Meisterbrief abzuschaffen. Sie haben es zum Schlimmen
verändert.
Wollen Sie den Fliesenlegern helfen? Das kann der
Bundestag in einem Tag machen. Dann müssen Sie den
Meisterzwang für diesen Bereich wiederherstellen. Dann
können Sie zumindest verhindern,

dass sich Menschen, die nicht schon heute im Ausland
selbstständig sind, in diesem Bereich selbstständig
machen. Das wäre die einzige Möglichkeit, um dieser
Branche zu helfen.

Oder sagen Sie: „Wir wollen diesen Wettbewerb“?
Dann muss man aber auch dazu stehen. Nur, ich bin
gespannt, wie wir Wettbewerb im gehobenen
Dienstleistungsbereich herstellen wollen, wo wir etwa bei Notarennoch Gebietsschutz haben und wo im Hinblick auf die
Dienstleistungsfreiheit in Europa gar nichts passieren
kann.
Ich sehe die Probleme, die das
Dienstleistungshandwerk hier hat; aber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
lösen Sie diese nicht. Sie machen Versprechungen
Menschen gegenüber, die sehr gefährdet sind, weil es
aufgrund der europäischen Erweiterung um ihre Existenz
geht. Sie verstehen Ihre Politik nicht mehr, die ihnen am
Ende nicht hilft. Eine solche Politik ist meiner Meinung
nach unverantwortlich.

Natürlich muss es, auch was die Löhne ausländischer
Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, angeht,
Spielregeln geben. Es ist wahr, dass es Bereiche gibt, in
denen die Tarifvertragsbindung zwar auf dem Papier
steht, aber in der Realität sehr zu wünschen übrig lässt.
Dass es ganz klar ist: Auch für die CDU/CSU ist
Lohndumping nicht in Ordnung; dagegen muss man
vorgehen.

Es ist für uns nicht in Ordnung – das sage ich hier ganz
deutlich –, wenn wir teilweise Strukturen haben, in
denen einzelne Unternehmer die Höhe der Löhne in ihren
Betrieben allein festsetzen können. Das ist nicht das
Spiel, wie wir Koalitionsfreiheit verstehen. Schon
Leo XIII. – der Mann war von 1878 bis 1903 Papst der
römisch-katholischen Kirche – hat gesagt:

Es ist nicht in Ordnung, wenn Unternehmen einseitig
Löhne festlegen können. – Das ist ein wesentlicher
Bestandteil der christlichen Soziallehre, die in meiner
Partei und in keiner anderen in Deutschland ihren
Schutzpatron hat.

Deswegen sage ich Ihnen: Es ist ganz normal,
Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen
abzugeben. Es gibt in Deutschland über 450 allgemein
verbindlich erklärte Tarifverträge.

Die meisten kommen im Übrigen aus der Zeit, in der die
Union regiert hat. Dies war immer ein ganz normales
Instrument der Politik.
Aber man muss sich dieses Instrument Branche für
Branche anschauen. Man muss genau abwägen: Kann
man damit Probleme lösen oder muss man andere
Instrumente in die Hand nehmen, um die Probleme zu lösen?

Karl-Josef LaumannIch habe neben anderen ein großes Problem mit Ihrem
Vorschlag, der in der Anwendung demnächst im Grunde
folgendermaßen funktionieren soll: Eine
Tarifvertragspartei einer Branche sagt: Wir sind der Meinung, dass in
unserem Bereich keine Ordnung herrscht. Dann muss
zwar der Bundesminister mit der anderen
Tarifvertragspartei reden; aber im Grunde kann er durch eine
Verordnung am Parlament und der anderen Tarifvertragspartei
vorbei entscheiden, was er in diesem Bereich will. Das
ist nicht unsere Vorstellung.
Unsere Vorstellung ist vielmehr – das haben wir auch
nach 1998, als Sie dieses Gesetz verändert haben, sehr
deutlich gesagt –: Wir sind der Meinung, dass sich die
Tarifvertragsparteien einer Branche über die Frage
verständigen müssen, ob Unordnung in ihrem Bereich
besteht, und dann der Politik sagen müssen: Wir
beantragen eine Allgemeinverbindlichkeit. Aus unserer Sicht
kann der Bundesminister dann nach einem
Prüfungsprozess entscheiden; denn ich glaube, dass die
Sozialpartnerschaft in den Branchen eine wichtige Voraussetzung
für die Tarifautonomie ist, die sich im Grundsatz
bewährt hat. Wir, die Politik, sollten uns nicht danach
sehnen, die unteren Löhne festzusetzen. Hinter der Frage,
ob wir das besser als die Tarifvertragsparteien könnten,
mache ich ein ganz großes Fragezeichen.

Sie werden die Tarifautonomie dann stärken, wenn
Sie es zumindest dabei belassen, dass sich beide
Tarifvertragsparteien über diese Frage verständigen müssen.
Schönen Dank.