Politics

Anette Kramme, MdB, SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Die Existenz sozialer Bürgerrechte ist
sicherlich eine der wichtigsten Errungenschaften unserer Zeit.
Wenn wir über soziale Bürgerrechte sprechen, dann geht
es darum, dass Menschen nicht Bittsteller, sondern
Träger von Rechten und Ansprüchen sind.

Es geht darum, dass Würde erhalten bleibt und
Erniedrigungen ausbleiben.
Es ist aber sicherlich so: Wo gearbeitet wird, fallen
Späne. Manchmal vermittelt eine Behörde auch den
Eindruck der Königlich-Bayerischen Amtsgerichtsbarkeit.
Manchmal ist es allerdings auch so, dass die Welt der
Wünsche mit der Welt des Machbaren kollidiert.
Mancher Beamte würde bestimmt gerne Leistungen
gewähren, wenn ein Härtefall vorliegt oder wenn ihm ein
Bürger bzw. eine Bürgerin sympathisch erscheint. Es gibt
jedoch die Vorgabe rechtskonformen Verhaltens, und die
Politik setzt die rechtlichen Maßstäbe.
Herr Kurth, an dieser Stelle finde ich Ihre Kritik
überspitzt. Natürlich gibt es in der Bundesrepublik
Deutschland auch schwarze Schafe, aber diese sind nicht der
Regelfall. Sie vernachlässigen die vielen Hunderttausend
Fälle, die in der Bundesrepublik Deutschland Jahr für
Jahr völlig reibungslos ablaufen.

Unstreitig ist allerdings, dass es innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland Verbesserungsbedarf gibt. Hier geht
es, denke ich, insbesondere um sechs Punkte.
Erstens brauchen wir in mehr Fällen eine
übergreifende Beratung, weil das Sozialrecht verheerend
kompliziert ist. Ich finde, die Pflegestützpunkte, die wir mit
dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführt
haben, sind ein gutes Beispiel dafür.

Es geht zweitens darum, dass Bearbeitungszeiten von
Behörden und Gerichten kurz bleiben. Dies ist aber in
vielen Fällen eine Kostenabwägung, und in vielen Fällen
stehen wir in einem Dissens mit den Ländern.
Es geht drittens darum, dass wir jeweils eine genaue
Abwägung vorzunehmen haben, ob wir einem Bürger
bzw. einer Bürgerin einen Rechtsanspruch oder einen
Anspruch gewähren, der nur im Ermessen der Behörde
steht. Hier ist es leider beispielsweise im SGB II oder im
SGB III zu verheerenden Entwicklungen gekommen, bei
denen es nur darum ging, Kostenreduzierungen
vorzunehmen. So werden natürlich die
Weiterbildungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern in letzter
Konsequenz beschnitten.
Es geht viertens darum, mehr Partizipation in den
Sozialgesetzbüchern zu verankern. Ich bin allerdings der
Meinungdarin sind wir uns einig –, dass diesbezüglich
gute Entwicklungen stattgefunden haben. Ich verweise
beispielhaft auf das SGB IX.

Fünftens geht es darum, die Schnittstellen zwischen
verschiedenen Rechtsgebieten aufzulösen, damit nicht
jede Behörde Leistungen ablehnen kann und der Bürger
letztlich zwischen allen Stühlen sitzt. Die
Zusammenlegung der Agenturen für Arbeit und der
Sozialhilfebehörden ist hierfür ein hervorragendes Beispiel.
Letztens geht es darum, einen kostenfreien und
einfachen Zugang zur Gerichtsbarkeit zu haben.
Lassen Sie mich auf einige Punkte eingehen und diese
näher thematisieren.
Sie rennen bei uns offene Türen ein, wenn es um den
Erhalt der Sozialgerichtsbarkeit geht. Seit Jahren
beobachten wir leider immer wieder Anstrengungen mitdem Ziel einer Zusammenlegung von
Verwaltungsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit. Wer sich in der
Materie auskennt, weiß um den Umfang des Sozialrechts
und die Kompliziertheit dieser Rechtsmaterie. Allein die
Rechtsprechung zum SGB II hat sich ins Unendliche
entwickelt. Leider ist auch die Politik daran schuld; denn
wir haben immer wieder rechtliche Änderungen
vorgenommen. Die Einarbeitungszeiten sind dadurch lang.
Nach meiner Auffassung würde eine Zusammenlegung
schlichtweg zu einem Qualitätsverlust führen. Es nutzt
auch nichts, wenn spezialisierte Sozialrechtsanwälte
Richtern gegenüberstehen, die in die Materie nicht
eingearbeitet sind. Die langen Bearbeitungszeiten dürften
eher zunehmen als abnehmen.
Lassen Sie mich auf ein konkretes Beispiel zur
Schnittstellenproblematik eingehen. Ich finde, wir
sollten die Sozialgesetze unter diesem Gesichtspunkt
systematisch durchkämmen. Ihr Antrag ist ein guter
Aufschlag; aber den hehren Ansprüchen, die Sie
formulieren, wird er nicht gerecht, weil Sie die
Schnittstellenproblematik ein wenig vernachlässigen. Lassen Sie mich
ein Beispiel nennen; es handelt sich um einen
unglaublichen Fall, von dem ich vor wenigen Tagen gehört habe.
Bei einer 85-jährigen Frau lag ein Beckenbruch vor; sie
war nicht krankenversichert. Die Tochter wandte sich an
die GKV, und die GKV brauchte eine Woche, um den
Sachverhalt zu bearbeiten. Dann hat sie die
Kostenübernahme mit dem Hinweis, möglicherweise komme die
PKV in Betracht, abgelehnt. Die Tochter wandte sich an
die PKV. Auch die PKV bearbeitete die Anfrage
zunächst einmal nicht. Dann teilte sie mit, die gesetzliche
Krankenversicherung sei zuständig. Später stellte sich
heraus, dass die PKV doch zuständig ist. Das Sozialamt
der zuständigen Stadt lehnte gar die Entgegennahme des
Antrages ab.
Man kann sich vorstellen, welche Sorgen dies bei der
Tochter auslöste. Es ging um einen dreiwöchigen
Krankenhausaufenthalt und eine anschließende Reha-
Maßnahme, die zunächst einmal verschoben werden musste.
Dabei ließe sich dieses Thema ganz einfach regeln. Das
war damals in der Großen Koalition nicht möglich. Es
müsste ausreichen, einen der Träger anzugehen. Die
Kassen müssten das dann untereinander regeln bzw. im
Einvernehmen mit den Sozialämtern.

Lassen Sie mich abschließend auf ein Thema
eingehen, das Herr Wadephul angesprochen hat. Ich finde, er
hat damit recht. Es geht um die Vergütung der Anwälte
im Bereich des Sozialrechts. In vielen Fällen wird
Beratungshilfe in Anspruch genommen. Der
Vergütungsanspruch für solch eine Beratung beträgt 30 Euro bzw.
für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit 70 Euro. Das
Problem ist, dass oft Menschen betroffen sind, die sich
nicht selber helfen können, die mit Wäschekörben voller
Unterlagen zum Anwalt kommen, der diese Unterlagen
erst einmal sortieren muss. Dadurch sind diese
Angelegenheiten extrem arbeitsaufwendig. Leider gibt es viele
Anwälte, die dem Sozialstaatsauftrag nicht Rechnung
tragen und einfach sagen, sie könnten erst in sechs
Wochen einen Termin anbieten oder sie seien in der Materie
fachlich nicht kompetent, obwohl sie das Problem sehr
wohl lösen könnten. Ich denke, wir brauchen entweder
ein anderes Vergütungssystem oder zumindest für den
Bereich des Sozialrechts öffentliche Rechtsberatung;
dies gibt es bereits in einigen Bundesländern.

Lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen: Ich
finde, Sie haben einen interessanten Aufschlag gemacht;
aber den hohen Ansprüchen wird dieser Antrag nicht
gerecht. Wir müssen die Materie in den nächsten Jahren
gemeinsam angehen und jedes einzelne
Sozialgesetzbuch durchschauen, um herauszufinden, wo es
Schnittstellenproblematik gibt, wo wir verbesserte Beratung
anbieten können etc.
In diesem Sinne herzlichen Dank.