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Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB, SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Nach den bisherigen Redebeiträgen wundert es mich,
dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf noch vor dem
Ende dieser Legislaturperiode und vor allen Dingen vor
Inkrafttreten der EU-Verordnung tatsächlich
durchbekommen.
In den unzähligen Runden und Gesprächen zwischen
Berichterstattern, Ländervertretern sowie Vertretern der
Fahrgastverbände, der Eisenbahnunternehmen und
anderer Verbände ging es eigentlich gar nicht mehr um die
Frage, ob Bahnkunden Rechte und Entschädigungen
erhalten sollen, sondern darum, ob die vorgeschriebene
EU-Regelung ausreichend ist. Wenn wir heute die EU-
Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste
im Eisenbahnverkehr und den Gesetzentwurf, über den
wir heute abstimmen, auf den Weg bringen, dann ist das
ein wirklich bedeutsamer Schritt in Richtung Stärkung
der Rechte von Fahrgästen. Die Bahnkunden erhalten
erstmals definitiv einen Rechtsanspruch. Das ist im
Gegensatz zu einer Regelung im BGB ein richtiger
Rechtsanspruch. Man muss nicht unzählige Verfahren abwar-
Rita Schwarzelühr-Sutterten, um zu sehen, was einem zusteht, sondern weiß
genau, welche Entschädigung man zu erhalten hat.
Darüber hinaus werden in der Verordnung unter
anderem die Haftung der Unternehmen für die Fahrgäste und
deren Gepäck, die Beförderung von behinderten
Personenich finde es äußerst wichtig, dass behinderte
Personen einen Rechtsanspruch habensowie die von den
Eisenbahnunternehmen bereitzustellenden
Informationen geregelt.
Es wurde von der privatisierten Bahn AG gesprochen.
Der Linken scheint es entgangen zu sein, dass wir die
Bahn gar nicht privatisiert haben.

Ab 2010 gibt es eine Öffnung des Verkehrsmarktes
im Personenverkehr. Ab dann gilt die neue Regelung
Gott sei Dank für alle Bahnunternehmen. Wir haben
danndas ist im Sinne des Verbraucherskeinen
Flickenteppich, sondern der Verbraucher hat einen
Rechtsanspruch gegenüber allen Bahnunternehmen.
Im Gegensatz zu den Fluggästen, die schon seit 2005
durch die Fluggastrechte-Verordnung bei Annullierung,
Nichtbeförderung oder großen Verspätungen über ein
geregeltes Verfahren verfügen, waren die Bahnkunden
bisher auf die Kulanz der Unternehmen angewiesen. Das
bedeutet, dass wir nach der Verabschiedung des
Entwurfes eines Fahrgastrechtegesetzes die Reisenden mit dem
Flugzeug und die Reisenden mit den Eisenbahnen
endlich gleichbehandeln. Diese Gleichbehandlung der
Reisendendies gilt auch für die Reisenden mit anderen
Verkehrsträgern, mit Omnibus und Schiffist im EU-
Parlament beschlossen worden.
Man muss jetzt schauen, dass gegenüber den
Einwänden der Vertreter anderer Verkehrsträger, wie zum
Beispiel der Busunternehmen, Verhältnismäßigkeit
hergestellt wird. Denn eines muss klar sein: Optimalen
Verbraucherschutz für Fahrgäste gibt es nur bei
wettbewerbsfähigen Verkehrsträgern. Bei der Durchsetzung der
berechtigten Interessen der Fahrgäste muss die
wirtschaftliche Belastbarkeit der Unternehmen im Auge
behalten werden.
Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit sind die
Schlüsselworte. Sie haben es schon gesagtdies ist unser
Ziel –: Es mag eine Motivation für die Unternehmen sein,
besser zu werden. Wir wollen zuverlässige und sichere
Bahnen. Wir wollen an Kundenwünsche angepasste
Angebote. Wir möchten natürlich einen barrierefreien
Zugang für behinderte Menschen. Verbraucherschutz
bedeutet nicht, möglichst hohe Entschädigungszahlungen
bei Verspätungen zu versprechen, sondern
Verbraucherschutz bedeutet Service, Qualität und einen
Rechtsanspruch auf Entschädigung bei Verspätungen oder
Annullierungen.
Ein Service, den sich viele Fahrgäste wünschen und
der hier noch nicht angesprochen wurde, ist die
Mitnahme von Fahrrädern.(Ute Kumpf [SPD]: Genau! Und eine Bahn-
Card für Hunde!)
Die EU-Verordnung verlangt die Möglichkeit der
Fahrradmitnahme im Eisenbahnverkehr, „wenndies den
betreffenden Schienenverkehrsdienst nicht
beeinträchtigt und in den Fahrzeugen möglich ist“. Dies bedeutet,
dass die Fahrradmitnahme als Recht der
Eisenbahnfahrgäste anzusehen ist. Ich glaube, es ist wichtig, dies zu
ermöglichen, wenn die Bahn neue Züge beschafft oder sie
umrüstet. Wir haben diese Woche im Ausschuss einen
Antrag in diese Richtung eingebracht. 21 Prozent der
Deutschen haben bereits einen Radurlaub gemacht.
Gerade die Abgeordneten, die aus Tourismusregionen
kommen, wissen, dass es wichtig ist, dass Fahrräder
mitgenommen werden können.
Ich denke, wir haben heute einen guten Kompromiss
auf den Weg gebracht, der praktikabel ist, der nicht an
der Grenze endet und der vor allem keinen
Flickenteppich verursacht. Es ist wichtig, dass für den Verbraucher
Transparenz besteht. Er wird sie durch dieses Gesetz
erhalten.
Danke schön.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ich gebe das Wort der Kollegin Julia Klöckner, CDU/
CSU-Fraktion.