Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB, SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen! Der Dacheinsturz in Bad Reichenhall
war tragisch und ein furchtbares Unglück. Die Serie der
Dacheinstürze scheint nicht abzureißen. Wir sollten
nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern über
Konsequenzen nachdenken. Ein Antrag wie der der FDP
nutzt allerdings wenig; vielmehr handelt es sich bei ihm
um bloßen populistischen Aktionismus.
Was wir brauchen, sind durchdachte, nachhaltige
Konzepte, keine Schnellschüsse.
Rita Schwarzelühr-SutterIm Zusammenhang mit der Neuordnung des
Eisenbahnwesens, sprich: Bahnreform, wurde auch das
Eisenbahnkreuzungsgesetz neu gefasst. Die Frage, wer welche
Kosten zu tragen hat, ist abhängig von der Art der
Eisenbahnkreuzung. Sie wissen:
Bei so genannten höhengleichen Kreuzungen, Herr
Kollege, gibt es eine Kostendrittelung zwischen der
Gemeinde als Baulastträger der Straße, der Bahn und dem
Bund. Die Kostendrittelung gibt es nicht für die
Unterhaltung und Erneuerung von Straßenbrücken; für die
Erhaltung von Kreuzungsbauwerken sind die Kosten von
dem Baulastträger zu tragen, dessen Verkehrsweg über
das Bauwerk geführt wird. Sie wissen: Es ist zu
unterscheiden zwischen einer Eisenbahnüberführung, also
Schiene über Straße – hier trägt der Baulastträger
Schiene allein die Kosten –, und einer
Straßenüberführung, also Straße über Schiene; hier trägt die Kosten
allein der Straßenbaulastträger.
In den alten Bundesländern sind mit der Änderung
des Eisenbahnkreuzungsgesetzes seit 1994 alle
Überführungen von kommunalen Straßen über
Eisenbahnanlagen endgültig auf die zuständigen Gemeinden
und Städte übergegangen.
Herr Friedrich, Sie wussten, dass der
ordnungsgemäße Zustand damals von der Bahn hergestellt werden
musste und dass die Bahn dafür einzustehen hatte.
In den neuen Ländern lag die Pflicht zur Erhaltung der
Straßenüberführungen schon immer bei den
Straßenbaulastträgern. Im Übrigen ist keine Kommune bekannt, die
das Übergabeprotokoll nicht unterzeichnet hätte.
Die Kommunen sind somit für die Erhaltung, Pflege
und Sanierung von kommunalen Straßenüberführungen
allein zuständig, nicht die Bahn, nicht der Bund. Alle
Brücken werden in regelmäßigen zeitlichen Abständen
überprüft. Die Prüfung und Durchführung der Sanierung
bei Brücken, die zu Kommunalstraßen gehören, obliegt
den Kommunen.
Berichte über diese Prüfungen liegen dem Bund nicht
vor. Aber dafür gibt es Spekulationen, Herr Friedrich.
Die „gefühlte“ Anzahl der einsturzgefährdeten Brückenliegt bei Ihnen zwischen 1 000 und 2 000. Es gibt
Kollegen – auch Frau Blank hat es schon festgestellt –, die
von tickenden Zeitbomben sprechen.
Sie fordern zugleich Finanzhilfen für Kommunen, die
die Sanierung nicht aus eigener Kraft bezahlen können.
Natürlich wissen wir alle, dass die Haushaltslage der
Kommunen angespannt ist.
Dies allein kann aber nicht Motivation dafür sein, dass
der Bund für die Kommunen einspringt.
Im Übrigen unterstützt der Bund schon heute die
Kommunen beim Bau und Ausbau von
Kreuzungsmaßnahmen über das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Unbeschrankte Bahnübergänge konnten zum
Beispiel sicherer gemacht werden. Von den insgesamt
1,6 Milliarden Euro GVFG-Mitteln aus dem Jahr 2004
sind 20 Prozent ins Bundesprogramm und 80 Prozent in
Länderprogramme geflossen. Kreuzungsmaßnahmen
nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sind
förderungsfähig nach GVFG, soweit Gemeinden und Kreise als
Baulastträger der kreuzenden Straße Kostenanteile zu tragen
haben. Aus diesen Finanzhilfen des Bundes können die
Länder bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen
Kosten dieser Kreuzungsmaßnahmen fördern.
Sie wissen ebenfalls: Der Bund kann nach Art. 104 a
Abs. 4 des Grundgesetzes
den Ländern Finanzhilfen für besonders
bedeutsame Investitionen der ... Gemeinden ... gewähren,
die zur Abwehr einer Störung des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zum Ausgleich
unterschiedlicher Wirtschaftskraft ... oder zur
Förderung des wirtschaftlichen Wachstums
erforderlich sind.
Von dieser Möglichkeit hat der Bund 1998 Gebrauch
gemacht und den ostdeutschen Kommunen über
250 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Diese
Regelung bezweckte eine finanzielle Gleichbehandlung mit
den westdeutschen Kommunen. Das Programm lief bis
2003. Das war wirklich ein Sonderprogramm und ich
denke, es ist unstrittig.
Nach Art. 104 a Abs. 1 des Grundgesetzes haben
Bund und Länder – und damit auch die Kommunen – die
sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergebenden
Ausgaben zu tragen. Heute sind die Haushaltsvolumina
aller öffentlichen Hände knapp und begrenzt. Die
Finanzierung der Aufgaben fällt schwer. Trotzdem bin ich
der Meinung, dass wir nicht auf der einen Seite in der
Föderalismuskommission die Aufgaben der staatlichen
Ebenen ordnen und auf der anderen Seite die
Finanzierung, wenn es gerade mal nicht anders geht, dem Bund
aufbürden können.
Rita Schwarzelühr-SutterMit der Zuteilung von Aufgaben ist die
Finanzverantwortung untrennbar verbunden. Mit der gleichen Logik
könnten die Kommunen monieren, dass die
Kindergärten sanierungsbedürftig seien, und schon würde die FDP
ein Sonderprogramm „Kindergartensanierung“ auflegen.
Stünde die Schließung von Schwimmhallen an, würde
die FDP ein „Schwimmhallensanierungsprogramm“
auflegen. Diese Liste könnte man wahrscheinlich unendlich
fortsetzen: Schulen, Krankenhäuser, Sportstätten usw.
Ich möchte überhaupt nicht die Notwendigkeit und
Dringlichkeit der Sanierungsarbeiten infrage stellen. Ich
verwahre mich lediglich gegen die Verschiebung von
Finanzverantwortung.
– Darauf komme ich, Herr Friedrich. – Es bringt nichts,
ein Sonderprogramm nach dem anderen zu starten;
vielmehr müssen die Kommunen auch zukünftig eine
solide finanzielle Basis haben.
Mit der Fortentwicklung der
Unternehmensbesteuerung und der Gewerbesteuer werden wir sie zukünftig
auf diese solide Basis stellen.
Die finanzielle Handlungsfähigkeit muss langfristig
gewährleistet sein.
In Ihrem Antrag schlagen Sie vor, dass die nicht
abgerufenen Mittel der DB AG in dieses Sonderprogramm
fließen sollen. Vielleicht hätten Sie besser Ihre
Haushaltsexperten befragt, diese hätten Ihnen nämlich erklärt,
dass im Bundeshaushalt für Schienenwegeinvestitionen
vorgesehene Mittel zweckgebunden sind und deshalb
nicht zur Unterstützung der Kommunen eingesetzt
werden können. Im Übrigen werden die Mittel weitgehend
im Rahmen haushaltsrechtlich zulässiger
Umschichtungen für Investitionsmaßnahmen anderer Verkehrsträger
eingesetzt.
Die Erhaltung der Sicherheit, Funktionsfähigkeit und
Dauerhaftigkeit hat für alle Baulastträger oberste
Priorität. Wesentliche Voraussetzungen hierfür sind die
regelmäßige Prüfung der Bauwerke, die zeitnahe
Beseitigung der bei den Prüfungen festgestellten Schäden und
Schwachstellen und die Zurverfügungstellung
ausreichender Erhaltungsmittel.
Im Bundesverkehrswegeplan der rot-grünen
Regierung aus 2003 ist deshalb der Anteil an
Erhaltungsmitteln für alle Verkehrsträger deutlich erhöht worden. Der
Anteil der Sanierungsmittel über alle Verkehrsträger ist
mit 56 Prozent deutlich gestiegen. Für den Zeitraum bis
2015 sind allein für Investitionen zur Erhaltung des
Bestandsnetzes der Bundesfernstraßen 37,7 Milliarden
Euro veranschlagt, wobei der Anteil zur Erhaltung der
Bauwerke rund 15 bis 35 Prozent beträgt. Die Regierungskoalition hat sich außerdem darauf
geeinigt, die Mittel für die Verkehrsinvestitionen um
zusätzlich 4,3 Milliarden Euro zu erhöhen. Dazu sind in
2006 insgesamt circa 9,1 Milliarden Euro vorgesehen. In
den Folgejahren werden die Investitionen bei rund
9 Milliarden Euro verstetigt.
Damit liegt das Volumen jährlich rund 1 Milliarde Euro
über dem geltenden Finanzplan, Herr Friedrich.
Die zusätzlichen Mittel kommen allen drei
Verkehrsträgern – Schiene, Straße und Wasserstraße – zugute.
Der Schwerpunkt liegt auch hier auf den
Erhaltungsmaßnahmen im Bestand. Die Ansätze für die
Erhaltung werden wieder gestärkt.
Die Umschichtung zulasten der Erhaltung kann bis 2009
abgebaut werden. Die Grünen brauchen sich also keine
Sorgen zu machen. Wir werden auch in der großen
Koalition den nachhaltigen Ansatz des
Bundesverkehrswegeplans fortsetzen.
Deutschland verfügt über eines der besten
Straßennetze in Europa. Die Erhaltung der Straßen und Brücken
hat Vorrang; denn die Erhaltung der Mobilität ist eine
wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliches
Wachstum und Beschäftigung sowie ein wichtiger Beitrag zur
Lebensqualität der Bürger.
Danke.
Liebe Kollegen! Der Dacheinsturz in Bad Reichenhall
war tragisch und ein furchtbares Unglück. Die Serie der
Dacheinstürze scheint nicht abzureißen. Wir sollten
nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern über
Konsequenzen nachdenken. Ein Antrag wie der der FDP
nutzt allerdings wenig; vielmehr handelt es sich bei ihm
um bloßen populistischen Aktionismus.
Was wir brauchen, sind durchdachte, nachhaltige
Konzepte, keine Schnellschüsse.
Rita Schwarzelühr-SutterIm Zusammenhang mit der Neuordnung des
Eisenbahnwesens, sprich: Bahnreform, wurde auch das
Eisenbahnkreuzungsgesetz neu gefasst. Die Frage, wer welche
Kosten zu tragen hat, ist abhängig von der Art der
Eisenbahnkreuzung. Sie wissen:
Bei so genannten höhengleichen Kreuzungen, Herr
Kollege, gibt es eine Kostendrittelung zwischen der
Gemeinde als Baulastträger der Straße, der Bahn und dem
Bund. Die Kostendrittelung gibt es nicht für die
Unterhaltung und Erneuerung von Straßenbrücken; für die
Erhaltung von Kreuzungsbauwerken sind die Kosten von
dem Baulastträger zu tragen, dessen Verkehrsweg über
das Bauwerk geführt wird. Sie wissen: Es ist zu
unterscheiden zwischen einer Eisenbahnüberführung, also
Schiene über Straße – hier trägt der Baulastträger
Schiene allein die Kosten –, und einer
Straßenüberführung, also Straße über Schiene; hier trägt die Kosten
allein der Straßenbaulastträger.
In den alten Bundesländern sind mit der Änderung
des Eisenbahnkreuzungsgesetzes seit 1994 alle
Überführungen von kommunalen Straßen über
Eisenbahnanlagen endgültig auf die zuständigen Gemeinden
und Städte übergegangen.
Herr Friedrich, Sie wussten, dass der
ordnungsgemäße Zustand damals von der Bahn hergestellt werden
musste und dass die Bahn dafür einzustehen hatte.
In den neuen Ländern lag die Pflicht zur Erhaltung der
Straßenüberführungen schon immer bei den
Straßenbaulastträgern. Im Übrigen ist keine Kommune bekannt, die
das Übergabeprotokoll nicht unterzeichnet hätte.
Die Kommunen sind somit für die Erhaltung, Pflege
und Sanierung von kommunalen Straßenüberführungen
allein zuständig, nicht die Bahn, nicht der Bund. Alle
Brücken werden in regelmäßigen zeitlichen Abständen
überprüft. Die Prüfung und Durchführung der Sanierung
bei Brücken, die zu Kommunalstraßen gehören, obliegt
den Kommunen.
Berichte über diese Prüfungen liegen dem Bund nicht
vor. Aber dafür gibt es Spekulationen, Herr Friedrich.
Die „gefühlte“ Anzahl der einsturzgefährdeten Brückenliegt bei Ihnen zwischen 1 000 und 2 000. Es gibt
Kollegen – auch Frau Blank hat es schon festgestellt –, die
von tickenden Zeitbomben sprechen.
Sie fordern zugleich Finanzhilfen für Kommunen, die
die Sanierung nicht aus eigener Kraft bezahlen können.
Natürlich wissen wir alle, dass die Haushaltslage der
Kommunen angespannt ist.
Dies allein kann aber nicht Motivation dafür sein, dass
der Bund für die Kommunen einspringt.
Im Übrigen unterstützt der Bund schon heute die
Kommunen beim Bau und Ausbau von
Kreuzungsmaßnahmen über das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Unbeschrankte Bahnübergänge konnten zum
Beispiel sicherer gemacht werden. Von den insgesamt
1,6 Milliarden Euro GVFG-Mitteln aus dem Jahr 2004
sind 20 Prozent ins Bundesprogramm und 80 Prozent in
Länderprogramme geflossen. Kreuzungsmaßnahmen
nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sind
förderungsfähig nach GVFG, soweit Gemeinden und Kreise als
Baulastträger der kreuzenden Straße Kostenanteile zu tragen
haben. Aus diesen Finanzhilfen des Bundes können die
Länder bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen
Kosten dieser Kreuzungsmaßnahmen fördern.
Sie wissen ebenfalls: Der Bund kann nach Art. 104 a
Abs. 4 des Grundgesetzes
den Ländern Finanzhilfen für besonders
bedeutsame Investitionen der ... Gemeinden ... gewähren,
die zur Abwehr einer Störung des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zum Ausgleich
unterschiedlicher Wirtschaftskraft ... oder zur
Förderung des wirtschaftlichen Wachstums
erforderlich sind.
Von dieser Möglichkeit hat der Bund 1998 Gebrauch
gemacht und den ostdeutschen Kommunen über
250 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Diese
Regelung bezweckte eine finanzielle Gleichbehandlung mit
den westdeutschen Kommunen. Das Programm lief bis
2003. Das war wirklich ein Sonderprogramm und ich
denke, es ist unstrittig.
Nach Art. 104 a Abs. 1 des Grundgesetzes haben
Bund und Länder – und damit auch die Kommunen – die
sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergebenden
Ausgaben zu tragen. Heute sind die Haushaltsvolumina
aller öffentlichen Hände knapp und begrenzt. Die
Finanzierung der Aufgaben fällt schwer. Trotzdem bin ich
der Meinung, dass wir nicht auf der einen Seite in der
Föderalismuskommission die Aufgaben der staatlichen
Ebenen ordnen und auf der anderen Seite die
Finanzierung, wenn es gerade mal nicht anders geht, dem Bund
aufbürden können.
Rita Schwarzelühr-SutterMit der Zuteilung von Aufgaben ist die
Finanzverantwortung untrennbar verbunden. Mit der gleichen Logik
könnten die Kommunen monieren, dass die
Kindergärten sanierungsbedürftig seien, und schon würde die FDP
ein Sonderprogramm „Kindergartensanierung“ auflegen.
Stünde die Schließung von Schwimmhallen an, würde
die FDP ein „Schwimmhallensanierungsprogramm“
auflegen. Diese Liste könnte man wahrscheinlich unendlich
fortsetzen: Schulen, Krankenhäuser, Sportstätten usw.
Ich möchte überhaupt nicht die Notwendigkeit und
Dringlichkeit der Sanierungsarbeiten infrage stellen. Ich
verwahre mich lediglich gegen die Verschiebung von
Finanzverantwortung.
– Darauf komme ich, Herr Friedrich. – Es bringt nichts,
ein Sonderprogramm nach dem anderen zu starten;
vielmehr müssen die Kommunen auch zukünftig eine
solide finanzielle Basis haben.
Mit der Fortentwicklung der
Unternehmensbesteuerung und der Gewerbesteuer werden wir sie zukünftig
auf diese solide Basis stellen.
Die finanzielle Handlungsfähigkeit muss langfristig
gewährleistet sein.
In Ihrem Antrag schlagen Sie vor, dass die nicht
abgerufenen Mittel der DB AG in dieses Sonderprogramm
fließen sollen. Vielleicht hätten Sie besser Ihre
Haushaltsexperten befragt, diese hätten Ihnen nämlich erklärt,
dass im Bundeshaushalt für Schienenwegeinvestitionen
vorgesehene Mittel zweckgebunden sind und deshalb
nicht zur Unterstützung der Kommunen eingesetzt
werden können. Im Übrigen werden die Mittel weitgehend
im Rahmen haushaltsrechtlich zulässiger
Umschichtungen für Investitionsmaßnahmen anderer Verkehrsträger
eingesetzt.
Die Erhaltung der Sicherheit, Funktionsfähigkeit und
Dauerhaftigkeit hat für alle Baulastträger oberste
Priorität. Wesentliche Voraussetzungen hierfür sind die
regelmäßige Prüfung der Bauwerke, die zeitnahe
Beseitigung der bei den Prüfungen festgestellten Schäden und
Schwachstellen und die Zurverfügungstellung
ausreichender Erhaltungsmittel.
Im Bundesverkehrswegeplan der rot-grünen
Regierung aus 2003 ist deshalb der Anteil an
Erhaltungsmitteln für alle Verkehrsträger deutlich erhöht worden. Der
Anteil der Sanierungsmittel über alle Verkehrsträger ist
mit 56 Prozent deutlich gestiegen. Für den Zeitraum bis
2015 sind allein für Investitionen zur Erhaltung des
Bestandsnetzes der Bundesfernstraßen 37,7 Milliarden
Euro veranschlagt, wobei der Anteil zur Erhaltung der
Bauwerke rund 15 bis 35 Prozent beträgt. Die Regierungskoalition hat sich außerdem darauf
geeinigt, die Mittel für die Verkehrsinvestitionen um
zusätzlich 4,3 Milliarden Euro zu erhöhen. Dazu sind in
2006 insgesamt circa 9,1 Milliarden Euro vorgesehen. In
den Folgejahren werden die Investitionen bei rund
9 Milliarden Euro verstetigt.
Damit liegt das Volumen jährlich rund 1 Milliarde Euro
über dem geltenden Finanzplan, Herr Friedrich.
Die zusätzlichen Mittel kommen allen drei
Verkehrsträgern – Schiene, Straße und Wasserstraße – zugute.
Der Schwerpunkt liegt auch hier auf den
Erhaltungsmaßnahmen im Bestand. Die Ansätze für die
Erhaltung werden wieder gestärkt.
Die Umschichtung zulasten der Erhaltung kann bis 2009
abgebaut werden. Die Grünen brauchen sich also keine
Sorgen zu machen. Wir werden auch in der großen
Koalition den nachhaltigen Ansatz des
Bundesverkehrswegeplans fortsetzen.
Deutschland verfügt über eines der besten
Straßennetze in Europa. Die Erhaltung der Straßen und Brücken
hat Vorrang; denn die Erhaltung der Mobilität ist eine
wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliches
Wachstum und Beschäftigung sowie ein wichtiger Beitrag zur
Lebensqualität der Bürger.
Danke.