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Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB, SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe
gedacht, jetzt freuen sich einige, dass wir die
Bußgeldverordnung endlich auf den Weg bringen und vor allem,
dass wir dabei die ganze Kette in die Pflicht nehmen.
Wenn ein Auftrag erteilt wird, den die Fahrer nur unter
Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten erfüllen
könnten, so sind jetzt auch die Spediteure, die
Reiseveranstalter und die Fahrvermittlungsagenturen haftbar. Das ist
doch ein wirklicher Fortschritt.
Die Regelarbeitszeit – ich rede jetzt von allen
Branchen – beträgt heute acht Stunden am Tag. Das war
früher einmal anders. Zu Zeiten der Industrialisierung
waren es im Durchschnitt zwölf Stunden und länger. Es
hatte handfeste wirtschaftliche Gründe, dass man dies
geändert hat: Die Leistungsfähigkeit nimmt ab, wenn
man zu lange arbeiten muss. Die Menschen können sich
nicht mehr regenerieren. Die Qualität der Arbeit
verschlechtert sich. Dies führt zu Sicherheitsrisiken. Mit
den Verordnungen zur Verlängerung der Ruhezeiten und
zur Verkürzung der Lenkzeiten wird dies aufgegriffen
und umgesetzt.
Sicherheitsaspekte sind insbesondere dort von
Bedeutung, wo Menschen mit Maschinen arbeiten, zum
Beispiel im Straßenverkehr, wo durch eine unaufmerksame
Sekunde das Leben Dutzender gefährdet werden kann.
Es muss sichergestellt sein, dass das nicht passiert und
die Fahrer in der Lage sind, sich zu regenerieren und die
geforderte Leistung tatsächlich zu erbringen.

Sie wissen genau, dass diese Zeiten in dieser Branche,
die einem starken Wettbewerb ausgesetzt ist, oftmals
nicht eingehalten wurden. Dem wollen wir mit der
Änderung des entsprechenden Gesetzes begegnen.
Einige Busunternehmen haben gegen die EU-
Vorlagen protestiert. Sie sehen sich in ihrer Wirtschaftlichkeit
bedroht. Sie sagen – damit haben Sie recht –, dass
Busfahren bereits heute eine sehr sichere und
klimafreundliche Art, zu reisen, ist. Aber ich erinnere an die
schlimmen Busunfälle in den Jahren 2002 und 2003. Damalshaben wir uns alle vorgenommen, die Sicherheit zu
verbessern. Dazu gehört eine entsprechende Begrenzung
der Lenkzeiten. Ich kann die Sorgen der Unternehmen
zwar nachvollziehen. Aber ich sage auch ganz klar:
Sicherheit muss oberste Priorität haben.

Die neuen Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten
können von den Reiseunternehmen auch positiv genutzt
werden. Es gibt einen Anbieter von Studienreisen, der
schon vor Inkrafttreten der EU-Verordnungen diese
umgesetzt und nur Verträge mit Unternehmen geschlossen
hat, die diese Lenk- und Ruhezeiten auch einhielten.
Sicherheit kann man auch als Gütesiegel begreifen; mit
ihm kann man auch werben.

Wenn wir den Gesetzentwurf gleich beschließen,
kann das Änderungsgesetz im Juli in Kraft treten. Ab
dann werden dann tatsächlich Verstöße gegen die neuen
Lenk- und Ruhezeiten geahndet.
Herr Döring, wir haben eine Demokratie. In einer
Demokratie gibt es parlamentarische Verfahren. In diesem
Fall war es nicht das Ministerium, sondern der
Bundesrat, der Änderungen gewünscht hat.

Darüber haben wir diskutiert. Deswegen hat das
Verfahren etwas länger gedauert. Ich denke, das sind wir
unserer Demokratie schuldig.
Der Gesetzentwurf, über den wir jetzt entscheiden,
findet eine breite Zustimmung; darüber bin ich froh.
Weniger Zustimmung findet der Antrag der FDP. Auch bei
Handwerkern hat Sicherheit oberste Priorität. Wenn ein
Handwerker mehr als acht Stunden auf einer Baustelle
war und noch drei Stunden hin- und drei Stunden
zurückfahren muss, dann gefährdet auch das die
Straßensicherheit. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Danke.