Politics

Katja Mast, MdB, SPD

Nein, da das schon so viele laute Zwischenrufe waren, können Sie mich gerne hinterher in einer Kurzintervention fragen.

Deshalb schaffen wir auch Ausgleichs- und Überhangmandate ab. Zudem werden wir die Grundmandatsklausel streichen. Sie ist schon heute im Wahlrecht ein Element, das weder verfassungs- noch wahlrechtlich begründbar ist.

Sie war schon immer so was wie ein Steinchen im Schuh. Das haben uns übrigens auch die CDU/CSU-Sachverständigen in der Anhörung des Deutschen Bundestages genau so mit auf den Weg gegeben: dass nämlich dieses Steinchen durch die ursprünglich geplante Reform noch größer geworden wäre. Genau deshalb schaffen wir es heute ab.
Wir sind in diesem Prozess auf die Opposition zugegangen. Wir haben noch bis zu Beginn dieser Woche Gespräche geführt,

weil wir ernsthaft versucht haben, einen gemeinsamen Konsens hier im Hause hinzubekommen. Und an wem ist es gescheitert? An denen, an denen es seit Jahrzehnten gescheitert ist, nämlich an der CSU.

Sie hatten nicht die Kraft, über die Brücke zu gehen. Auf den Fluren im Bundestag gibt es viele CDU-Kollegen, die sagen: Diese Wahlrechtsreform ist richtig. Wir finden es richtig, dass ihr das macht.

Deshalb fordere ich alle auf: Stimmen Sie doch dieser Wahlrechtsreform zu!

Ich bin gespannt und frage: Werden alle Abgeordneten Ihrer Fraktion die Normenkontrollklage, die von CDU und CSU schon angekündigt ist, unterschreiben?

Da werden wir genau hinschauen.

Heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, können Sie für ein einfacheres, ein transparenteres, ein besseres, ein zukunftsfähiges Wahlrecht stimmen, das die Größe des Bundestages strukturell auf 630 Mandate festlegt. Stimmen Sie zu! Sie haben heute seit Jahrzehnten die einmalige Chance, diese wichtige Wahlrechtsreform hier zu verabschieden.