Politics

Parsa Marvi, MdB, SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute wieder einmal über Entlastungen bei der Einkommensteuer. Diese Koalition hat vor der Sommerpause im Koalitionsausschuss eine Einkommensteuerreform geeint, und wir werden diese Grundlage zum Gegenstand der in Kürze beginnenden parlamentarischen Beratung machen. Es ist also Bewegung drin.
Ich finde es in diesem Kabinettsbeschluss zunächst einmal gut, dass wir den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld und den Arbeitnehmerpauschbetrag erhöhen wollen. Damit setzen wir den Schwerpunkt auf die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen und nehmen zugleich sehr hohe Einkommen stärker in die Verantwortung. Wenn etwas von vielen Wählerinnen und Wählern in diesem Land angemahnt und kritisiert wird, dann genau das. Die Topverdiener in diesem Land sollen sich stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen. Das haben wir mit dem Ausbau der sogenannten Reichensteuer jetzt auch gemacht. Es ist ein fundamentaler, richtiger Schritt, dass wir das auf den Weg bringen wollen.

Ich sage ausdrücklich: Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kann die Debatte damit nicht beendet sein. Genau deswegen nehmen wir die parlamentarischen Verhandlungen ernst. Ich sage ausdrücklich: Wenn über das, was geeint ist, weitere Entlastungen gerade für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen möglich sind, sind wir bereit, diese Chancen zu ergreifen. Aber dann gehört zu einer seriösen Debatte auch die Beantwortung der Frage: Was kostet das, wie finanzieren wir das, für wen geht das und für wen geht das wie stark?

Natürlich reden wir im Parlament nicht zum ersten Mal über die kalte Progression. Dazu haben wir bewährte Verfahren. Die Bundesregierung legt regelmäßig den Existenzminimumbericht und den Steuerprogressionsbericht vor, und anschließend entscheidet der Deutsche Bundestag über die gesetzlichen Anpassungen. Zuletzt haben wir – da war Olaf Scholz Bundeskanzler – die Tarifeckwerte für 2025 und 2026 zum Ausgleich der Kaufkraftlücken verschoben mit Ausnahme bei der Reichensteuer. Ihr Gesetzentwurf geht nun deutlich weiter. Sie wollen nicht nur den Einkommensteuertarif jährlich indexieren, Sie wollen darüber hinaus alle Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge

des Einkommensteuergesetzes an die Preisentwicklung automatisch anpassen. Aber diese steuerlichen Größen erfüllen ganz unterschiedliche Funktionen. Der Grundfreibetrag hat eine andere Aufgabe als beispielsweise der Arbeitnehmerpauschbetrag.

Und es kann ja so sein, dass das im europäischen Raum irgendwo erledigt ist, und wenn es nur darum geht, irgendwelche Puzzleteile zu finden, die man sich zusammenstellt, und daraus dann Politik macht, dann kann man das so machen. Das ist aber nicht meine Auffassung als Demokrat. Ich halte es für richtig, dass der Gesetzgeber auch künftig prüfen und entscheiden kann, wo und in welchem Umfang eine Anpassung sinnvoll ist, statt diese unterschiedlichen Entscheidungen dauerhaft an einen Automatismus zu binden, sei er nun verfahrensrechtlich oder materiell-rechtlich.

Und dann kommt zum Abschluss der entscheidende Punkt. Sie schreiben in Ihrem eigenen Gesetzentwurf, dass dadurch Steuermindereinnahmen entstehen, aber Sie beziffern diese nicht, und konkrete Maßnahmen zur Gegenfinanzierung Ihrer Vorschläge legen Sie ebenfalls nicht vor.
Damit hat sich meine Aufmerksamkeit für Ihren Gesetzentwurf erschöpft. Wir werden ihn ablehnen.
Vielen Dank.