Politics

Carmen Wegge, MdB, SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten! Was wäre, wenn Sie morgen aufwachen und sich an die letzten Stunden Ihres Abends nicht mehr richtig klar erinnern können? Vielleicht wissen Sie nicht mehr, wann Sie heimgekommen sind. Vielleicht wissen Sie nicht mehr, wer Sie begleitet hat. Vielleicht wissen Sie nicht einmal mehr, ob Ihnen jemand etwas angetan hat.
Es gibt einen Satz, den insbesondere junge Frauen kennen: Pass auf dein Getränk auf! – Wir sagen ihn unseren Freundinnen. Wir hören ihn von unseren Müttern. Hinter diesem Satz steckt keine harmlose Partyregel; dahinter steckt die Angst vor K.-o.-Tropfen. Und für mich ist ganz klar: Wir müssen darüber sprechen; denn hinter dem Begriff „K.-o.-Tropfen“ steckt viel zu oft noch die Vorstellung von einer vermeintlichen Partystory, von einem alkoholreichen Abend.
Aber K.-o.-Tropfen sind keine Partystory, sie sind gefährlich. Sie sind ein Mittel, um Menschen wehrlos zu machen, um ihre Entscheidungsfähigkeit auszuschalten. Ganz bewusst. Und besonders häufig trifft es Frauen. Das bedeutet: Wenn wir über K.-o.-Tropfen sprechen, sprechen wir immer auch über Gewalt gegen Frauen. Wir sprechen über sexualisierte Gewalt. Und wir sprechen über Täter – häufig Männer –, die einen Moment erzeugen, in dem ein anderer Mensch, meist eine Frau, sich nicht mehr selbst schützen kann, um ihr etwas anzutun.
Dabei ist eines ganz entscheidend – und das möchte ich unmissverständlich für alle hier deutlich machen –: Die Schuld liegt niemals beim Opfer. Nicht bei ihrem Getränk. Nicht bei ihrem Outfit. Nicht bei der Frage, wie viel sie denn wohl getrunken habe.

Wir reden hier in diesem Haus oft über Selbstbestimmung. Aber Selbstbestimmung bedeutet eben nicht nur, frei entscheiden zu können. Selbstbestimmung bedeutet auch, dass niemand einem Mitmenschen diese Entscheidung heimlich aus der Hand nehmen darf. Und genau deshalb müssen wir K.-o.-Tropfen ernst nehmen. Wir müssen Betroffene schützen und Täter konsequent zur Verantwortung ziehen. Denn eine Nacht, an die sich jemand nicht erinnern kann, darf nicht bedeuten, dass diese Tat keine Konsequenzen hat.
Der BGH hat im Oktober 2024 beschlossen, dass K.-o.-Tropfen im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen nicht als gefährliche Werkzeuge anzusehen seien. Ich bin froh, dass wir mit diesem Gesetzentwurf klarstellen, dass wir hier einen Wertungswiderspruch sehen, und deshalb die §§ 177 und 250 StGB um die „gefährlichen Mittel“ erweitern. Es ist richtig, K.-o.-Tropfen als gefährliche Mittel einzustufen und somit die Mindeststrafe bei einer Verurteilung zu erhöhen.
Für mich gilt: Nur Ja heißt Ja, und K.-o.-Tropfen nehmen Betroffenen die Möglichkeit, Ja zu sagen.

Wir müssen also hinschauen. Wir müssen handeln, und wir müssen Betroffenen sagen: Du bist nicht schuld. Wir helfen dir. Wir glauben dir, und du bist nicht allein.
Vielen Dank.