Politics

Michael Schrodi, MdB, SPD

Quelle: Deutscher Bundestag nach den Nutzungsbedingungen 7:07

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Entfernungspauschale werden Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich geltend gemacht. So richtig und so gut diese Regelung ist: Daran gibt es seit Jahren Kritik. Heute hören wir von der linken Seite, die Pauschale sei unsozial.

Manche sagen, sie sei zu niedrig. Andere sagen, sie sei nicht ökologisch genug, sie sei klimaschädlich.

Die Kritik ist oftmals und weitgehend nicht berechtigt.
Was nur wenige wissen: Unabhängig von der Nutzung des Verkehrsmittels wird die Entfernungspauschale gezahlt bzw. kann man sie geltend machen. Das ist ein Anreiz zum Sparen. Wenn zum Beispiel eine Fahrgemeinschaft mit dem Pkw gebildet wird, kann jeder Einzelne diese steuerliche Regelung geltend machen. Wer mit dem Fahrrad fährt, profitiert genauso wie derjenige, der mit dem Pkw fährt.

Wer beispielsweise – das muss man sich in Zukunft mal anschauen – das Deutschlandticket für 49 Euro hat und die Entfernungspauschale in Anspruch nimmt, kann unter Umständen sogar eine höhere Entlastung bekommen, als das 49-Euro-Ticket kostet.

Ich finde, das ist ein ganz gutes Zeichen, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil es noch einmal zeigt, wie richtig die Einführung des Deutschlandtickets war.

Die Wahl eines billigeren Fahrzeugs oder Verkehrsmittels kann also durch die Pauschale sogar belohnt werden; und das ist auch gut so.
Nicht alle Lenkungsmaßnahmen, die wir vornehmen wollen, sollten das Steuerrecht betreffen, auch nicht die Entfernungspauschale. Dafür ist das Steuerrecht nicht da. Aber man kann es wahrnehmen; man kann auch dort Lenkungswirkung entfalten. Das haben wir übrigens an vielen Stellen getan, beispielsweise mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht für das Jahr 2019 haben wir die Pauschale angehoben. Wir haben ein gutes Stück mehr soziale Gerechtigkeit geschaffen. Wir haben nämlich eine Mobilitätsprämie für Geringverdiener eingeführt. Wir haben uns gesagt: Der CO2-Preis wird ansteigen, und wir wollen diejenigen, die bisher nicht von der Entfernungspauschale profitieren, nämlich die Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegen, über eine Mobilitätsprämie mitnehmen. Damit werden eben auch diejenigen entlastet, die diese Entlastung bisher nicht gespürt haben, nämlich die Geringverdienerinnen und Geringverdiener. Auch das war ein wichtiger Schritt.
Wir haben beispielsweise die Umsatzsteuer auf Bahntickets auf 7 Prozent gesenkt. Auch das war wichtig für Pendlerinnen und Pendler. Auch angesichts der gestiegenen Spritpreise haben wir im Steuerentlastungsgesetz 2022 die Entfernungspauschale noch einmal angehoben; ab dem 21. Entfernungskilometer beträgt sie jetzt 38 Cent. Das ist etwas, was wir erst 2024 machen wollten; das haben wir aber vorgezogen.
Also: Wir haben schon einiges im bisherigen Steuerrecht getan, um Lenkungswirkung zu entfalten und Entlastungen für die Menschen zu schaffen.