Stefan Schwartze, MdB, SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Kippels! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Vieles ist heute Morgen gesagt worden. Bei manchem, was hier gesagt worden ist, hätte ein Blick ins Gesetz und in geltendes Recht mächtig geholfen. Das hätte uns ganze Kataloge von Allgemeinplätzen erspart.
Aber gut. Ich möchte den Blick noch mal auf einen Aspekt werfen, der in diesem Gesetz nur eine kleine Rolle spielt. Aber ich möchte ihn noch mal ganz besonders hervorheben: Das ist die psychische Gesundheit. Sie bildet einen Schwerpunkt in unserem Koalitionsvertrag, und das ist auch gut so. Der Bedarf an Psychotherapie ist unvermindert hoch und steigt weiter an. Gleichzeitig waren im Jahr 2024 gut 11 000 Therapeutinnen und Therapeuten 65 Jahre oder älter. Was das heißt, können wir uns alle ohne große Fantasie vorstellen. Spätestens ab 2030 werden jährlich allein altersbedingt 2 000 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Zahl kann man sich wirklich mal an den Spiegel schreiben.
Mit der 2020 in Kraft getretenen Reform der Psychotherapieausbildung wurde ein wichtiger Schritt gemacht, um den prekären Umständen der Ausbildung zu begegnen. Neben schlechter Bezahlung muss die Ausbildung praktisch selbst bezahlt werden. Das sollte und musste geändert werden. Mit der im Psychotherapeutengesetz festgeschriebenen Reform der Ausbildung ist der richtige Weg eingeschlagen worden.
Aber – und das zeigt sich jetzt sehr deutlich – das Gesetz hat einen Geburtsfehler. Die Finanzierung der Weiterbildung ist nicht ausreichend sichergestellt worden. In der Konsequenz führt das dazu, dass für die jährlich circa 2 500 Absolventinnen und Absolventen mit Approbation zu wenig Weiterbildungsplätze vorhanden sind. Das wird in der Versorgung bitter zu spüren sein.
Aber gut. Ich möchte den Blick noch mal auf einen Aspekt werfen, der in diesem Gesetz nur eine kleine Rolle spielt. Aber ich möchte ihn noch mal ganz besonders hervorheben: Das ist die psychische Gesundheit. Sie bildet einen Schwerpunkt in unserem Koalitionsvertrag, und das ist auch gut so. Der Bedarf an Psychotherapie ist unvermindert hoch und steigt weiter an. Gleichzeitig waren im Jahr 2024 gut 11 000 Therapeutinnen und Therapeuten 65 Jahre oder älter. Was das heißt, können wir uns alle ohne große Fantasie vorstellen. Spätestens ab 2030 werden jährlich allein altersbedingt 2 000 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Zahl kann man sich wirklich mal an den Spiegel schreiben.
Mit der 2020 in Kraft getretenen Reform der Psychotherapieausbildung wurde ein wichtiger Schritt gemacht, um den prekären Umständen der Ausbildung zu begegnen. Neben schlechter Bezahlung muss die Ausbildung praktisch selbst bezahlt werden. Das sollte und musste geändert werden. Mit der im Psychotherapeutengesetz festgeschriebenen Reform der Ausbildung ist der richtige Weg eingeschlagen worden.
Aber – und das zeigt sich jetzt sehr deutlich – das Gesetz hat einen Geburtsfehler. Die Finanzierung der Weiterbildung ist nicht ausreichend sichergestellt worden. In der Konsequenz führt das dazu, dass für die jährlich circa 2 500 Absolventinnen und Absolventen mit Approbation zu wenig Weiterbildungsplätze vorhanden sind. Das wird in der Versorgung bitter zu spüren sein.