Stefan Schwartze, MdB, SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Betroffene und Angehörige! Heute, am
24. September, feiert eine Teenagerin, die ich
kennenlernen durfte, ihren zweiten Geburtstag. So nennt Lilli
diesen Tag selbst. Denn genau vor zwei Jahren, am
24. September, bekam die damals 16-Jährige eine neue
Leber. Eine Woche nach ihrem 16. Geburtstag bekam
Lilli plötzlich einen dicken Bauch. Wenige Tage später
stand sie ganz oben auf der Transplantationsliste,
Diagnose: Morbus Wilson, eine Kupferspeicherkrankheit, von
der ihre Familie noch nie gehört hatte, von der auch die
meisten hier im Saal wahrscheinlich noch nie gehört
haben.
Ich habe Lilli und ihre Mutter getroffen. Und diese
Begegnung zeigt, dass wir eine Widerspruchslösung
oder -regelung brauchen; denn eine Lösung ist es an der
Stelle ja noch gar nicht. Als Lilli in den OP geschoben
wurde, dachte ihre Mutter nur: Hauptsache, ich bekomme
sie wieder. – Erst beim dritten Mal hatte das Bangen ein
Ende, weil endlich eine geeignete Leber gefunden wurde.
Lilli hat überlebt, weil ein Mensch gespendet hat. Lilli
sagt: Jeder soll das entscheiden in einem Moment, in dem
man es noch entscheiden kann.
Menschen wie Lilli sind der Grund, warum wir heute
über diesen Gesetzentwurf sprechen, und ich bin froh,
einer seiner Mitinitiatoren zu sein. Denn die Zahlen
sind erschütternd: Über 8 000 Menschen warten auf ein
Spenderorgan, 600 bis 700 von ihnen sterben jedes Jahr,
während sie noch auf der Warteliste stehen; darunter auch
junge Menschen wie Lilli. 85 Prozent der Menschen in
unserem Land stehen der Organspende positiv
gegenüber, aber nur 45 Prozent haben ihre Entscheidung
dokumentiert, und im Akutfall wird eine Erklärung nur in
15 Prozent der Fälle aufgefunden. Wir haben kein
Erkenntnisproblem. Aufklärungskampagnen, Hausärzte,
das Organspende-Register: All das hat nicht zu mehr
Spenden geführt. Zum vierten Mal führe ich jetzt diese
Grundsatzdebatte hier im Deutschen Bundestag.
Geändert haben sich die Zahlen an keiner Stelle.
Deshalb brauchen wir einen Systemwechsel zur
Widerspruchsregelung. Sie bedeutet keinen Zwang, keine
Pflicht zur Organspende. Wer Nein sagt, dessen Nein
wird jederzeit und ohne Begründung verbindlich
respektiert. Sie entlastet vielmehr die Angehörigen, die heute in
einer ihrer schlimmsten Stunden entscheiden müssen –
und in über 75 Prozent der Fälle Nein sagen.
Und Sie beenden einen unerträglichen Zustand. Wir
beziehen die Organe aus Ländern, die dort nach den
Regeln einer Widerspruchsregelung entnommen wurden –
ein System, wie wir es bei uns selber scheuen.
Zu Recht kommt immer wieder die Frage auf: Was ist
mit denen, die nicht widersprechen können? Mir ist dabei
der Schutz der vulnerablen Gruppen besonders wichtig.
Der Gesetzentwurf adressiert nur Menschen, die Wesen,
Bedeutung und Tragweite einer Spende tatsächlich
erfassen können. Wer nicht einwilligungsfähig war, etwa
wegen einer geistigen Behinderung, bei dem ist eine
Entnahme unzulässig. Bei Zweifeln gilt der Schutz.
Minderjährige bleiben unangetastet. Ab 14 Jahren können sie
widersprechen, ab 16 Jahren zustimmen, sonst
entscheiden die Eltern.
Und kein Arzt ist verpflichtet, je eine Entnahme
vorzunehmen. Begleitet wird die Reform durch eine
niederschwellige, mehrsprachige Aufklärungskampagne und
einen persönlichen Brief an jede volljährige Person und
in der Zukunft an jeden, der 18 Jahre alt wird.
Die überwiegende Mehrheit der Studien zeigt: Die
Widerspruchsregelung führt zu mehr Spenden. Sie ist kein
Allheilmittel, aber sie ist die zentrale Maßnahme, die uns
noch fehlt.
Lilli wünscht sich nichts anderes, als ganz normal zu
leben. Geben wir den über 8 000 Menschen auf den
Wartelisten diese Chance! Hinter alldem steht der Kampf um
Lebenszeit.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Kollegen! Liebe Betroffene und Angehörige! Heute, am
24. September, feiert eine Teenagerin, die ich
kennenlernen durfte, ihren zweiten Geburtstag. So nennt Lilli
diesen Tag selbst. Denn genau vor zwei Jahren, am
24. September, bekam die damals 16-Jährige eine neue
Leber. Eine Woche nach ihrem 16. Geburtstag bekam
Lilli plötzlich einen dicken Bauch. Wenige Tage später
stand sie ganz oben auf der Transplantationsliste,
Diagnose: Morbus Wilson, eine Kupferspeicherkrankheit, von
der ihre Familie noch nie gehört hatte, von der auch die
meisten hier im Saal wahrscheinlich noch nie gehört
haben.
Ich habe Lilli und ihre Mutter getroffen. Und diese
Begegnung zeigt, dass wir eine Widerspruchslösung
oder -regelung brauchen; denn eine Lösung ist es an der
Stelle ja noch gar nicht. Als Lilli in den OP geschoben
wurde, dachte ihre Mutter nur: Hauptsache, ich bekomme
sie wieder. – Erst beim dritten Mal hatte das Bangen ein
Ende, weil endlich eine geeignete Leber gefunden wurde.
Lilli hat überlebt, weil ein Mensch gespendet hat. Lilli
sagt: Jeder soll das entscheiden in einem Moment, in dem
man es noch entscheiden kann.
Menschen wie Lilli sind der Grund, warum wir heute
über diesen Gesetzentwurf sprechen, und ich bin froh,
einer seiner Mitinitiatoren zu sein. Denn die Zahlen
sind erschütternd: Über 8 000 Menschen warten auf ein
Spenderorgan, 600 bis 700 von ihnen sterben jedes Jahr,
während sie noch auf der Warteliste stehen; darunter auch
junge Menschen wie Lilli. 85 Prozent der Menschen in
unserem Land stehen der Organspende positiv
gegenüber, aber nur 45 Prozent haben ihre Entscheidung
dokumentiert, und im Akutfall wird eine Erklärung nur in
15 Prozent der Fälle aufgefunden. Wir haben kein
Erkenntnisproblem. Aufklärungskampagnen, Hausärzte,
das Organspende-Register: All das hat nicht zu mehr
Spenden geführt. Zum vierten Mal führe ich jetzt diese
Grundsatzdebatte hier im Deutschen Bundestag.
Geändert haben sich die Zahlen an keiner Stelle.
Deshalb brauchen wir einen Systemwechsel zur
Widerspruchsregelung. Sie bedeutet keinen Zwang, keine
Pflicht zur Organspende. Wer Nein sagt, dessen Nein
wird jederzeit und ohne Begründung verbindlich
respektiert. Sie entlastet vielmehr die Angehörigen, die heute in
einer ihrer schlimmsten Stunden entscheiden müssen –
und in über 75 Prozent der Fälle Nein sagen.
Und Sie beenden einen unerträglichen Zustand. Wir
beziehen die Organe aus Ländern, die dort nach den
Regeln einer Widerspruchsregelung entnommen wurden –
ein System, wie wir es bei uns selber scheuen.
Zu Recht kommt immer wieder die Frage auf: Was ist
mit denen, die nicht widersprechen können? Mir ist dabei
der Schutz der vulnerablen Gruppen besonders wichtig.
Der Gesetzentwurf adressiert nur Menschen, die Wesen,
Bedeutung und Tragweite einer Spende tatsächlich
erfassen können. Wer nicht einwilligungsfähig war, etwa
wegen einer geistigen Behinderung, bei dem ist eine
Entnahme unzulässig. Bei Zweifeln gilt der Schutz.
Minderjährige bleiben unangetastet. Ab 14 Jahren können sie
widersprechen, ab 16 Jahren zustimmen, sonst
entscheiden die Eltern.
Und kein Arzt ist verpflichtet, je eine Entnahme
vorzunehmen. Begleitet wird die Reform durch eine
niederschwellige, mehrsprachige Aufklärungskampagne und
einen persönlichen Brief an jede volljährige Person und
in der Zukunft an jeden, der 18 Jahre alt wird.
Die überwiegende Mehrheit der Studien zeigt: Die
Widerspruchsregelung führt zu mehr Spenden. Sie ist kein
Allheilmittel, aber sie ist die zentrale Maßnahme, die uns
noch fehlt.
Lilli wünscht sich nichts anderes, als ganz normal zu
leben. Geben wir den über 8 000 Menschen auf den
Wartelisten diese Chance! Hinter alldem steht der Kampf um
Lebenszeit.
Danke für die Aufmerksamkeit.