Dr. Lena Gumnior, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Samstagabend, 23 Uhr: Eine Frau geht ausgelassen feiern. Sie geht mit einem Freund nach draußen rauchen. Er bietet ihr seine Vape an. Nichtsahnend nimmt sie einen Zug. Am nächsten Morgen wacht sie nackt neben ihm auf, sie erinnert sich an nichts. Und mit dieser Erfahrung ist sie nicht allein.
Spiking – das sind eben nicht nur K.-o.-Tropfen in einem Getränk, es sind die unterschiedlichsten Substanzen in den unterschiedlichsten Formen. Am häufigsten sind es tatsächlich Kokain, Ketamin oder MDMA. Sie können in Getränken, in Drogen, in Vapes versteckt werden. Manche Frauen wachen am nächsten Morgen mit Nadelstichen auf. Und nicht einmal sedierend müssen diese Substanzen wirken; genauso gut kann man danach nicht müde werden, sondern eher dissoziieren oder komplett aufgeputscht sein. Dass das so viele – das merkt man auch gerade in der Debatte – nicht wissen, liegt an fehlender Aufklärung.
Aber selbst wenn man es weiß: Wenn ein Mensch Opfer eines Sexualdelikts wird und der Täter dem Opfer vorher heimlich Betäubungsmittel verabreicht hat, führt das heute nicht zu einer schärferen Strafe. Das ist eine Lücke, die gerade für die Betroffenen nicht nachvollziehbar ist. Während nämlich bei einer Körperverletzung Menschen eine höhere Strafe erhalten, wenn sie solche Substanzen einsetzen, ist es im Sexualstrafrecht völlig egal, ob man sein Opfer nur vergewaltigt hat oder vorher noch betäubt.
Besonders in Erinnerung geblieben ist der Fall von Gisèle Pelicot. Sie wurde jahrelang von ihrem damaligen Ehemann und Dutzenden anderen Männern sediert und vergewaltigt. Lange wusste sie nicht, was ihr angetan wurde. Erst nach jahrelanger Unwissenheit konnte sie ihren Ex-Mann anzeigen. Auch hier in Berlin gibt es aktuell Verhandlungen über einen ähnlichen Fall. Marvin S. vergewaltigte über Jahre Frauen, die er vorher sedierte. Lange wurde nicht richtig ermittelt, obwohl sogar die Polizei vor Ort am Tatort war. Erst das Durchhaltevermögen einer jungen Betroffenen und ihrer Familie vor Gericht führten zu einer Verurteilung und der grausamen Erkenntnis, dass es noch viele weitere Opfer gibt.
Für die Betroffenen ist es so wichtig, dass nach solchen Taten selbstbestimmt darüber entschieden werden kann, ob sie die Taten anzeigen.
Aber für ein späteres Strafverfahren ist es notwendig, dass Betroffene möglichst schnell alle Spuren sichern lassen. Das muss für alle Menschen überall anonym und kostenfrei möglich sein, egal in welchem Bundesland und egal wie Sie versichert sind.
Aber, liebe Koalition, Strafverschärfungen alleine werden sexualisierte Gewalt nicht verhindern. Gerade bei Spiking brauchen wir dringend eine bessere Datenlage über das Dunkelfeld. Studien wie die aktuelle Spiking-Studie an der Charité geben uns doch gerade erst mal ein Grundlagenwissen: Welche Mittel werden überhaupt eingesetzt? Was bedeuten die Taten für die Betroffenen? – Und ja, das kostet Geld, aber ohne Forschung geht es nicht.
Ohne Forschung gibt es auch eins nicht: eine wirksame Aufklärung. Und auch diese Arbeit kostet Geld. Denn anders, als viele glauben und auch gerade gesagt wurde, sind die Substanzen zum Teil lange nachweisbar. Es lohnt sich also, bei einem Verdacht im Krankenhaus Spuren davon im Blut zu sichern, auch wenn die Tat schon länger her ist. Auch beim Spiking sind es eben nicht „die fremden Täter“, sondern häufig der Partner, Freunde, Bekannte oder Arbeitskollegen. Die Substanzen wirken so unterschiedlich. Betroffene sollten immer ermutigt werden, sich Hilfe zu suchen.
Und nicht nur das: Auch die Verantwortung muss endlich die Seite wechseln. Das hat zuletzt nach dem Europäischen Parlament auch der Bundesrat erkannt und die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung im Strafrecht einzusetzen.
Liebe Frau Hubig, worauf warten Sie noch? Legen Sie dazu einen Gesetzentwurf vor! Oder noch besser: Stimmen Sie unserem zu! Wir haben unseren Vorschlag gemacht. Von Ihnen kamen bisher nur Ankündigungen.
Gisèle Pelicot war mutig. Sie hat das, was die Täter ihr angetan haben, in die Öffentlichkeit getragen und damit einen Satz geprägt, den ich allen Betroffenen heute mitgeben möchte: Die Scham muss endlich die Seite wechseln.
Spiking – das sind eben nicht nur K.-o.-Tropfen in einem Getränk, es sind die unterschiedlichsten Substanzen in den unterschiedlichsten Formen. Am häufigsten sind es tatsächlich Kokain, Ketamin oder MDMA. Sie können in Getränken, in Drogen, in Vapes versteckt werden. Manche Frauen wachen am nächsten Morgen mit Nadelstichen auf. Und nicht einmal sedierend müssen diese Substanzen wirken; genauso gut kann man danach nicht müde werden, sondern eher dissoziieren oder komplett aufgeputscht sein. Dass das so viele – das merkt man auch gerade in der Debatte – nicht wissen, liegt an fehlender Aufklärung.
Aber selbst wenn man es weiß: Wenn ein Mensch Opfer eines Sexualdelikts wird und der Täter dem Opfer vorher heimlich Betäubungsmittel verabreicht hat, führt das heute nicht zu einer schärferen Strafe. Das ist eine Lücke, die gerade für die Betroffenen nicht nachvollziehbar ist. Während nämlich bei einer Körperverletzung Menschen eine höhere Strafe erhalten, wenn sie solche Substanzen einsetzen, ist es im Sexualstrafrecht völlig egal, ob man sein Opfer nur vergewaltigt hat oder vorher noch betäubt.
Besonders in Erinnerung geblieben ist der Fall von Gisèle Pelicot. Sie wurde jahrelang von ihrem damaligen Ehemann und Dutzenden anderen Männern sediert und vergewaltigt. Lange wusste sie nicht, was ihr angetan wurde. Erst nach jahrelanger Unwissenheit konnte sie ihren Ex-Mann anzeigen. Auch hier in Berlin gibt es aktuell Verhandlungen über einen ähnlichen Fall. Marvin S. vergewaltigte über Jahre Frauen, die er vorher sedierte. Lange wurde nicht richtig ermittelt, obwohl sogar die Polizei vor Ort am Tatort war. Erst das Durchhaltevermögen einer jungen Betroffenen und ihrer Familie vor Gericht führten zu einer Verurteilung und der grausamen Erkenntnis, dass es noch viele weitere Opfer gibt.
Für die Betroffenen ist es so wichtig, dass nach solchen Taten selbstbestimmt darüber entschieden werden kann, ob sie die Taten anzeigen.
Aber für ein späteres Strafverfahren ist es notwendig, dass Betroffene möglichst schnell alle Spuren sichern lassen. Das muss für alle Menschen überall anonym und kostenfrei möglich sein, egal in welchem Bundesland und egal wie Sie versichert sind.
Aber, liebe Koalition, Strafverschärfungen alleine werden sexualisierte Gewalt nicht verhindern. Gerade bei Spiking brauchen wir dringend eine bessere Datenlage über das Dunkelfeld. Studien wie die aktuelle Spiking-Studie an der Charité geben uns doch gerade erst mal ein Grundlagenwissen: Welche Mittel werden überhaupt eingesetzt? Was bedeuten die Taten für die Betroffenen? – Und ja, das kostet Geld, aber ohne Forschung geht es nicht.
Ohne Forschung gibt es auch eins nicht: eine wirksame Aufklärung. Und auch diese Arbeit kostet Geld. Denn anders, als viele glauben und auch gerade gesagt wurde, sind die Substanzen zum Teil lange nachweisbar. Es lohnt sich also, bei einem Verdacht im Krankenhaus Spuren davon im Blut zu sichern, auch wenn die Tat schon länger her ist. Auch beim Spiking sind es eben nicht „die fremden Täter“, sondern häufig der Partner, Freunde, Bekannte oder Arbeitskollegen. Die Substanzen wirken so unterschiedlich. Betroffene sollten immer ermutigt werden, sich Hilfe zu suchen.
Und nicht nur das: Auch die Verantwortung muss endlich die Seite wechseln. Das hat zuletzt nach dem Europäischen Parlament auch der Bundesrat erkannt und die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung im Strafrecht einzusetzen.
Liebe Frau Hubig, worauf warten Sie noch? Legen Sie dazu einen Gesetzentwurf vor! Oder noch besser: Stimmen Sie unserem zu! Wir haben unseren Vorschlag gemacht. Von Ihnen kamen bisher nur Ankündigungen.
Gisèle Pelicot war mutig. Sie hat das, was die Täter ihr angetan haben, in die Öffentlichkeit getragen und damit einen Satz geprägt, den ich allen Betroffenen heute mitgeben möchte: Die Scham muss endlich die Seite wechseln.