Politics

Axel Müller, MdB, CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Recht haben ist das eine, und recht bekommen ist etwas anderes. Recht bekommen heißt in einem demokratischen Rechtsstaat, dass ein Rechtsstreit von einer unabhängigen und leistungsfähigen Justiz bearbeitet wird. Wenn dabei keine Einigung erzielt werden kann, muss er in angemessener Zeitdauer entschieden werden.
Dies ist auch ein wichtiger Standortfaktor für Investitionsentscheidungen. Dazu braucht es eine leistungsfähige Justiz mit gut aus- und fortgebildeten Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Dass im vorgelegten Einzelplan 07 der Zuschuss an die beiden Bildungsstätten der Deutschen Richterakademie nicht gekürzt wurde, ist ein wichtiges Signal. Insbesondere sage ich das aus meiner eigenen Erfahrung als Richter.
Auch die Zuschüsse für weitere Einrichtungen, die der Einzelplan vorsieht, sind allesamt mit Bedacht zugewiesen und in einem überschaubaren Rahmen und erfüllen die Voraussetzungen von Transparenz und Sparsamkeit.
Drei Einrichtungen greife ich heraus; sie sind hier zum Teil auch schon genannt worden: zum einen der gleichbleibende Zuschuss an die Verbraucherzentralen, die Verbraucher vor irreführender Werbung schützen und bei Überschuldung beraten. – Aber es ist nicht nur der Bund, der die Verbraucherzentralen bezuschusst, sondern es sind auch die Länder und die Kommunen, die eigene Schuldnerberatungen unterhalten. Wer fordert, der Bund möge alle diese Kosten übernehmen und alle Kostensteigerungen tragen, so wie es nämlich hier eine Rednerin getan hat, verkennt dies.
Mindestens genauso wichtig sind – zweitens – die Mittel für den Opferschutzbeauftragten und für die Opfer terroristischer Straftaten,

ergänzt – genauso wichtig – um die Ausgaben für die Deutsche Bewährungshilfe. Also, was ich da gehört habe! Das war echt ein Schwurbler. Ich war selber Vorsitzender eines Bewährungshilfevereins. Die Deutsche Bewährungshilfe ist ein interdisziplinärer Zusammenschluss von Richtern, Staatsanwälten und Sozialer Arbeit.

Wenn da jemand „Soziale Arbeit“ liest, sieht er offenbar rot.
Wir haben eine Verbesserung bei der psychosozialen Prozessbegleitung erreicht. Das sind alles klare Signale, dass wir die Opferseite verbessern, aber dabei die Täterseite nicht aus dem Blick verlieren. Wir geben hier allen, glaube ich, ein gerechtes Ohr und schauen gerecht auf alle.
Der dritte Punkt ist der Zuschuss an das Forum Recht. In einer Zeit, in der der Justiz, was ihre Arbeit anbelangt, zu Unrecht die Unabhängigkeit und die Freiheit von politischer Einflussnahme abgesprochen werden, ist es wichtig, über ihre Arbeit und über die Gewaltenteilung in einem demokratischen Rechtsstaat zu informieren. PR ist nicht Sache der Justiz; das weiß ich selber. Das würde auch gar nicht zu ihr passen. Ihre sprichwörtliche Bescheidenheit zeigt sich sogar bei den Repräsentationsmitteln: Für Besprechungen der drei Präsidentinnen und Präsidenten der obersten Gerichtshöfe in der Zuständigkeit des BMJV sind gerade einmal 2 500 Euro vorgesehen, aber nicht monatlich, sondern jährlich. Meine Damen und Herren, die halbe Butterbrezel ist ein Markenzeichen der Justiz.

In einer Welt, in der KI-generierte, Hunderte Seiten umfassende Schriftsätze insbesondere Massenverfahren belasten, braucht es eine personelle und technische Antwort. Der Pakt für den Rechtsstaat und auch die Mittel, die dafür bereitgestellt werden, sind bereits genannt worden. Wir setzen das fort. Digitalisierung ist eben wichtig.
Genauso wichtig ist jetzt die Anpassung der Verfahrensordnungen. Nach der Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung braucht es eine ebensolche für die Zivilprozessordnung; das ist auch schon angeklungen. Sie haben das ja auch angekündigt, Frau Ministerin. Das ist, glaube ich, wichtig.
Seriosität und Maßhalten kennzeichnen auch den vorgelegten Haushaltsplan des BMJV – wir haben es gehört: nur 0,21 Prozent des gesamten Bundeshaushaltes. Das sind 1,2 Milliarden Euro, round about. Und was nicht gesagt wurde: Der Etat finanziert sich zu 65 Prozent aus den Einnahmen, vorwiegend durch das Patent- und Markenamt; aber auch das Bundesamt für Justiz leistet einen Beitrag. Der Aufwuchs beim Bundesamt für Justiz ist mit Blick darauf, wie stark die Aufgaben des Bundesamtes angewachsen sind, gerade bei internationaler Rechtshilfe, durchaus zu begründen.
Das genannte Maßhalten wünsche ich mir allerdings auch manchmal bei Gesetzesvorhaben, insbesondere im Bereich des Strafrechts. Der Hang der Politik, hier immer mehr Vorgaben zu machen – was die Strafzumessung anbelangt – und den Strafrichtern Entscheidungsspielräume zu entziehen, ist meines Erachtens nach falsch. Er konterkariert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der klar gesagt hat: Das ist ureigenste Aufgabe des Tatrichters.
Reformen dürfen nicht zu weit gehen; sie dürfen aber auch nicht unvollendet bleiben. Die aktuellen Reformen im Sexualstrafrecht und beim Menschenhandel sind richtig und wichtig. Rund wird die Sache aber erst, wenn wir den Titel „Deutschland: Bordell Europas“ verlieren. Ich plädiere nochmals dafür, dass wir ein Sexkaufverbot nach dem nordischen Modell einführen.

Zum Schluss noch eine Anmerkung: Gegen eine weitere Harmonisierung des Rechts in einem vereinten Europa ist sicher nichts einzuwenden. Aber wir dürfen diejenigen, die das umzusetzen haben, nicht aus dem Blick verlieren. Aktuelle Verordnungen – von der Verpackungsverordnung über die Entwaldungsverordnung – braucht in der Form, wie sie hier eingebracht worden sind, niemand. Mein Appell an die Bundesregierung: –