Politics

Philip M. A. Hoffmann, MdB, CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, dass wir bei der Bekämpfung von Geldwäsche besser werden müssen, insbesondere auch im Nichtfinanzsektor. Das ist allerdings die einzige Gemeinsamkeit, die wir bei diesem Antrag mit dem Antragsteller haben; denn wir brauchen beim Thema Geldwäschebekämpfung deutlich mehr Wirkung und deutlich weniger Bürokratie.
Die 6. EU-Geldwäscherichtlinie verpflichtet auch Deutschland, bis zum 10. Juli 2029 eine Zugangsstelle für Immobiliendaten einzurichten. Ziel ist es, den zuständigen Behörden einen schnellen digitalen Zugriff auf die für Geldwäscheermittlungen erforderlichen Informationen zu ermöglichen. Die Richtlinie nennt dabei ausdrücklich Mindestanforderungen. Sie eröffnet den Mitgliedstaaten damit Spielräume für weiter gehende Regelungen. Für uns gilt dabei jedoch der klare Grundsatz: kein überflüssiges Gold-Plating europäischer Vorgaben. Und bei der Geldwäschebekämpfung gilt: weniger Bürokratie, mehr Wirksamkeit. Genau dieser Grundsatz wird im Antrag der Linken verlassen.
Aus Sicht der Linken ist es ein Instrument, das nicht nur der Geldwäschebekämpfung, sondern vor allem als umfassendes wohnungs- und verwaltungspolitisches Register dienen soll. Die EU-Richtlinie verlangt insbesondere Angaben zur Immobilie, zum Eigentümer, zum Kaufpreis, zur Belastung und zur Eigentumshistorie und relevante Dokumente. Das ist eigentlich schon sehr viel. Der Antrag der Linken sieht darüber hinaus unter anderem Angaben zu Nettokaltmieten, Mietverträgen, Vertragsveränderungen, Leerstand, Anzahl der Zimmer, energetischer Sanierung, Energieeffizienzklassen, öffentlichen Förderungen und zahlreiche weitere wohnungspolitische Informationen vor. Die Antwort auf die Frage, welchen konkreten Beitrag diese zusätzlichen Informationen zur Bekämpfung von Geldwäsche leisten, lautet: keinen.

Stattdessen vermischt der Antrag unterschiedliche politische Ziele. Unter dem Schlagwort „Geldwäschebekämpfung“ sollen die Mietpreisentwicklung überwacht, Leerstände erfasst, die Zweckentfremdung bekämpft, der Zensus unterstützt, der Steuervollzug erleichtert und eine zusätzliche Datengrundlage für die Wohnungspolitik der Linken geschaffen werden. Das mag wohnungspolitisch vielleicht diskutiert werden können, hat mit Geldwäschebekämpfung aber nichts zu tun. Die Linke nutzt die europäische Vorgabe als Grundlage, um ein wohnungspolitisches Universalregister zu erstellen. Ich sehe darin ein Einbrecherverzeichnis, in dem potenzielle Einbrecher im Voraus erkennen können, wo sich ein Einbruch lohnt.
Auch beim Datenzugang geht der Antrag deutlich über die Vorgabe hinaus. Die Richtlinie sieht einen schnellen digitalen Zugang für die zuständigen Behörden sowie für die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA vor. Der Antrag möchte darüber hinaus einen Zugang unter anderem für Journalisten, Wissenschaftler, Nichtregierungsorganisationen, Nachbarschaftsinitiativen und weitere Personen mit angeblich berechtigtem Interesse eröffnen.
Auch die von der Linken vorgesehene Meldepflicht geht deutlich weiter. Die Richtlinie verlangt aktuelle und zutreffende Daten. Das ist auch richtig so. Laut Antrag sollen die Eigentümer hingegen dazu verpflichtet werden, Änderungen innerhalb von vier Wochen zu melden, umfangreiche zusätzliche Informationen zu übermitteln und historische Daten dauerhaft vorzuhalten. Wenn Sie also eine Trockenbauwand einziehen, müssen Sie das melden. Wenn Sie sie abbauen, müssen Sie auch das melden. Dadurch entstünde ein erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Eigentümer müssten laufend neue Daten melden. Die Behörden müssten diese Daten erfassen, pflegen und auch kontrollieren. Gleichzeitig bleibt offen, welchen zusätzlichen Nutzen dies für die Bekämpfung von Geldwäsche tatsächlich bringen könnte.
Die Linke verwechselt Datensammlung mit Problemlösung. Unser Anspruch ist es nicht, möglichst viele Informationen zu erfassen, sondern Geldwäsche wirksam zu bekämpfen. Wer nur immer mehr Daten sammelt, bekämpft nicht automatisch Geldwäsche. Deshalb setzen wir auf einen risikobasierten Ansatz. Wir brauchen die richtigen Informationen dort, wo sie für konkrete Ermittlungen tatsächlich benötigt werden. Unser Ansatz lautet: Weniger Bürokratie, mehr Wirksamkeit.

Wir setzen hier auf risikobasierte Kontrollen, gezielte Ermittlungen, einen effizienten Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden und die konsequente Anwendung bestehender geldwäscherechtlicher Instrumente. Wir setzen europäisches Recht konsequent um. Wir werden es aber nicht zum Anlass nehmen, neue Meldepflichten, neue Register mit einem uneingeschränkten Zugang für jedermann und neue Bürokratie weit über das erforderliche Maß hinaus aufzubauen. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.
Vielen Dank.