Politics

Matthias Hauer, MdB, CDU/CSU

Ich mache Schluss. – Aber es ist die falsche Institution zum Betrieb einer Vergleichswebsite. Wir wollen eine starke und wachsame Finanzaufsicht, die sich auf die Kernaufgaben konzentrieren kann.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und – sage ich als letzter Redner des Plenartages – einen schönen Abend uns allen miteinander!

Vizepräsident in Claudia Roth:
Vielen Dank, Matthias Hauer.- Damit schließe ich die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 19/19850 und 19/19537 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Es gibt keine weiteren Überweisungsvorschläge. Dann verfahren wir so.
Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 18. Juni 2020, 9 Uhr, ein.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Restabend. Vor zwei Minuten sind spannende Spiele angepfiffen worden; das war nämlich der wichtige Punkt. Ich hoffe, dass nicht nur der FC Augsburg heute Abend gut spielt. Einen schönen Abend!
Die Sitzung ist geschlossen.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

Anlage 1

Entschuldigte Abgeordnete

Abgeordnete(r)

Amtsberg, Luise
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Damerow, Astrid
CDU/CSU

Esdar, Dr. Wiebke*
SPD

Gabelmann, Sylvia
DIE LINKE

Heil (Peine), Hubertus
SPD

Herrmann, Lars
fraktionslos

Korkmaz-Emre, Elvan*
SPD

Leikert, Dr. Katja
CDU/CSU

Magnitz, Frank
AfD

Mieruch, Mario
fraktionslos

Nüßlein, Dr. Georg
CDU/CSU

Paschke, Markus
SPD

Petry, Dr. Frauke
fraktionslos

Radwan, Alexander
CDU/CSU

Remmers, Ingrid
DIE LINKE

Siebert, Bernd
CDU/CSU

Weeser, Sandra
FDP

Zdebel, Hubertus
DIE LINKE

Ziegler, Dagmar
SPD

Zimmermann, Pia
DIE LINKE

* aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes

Anlage 2

Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/19886)
Frage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Tagessätze vereinbarte die Bundesregierung bei von ihr im Zusammenhang mit der Errichtung der Autobahn GmbH und der entsprechenden Reform der Auftragsverwaltung abgeschlossenen Verträgen für externe Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen (bitte für die Stufen Praktikantinnen und Praktikanten, Juniorberaterinnen und Juniorberater, Beraterinnen und Berater, Seniorberaterinnen und Seniorberater, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer bzw. Inhaberinnen und Inhaber differenziert eine Bandbreite von in verschiedenen Verträgen vertraglich vereinbarten Tagessätzen in Euro angeben und darauf verzichten, die Tagessätze einzelnen geschlossenen Verträgen zuzuordnen)?
Von der Bundesregierung wurde im Zusammenhang mit der Errichtung der Autobahn GmbH des Bundes und der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung in einem Vertrag eine Tagessatzpauschale in Höhe von 936,00 Euro (netto) für „IT-Seniorberaterinnen und ‑Seniorberater“ vereinbart. Für die anderen Bereiche und Verträge/Vereinbarungen über Beratungs- und Unterstützungsleistungen wurden keine Tagessätze, sondern vielmehr Stundensätze vereinbart.
Frage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
An welchen ÖPP-Projekten des Bundes im Bereich Straßenbau war die Europäische Investitionsbank (EIB) seit 2007 in welchem finanziellen Umfang beteiligt (bitte für jedes einzelne ÖPP-Projekt die finanzielle Beteiligung der EIB differenziert darstellen)?
Es wird auf die Internetseite der Europäischen Investitionsbank verwiesen (abrufbar unter https://www.eib.org/de/projects/loans/index.htm).
Frage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE):
Inwieweit kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Vorwurf von humanitären Seenotrettungsorganisationen entkräften (vergleiche https://mare-liberum.org/2020/06/09/verkehrsministerium-verhindert-einsatz-fuer-gefluechtete/ und https://mare-liberum.org/schiffsicherheitsverordnung/), mit der 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 3. März 2020 würden derart strenge Sicherheitsanforderungen erhoben, dass sie von den Seenotrettungsorganisationen praktisch nicht erfüllt werden könnten, mit dem Ziel, die Seenotrettung von Geflüchteten zu behindern (Hanno Bruchmann von Mare Liberum: „Anscheinend sieht Andreas Scheuer lieber Menschen im Mittelmeer ertrinken, als dass sie Europa lebend erreichen“), obwohl es bei Hunderten Rettungsmissionen mit vielen Tausenden Geretteten keinen einzigen Unfall gegeben habe (bitte ausführen), und inwieweit ist diese Änderung abgestimmt worden mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (bitte, soweit möglich, konkret mit Datum etwaiger Gespräche, Absprachen, Vereinbarungen usw. auflisten und insbesondere kenntlich machen, von wem die Initiative ausging)?
Die Änderungen der Schiffssicherheitsverordnung durch die 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung dienen der Klarstellung der Rechtslage entlang der von der Flaggenstaatverwaltung durchgängig vertretenen Sicherheitsbewertung. Sie verfolgt das Ziel, dass Schiffe, die zur Seenotrettung eingesetzt werden, einen adäquaten Sicherheitsstandard aufweisen und nicht wie bisher ohne Erfüllung eines solchen Sicherheitsstandards hierzu eingesetzt werden.
Diese Haltung adäquater Sicherheitsanforderungen wurde von der deutschen Flaggenstaatverwaltung seit 2016 durchgängig gegenüber den tätigen Vereinen betont. Auf die Begründung der Verordnung wird insoweit verwiesen. Schiffen, die die erforderlichen Schiffzeugnisse vorweisen können, bleibt es möglich, unter der Bundesflagge zu operieren.
Der Rechtsänderung lagen ausschließlich schiffssicherheitsrechtliche Erwägungen zugrunde. In der Ressortabstimmung wurden die betroffenen Ministerien, auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten beteiligt.
Frage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie wird die Bundesregierung den aus meiner Sicht bestehenden förderpolitischen Widerspruch auflösen, dass sie sich gemäß des Konjunkturpakets vom 3. Juni 2020 bei der EU-Kommission für ein Lkw-Flottenerneuerungsprogramm einsetzen wird, in dem Anschaffungszuwendungen für neue Lkw von bis zu 15 000 Euro vorgesehen sein sollen, wohingegen das bereits bestehende bundeseigene Programm „Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge“ bei der Anschaffung neuer Erdgas-Lkw lediglich Anschaffungszuwendungen von 12 000 Euro vorsieht, und für welche Vorschriften zum Umgang mit den über ein mögliches EU-Programm anfallenden Altfahrzeugen (zum Beispiel hinsichtlich verpflichtender Verschrottung, Möglichkeit des Exports etc.) wird sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bei der EU-Kommission einsetzen?
Mit dem im Rahmen des Konjunkturpakets geplanten Flottenerneuerungsprogramm soll der Austausch von schweren Nutzfahrzeugen der Abgasnormen Euro 3, 4 und 5 gegen Fahrzeuge der neuesten Abgasnorm Euro 6 unterstützt werden.
Mit dem bestehenden EEN-Programm der Bundesregierung für schwere mautpflichtige Nutzfahrzeuge wird im Zuge der Neuanschaffung der Wechsel hin zu energieeffizienten und/oder CO2-armen Antrieben gefördert. Da die im Rahmen des EEN-Programms förderfähigen Fahrzeuge auch gleichzeitig von der Lkw-Maut befreit sind, ist deren Gesamtförderung regelmäßig höher. Eine Positionierung zur Frage des Umgangs mit Altfahrzeugen innerhalb der Bundesregierung hat noch nicht stattgefunden.
Frage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie hoch war die durchschnittliche elektrische Reichweite aller neu zugelassenen Plug-in-Hybrid-Pkw in den letzten zehn Jahren, für die Daten zur Verfügung stehen, jeweils, und welches Ergebnis hat die Prüfung der Frage, „ob und wie die Voraussetzungen für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge im Elektromobilitätsgesetz angepasst werden“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 19/11454), die vor rund einem Jahr noch nicht abgeschlossen war?
Bezüglich der durchschnittlichen elektrischen Reichweite von neu zugelassenen Plug-in-Hybrid-Pkws wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 7 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11454 verwiesen.
Die Aktualisierung für das Jahr 2019 ist beim Kraftfahrt-Bundesamt angefordert und wird schriftlich nachgereicht. Es wird derzeit ein Entwurf zur Fortschreibung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erstellt, in dessen Rahmen auch eine mögliche Anpassung der Voraussetzungen an von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge adressiert wird. Hierbei werden auch die Ergebnisse der Aktualisierung für 2019 betrachtet. Dieser Entwurf wird anschließend innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Frage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Oliver Luksic (FDP):
Welche Schlüsse hat die Bundesregierung in den Monaten seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Infrastrukturabgabe vom 18. Juni 2019 aus ihrem Vorgehen bezüglich der Infrastrukturabgabe gezogen, und bis wann rechnet sie mit einem Abschluss aller resultierenden Rechtsstreitigkeiten rund um die Infrastrukturabgabe?
Nach dem Urteil wurden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen und Arbeiten an der Einführung der Infrastrukturabgabe gestoppt.
Der Zeitpunkt des Abschlusses von Rechtsstreitigkeiten hängt von dem jeweiligen Verfahrensverlauf ab, der noch offen ist. Ein konkreter Termin ist der Bundesregierung daher nicht bekannt.
Frage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche rechtlichen Nachsteuerungsnotwendigkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen mit Lenk-/Haltestange im Straßenverkehr (insbesondere hinsichtlich Lebensdauer der E-Scooter (Ökobilanz), Verkehrsunfällen mit E-Scooter-Beteiligung, Arbeitsbedingungen der sogenannten Juicer), und wie ist der Zeitplan für die von der Bundesregierung damals angekündigte Verordnung zu Elektrokleinstfahrzeugen ohne Haltestange?
Ziel der geschaffenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist es, eine nachhaltige Mobilität mit langer Fahrzeuglebensdauer und geringer Umweltbelastung zu erreichen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erwartet, dass auch die Hersteller und Verleihanbieter von Elektrokleinstfahrzeugen ihre Verantwortung in Bezug auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit ernst nehmen. Dazu gehört beispielsweise auch die Tauschmöglichkeit für die verwendeten Akkus. Die meisten Anbieter haben bereits damit begonnen, auf den Akku- statt Rollertausch umzustellen. Damit ist es den Anbietern nun möglich, zum Beispiel Lastenräder/-pedelecs statt herkömmlich betriebener Lieferfahrzeuge einzusetzen.
Gegenwärtig gibt es noch keine amtlichen Zahlen zu den Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen. Seit dem 1. Januar 2020 werden Elektrokleinstfahrzeuge mit einer eindeutigen Zuordnung in der amtlichen Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes erfasst.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wird von der Bundesanstalt für Straßenwesen über einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Inkrafttreten wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Dabei stehen in Bezug zur Verkehrssicherheit unter anderem folgende Aspekte im Fokus: aktuelles Unfallgeschehen in Deutschland und Prognose, vertiefte Unfallursachenanalyse und Analyse der Verletzungsmuster sowie Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere Kindern, mobilitätseingeschränkten Personen und Senioren.
Untersucht werden sollen außerdem Fragen zum Verkehrsablauf, zum Nutzerverhalten, zu Nutzermerkmalen und zur persönlichen Schutzausrüstung. Basierend auf diesen Ergebnissen wird das BMVI die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Zielsetzung und Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit überprüfen. Einen ersten Zwischenbericht wird das BMVI bis Ende 2020 vorlegen.
Für Fahrzeuge ohne eine Lenk- oder Haltestange ist derzeit kein weiteres Regelungsvorhaben geplant.
Frage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Verfolgt die Bundesregierung bei der Ausgestaltung des am 3. Juni 2020 vom Koalitionsausschuss beschlossenen Konjunkturpaketes Pläne, um Car- und Ridesharingprojekte voranzubringen und als Teil nicht nur der industriellen Wertschöpfung, sondern auch des Dienstleistungssektors mit hohem Arbeitsplatzpotenzial zu entwickeln, und, wenn ja, wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass Verkehrsunternehmen, die staatliche Unterstützung aus dem Konjunkturpaket bekommen, in Sharingprojekte investieren?
Der Koalitionsausschuss hat sich am 3. Juni 2020 unter anderem darauf verständigt, dass der Bund die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs zusätzlich unterstützen wird, da durch die Coronapandemie die Fahrgeldeinnahmen stark verringert sind. Dies soll durch die einmalige Erhöhung der sogenannten Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro in 2020 erfolgen.
Außerdem wurde zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen für coronabedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungskredite aufgelegt. Unternehmen können von der Überbrückungshilfe profitieren, wenn sie die im Beschluss des Koalitionsausschusses festgelegten Antragsvoraussetzungen erfüllen.
Frage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie viele Straßenbauprojekte, die im Fernstraßenausbaugesetz im Vordringlichen Bedarf oder Weiteren Bedarf enthalten sind, haben mindestens schon eine Baufreigabe erhalten, und wie viele Schienenprojekte aus dem Bundesschienenwegeausbaugesetz befinden sich bereits im Bau?
Bundesfernstraßen
Von den im Fernstraßenausbaugesetz im Vordringlichen Bedarf (VB) oder Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) enthaltenen Straßenbauprojekten haben 56 VB-Projekte und sieben WB*-Projekte eine Baufreigabe erhalten.
Bundesschienenwege
Die laufenden und fest disponierten Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege sind insgesamt entweder im Bau oder bereits fertiggestellt.
Von den neuen Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs sind die folgenden im Bau bzw. in Teilen fertiggestellt:
– ABS Ulm–Friedrichshafen–Lindau (Südbahn),
– ABS/NBS Hanau–Würzburg/Fulda–Erfurt,
– ABS/NBS Karlsruhe–Basel,
– ABS/NBS Nürnberg–Erfurt (VDE 8.1),
– Rhein-Ruhr-Express (RRX): Köln–Düsseldorf–Dortmund/Münster
– sowie Überholgleise für 740-m-Züge.
Frage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft (AfD):
Welchen gesamtgesellschaftlichen Nutzen sieht die Bundesregierung in den sieben durch das Bundesverkehrsministerium eingerichteten Stiftungsprofessuren Radverkehr, und welche berufliche Verwendung wird für die Absolventen der Masterstudiengänge prognostiziert (www.forschung-und-lehre.de/politik/verkehrsminister-vergibt- fahrrad-professuren-2518/)?
Mit der Förderung soll sich im Rahmen der Verkehrsforschung und ‑lehre der Radverkehr als eigenständige Verkehrsart stärker in Deutschland etablieren. Es geht um den Aufbau von radverkehrsspezifischem Wissen, insbesondere in den Kommunen bei der Planung von Verkehrsanlagen. Die Professuren sollen einen Beitrag leisten zur Kompetenzbündelung und damit zur Schaffung sichtbarer und nachhaltiger Strukturen im Bereich Radverkehr.
Radverkehrsrelevante Themen werden in verkehrswissenschaftlichen und in interdisziplinären Studienplänen etabliert, unter anderem mit Blick auf die Verkehrssicherheit, die Stadtplanung und die städtische Logistik, um das künftige Fachpersonal für Kommunen, Länder, Bund und für die Wirtschaft zu qualifizieren.
Frage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Ralph Lenkert (DIE LINKE):
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Entscheidung zur Ansiedlung des neuen Mobilitätszentrums in München im Hinblick auf den Beschluss des Deutschen Bundestages vom Juni 1992, den Beschlüssen der Föderalismuskommission, deren Fortbestehen die Bundesregierung auf ihrer Internetpräsenz auch heute noch ausdrücklich betont, zu folgen und neue Bundeseinrichtungen (inklusive außeruniversitären Forschungseinrichtungen) vorrangig im Osten Deutschlands anzusiedeln?
Die Bundesregierung nimmt das Ziel, neue Bundesbehörden in den neuen Bundesländern anzusiedeln, ernst. Mit Leipzig als Sitz des Fernstraßen-Bundesamtes oder Dresden als Sitz des Deutschen Schienenverkehrsforschungszentrums hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in jüngster Zeit wichtige Behörden in den neuen Bundesländern angesiedelt.
Mit Blick auf die geplante Errichtung des „Deutschen Zentrums Mobilität der Zukunft“ bietet die Metropolregion München mit Blick auf die konkrete Zielrichtung der Gründung hervorragende Standortvoraussetzungen. Die Stadt hat unlängst den Zuschlag für die Internationale Automobil-Ausstellung erhalten. In unmittelbarer Nähe liegt das digitale Testfeld entlang der A 9.
Frage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Christian Jung (FDP):
Wie begründet die Bundesregierung die Erhöhung der Gebühren im Rahmen der Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung in § 29 Absatz 2, und sieht sie die Gefahr, dass die dort vorgegebenen Berechnungen auf Basis des neuen Kriterienkatalogs statt zu mehr Transparenz zu mehr Verunsicherung für die Antragsteller führen würden aufgrund des Aufbaus der Berechnung (vergleiche Bundesratsdrucksache 591/19, Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften; abrufbar unter: www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/591-19.pdf?_blob=publicationFile&v=1)?
Eine Erhöhung der Gebühren für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung ist mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nicht erfolgt.
Vielmehr werden durch die im Jahr 2021 in Kraft tretenden Änderungen die Gebührenerhebung für die Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen im Bereich der Großraum- und Schwertransporte bundesweit vereinheitlicht und konkrete Vorgaben für deren Berechnung gemacht. Gleichzeitig erfolgt eine Anhebung der Rahmengebühr. Dadurch können künftig auch umfangreiche und zeitaufwendige Streckenprüfungen – insbesondere bei Beteiligung mehrerer Behörden – adäquat berücksichtigt werden. Durch Einführung eines detaillierten Berechnungsschemas wird zudem die zu erwartende Gebührenhöhe für die Antragsteller bereits im Vorfeld berechenbar.
Die Änderungen werden die Gebührenerhebung in der Praxis vereinfachen und transparenter gestalten. Sie verhindern Wettbewerbsverzerrungen und ermöglichen einen fairen Wettbewerb.
Frage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche „nächsten Schritte für den Abschluss eines Ressortabkommens beider Länder“ müssen in weiteren Konsultationen vereinbart werden, bevor das BMVI einen Planungsauftrag für die Metropolenbahn München/Nürnberg–Schwandorf–Regensburg–Furth im Wald–Prag an die DB AG vergeben kann (vergleiche Antwort auf meine schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 19/19887), und welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Potenzial für den Schienengüterverkehr auf dieser Strecke, wenn die Metropolenbahn wie geplant gebaut wird?
Nach Vorliegen der haushalterischen Voraussetzungen werden die Planungen für das Bedarfsplanprojekt durch die DB Netz AG aufgenommen. Die Vorbereitungen für den Abschluss eines deutsch-tschechischen Abkommens erfolgen im Anschluss an die Aufnahme der Planungen durch die DB Netz AG, sobald beide Länder vertiefte Kenntnisse über die technischen Parameter der Ausbaustrecke haben. Die prognostizierten Zugzahlen für den Schienengüterverkehr sind im Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 zu den einzelnen Streckenabschnitten dargestellt.
Frage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Marcus Faber (FDP):
Wie viele Brücken an Bundesfernstraßen in Sachsen-Anhalt weisen einen nach der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) „ausreichenden“, „nicht ausreichenden“ oder „ungenügenden“ Zustand auf, und in welchen Intervallen werden diese Brücken in Sachsen-Anhalt überprüft?
Sachsen-Anhalt meldet zum März 2020:
576 Bauwerke mit ausreichender Zustandsnote (davon 351 im Zuge von Autobahnen und 225 im Zuge von Bundesstraßen), 55 Bauwerke mit nicht ausreichender Zustandsnote (davon 10 im Zuge von Autobahnen, 45 im Zuge von Bundesstraßen) und 15 Bauwerke mit ungenügender Zustandsnote (ausschließlich im Zuge von Bundesstraßen).
Um eine ständige Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit der Ingenieurbauwerke zu gewährleisten, werden diese einer regelmäßigen, fachkundigen Überwachung und Prüfung nach DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“ unterzogen. Danach wird für jede Brücke im Abstand von sechs Jahren eine Hauptprüfung durch speziell ausgebildete Bauwerksprüfingenieure durchgeführt. Alle Bauteile werden unter Zuhilfenahme von Besichtigungsgeräten handnah geprüft.
Nach drei Jahren erfolgt eine Einfache Prüfung. Bei jährlichen Besichtigungen kontrollieren die zuständigen Straßen- und Autobahnmeistereien; zusätzlich erfolgen zweimal jährlich Beobachtungen auf augenscheinliche Schäden. Alle Ergebnisse werden dokumentiert.
Frage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Marcus Faber (FDP):
Wird für die Erhaltungsplanung der Brücken an Bundesfernstraßen in Sachsen-Anhalt eine softwaregestützte Datenbank genutzt, und wie viele Reparaturen oder Verkehrsbeschränkungen sind aktuell in Sachsen-Anhalt für diese Brücken angeordnet (bitte nach Zustand aufschlüsseln)?
Für die Aufnahme von Schäden und die Beurteilung des Zustandes werden moderne Datenverarbeitungssysteme im Rahmen der Richtlinien zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF) genutzt. Die durch den Bauwerksprüfingenieur vergebenen Bewertungen für die Standsicherheit, die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit werden automatisch ausgewertet und zu einer Zustandsnote von 1 (sehr guter Zustand) bis 4 (ungenügender Zustand) zusammengefasst. Diese Zustandsnoten dienen der weiteren Erhaltungsplanung im Rahmen des Bauwerksmanagementsystems (BMS).
Werden bei der Prüfung Schäden festgestellt, die der Ingenieur der Bauwerksprüfung nicht alleine beurteilen kann, wird eine Objektspezifische Schadensanalyse (OSA) durch einen Gutachter unter Einsatz von zerstörungsfreien Prüfverfahren veranlasst.
Verkehrseinschränkungen gibt es derzeit an einem Bauwerk der Bundesstraßen und einem Bauwerk der Bundesautobahnen.
Frage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Befürwortet die Bundesregierung die Aufnahme der Errichtung einer S-Bahn-Verbindung Bedburg–Jülich–Aachen und die gleichzeitige Streichung des vierspurigen Ausbaus der B 56 zwischen Düren und Jülich in das Strukturstärkungsgesetz, und, falls nein, warum nicht?
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben liegt die Zuständigkeit für Planung, Organisation und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs bei den Ländern und damit für den Ausbau einer S-Bahn-Verbindung Bedburg–Jülich–Aachen beim Land Nordrhein-Westfalen.
Der Bund unterstützt die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit finanziellen Mitteln in Höhe von derzeit insgesamt jährlich mehr als 9 Milliarden Euro. Das Strukturstärkungsgesetz befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und liegt dem Deutschen Bundestag zur Beratung vor. Die Entscheidung über die Aufnahme oder Streichung von Projekten obliegt somit dem Deutschen Bundestag.
Frage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant die Bundesregierung, analog zur Kaufprämie für Elektroautos, eine eigene Kaufprämie für E-Lastenräder, die sich nicht wie die bestehende Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ausschließlich auf sehr begrenzte gewerbliche Nutzungen beschränkt, und wird die Bundesregierung erfolgreiche regionale Lastenradförderprogramme, die zum Teil binnen eines Tages erschöpft sind (www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/2067221/lastenradfoerderung-in-osnabrueck-schon-am-ersten-tag-ein-erfolg), finanziell aufstocken?
Die Bundesregierung hat derzeit keine generelle Kaufprämie für Lastenfahrräder oder E-Lastenfahrräder geplant. Für den gewerblichen Bereich wird dies basierend auf der derzeit bestehenden Förderung für Schwerlastenfahrräder geprüft.
Auch für den Bereich der (E-)Lastenfahrräder gelten die Anreize des Coronakonjunkturpakets wie zum Beispiel die Mehrwertsteuerreduzierung, die zusätzliche Kaufanreize schaffen sollen.
Frage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung bei der Gefährdungseinschätzung von Atommüllfässern und radioaktiven Einleitungen in die Nordsee für deutsche Küstengebiete, und zu welchen Ergebnissen kamen die jüngsten von deutschen Behörden durchgeführten Messungen auf radioaktive Strahlung in Küstennähe?
Hinsichtlich der versenkten Atommüllfässer gründet die Bundesregierung ihre Gefährdungseinschätzung auf die Ergebnisse von internationalen und nationalen Forschungsprogrammen sowie auf die Überwachung der Radioaktivitätswerte in der Meeresumwelt und in marinen Nahrungsmitteln. Die Versenkung radioaktiver Abfälle vor dem Verklappungsverbot im Jahr 1993 wurde von einem internationalen Forschungsprogramm der Nuclear Energy Agency der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung begleitet, bei dem insbesondere die Freisetzung radioaktiver Stoffe in den Ozean überwacht und deren möglicher Weg durch die Nahrungskette untersucht wurden.
Im Rahmen eines deutschen Forschungsprojekts, das in den Jahren 1997 bis 2001 durchgeführt wurde, wurden die Auswirkungen von ins Meer gelangten radioaktiven Abfällen auf das Ökosystem im Nordostatlantik und anderen Meeresgebieten untersucht. Eine ständige Überwachung der Versenkungsgebiete im Ärmelkanal findet durch britische Behörden statt. Im Rahmen des „Integrierten Mess- und Informationssystems zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt“, kurz IMIS, misst das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Nord- und Ostsee Wasser-, Schwebstoff- und Sedimentproben und betreibt parallel dazu ein automatisches Messnetz zur Erfassung der Gesamt-Gamma-Strahlung. Das Thünen-Institut für Fischereiökologie beprobt Fische und Fischnährtiere.
Radioaktive Einleitungen in die Nordsee werden durch den in den Euratom-Grundnormen zum Strahlenschutz vorgegebenen Dosiswert von 1 Millisievert effektiver Dosis pro Jahr durch die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten begrenzt. Die Ableitungen radioaktiver Stoffe ins Wasser werden aufgrund einer entsprechenden Vorgabe der Euratom-Grundnormen überwacht.
Die bereits erwähnten Messungen im Rahmen des IMIS durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sowie das Thünen-Institut zeigen nur sehr geringe Aktivitätskonzentrationen in der Nordsee, die für Mensch und Umwelt unbedenklich sind.
Frage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass für die Wolke aus radioaktivem Ruthenium-106, die Ende 2017 über Europa zog, eine Freisetzung in einem anderen osteuropäischen Land als Russland sehr unwahrscheinlich ist (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/1645), und kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Russische Föderation nach Artikel 2 des durch Note des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation vom 13. Januar 1992 als auch für Deutschland und die Russische Föderation fortgeltend erklärten Abkommens des zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall und den Informationsaustausch über Kernanlagen (vergleiche www.base.bund.de/SharedDocs/Downloads/BASE/DE/rsh/rsh/1D-Bilaterale-Abkommen-0214.pdf;jsessionid=C11D5021B952F06D594AFB8B0F15A6.2_cid382?_blob=publicationFile&V=5) Deutschland über eine solche Freisetzung radioaktiver Stoffe unverzüglich zu benachrichtigen hat?
Es liegen der Bundesregierung keine neuen Erkenntnisse vor, die zu einer anderen Einschätzung über einen möglichen Freisetzungsort des radioaktiven Rutheniums-106 führen, als in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 in der Bundestagsdrucksache 19/1645 angegeben.
Alle Messstellen, die Ruthenium-106 seinerzeit feststellten, haben lediglich Spuren dieses Radionuklids messen können. Vor diesem Hintergrund hätte für ein mögliches Ereignis im Geltungsgebiet des in der Frage genannten Abkommens nach Ansicht der Bundesregierung keine zwingende Meldeverpflichtung bestanden.
Die russischen Behörden haben bei allen Gesprächen zur Aufklärung der Ruthenium-106-Freisetzung mitgeteilt, dass ihnen keine Ereignisse in russischen Anlagen bekannt seien, die solch eine Freisetzung hätten verursachen können.
Frage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Schließt die Bundesregierung nach der Veröffentlichung der Studie der Leibniz Universität Hannover und der Westfälischen Willhelms-Universität zum Ruthenium-Atomunfall im September 2017 (vergleiche www.nature.com/articles/s41467-020-16316-3) – die auf die Aufarbeitung von abgebrannten Brennelementen russischer Druckwasserreaktoren des Typs WWER mit dem Ziel der Gewinnung von 144CE hindeutet – die Freisetzung einer Rutheniumwolke im Rahmen der Aufarbeitung mit dem Ziel der Gewinnung von isoliertem Ruthenium jetzt aus (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/1645), und könnten weitere Freisetzungsorte in diesem Zusammenhang als die Wiederaufarbeitungsanlage im Atomkomplex Majak infrage kommen (bitte unter Angabe der betroffenen Anlagen, vergleiche https://de.wikipedia.org/wiki/Kerntechnische_Anlage_Majak und Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/1645)?
Die Studie der Leibniz Universität Hannover und der Westfälischen Wilhelms-Universität macht eine Aussage zur Herkunft der nuklearen Brennelemente, in Zusammenhang mit deren Aufarbeitung die Freisetzung des Rutheniums erfolgt sein könnte. Der Zweck der Aufarbeitung ist dadurch nicht eindeutig festgelegt.
Nach wie vor liegen keine eindeutigen Hinweise auf den Freisetzungsort vor. Die Freisetzung könnte auch im mittleren oder sogar nördlichen Ural erfolgt sein.
Frage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker (FDP):
Hat die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die den Zustand der Natur „vor allem in der Agrarlandschaft“ als „besorgniserregend schlecht“ bezeichnet hat (www.bmu.de/pressemitteilung/9047/), in den vergangenen Tagen mit den Landwirten gesprochen, die unter anderem aufgrund dieser Äußerung der Bundesministerin seit Ende Mai dieses Jahres eine Mahnwache vor der SPD-Geschäftsstelle in Münster abhalten, bzw. wird sie zeitnah mit den Landwirten sprechen (www.wn.de/Muenster/4211957-Landwirte-Mahnwache-vor-der-SPD-Geschaeftsstelle-Wir-bleiben-bis-Svenja-Schulze-kommt)?
Frau Bundesministerin Schulze ist auf Bundesebene in unterschiedlichen Formaten und zu verschiedenen Anlässen mit Landwirtinnen und Landwirten und landwirtschaftlichen Organisationen, unter anderem mit dem Deutschen Bauernverband und „Land schafft Verbindung“, im Dialog, das nächste Mal sind beide Organisationen zum nächsten Runden Tisch Insektenschutz am 24. Juni 2020 eingeladen.
Frage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker (FDP):
Hat die Bundesumweltministerin Verständnis für den Standpunkt der Landwirte, die sich durch die Äußerung, „vor allem in der Agrarlandschaft“ sei der Zustand der Natur „besorgniserregend schlecht“, einseitig die Schuld zugeschoben sehen, und will die Bundesministerin die Expertise der Landwirte, die täglich in und mit der Natur arbeiten, künftig stärker berücksichtigen, und wenn ja, wie?
Frau Bundesministerin Schulze hat Verständnis für den wirtschaftlichen Druck, unter dem viele Landwirtinnen und Landwirte stehen. Nicht nur der Bericht zur Lage der Natur zeigt aber, dass der Zustand der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft besorgniserregend ist. Daher muss es zukünftig gelingen, landwirtschaftliche Produktion nachhaltiger und auskömmlicher zu gestalten.
Zum intensiven Dialog der Ministerin mit Landwirtinnen und Landwirten und deren Organisationen wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. Dabei bezieht die Bundesministerin nicht nur die Expertise der Landwirtinnen und Landwirte, die täglich in der Natur arbeiten, ein, sondern auch die der Wissenschaftler, die täglich den Zustand der Natur analysieren.
Frage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Judith Skudelny (FDP):
Warum findet die Kreislaufwirtschaft keine Erwähnung im aktuellen Konjunkturpaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ der Bundesregierung?
Auch die Kreislaufwirtschaft profitiert wie viele andere Branchen, die nicht direkt benannt wurden, von den Maßnahmen des Konjunkturpakets durch Stärkung der Binnennachfrage und der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Sicherung von Arbeitsplätzen.
Frage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Carina Konrad (FDP):
Wann plant die Bundesregierung, die Ergebnisse zum Insektenmonitoring in schriftlicher Form zu veröffentlichen?
Ergebnisse zum Insektenmonitoring werden vom Bundesamt für Naturschutz regelmäßig unter anderem in Form der „Roten Listen gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands“ veröffentlicht.
Darüber hinaus wurde im Aktionsprogramm Insektenschutz vereinbart, ein bundesweites Insektenmonitoring aufzubauen. Basierend auf dem Anfang 2019 veröffentlichten „Methodenleitfaden Insektenmonitoring“ wird das Konzept für ein bundesweites Insektenmonitoring aktuell gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt. Einzelne Bundesländer haben bereits mit der Umsetzung begonnen.
Die Veröffentlichung bundesweiter Ergebnisse aus diesem Programm ist jedoch erst möglich, sobald die Konzeptions- und Erprobungsphase sowie Installation in allen Bundesländern abgeschlossen ist. Ein konkreter Zeitpunkt steht derzeit nicht fest. Auch im Rahmen der Konzeptions- und Erprobungsphase werden bereits hilfreiche Daten zu Bestand und Entwicklung der Insekten generiert, deren Veröffentlichung gegebenenfalls durch die einzelnen Bundesländer erfolgt.
Frage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Auf welchen Erkenntnissen bzw. Erhebungen beruht die Annahme, dass die von der Bundesregierung vorgesehenen 100 Millionen Euro für Nothilfefonds der Studierendenwerke vor Ort ausreichend sind, und arbeitet die Bundesregierung aktuell daran, den Notfallfonds aufzustocken bzw. zeitlich zu verlängern (siehe www.bmbf.de/corona-krise-achtsamkeit-ja-alarmismus-nein-11069.html, Unterüberschrift „Wir stärken den Studierenden den Rücken“)?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat seit Beginn der Pandemie verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dazu zählen Regelungen beim BAföG sowie beim KfW-Studienkredit. Die bereitgestellte Überbrückungshilfe besteht aus verschiedenen Elementen und überschreitet das genannte Budget von 100 Millionen Euro bei Weitem.
So hat das BMBF die Zinsbelastung Studierender beim KfW-Studienkredit bis zum 31. März 2021 vollständig übernommen und den Kredit auch für ausländische Studierende geöffnet. Die Überbrückungshilfe, die als Zuschuss über die Studierendenwerke vergeben wird, ist ein weiterer Teil in diesem umfangreichen Maßnahmenpaket.
Das BMBF geht derzeit davon aus, mit den Zuschüssen die Studierenden in akuten, pandemiebedingten Notlagen zu erreichen. Die genaue Zahl der Studierenden, die einen Zuschuss erhalten können, hängt von der individuellen Notsituation – also der jeweils bewilligten Summe – und der Nachfrage nach Zuschüssen – also der Zahl der Antragstellenden – ab. Ziel ist, die unmittelbare Notlage schnellstmöglich zu lindern.
Frage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche einzelnen Nachweise müssen die Studierenden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Ländern erbringen, um für pandemiebedingte Ausbildungsverzögerungen verlängerte BAföG-Förderung zu erhalten (siehe www.bafög.de/informationen-fuer-bafoeg-gefoerderte-757.php, Punkt 3 „pandemiebedingte Ausbildungsverzögerungen“), und bis wann setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine bundeseinheitliche Regelung zur Verlängerung der Regelstudienzeit für den BAföG-Bezug in Kraft?
Die Frage der Nachweiserbringung hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch Vollzugserlass an die Länder näher geregelt. Danach werden eine einzelfallbezogene Darlegung der Umstände des Einzelfalls sowie deren Untermauerung durch geeignete Nachweisformen wie etwa eine Bescheinigung der Hochschule verlangt.
Der Auszubildende muss daher konkret darlegen, dass
– gewisse Studien- bzw. Prüfungsangebote nicht stattgefunden haben,
– erforderliche Studienleistungen deshalb nicht erbracht werden konnten und
– dies in Umständen begründet ist, die auf der Coronapandemie beruhen, wie etwa dem Ausfall von Lehrveranstaltungen, dem Ausfall oder der Verschiebung von Prüfungen ins nächste Semester oder der eigenen pandemiebedingten Verhinderung an der Teilnahme an Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen, etwa aufgrund von Ansteckung mit dem Virus SARS-CoV-2, Quarantänemaßnahmen oder Ähnliches.
Für die Festsetzung von Regelstudienzeiten in einzelnen Studienfächern ist das BMBF nicht zuständig.
Frage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):
Welchen Zeitraum hält die Bundesregierung derzeit für die Entwicklung eines sicheren und effektiven Covid-19-Impfstoffes für realistisch, und durch welche Maßnahmen stellt sie sicher, dass Patentregelungen nicht verhindern, einen solchen Impfstoff allen Menschen zur Verfügung zu stellen, die ihn in Anspruch nehmen wollen?
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation befinden sich derzeit von über 120 laufenden Impfstoffentwicklungen bereits zehn in der klinischen Prüfung. Laut Angaben der betreffenden Impfstoffentwickler soll die Entwicklung von zwei Impfstoffen voraussichtlich bereits im Herbst 2020 abgeschlossen sein. Weitere sieben Impfstoffe sollen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 abschließend entwickelt sein. Da Impfstoffentwicklungen mit hohen Risiken für den Erfolg behaftet sind und in der Regel nur ein kleiner Prozentsatz die Marktzulassung erreicht, wäre der postulierte Zeitplan ein großer Erfolg.
Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass die Immunisierung gegen Covid-19 als globales Gut anzusehen ist und allen Menschen ermöglicht werden sollte. Sie setzt sich für die Gewährleistung der Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Covid-19-Impfstoffen in internationalen Organisationen und Gremien ein.
Mit dieser Maßgabe fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Entwicklung von Impfstoffen international im Rahmen der „Coalition for Epidemic Preparedness Innovations“ (CEPI) und auch national mit dem am 11. Juni 2020 veröffentlichten Sonderprogramm zur Impfstoffentwicklung.
Das BMBF setzt sich über verschiedene Gremien von CEPI dafür ein, dass bei der Zusammenstellung des Covid-19-Impfportfolios neben wissenschaftlicher und technologischer Exzellenz auch die geografische Verteilung von Forschungs- und Entwicklungsstandorten, die Diversifizierung der geförderten Technologien und eine angemessene Anzahl zukünftiger Herstellungsstandorte und ‑kapazitäten weltweit berücksichtigt werden.
Das nationale Sonderprogramm zur Impfstoffentwicklung sieht ebenfalls entsprechende Vorkehrungen vor, um die Zugänglichkeit der produzierten Impfstoffe weltweit sicherzustellen. Geförderte Unternehmen sind dazu verpflichtet, diskriminierungsfreie Lizenzproduktionen in Europa zuzulassen. Die geförderten Unternehmen werden für den Fall des Scheiterns ihrer Impfstoffentwicklung verpflichtet, geförderte Investitionen für andere Impfstoffentwicklungen zur Verfügung zu stellen.
Frage 35
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE):
Welche konkreten Schritte plant das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung umzusetzen, um ein Exportverbot für Pflanzenschutzmittel, die in der EU aus Umwelt- und Gesundheitsgründen verboten oder nicht mehr zugelassen sind, voranzubringen und damit die vom Bundesminister Dr. Gerd Müller in der Regierungsbefragung am 27. Mai 2020 (Plenarprotokoll 19/162) signalisierte Unterstützung auf meine Frage und Nachfrage bezüglich eines solchen Verbots zu konkretisieren, und was war Inhalt des Gesprächs des Bundesministers Dr. Gerd Müller mit den Vertreterinnen und Vertretern von BASF am 27. Mai 2020?
Ernährungssicherung und der Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt haben für die Bundesregierung Priorität. Eine sorgfältige Abwägung der Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unter den jeweiligen sozialen, ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Partnerländer. Das BMZ wird seine Partnerländer jedoch bei der Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln unterstützen und intensiviert seine Förderung von Agrarökologie. Ziel ist es, den Einsatz schädlicher Pflanzenschutzmittel zu reduzieren.
Die Bundesregierung hat sich zudem zur Umsetzung der internationalen Regelungen des Verbotes und der Beschränkungen des Handels mit hochgefährlichen Chemikalien, wie sie in den Übereinkommen von Stockholm und Rotterdam festgelegt sind, verpflichtet.
Zum konkreten Inhalt vertraulicher Gespräche berichten wir grundsätzlich nicht, da diese in den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung fallen. Bundesminister Dr. Gerd Müller ist jedoch der Überzeugung, dass angepasste Lösungen zur Resilienzstärkung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft unter Beachtung der Grenzen des Planeten die Voraussetzung für mögliche Kooperationen sind – das gälte entsprechend auch für eine mögliche Kooperation mit BASF.
Frage 36
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Sarah Ryglewski auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE):
Aus welchen Gründen möchte die Bundesregierung den steuerlichen Entlastungsbetrag von Alleinerziehenden lediglich befristet auf zwei Jahre von derzeit 1 908 Euro auf 4 000 Euro anheben (vergleiche www.br.de/nachrichten/wirtschaft/corona-konjunkturpaket-wer-profitiert-vom-familienbonus.S0vXaZr)?
Wie im Beschluss des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 ausgeführt, soll der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende aufgrund der eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in Zeiten der Coronaviruspandemie und den damit für Alleinerziehende verbundenen besonderen Herausforderungen für die Jahre 2020 und 2021 angehoben werden. Ihnen soll in dieser Zeit gezielt durch eine zeitlich begrenzte Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbetrags geholfen werden.
Frage 37
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Sarah Ryglewski auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE):
Welche weiteren Maßnahmen neben dem Kinderbonus plant die Bundesregierung, um insbesondere Alleinerziehende, die aufgrund eines zu geringen Einkommens nicht vom steuerlichen Entlastungsbetrag profitieren, langfristig zu entlasten und zu unterstützen?
Neben dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und dem Kinderbonus können nahezu sämtliche staatlichen Leistungen für Familien mit Kindern selbstverständlich auch von Alleinerziehenden in Anspruch genommen werden.
Zur langfristigen Unterstützung von Alleinerziehenden mit geringem bis mittlerem Einkommen wurde der Kinderzuschlag durch das Starke-Familien-Gesetz zum 1. Juli 2019 grundlegend angepasst. Das Kindeseinkommen wird nur noch teilweise als Einkommen berücksichtigt, wodurch Alleinerziehende deutlich besser vom Kinderzuschlag erreicht werden.
Frage 38
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Sarah Ryglewski auf die Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Steht angesichts der veränderten Rechts- und Sachlage durch das am Oberlandesgericht Dresden zur rechtskonformen Berechnung von Zinsen aus Prämiensparverträgen ergangene Urteil (22. April 2020, Az. 5 MK 1/19) ein Abschluss der aufsichtlichen Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bevor (wie zuletzt in der Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/18555 angekündigt), und welche Maßnahmen und Schritte hat die BaFin im Rahmen ihres Mandats zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen bereits eingeleitet bzw. welche plant sie umzusetzen?
Die BaFin hat beispielsweise bereits im Februar einen Artikel im BaFin-Journal (BaFin-Journal 02/2020, Seite 16) veröffentlicht, der eine breite öffentliche Rezeption gefunden hat. Darin hat die BaFin klargestellt, dass sie die unkritische Weiterverwendung unwirksamer Zinsanpassungsklauseln als Missstand ansieht und von den Instituten erwartet, dass sie von sich aus auf ihre Kunden zugehen und Lösungen vorschlagen. Daneben organisiert die BaFin derzeit ein Gesprächsformat in Form eines runden Tisches mit Beteiligten aus der Branche, Verbraucherverbänden und Vertretern der Wissenschaft.
Im Übrigen ist zu beachten, dass die genannte Entscheidung des OLG Dresden im Verfahren gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig bislang nicht rechtskräftig ist, vielmehr hat die Verbraucherzentrale Sachsen zur Klärung offener Fragen Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Förmliche aufsichtliche Maßnahmen sind daher gegenwärtig (noch) nicht zielführend möglich. Die BaFin hat zwar die Möglichkeit einzuschreiten, wenn sie Kenntnis von systematischen oder gewichtigen Verstößen gegen verbraucherschützende Rechtsvorschriften erhält und in absehbarer Zeit kein höchstrichterliches Urteil zu erwarten ist.
Als Fußnote sei auf Folgendes hingewiesen: Nach § 4 Absatz 1a FinDAG darf die BaFin alle Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, um verbraucherschutzrelevante Missstände zu verhindern oder zu beseitigen, wenn eine generelle Klärung im Interesse des Verbraucherschutzes geboten erscheint. Ein Missstand läge beispielsweise dann vor, wenn ein beaufsichtigtes Unternehmen eine einschlägige Entscheidung des BGH zur Anwendung einer zivilrechtlichen Norm mit verbraucherschützender Wirkung nicht beachtet. Nach der Gesetzesbegründung darf die BaFin zudem auch dann eingreifen, wenn eine höchstrichterliche Entscheidung über einen festgestellten Missstand nicht in absehbarer Zeit zu erwarten ist.
Infolge der Einlegung der Revision ist der Rechtsstreit aber beim BGH anhängig. Daher kann die BaFin gegenwärtig keine Maßnahmen ergreifen, die einer Entscheidung des BGH vorgreifen würden.
Frage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Volkmar Vogel auf die Frage des Abgeordneten Thomas Seitz (AfD):
Wie viele Beschwerden über rassistische Vorkommnisse bei der Bundespolizei sind seit 2015 jeweils jährlich aktenkundig geworden (für 2020 bitte die Fallzahl für das erste Quartal angeben), und wie viele dieser Beschwerden haben sich jeweils als berechtigt erwiesen?
Die Bundespolizei führt keine gesonderte Statistik über Beschwerden zu rassistischen Vorkommnissen. Erfasst werden vielmehr die Beschwerden im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Befugnisse nach dem Bundespolizeigesetz.
Im Jahr 2016 erfolgten 19 Beschwerden, 16 davon waren unbegründet und drei nicht aufklärbar (mangels Rückmeldungen der Beschwerdeführer auf Nachfragen).
Im Jahr 2017 gab es 23 Beschwerden, wovon 20 unbegründet, zwei begründet und eine nicht aufklärbar waren. Die Begründetheit ergab sich in keinem der Fälle aus dem Vorwurf einer „rassistischen Kontrolle“. In beiden Fällen wurden Auftreten und Kommunikation der eingesetzten Kräfte kritisiert.
Im Jahr 2018 erfolgten 44 Beschwerden, davon 40 unbegründet, eine begründet, eine teilweise begründet und zwei nicht aufklärbar.
Im Jahr 2019 kam es zu 51 Beschwerden, davon waren 43 unbegründet, eine begründet, vier nicht aufklärbar, eine noch in Bearbeitung, und bei zwei Fällen bestand keine Zuständigkeit der Bundespolizei.
Für 2015 und das erste Quartal 2020 liegen keine Zahlen vor.
Frage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Volkmar Vogel auf die Frage des Abgeordneten Thomas Seitz (AfD):
Welche strafrechtlichen bzw. disziplinarischen Sanktionen wurden für die genannten Zeiträume (siehe Frage 39) verhängt (bitte entsprechende Zahlen bei der Antwort mit angeben), und kann nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der Anzahl der berechtigten Beschwerden bzw. der Schwere der diesen zugrundeliegenden Vorkommnisse auf einen „latenten Rassismus“ der Beamten und Beamtinnen der Bundespolizei geschlossen werden?
Es erfolgten für die genannten Zeiträume keine strafrechtlichen bzw. disziplinarischen Sanktionen nach Beschwerden im Zusammenhang mit der Ausübung der Befugnisse nach dem Bundespolizeigesetz.
Das Bundesministerium des Innern, für Heimat und Bau und die Bundespolizei dulden keine Diskriminierung bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben. Nach Ansicht der Bundesregierung kann aus bedauerlichen Einzelfällen nicht auf „latenten Rassismus“ der Beamten und Beamtinnen der Bundespolizei insgesamt geschlossen werden.
Entsprechende Vorkommnisse sind absolute Ausnahmefälle, wie sich aus den geringen Fallzahlen ergibt. Dem Selbstverständnis der Bundespolizei folgend wird jeder einzelne Verdachtsfall konsequent aufgeklärt, geahndet und nachbereitet. Die Bundespolizei ist wie alle staatlichen Akteure an Artikel 3 des Grundgesetzes gebunden und hat eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung und Vorbildfunktion.
Frage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Volkmar Vogel auf die Frage der Abgeordneten Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Versteht die Bundesregierung die kürzlichen Ankündigungen der Bundeskanzlerin („Rassismus ist etwas ganz ganz Schreckliches. Es hat ihn zu allen Zeiten gegeben …, leider auch bei uns, und jetzt kehren wir mal vor der eigenen Haustür“ im ZDF, „Was nun, Frau Merkel“, am 4. Juni 2020, Minute 17:10 bis 17:45: www.zdf.de/politik/was-nun/was-nun-frau-merkel-114.html) als Kritik an strukturellem Rassismus auch in deutschen Polizei- bzw. Sicherheitsbehörden, und wird die Bundesregierung entgegen ihrem bisherigen Widerstand (www.handelsblatt.com/politik/detuschland/bundestagsfraktion-gruene-beschliessen-gesetzentwurf-fuer-unabhaengigen-polizeibeauftragten/24014420.html?ticket=ST-2584236-hTUrZTIw7gq23hj1R1ee-ap2) nun gemäß dieser „Kehr“-Ankündigung der Bundeskanzlerin einen unabhängigen Polizeibeauftragten gegen Rassismus sowie andere Übergriffe, etwa durch Bundespolizisten, einrichten nebst obligatorischen Namens- bzw. Nummernschildern für diese zwecks Identifizierbarkeit?
Nach Ansicht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) kann aus bedauerlichen Einzelfällen nicht auf einen „strukturellen Rassismus“ der Polizeibeamten und ‑beamtinnen insgesamt geschlossen werden. Die Polizeien des Bundes sind für dieses Thema jedoch sensibilisiert, und jeder einzelne Verdachtsfall wird konsequent aufgeklärt, geahndet und nachbereitet.
Die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten gegen Rassismus sowie andere Übergriffe sowie obligatorische Namens- bzw. Nummernschilder zwecks Identifizierbarkeit werden aus Sicht des BMI weiterhin abgelehnt. In den Polizeien des Bundes bestehen bereits ausreichend inner- und außerbehördliche Beschwerdemöglichkeiten, um polizeiliches Fehlverhalten rechtlich überprüfen zu lassen.
Ebenso unverändert ist die Haltung des BMI im Hinblick auf eine Kennzeichnungspflicht. Polizisten müssen nicht nur während eines Einsatzes mit erheblichen Gewalttätigkeiten und Angriffen rechnen. Darüber hinaus wird versucht, Polizisten vor und nach Einsätzen zu identifizieren, um Fotos und personenbezogene Hinweise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das kann sich unmittelbar auf die private Sphäre – mithin auch auf Familienangehörige – auswirken. Der Dienstherr muss hier seiner Fürsorgepflicht aus § 78 Bundesbeamtengesetz nachkommen und die Beamten schützen.
Aus diesen Gründen gibt es keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Angehörige der Bundespolizei. Aufgrund der taktischen Kennzeichnung sind die eingesetzten Beamten für den Dienstherrn selbstverständlich identifizierbar.
Zwar wurde die Möglichkeit einer solchen Kennzeichnung vom Bundesverwaltungsgericht als rechtmäßig bestätigt, eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung einer solchen Kennzeichnungspflicht besteht jedoch nicht.
Frage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Volkmar Vogel auf die Frage der Abgeordneten Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Trifft ein Bericht der „Immobilien Zeitung“ (Nr. 23/2020 vom 4. Juni 2020, Seite 3) zu, dass der seit Langem angekündigte und wiederholt verschobene Gesetzentwurf für ein Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in allen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat geeinigt im Kabinett vorliegt, und ist noch vor der parlamentarischen Sommerpause damit zu rechnen, dass der Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird?
Ein Regelungsvorschlag zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist Bestandteil des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland. Am 10. Juni 2020 wurde die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 3. Juli 2020. Die Kabinettsbefassung erfolgt nach Auswertung der Ergebnisse der Anhörung. Mit der Einbringung in den Bundestag ist nach der Sommerpause zu rechnen.
Fragen 43 und 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Volkmar Vogel auf die Fragen des Abgeordneten Benjamin Strasser (FDP):
Wie verteilen sich die mit Stand zum 17. Juni 2020 als Gefährder im Phänomenbereich Rechtsextremismus eingestuften Personen auf die Bundesländer (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern)?
Wie viele der mit Stand zum 17. Juni 2020 als Gefährder im Phänomenbereich Rechtsextremismus eingestuften Personen sind derzeit in Haft (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern)?
Die Fragen 43 und 44 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft des Bundeskriminalamtes lagen mit Stand vom 12. Juni 2020 folgende Angaben vor:
70 Personen sind als Gefährder im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ eingestuft sowie
32 Personen, die als Gefährder im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ eingestuft wurden, sind inhaftiert.
Eine Aufteilung auf die einzelnen Länder kann die Bundesregierung nicht vornehmen. Die Datenhoheit über die Anzahl der von den Ländern erfassten Gefährder liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Die Bundesregierung nimmt zu Sachverhalten die Länder betreffend keine Stellung.
Frage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Volkmar Vogel auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zum erneuten Aufenthalt des iranischen Richters G. M. in Deutschland, und hat die Bundesregierung seit 2018 ein Einreiseverbot gegenüber G. M. verhängt, um seine Einreise auch nach Artikel 6 Absatz 5a des Schengener Grenzkodexes verweigern zu können, und, wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über einen erneuten Aufenthalt des iranischen Staatsangehörigen G. M. in Deutschland. Die Bundesregierung hat die Presseberichterstattung zur Kenntnis genommen, nach der der Betroffene letzte Woche in Bukarest verhaftet worden ist.
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt ein Einreiseverbot nicht vor. Die Zuständigkeit für die Verhängung eines Einreiseverbotes liegt bei den Ländern.
Frage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Volkmar Vogel auf die Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka (AfD):
Welche konkreten Maßnahmen zur ferneren Prävention von vergleichbaren Verfassungsverstößen ergreift das Bundesinnenministerium mit Blick auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 9. Juni 2020, Az. 2 BvE 1/19), welches den Bundesinnenminister dafür gerügt hat, in unzulässiger Weise in den politischen Wettbewerb zum Nachteil der AfD unter Verwendung von Ministerienressourcen einzugreifen und so die Partei in ihrem Recht auf Chancengleichheit aus Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 GG zu verletzen (vergleiche dazu auch „Junge Freiheit“ vom 9. Juni 2020, https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2020/afd-siegt-gegen-seehofer, zuletzt abgerufen am 10. Juni 2020)?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil vom 9. Juni 2020 seine Rechtsprechung zum Thema „Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern“ fortgesetzt.
Ich möchte betonen, dass das Gericht die Äußerungen von Herrn Minister Seehofer selbst ausdrücklich nicht beanstandet, sondern als Teilnahme am politischen Meinungskampf für zulässig erachtet hat. Damit wurde unsere Auffassung bestätigt, dass ein Politiker mit Ministeramt nicht vom politischen Diskurs ausgeschlossen ist. Auch weiterhin ist es Politikern mit Regierungsamt erlaubt, unangemessenes Verhalten politischer Mitbewerber im Meinungskampf zu kritisieren und unmissverständlich zu verurteilen.
Wir werden künftig in solchen Fällen entsprechend den Anforderungen des Gerichts genauer schauen, was auf unserer Internetseite veröffentlicht wird.
Frage 47
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka (AfD):
Wie bewertet die Bundesregierung die friedliche Integration innerhalb der EU im Allgemeinen sowie die erneut erheblichen Haftungszusagen und potenziellen Geldflüsse seitens Deutschlands im Zuge der Coronakrise im Besonderen vor dem Hintergrund, dass zum wiederholten Male (vergleiche dazu nur „Le Journal International“ vom 13. Dezember 2014, https://lejournalinternational.fr/The-rising-Germanophobia-in-Europe_a2237.html, und ferner „Japan Times“ vom 10. Februar 2020, https://japantimes.co.jp/opinion/2020/02/10/commentary/world-commentary/post-brexit-german-question/#.XuCoMWgzZPY, beide zuletzt abgerufen am 10. Juni 2020) hervortritt, dass Deutschland bei seinen EU-Partnern oftmals ungelitten ist, konkret in Italien derzeit von etwa der Hälfte der Bevölkerung sehr negativ gesehen wird (siehe hierzu auch auf tagesschau.de vom 26. April 2020, https://zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-italien-deutschland-mattiolo-100.html, zuletzt abgerufen am 10. Juni 2020)?
Die friedliche Integration Europas bleibt – 70 Jahre nach der Schuman-Erklärung – ein Erfolgsprojekt. Die Covid-19-Pandemie hat die Notwendigkeit verdeutlicht, gemeinsames Handeln aller Mitgliedstaaten weiter zu stärken. Die EU spannt ein Sicherheitsnetz auf. Sie beugt gegen die Folgen der Pandemie solidarisch vor und hält weiter zusammen. Die Bundesregierung wird während ihrer Ratspräsidentschaft hierzu engagiert beitragen.
Bei der Bewältigung der Pandemie selbst und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Folgen ist europäische Solidarität für die Bundesregierung zentral. Deutschland hat früh andere Mitgliedstaaten – vor allem schwer betroffene Länder wie Italien, Frankreich oder Spanien – mit verschiedenen Hilfsleistungen und die gemeinsame europäische Krisenkoordinierung unterstützt.
Dazu gehören bilaterale Unterstützungsmaßnahmen wie die Versorgung von Patientinnen und Patienten aus unseren Nachbarländern. Dazu gehört der Aufbau einer strategischen Reserve für medizinische Schutzausrüstung, genannt „RescEU stockpile“, an dem sich Deutschland beteiligt. Dazu gehört die von Deutschland gemeinsam mit Frankreich, den Niederlanden und Italien vereinbarte Impfstoffallianz, die die Versorgung der EU-Mitgliedstaaten und anderer europäischer Länder mit einem Impfstoff gegen Covid-19 unterstützt.
Die EU und besonders Deutschland sind auch finanziell solidarisch mit besonders betroffenen Mitgliedstaaten. Die umfangreiche finanzielle Unterstützung hat drei Säulen: Erste Säule sind Kreditlinien aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), zweite Säule der Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) und drittens das Programm SURE, also die EU-Unterstützung für nationales Kurzarbeitergeld.
Das Paket flankiert nationale Maßnahmen. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung mit dem gemeinsamen deutsch-französischen Vorschlag in die Debatte über einen Fonds zur wirtschaftlichen Erholung eingebracht und unterstützt grundsätzlich den Vorschlag der Kommission.
Die Solidarität zeigt Wirkung, auch in der öffentlichen Wahrnehmung: In Italien ist nach der bilateralen Unterstützung, unter anderem durch die Aufnahme vieler italienischer Covid-Patienten und der Lieferung von über 7 Tonnen medizinischer Hilfsgüter und insbesondere nach der Vorstellung der deutsch-französischen Vorschläge für einen europäischen „Recovery Fund“, in den letzten Wochen wieder eine positive Entwicklung des Deutschland- und Europabildes zu beobachten.
Frage 48
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Auswirkungen eines Öl/Gas-Blow-outs inmitten eines Biosphärenreservats in Assam (Indien), und inwieweit beabsichtigt sie, gegenüber der indischen Regierung eine transparente und inklusive Erhebung des entstandenen Schadens und dementsprechend Kompensationsmechanismen zu adressieren (https://pangsau.com/2020/06/05/the-baghjan-blowout-the-disastrous-oil-spill-in-upper-assam-and-ist-impacts/)?
Bereits am 27. Mai 2020 kam es an einem durch „Oil India Limited“ betriebenen Bohrloch in den Baghjan-Ölfeldern im indischen Bundesstaat Assam zu einem unkontrollierten Austritt von Erdgas und Kondensat, also zu einem sogenannten Blow-out. Am 9. Juni entzündeten sich die austretenden Stoffe.
Bei der noch nicht abgeschlossenen, aber inzwischen kontrollierten Bekämpfung des Feuers kamen zwei Feuerwehrleute des Betreibers ums Leben, vier weitere Personen wurden leicht verletzt. Spezialisten eines Unternehmens aus Singapur unterstützten die Einsatzkräfte vor Ort. Sie äußerten sich zuversichtlich, das Feuer bald löschen und das Bohrloch verschließen zu können.
Umweltexperten gehen davon aus, dass es durch das Versickern von Öl, Kondensat und Chemikalien zu größeren und langanhaltenden Schäden der Biosphäre im nahegelegenen Dibru-Saikhowa-Biosphärenreservat und Maguri-Motapung-Feuchtgebiet kommen wird. Aus der Umgebung des Bohrlochs mussten circa 7 000 Personen in Notunterkünfte umgesiedelt werden.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden seitens der zuständigen indischen Stellen bereits Maßnahmen ergriffen: So trafen der Erdölminister der indischen Zentralregierung, Dharmendra Pradhan, und der Ministerpräsident von Assam, Sarbananda Sonowal, am 14. Juni 2020 Betroffene der lokalen Bevölkerung sowie Vertreter einer lokalen Organisation.
Beide sagten staatliche Unterstützung für die lokale Bevölkerung zu. So sollen evakuierte Familien eine Entschädigungszahlung erhalten, in Baghjan sollen eine Veterinärklinik, eine Schule und ein Kompetenzentwicklungszentrum eingerichtet werden.
Der Betreiber des Bohrlochs hat zudem zugesichert, das Maguri-Motapung-Feuchtgebiet zu reinigen. Darüber hinaus hat „Oil India Limited“ die Förderung aus 66 Erdöl- und 13 Erdgasbohrlöchern vorübergehend eingestellt.
Frage 49
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Ottmar von Holtz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Umstände des Todes des burundischen Präsidenten Pierre Nkurunziza, und inwiefern plant die Bundesregierung, seinen Tod zum Anlass zu nehmen, in der Zusammenarbeit mit Burundi die Bedeutung der Aufarbeitung der Verbrechen unter seiner Präsidentschaft zu betonen?
Dem offiziellen Kommuniqué der burundischen Regierung zufolge ist Herzversagen die Ursache für den Tod des burundischen Präsidenten Pierre Nkurunziza.
Seit dem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 14. März 2016, mit dem Maßnahmen nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens ergriffen wurden, gibt es keine offiziellen Kontakte auf politischer Ebene mit der Regierung von Burundi. Die neue Regierung wurde noch nicht gebildet, und es ist fraglich, ob, wann und unter welchen Voraussetzungen die Wiederaufnahme des Dialogs möglich sein wird.
Unter der Präsidentschaft von Nkurunziza gingen Regierung und Sicherheitskräfte zuweilen mit großer Gewalt gegen politische Gegner vor und begingen nach Kenntnis der Bundesregierung dabei schwere Menschenrechtsverletzungen.
In Gesprächen der Botschaften der EU-Mitgliedstaaten mit Vertretern der Regierung sind die Themen Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und gute Regierungsführung regelmäßig Gegenstand. Dies wird gegenüber der künftigen Regierung fortgeführt werden.
Frage 50
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Waldemar Herdt (AfD):
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung für das eigene Handeln und die laufenden bilateralen sowie europäischen Konsultationen mit der Regierung Montenegros angesichts der Festnahme des geistlichen Würdenträgers der Serbisch-Orthodoxen Kirche, Bischof Joanikije, und acht weiterer Priester in Montenegro und der damit zusammenhängenden landesweiten Proteste, und plant die Bundesregierung, das Gesetz über die Religions- und Glaubensfreiheit sowie die rechtliche Stellung religiöser Gemeinschaften von Januar 2020 hinsichtlich seiner politischen Neutralität und der damit zusammenhängenden eigentumsrechtlichen Einschränkungen für die Serbisch-Orthodoxe Kirche unter Berücksichtigung des Aspektes der verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit sowie der allgemeinen menschenrechtlichen Grundsätze, die in der montenegrinischen Verfassung und weiteren internationalen Menschenrechtsabkommen verankert sind, gegenüber der Regierung in Montenegro kritisch zu thematisieren?
Das „Gesetz über die Religions- und Glaubensfreiheit“ in Montenegro wurde am 27. Dezember 2019 vom Parlament verabschiedet und regelt das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften im Land. Die Serbisch-Orthodoxe Kirche fürchtet insbesondere in Eigentumsfragen eine Benachteiligung durch das Gesetz. Der Serbisch-Orthodoxen Kirche und ihren Vertretern steht der Rechtsweg offen.
Die Bundesregierung begrüßt, dass Regierung und Vertreter der Serbisch-Orthodoxen Kirche einen Dialog führen, der die bestehenden Differenzen ausräumen soll. Premierminister Dusko Markovic hat am 12. Juni die zeitnahe Fortsetzung dieses Dialogs angeboten.
Vor dem Hintergrund der Coronapandemie hat die Regierung von Montenegro vorübergehende Maßnahmen erlassen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Im Zusammenhang mit der Organisation einer großen Prozession in Niksic am 12. Mai, die gegen diese Auflagen verstieß, wurden Bischof Joanikije und einige weitere Geistliche vorübergehend in Arrest genommen.
Über mögliche Strafen wegen der Verstöße sowie über die Rechtmäßigkeit der Festnahmen wird in Gerichtsverfahren entschieden.
Frage 51
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut (DIE LINKE):
Inwieweit wird die Bundesregierung die türkische Regierung auffordern, die geheimen Frauengefängnisse, in denen die protürkischen islamistischen Milizen in der türkischen Besatzungszone in Afrin (Nordsyrien) Jesidinnen misshandeln sollen (vergleiche www.domradio.de/themen/menschenrechte/2020-06-03/menschenverachtende-behandlung-von-frauen-menschenrechtler-islamistische-milizen-misshandeln), aufzulösen und die nach Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (vergleiche www.tagesschau.de/inland/tuerkei-wissensch-dienst-101.html) völkerrechtswidrige Besatzung in Nordsyrien zu beenden?
Die Bundesregierung steht mit der türkischen Regierung in einem ständigen Austausch zur Lage in Syrien. Die Bundesregierung hat gegenüber der Türkei von Beginn der türkischen Militäroperation in Afrin an deutlich gemacht, dass dem Schutz der Zivilbevölkerung und der Einhaltung des humanitären Völkerrechts eine herausragende Bedeutung zukommen.
Berichte zu mutmaßlichen Völkerrechtsverletzungen durch syrische, von der Türkei unterstützte Milizen in Nordsyrien, von denen auch Jesidinnen und Jesiden betroffen sind, sind sehr beunruhigend. Eine unabhängige Verifizierung der Berichte ist der Bundesregierung nicht möglich. Eine völkerstrafrechtliche Einordnung obliegt unabhängigen Gerichten, denen die Bundesregierung nicht vorgreifen kann.
Die Bundesregierung setzt sich seit 2015 mit Nachdruck für einen Verweis der Gesamtsituation in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof ein. Das scheitert jedoch am Veto Chinas und Russlands im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.
Die Bundesregierung fordert ein Ende des militärischen Konflikts im Norden Syriens und des Leids der dortigen Zivilbevölkerung. Sie setzt sich daher gemeinsam mit internationalen Partnern dafür ein, dass eine weitere Eskalation verhindert wird, humanitärer Zugang ermöglicht und die Zivilbevölkerung geschützt wird.
Die Lage in Nordsyrien einschließlich der türkischen Militäroperationen ist fortwährend Thema der Gespräche der Bundesregierung mit Vertretern der türkischen Regierung. Die Bundesregierung hat die türkische Regierung wiederholt mit Nachdruck dazu aufgerufen, ihre Sicherheitsinteressen in Syrien nicht mit militärischen Mitteln, sondern auf politischem Wege zu verfolgen.
Frage 52
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):
Welche Bedeutung hat die von der israelischen Regierung beabsichtigte Enteignung und Annexion von palästinensischem Land im Jordantal („West Bank Annexation Will Harm Israel’s Relations With German but Berlin Will Oppose Sanctions, Officials Believe“, „Haaretz“ vom 8. Juni 2020) aus Sicht des Bundeskanzleramtes auf das EU-Israel-Assoziierungsabkommen, das damit aus meiner Sicht obsolet wird, und inwiefern plant die Bundesregierung (auch im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft) als Reaktion darauf die Politik der Differenzierung zwischen Israel und den besetzten Siedlungen in Übereinstimmung mit der Resolution 2334 des UN-Sicherheitsrates vollständig umzusetzen, einschließlich der Kennzeichnung von Waren mit Ursprung in den israelitischen Siedlungen?
Die Bundesregierung ist genau wie ihre Partner in der Europäischen Union besorgt über die Pläne der israelischen Regierung zur Annexion von Teilen des Westjordanlandes. Diese Sorge hat die Bundesregierung gegenüber der israelischen Regierung mehrfach zum Ausdruck gebracht, zuletzt Bundesaußenminister Maas während seiner Reise nach Israel am 10. Juni 2020.
Die Politik der Bundesregierung zielt darauf, die Umsetzung der Annexionspläne zu vermeiden. Die Bundesregierung würde eine völkerrechtswidrige Annexion nicht anerkennen. Sie unterscheidet in ihrem Handeln bereits jetzt zwischen Israel in den Grenzen von 1967 und den von Israel besetzten Gebieten im Einklang mit Sicherheitsratsresolution 2334.
Frage 53
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche der laut Zeitungsberichten an den Tötungen von Angehörigen der ethnischen Gruppe der Peulh am 5. und 6. Juni 2020 beteiligten malischen Einheiten durch Deutschland ausgebildet wurden (5. Juni: Tötung von 29 Menschen in dem Dorf Binedama in der Region Mopti, 6. Juni: Tötung von neun Menschen in Massabougou in der Region Segou, siehe www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-06/mali/massaker-armee-peulh-tabital-pulaakum, www.tagesspiegel.de/politik/proteste-in-der-hauptstadt-und-ueberfaelle-durch-das-militaer-mali-in-aufruhr/25895214.html), und welche Konsequenzen wird sie aus diesen Angriffen für die deutsche Ausbildung der malischen Armee ziehen?
Berichte über Tötungen von Zivilisten, an der möglicherweise Angehörige der malischen Armee beteiligt waren, hat die Bundesregierung mit Bestürzung zur Kenntnis genommen und wird die Aufklärung der Vorfälle genau verfolgen. Die besondere Verantwortung der Sahelstaaten, solche Vorfälle zu verfolgen und nach Möglichkeit zu verhindern, war auch Gegenstand der Videokonferenz der Sahelkoalition am 12. Juni, an der Bundesminister Maas teilnahm.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass an den Gewalttaten vom 5. und 6. Juni malische Soldatinnen oder Soldaten beteiligt waren, die im Rahmen der EU-Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Mali ausgebildet wurden.
Alle Ausbildungsmodule von EUTM Mali enthalten Ausbildungsanteile zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards, zum Schutz der Zivilbevölkerung und zur Befolgung der Regeln des humanitären Völkerrechts. Zusätzlich führt die Mission regelmäßig entsprechende Ausbildungen der Ausbilder durch.
Frage 54
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Reaktionen gab es vonseiten der Bundesregierung gegenüber der brasilianischen Regierung bezüglich der anhaltenden Umweltzerstörung im Amazonasgebiet – wie die erneute massive Brandrodung, insbesondere auch in indigenen Gebieten, einhergehend mit der Bedrohung isoliert lebender indigener Gruppen durch die Einschleppung des Coronavirus, bei gleichzeitigen Bestrebungen, weitere Umweltgesetzgebungen zu deregulieren (www.tagesschau.de/ausland/brasilien-coronavirus-amazonas-101.html, www.fr.de/meinung/brasilien-beistehen-wenn-bolsonaro-weitermacht-sind-auch-bedroht-13793038.html) –, und welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung hinsichtlich der Kooperation mit Brasilien aufgrund dieser anhaltenden Unvereinbarkeit mit den Bekenntnissen der brasilianischen Regierung hinsichtlich Wald-, Umwelt- und Klimaschutz sowie des verfassungsrechtlich garantierten Schutzes indigener Territorien?
Der Schutz des Amazonasregenwaldes ist für die Bundesregierung von sehr großer Bedeutung. Der Amazonas spielt eine vitale Rolle: als Lebensraum indigener Menschen, aber auch für das weltweite Klimasystem und die Artenvielfalt insgesamt.
Deutschland ist seit Jahrzehnten im weltweiten Tropenwaldschutz tätig und insbesondere in den Amazonasstaaten aktiv. Die Zusammenarbeit mit Brasilien und den anderen betroffenen Staaten für den Erhalt des Amazonasregenwaldes setzt die Bundesregierung fort.
Sorgen über aktuell zu beobachtende Fehlentwicklungen trägt sie im politischen Dialog sehr hochrangig und klar vor. So verdeutlichte der deutsche Botschafter in Brasilien erst kürzlich im Gespräch mit dem brasilianischen Vizepräsidenten Hamilton Mourão, dass ein weiterer Anstieg der Entwaldungszahlen nicht nur sehr kritisch gesehen wird, sondern auch negative Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen haben könnte. Diese Position vertrat der Botschafter auch öffentlich in Pressestatements.
Ferner hat der Botschafter kürzlich in einem Schreiben an die Indigenen-Behörde FUNAI (Fundação Nacional do Índio) Unverständnis über eine jüngst erlassene Neuverordnung zum Ausdruck gebracht, die weitreichende Konsequenzen für laufende Demarkierungsverfahren gehabt hätte. Die FUNAI wurde inzwischen von der Justiz aufgefordert, diese Verordnung wieder zurückzunehmen.
Bei allen besorgniserregenden Entwicklungen und Meldungen muss jedoch anerkannt werden, dass Brasilien nach wie vor im regionalen Vergleich über die fortschrittlichsten und ambitioniertesten Umwelt- und Forstgesetze verfügt. Für die Zusammenarbeit mit Brasilien gibt es weiterhin geeignete Partner, sowohl auf nationaler als auch auf bundesstaatlicher Ebene.
Frage 55
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Trifft es zu, dass im Rahmen der durch die Europäische Union geführten militärischen Krisenbewältigungsoperation im Mittelmeer EUNAVFOR MED Irini Schiffe auf dem Weg nach oder aus Libyen nicht durchsucht (betreten) werden dürfen, wenn ein Flaggenstaat, entgegen der Aufforderung des VN-Sicherheitsrates (SR), bei Überprüfungen gemäß VNSR-Resolution 2292 (2016) zu kooperieren, widerspricht, sodass betreffende Schiffe lediglich überwacht werden können (beispielsweise aus der Luft und mit Satelliten), um einen möglichen Verstoß gegen das Waffenembargo zu dokumentieren, es sei denn, der Staat, der die Überprüfung durchführen will, hat sich redlich um die Zustimmung des Flaggenstaates des betreffenden Schiffes bemüht, aber keine Antwort des Flaggenstaates innerhalb einer bestimmten Zeit erhalten (Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschussdrucksache 19(6)145), und welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über Aktivitäten der türkischen Kriegsmarine zur Verhinderung von Embargokontrollen im Mittelmeer vor dem Hintergrund, dass drei türkische Kriegsschiffe am 10. Juni 2020 im Mittelmeer die Kontrolle eines unter der Flagge Tansanias fahrenden Frachters verhinderten, indem diese per Funk deutlich machten, dass das in Richtung Libyen fahrende Schiff unter ihrem Schutz stehe, sodass in der Folge der Kommandeur der EU-Operation Irini seinen Befehl zur Kontrolle des Frachters zurückgenommen hat (dpa vom 10. Juni 2020)?
EUNAVFOR MED Irini ist mandatiert auf Grundlage von Resolution 2292 (2016), zuletzt verlängert durch Resolution 2526 (2020), des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, verdächtige Schiffe auf hoher See zu durchsuchen. Dafür erforderlich sind hinreichende Gründe zu der Annahme, dass ein Schiff gegen das VN-Waffenembargo gegen Libyen verstößt und sich um die Zustimmung des entsprechenden Flaggenstaates redlich bemüht wurde.
Dass Irini durchaus einen Abschreckungseffekt erzeugt, zeigte sich zum Beispiel, als ein des Ölschmuggels verdächtiger Tanker in Ostlibyen nach Kontaktaufnahme seine Aktivitäten abbrach. Die Operation Irini darf gemäß der Sicherheitsratsresolution keine Schiffe gegen den Willen des Flaggenstaats durchsuchen.
Im Falle der genannten Kontrolle eines unter tansanischer Flagge fahrenden Frachters am 10. Juni 2020 wurde eine Durchsuchung nach Kenntnis der Bundesregierung durch eines der zwei eskortierenden Schiffe der türkischen Marine abgelehnt. Laut türkischer Marine handelte es sich um einen durch die türkische Regierung gecharterten Frachter, der medizinische Hilfsgüter für die libysche Bevölkerung transportiere.
Seit Beginn verfolgt die Bundesregierung mit der Operation Irini das Ziel, die Transparenz zur Einhaltung des Waffenembargos zu erhöhen. Es liegt nun in erster Linie an der Türkei, den Vorfall aufzuklären.
Die Bundesregierung appelliert nachdrücklich an alle beteiligten Staaten, die Zufuhr von Waffen und Kämpfern nach Libyen zu unterbinden und einschlägige Resolutionen des VN-Sicherheitsrates zu respektieren.
Frage 56
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Ausgestaltung des Irini-Mandates nach der Bestätigung des Auswärtigen Dienstes der EU, der zufolge es bei dem EU-Einsatz zur „Überwachung des Waffenembargos gegen Libyen“ zu einem Zwischenfall gekommen ist, bei dem griechischen Einsatzkräften die Kontrolle eines nach Libyen fahrenden Frachtschiffes verweigert wurde, und welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) liegen der Bundesregierung über den genannten Zwischenfall und die Beladung des Frachtschiffes vor (vergleiche dpa, „EU bestätigt Zwischenfall bei Waffenembargo-Einsatz“, 11. Juni 2020)?
Die Kernaufgabe von EUNAVFOR MED Irini ist es, zur Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Libyen beizutragen. Dazu kann die Operation verdächtige Schiffe beobachten und Routeninformationen abfragen sowie bei Vorlage der völkerrechtlichen Voraussetzungen Durchsuchungen durchführen. Dass Irini dabei durchaus einen Abschreckungseffekt erzeugt, zeigte sich zum Beispiel, als ein des Ölschmuggels verdächtiger Tanker in Ostlibyen nach Kontaktaufnahme seine Aktivitäten abbrach.
Die Operation Irini darf gemäß Sicherheitsratsresolution keine Schiffe gegen den Willen des Flaggenstaats durchsuchen.
Im Falle der genannten Kontrolle eines unter tansanischer Flagge fahrenden Frachters am 10. Juni 2020 wurde eine Durchsuchung nach Kenntnis der Bundesregierung durch eines der zwei eskortierenden Schiffe der türkischen Marine abgelehnt. Laut türkischer Marine handelte es sich um einen durch die türkische Regierung gecharterten Frachter, der medizinische Hilfsgüter für die libysche Bevölkerung transportiere.
Seit Beginn verfolgt die Bundesregierung mit Operation Irini das Ziel, die Transparenz zur Einhaltung des Waffenembargos zu erhöhen. Es liegt nun in erster Linie an der Türkei, den Vorfall durch Transparenz aufzuklären.
Die Bundesregierung appelliert nachdrücklich an alle beteiligten Staaten, die Zufuhr von Waffen und Kämpfern nach Libyen zu unterbinden und einschlägige Resolutionen des VN-Sicherheitsrates zu respektieren.
Frage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Bareiß auf die Frage der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der von der Bundesregierung am 21. Januar 2020 angekündigten Emissionsminderung von 10 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid durch ein Innovationsprojekt im Rahmen der „Checkliste Kohleausstieg“ (siehe www.bmu.de/meldung/checkliste-kohleausstieg/), und schließt die Bundesregierung aus, dass der Vertrag (oder Teile des Vertrages) zwischen der Deutschen Bahn AG und Uniper zum Kohlekraftwerk Datteln IV einsehbar sind, wie etwa in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages (siehe dazu die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 90 auf Bundestagsdrucksache 19/19651)?
Mit Blick auf das von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ empfohlene Innovationsprojekt hat die Bundesregierung im Rahmen der Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg vom 15. Januar 2020 beschlossen, die vorgesehene Innovationsstrategie weiter zu verfolgen, um 2025 einen substanziellen Zwischenschritt bei der Emissionsminderung zu erreichen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie prüft derzeit noch innovative Nachnutzungskonzepte für stillzulegende Kraftwerke der LEAG.
Wie erläutert, unterliegt der zur Rede stehende Vertrag nach Auskunft der Deutschen Bahn AG der Vertraulichkeit und ist demnach nicht einsehbar. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, unter welchen Bedingungen die Vertragspartner die Vertraulichkeit aufheben könnten und würden, um eine Einsichtnahme zu ermöglichen.
Frage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Bareiß auf die Frage der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE):
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Sicherstellung des Erhalts der Bombardier-Standorte bisher unternommen, und welche Fördergelder des Bundes sind in den vergangenen fünf Jahren an Bombardier geflossen?
Der Bombardier Transportation GmbH wurden seit Januar 2015 Fördermittel aus dem Bundeshaushalt in Höhe von rund 6,2 Millionen Euro bewilligt. Damit wurden insbesondere Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu innovativen und energieeffizienten Antriebssystemen gefördert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie prüft Möglichkeiten, um zum Schutz von Arbeitsplätzen und zum Erhalt von Wertschöpfung in der Bahnindustrie insgesamt und im Besonderen bei Bombardier an den deutschen Standorten beizutragen.
Frage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Bareiß auf die Frage der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE):
Welche Maßnahmen zur Unterstützung des Waggonbaus in der Lausitz plant die Bundesregierung im Rahmen der anstehenden Konjunkturpakete sowie im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen?
Derzeit prüft die Bundesregierung verschiedene Modelle zur Umsetzung des Konjunkturpaketes. Daher kann noch keine Aussage über konkrete Förderbedingungen gemacht werden.
Frage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Bareiß auf die Frage des Abgeordneten Dr. Martin Neumann (FDP):
Wann bekommt die Energiewirtschaft die 450-MHz-Frequenzen zur weiteren Digitalisierung der Energiewende zugeordnet (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20190820-450-mhz-als-chance-fuer-die-energiewende.html)?
Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2017 für den Frequenzbereich bei 450 MHz eine Frequenzplanänderung eingeleitet, da die derzeit bestehenden Frequenzzuteilungen und Widmungen in diesem Bereich am 31. Dezember 2020 enden.
Hinsichtlich der Widmung und der Zuteilung gibt es in diesem Frequenzbereich divergierende Interessen. So begehren die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und die Bundeswehr die Nutzung, während Energie- und Wasserversorgungsunternehmen eine Nutzung durch die Energiewirtschaft anstreben.
Das eingeleitete Bedarfsermittlungsverfahren der Bundesnetzagentur steht unter dem Vorbehalt einer etwaigen anderslautenden Entscheidung der Bundesregierung. Die Gespräche innerhalb der Bundesregierung dazu sind noch nicht abgeschlossen. Es werden zurzeit verschiedene Szenarien diskutiert.
Frage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Bareiß auf die Frage des Abgeordneten Dr. Martin Neumann (FDP):
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Nationale Wasserstoffstrategie mit Wasserstoffinitiativen aus den Bundesländern zu koordinieren (www.bmbf.de/de/nationale-wasserstoffstrategie-9916.html)?
Neben den Maßnahmen auf Bundesebene gibt es auch auf Länderebene verschiedene bereits laufende oder geplante Maßnahmen im Bereich Wasserstoff. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ermöglicht es, Maßnahmen aufeinander abzustimmen, Synergieeffekte zu nutzen, Pfadabhängigkeiten vorzubeugen, wertvolle Erfahrungen auszutauschen und verbleibende Handlungsbedarfe zu identifizieren.
Zu diesem Zweck wird die Bundesregierung ein geeignetes Plattformformat einrichten, zum Beispiel einen Bund-Länder-Arbeitskreis „Wasserstoff“, und sicherstellen, dass die Länder über die Aktivitäten des Bundes informiert sind. Dabei werden bereits bestehende Netzwerke, Initiativen und Arbeitsgruppen zum Thema Wasserstoff im Zuge der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung berücksichtigt, und es wird – sofern sinnvoll – auf diesen aufgebaut.
Eine Abstimmung mit den Ländern findet darüber hinaus bereits heute im Beirat der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie statt. Dort sind zwei Länder vertreten, die auf Basis einer seit 2008 zweimal jährlich stattfindenden Länderarbeitsgruppe den Austausch untereinander sowie den Austausch zu den Bundesaktivitäten im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie sicherstellen.
Frage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Bareiß auf die Frage der Abgeordneten Dr. Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass der Betrieb von Elektrolyseanlagen zur Produktion von grünem Wasserstoff, wie in Maßnahme 1 der Wasserstoffstrategie (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/die-nationale-wasserstoffstrategie.html) beschrieben, netzdienlich erfolgen wird?
Im Zuge der Umsetzung der Wasserstoffstrategie sind verschiedene Maßnahmen noch zu konkretisieren und innerhalb der Bundesregierung abzustimmen. Dabei spielen verschiedene Kriterien eine Rolle, zu denen auch die Netzdienlichkeit gehört.
Frage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Bareiß auf die Frage der Abgeordneten Dr. Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die in der Nationalen Wasserstoffstrategie (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/die-nationale-wasserstoffstrategie.html) vorgeschlagene vollständige Befreiung der Produktion von Grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage nicht auch den Verbrauch von Kohle- oder Atomstrom begünstigt, und, falls die Bundesregierung das lediglich durch den Nachweis von Grünstromzertifikaten sichern möchte, wie vermeidet die Bundesregierung Verlagerungseffekte, bei denen der ohnehin produzierte Grünstrom rechnerisch der Wasserstoffproduktion zugerechnet, dadurch aber faktisch die Produktion von Kohlestrom für den übrigen Verbrauch gesteigert wird?
Im Zuge der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie sind verschiedene Maßnahmen noch zu konkretisieren und innerhalb der Bundesregierung abzustimmen. Das gilt auch für die konkrete Ausgestaltung der Befreiung der Elektrolyse von der EEG-Umlage. Dabei wird die Bundesregierung, wie in der Nationalen Wasserstoffstrategie festgelegt, sicherstellen, dass die durch die Elektrolyseanlagen induzierte Nachfrage nach Strom im Ergebnis nicht zu einer Erhöhung der CO2-Emissionen führt.
Frage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Bareiß auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft (AfD):
Zieht die Bundesregierung bei ihrer Dekarbonisierungsstrategie zugunsten der „globalen Führungsrolle bei Wasserstofftechnologien“ auch eine erweiterte Energieabhängigkeit in Betracht, und, wenn ja, wie stellt die Bundesregierung die Kontrolle über die Wertschöpfungskette sicher (www.bmu.de/pressemitteilung/globale-fuehrungsrolle-bei-wasserstofftechnologien-sichern/)?
Bereits heute wird der überwiegende Teil der in Deutschland verbrauchten Energie aus dem Ausland importiert. Es werden auch in Zukunft Energieimporte benötigt; denn es ist auf Basis der Ressourcenausstattung in Deutschland ökonomisch nicht sinnvoll, den kompletten Energiebedarf aus heimischen Quellen abzudecken. Um in der Zukunft eine Versorgung mit Wasserstoff sicherzustellen, ist die Erschließung europäischer und globaler Märkte von großer Bedeutung, weshalb die Bundesregierung internationale Kooperationen und Partnerschaften mit einer Vielzahl von Ländern ausbaut.
Frage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Bareiß auf die Frage des Abgeordneten Dr. Christian Jung (FDP):
Welche Anreize, über die Befreiung der Elektrolyseure von der EEG-Umlage hinaus, plant die Bundesregierung, um die Ziele der Nationalen Wasserstoffstrategie zu erreichen, und wie plant die Bundesregierung, Energieimporte aus dem europäischen und internationalen Ausland zu regeln („Handelsblatt“: „Deutschland soll Wasserstoff-Land werden“ vom 10. Juni 2020; abrufbar unter www.handelsblatt.com/dpa/wirtschaft-handel-und-finanzen-deutschland-soll-wasserstoff-land-wirden/25903078.html)?
Über Anreize, die über die in der Nationalen Wasserstoffstrategie bereits genannten hinausgehen (zum Beispiel ambitionierte Umsetzung der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie), wird die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der Strategie entscheiden, auch unter Berücksichtigung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets vom 2. Juni 2020.
Um für den Import von Wasserstoff die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, wird die Bundesregierung diese mit den Partnerländern in bestehenden und neuen Energiepartnerschaften sowie in multilateralen Organisationen thematisieren. Daneben setzt sich die Bundesregierung dafür ein, auch auf Ebene der EU eine internationale Kooperationsplattform zu Wasserstoff zu etablieren, über die ein Austausch mit Export- und Importländern stattfinden soll.
Frage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Bareiß auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Bei wie vielen der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellten Anträge auf Beratungsförderung für von der Coronakrise betroffene kleine und mittlere Unternehmen besteht nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Verdacht auf missbräuchliche Nutzung der Fördermittel, und wie viele Anträge wurden vor diesem Hintergrund bereits abgelehnt?
Werden Hinweise auf einen möglichen Missbrauch bekannt, prüft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in jedem Einzelfall, ob die angebotenen Leistungen im Sinne der Rahmenrichtlinie zulässig sind. Wird festgestellt, dass die Beraterin oder der Berater bzw. das Beratungsunternehmen nicht im Sinne der Richtlinie tätig ist, wird die Listung der betreffenden Beraterin oder des betreffenden Beraters bzw. des Beratungsunternehmens ausgesetzt. Die durchgeführten Beratungen werden tiefergehend kontrolliert, und gegebenenfalls werden weitere Stellungnahmen eingeholt. Seit Bekanntmachung der Richtlinienergänzung des Coronamoduls am 3. April 2020 wurde laut Auskunft des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bisher ein Strafverfahren eingeleitet. Inwieweit zweifelhafte Geschäftsmodelle von Beraterinnen und Beratern im Rahmen des Fördermoduls für coronabetroffene KMU genutzt werden, kann noch nicht beziffert werden. Bis zum 7. Juni 2020 wurden 1 125 Verwendungsnachweise – einschließlich des Berichts über die abgeschlossene Beratung – eingereicht. Diese werden zurzeit geprüft. Bis zum 7. Juni 2020 wurde noch über keinen Antrag abschließend entschieden.
Frage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Bareiß auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie viele Beraterinnen und Berater haben beim BAFA seit Bekanntgabe der Ergänzung der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows vom 30. März 2020 Akkreditierungsanträge gestellt, und wie viele dieser Anträge wurden genehmigt?
Bis zum 11. Juni 2020 haben sich 9 918 Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert. Hiervon wurden nach Prüfung bisher 746 gelistet.
Frage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Bareiß auf die Frage der Abgeordneten Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche konkreten Maßnahmen wurden bei der Auftaktveranstaltung des Transformationsdialoges Automobilindustrie am 16. Juni 2020 zwischen den beteiligten Akteuren beschlossen (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 19/19363)?
An der Auftaktveranstaltung des „Transformationsdialoges Automobilindustrie“ am 16. Juni 2020 haben Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Bundesministerien, der Wirtschaftsministerien der Länder, der Automobilindustrie, der Gewerkschaften sowie von wissenschaftlichen Instituten und relevanten Institutionen teilgenommen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgeschlagene Konzept für den Transformationsdialog diskutiert und zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Dialogplattform ist zweistufig aufgebaut. Auf der ersten Stufe findet der hochrangige zentrale „Transformationsdialog Automobilindustrie“ statt. Hier werden die relevanten Themenfelder besprochen, die Berichte aus den Regionaldialogen diskutiert und die Ergebnisse identifiziert, die in die „Konzertierte Aktion Mobilität“ einfließen sollen. Die zweite Stufe bilden sogenannte „themenbezogene Regionaldialoge“, zu denen über den vorgenannten Teilnehmerkreis hinaus auch Vertreterinnen und Vertreter der regionalen Institutionen und Netzwerke eingeladen werden sollen. Ferner wurde vereinbart, dass ein Steuerungskreis eingesetzt werden soll, der die Dialogformate vorbereitet und in dem die Akteursgruppen angemessen vertreten sein werden. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass im Herbst 2020 mehrere thematische Regionaldialoge durchgeführt werden, die sich mit den Themenblöcken „Strategien der Länder und der Unternehmen (Best Practice und Beispiele zur Begleitung von Transformation)“, „Innovations-Netzwerke“, „Weiterbildung, Qualifizierung“ sowie „Unternehmensfinanzierung, Steuerrecht, Förderinstrumente (Technologie, Innovation, regionale und strukturelle Entwicklung)“ befassen sollen. Dabei sollen auch die Vorschläge der AG 4 der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität diskutiert werden. Die Ergebnisse dieser Dialoge sollen anschließend in einem weiteren zentralen Transformationsdialog erörtert werden.
Frage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Bareiß auf die Frage der Abgeordneten Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Durch welche „geeignete Form“ hat die Bundesregierung die erhobenen Vorwürfe (www.spiegel.de/wirtschaft/peter-altmaier-will-milliarden-entschaedigung-zahlen-praktisch-ohne-gegenleistung-a-00000000-0002-0001-0000-000169122952) gegenüber dem Braunkohlebetreiber LEAG überprüft, und zu welchem Ergebnis kam die externe Prüfung bezüglich des Sachverhalts (siehe Antwort auf meine schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 19/17175)?
Die Bundesregierung hat ein Konsortium aus unabhängigen Wirtschaftsprüfern beauftragt, die Unternehmensplanung der Betreiber RWE und LEAG vor dem Kohleausstieg zu überprüfen. Dazu haben die Gutachter unter anderem Einsicht in interne Unternehmensunterlagen bekommen, die die Betreiber ihnen in Vor-Ort-Terminen zur Verfügung gestellt haben. Bislang liegt lediglich eine Entwurfsfassung des Gutachtens vor, weshalb den Ergebnissen an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden kann.
Frage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE):
Welche Verfahren führt die Bundesanwaltschaft im Komplex um den Soldaten F. A. (https://de.wikipedia.org/wiki/Terrorermittlungen_gegen_Bundeswehrsoldaten_ab_2017) und gegen wie viele Beschuldigte?
Es gilt immer noch das, was die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 5 der Kleinen Anfrage „Rechte Netzwerke in Polizei und Bundeswehr – Erkenntnisse zu Franco A., Nordkreuz & Uniter e. V.“ auf Bundestagsdrucksache 19/17340 am 21. Februar 2020 mitgeteilt hat:
Neben dem Strafverfahren gegen Franco A. führt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof noch ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte wegen des Verdachts der Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie darüber hinaus gegen einen dieser Beschuldigten wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz.
Frage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE):
Wie entwickelte sich die Personalstärke der Sonderkommission „26. September“ des Bayerischen Landeskriminalamtes, die mit den Ermittlungen zum Oktoberfestattentat 1980 im Auftrag der Bundesanwaltschaft betraut ist, seit der Wiederaufnahme der Ermittlungen?
Mit den am 5. Dezember 2014 wiederaufgenommenen Ermittlungen wurde das Bayerische Landeskriminalamt betraut. Hierfür wurde die „Soko 26. September“ mit einer Personalstärke von 19 Polizeivollzugsbeamten und 2 Tarifangestellten eingerichtet. In dieser Personalstärke hat das Bayerische Landeskriminalamt in der Folgezeit die Ermittlungen geführt. Allerdings musste lagebedingt (Anschlag im Olympia-Einkaufszentrum) von Ende Juli bis Dezember 2016 ein wesentlicher Teil der Polizeikräfte aus der Soko vorübergehend abgezogen werden; ab 19. Dezember 2016 hat die „Soko 26. September“ wieder in voller Personalstärke gearbeitet.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2018 wurde die Zahl der Polizeivollzugsbeamten auf 15 und mit Wirkung vom 1. März 2018 auf 13 reduziert. Eine weitere Personalreduktion erfolgte im Oktober 2018: Ab diesem Zeitpunkt gehörten der Soko bis zu ihrer Auflösung am 1. Februar 2019 noch 5 Polizeivollzugsbeamte sowie eine Tarifangestellte an. Nach Auflösung der Soko wurden die noch zu tätigenden Ermittlungen und Auswertearbeiten von 2 Polizeivollzugsbeamten übernommen. Diese stehen auch nach Übergabe der ergänzenden Ermittlungsakten und des Schlussvermerks im Januar 2020 für ergänzende Ermittlungen und Auswertungen zur Verfügung.
Frage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage des Abgeordneten Pascal Meiser (DIE LINKE):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Erweiterung der im Handelsgesetzbuch in § 285 Absatz 7 festgeschriebenen sonstigen Pflichtangaben für den Anhang des Jahresabschlusses um die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs inländisch beschäftigten Arbeitnehmer nach Gruppen (insbesondere nach Geschlechtern) für die davon betroffenen Unternehmen hohe Bürokratiekosten bedeuten würde, und, falls ja, auf welcher belastbaren und nachvollziehbaren Grundlage beziffert sie gegebenenfalls diese Kosten?
Nach den geltenden Regelungen des Handelsbilanzrechts haben Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften im Anhang ihres Jahresabschlusses die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzugeben. Die Angabepflicht bezieht sich auf alle im In- und Ausland von der Gesellschaft beschäftigten Personen. Ist die Gesellschaft im bilanzrechtlichen Sinne mittelgroß oder groß, muss die Angabe getrennt nach Gruppen erfolgen. Die Gruppenbildung kann nach dem Geschlecht erfolgen. Kleinen Gesellschaften dürfen aufgrund der Vorgaben der EU-Bilanzrichtlinie keine Angaben im Anhang vorgeschrieben werden, die über die bestehenden Angaben hinausgehen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche zusätzlichen Bürokratiekosten den mittelgroßen und großen Gesellschaften durch eine Erweiterung der Berichtspflicht auf die Zahl der nur inländisch beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Gruppen entstehen würden.
Frage 73
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese auf die Frage des Pascal Meiser (DIE LINKE):
Ist es aus Sicht der Bundesregierung zutreffend, dass dem Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) selbst bei einer durch den Arbeitgeber angeordneten Kurzarbeit „0“ kein Kurzarbeitergeld (KUG) für Feiertage, die in den Zeitraum angeordneter Kurzarbeit fallen, erstattet wird, sodass für diese Tage eine Entgeltfortzahlungspflicht seitens des Arbeitgebers ohne Erstattungsanspruch bestehen bleibt, und sieht die Bundesregierung hier, insbesondere mit Blick auf die besonderen coronabedingten Belastungen für Kleinunternehmen mit vollständigem Umsatzausfall gegebenenfalls Änderungsbedarf?
Es ist zutreffend, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur für die Tage, an denen ohne Arbeitsausfall tatsächlich gearbeitet worden wäre, einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld gegen die Bundesagentur für Arbeit haben. Dies ist keine Besonderheit der Coronapandemie, sondern war auch in der Vergangenheit der Fall.
Gleichwohl hat die Bundesregierung auf die schwierige Situation, in der sich pandemiebedingt kleine Unternehmen mit vollständigem Umsatzausfall befinden, sehr schnell reagiert und passgenaue Entlastungen geschaffen. Die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber während Kurzarbeit ist dadurch ausgeweitet worden, dass die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber während Kurzarbeit allein zu tragen haben, befristet vollständig erstattet werden. Durch die Absenkung der Zugangsvoraussetzungen ist das Instrument der Kurzarbeit zudem allen Betrieben geöffnet worden, bei denen mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung mit den am 12. Juni 2020 beschlossenen Eckpunkten für Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen besonders stark von der Coronapandemie betroffene Unternehmen passgenau unterstützen. Für die Monate Juni bis August 2020 können antragsberechtigte Unternehmen, die wegen der Coronapandemie ihren Geschäftsbetrieb ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen, nichtrückzahlbare Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten beantragen. Weiterhin vom Unternehmen zu tragende Personalkosten können pauschal bis zu einem Höchstbetrag berücksichtigt werden. Die Bundesregierung sieht daher keinen weiteren Änderungsbedarf.
Frage 74
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der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE):
Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit jeweils in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 sowie im März, April, Mai 2020 die durchschnittliche Zeitdauer von Antragstellung bis zur Auszahlung von Arbeitslosengeld (SGB III) und Arbeitslosengeld II (SGB II)?
Für das Arbeitslosengeld können die Daten erst seit Kurzem ausgewertet werden und liegen nur für den Monat Mai 2020 vor. Danach unterscheidet die Bundesagentur für Arbeit zwischen der Dauer der Kundenphase (Dauer der Antragstellung bis zur Antragsrückgabe, das heißt dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen) und der Bearbeitungsphase (Bearbeitungsdauer von der Antragsrückgabe, das heißt dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen, bis zur Anweisung der Zahlung im Finanzsystem der Bundesagentur für Arbeit). Aussagekräftig sind die Angaben zur Bearbeitungsphase: Während die Kundenphase im Monat Mai 2020 43 Kalendertage betrug, betrug die Bearbeitungsphase rund 6 Kalendertage.
Für das Arbeitslosengeld II liegen für die gemeinsamen Einrichtungen Daten ab dem Jahr 2016 vor. Hier wird zwischen der erweiterten Bearbeitungsdauer ab Antragstellung bis zur Erstellung des Bescheids und der Bearbeitungsdauer ab Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen und der Erstellung des Bescheids sowie zwischen Erst- und Folgeanträgen unterschieden:
Für Erstanträge auf Arbeitslosengeld II betrug die erweiterte Bearbeitungsdauer in den Jahren 2016 bis 2019 durchschnittlich bis zu knapp 30 Arbeitstage. Aussagekräftiger ist auch hier die Bearbeitungsdauer, die in den Jahren 2016 bis 2019 durchschnittlich bei rund acht Arbeitstagen lag. Aktuell werden für den Monat März rund acht Arbeitstage, für den Monat April 7,5 und für den Monat Mai 2020 rund sieben Arbeitstage ausgewiesen.
Für Folgeanträge auf Arbeitslosengeld II betrug die erweiterte Bearbeitungsdauer in den Jahren 2016 bis 2019 durchschnittlich circa 15 Arbeitstage. Aussagekräftiger ist auch hier die Bearbeitungsdauer, die durchschnittlich bei rund neun Arbeitstagen lag.
Frage 75
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der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE):
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit, in Ostdeutschland, in Westdeutschland derzeit durchschnittlich das an Arbeitslose ausgezahlte Arbeitslosengeld (ohne Sozialversicherungsbeiträge), und wie viele Empfänger absolut und prozentual an der Gesamtzahl erhalten bundesweit, in Ostdeutschland sowie in Westdeutschland, eine Leistung von unter 1 000 Euro?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit lag die durchschnittliche Anspruchshöhe beim Arbeitslosengeld ohne Sozialversicherungsbeiträge im März 2020 bei rund 1 027 Euro pro Monat. In Ostdeutschland waren es 934 Euro und in Westdeutschland 1 051 Euro.
Bezogen auf alle 849 000 Beziehenden von Arbeitslosengeld im März 2020 lag der Anspruch bei rund 474 000 Personen bzw. 56 Prozent unter 1 000 Euro pro Monat. In Ostdeutschland waren es rund 116 000 Personen bzw. 66 Prozent, in Westdeutschland waren es 356 000 Personen bzw. 53 Prozent.
Frage 76
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des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE):
Inwieweit haben die NATO-Staaten, die sich im Gegensatz zu Belgien, Italien, den Niederlanden und Deutschland nicht an der technischen nuklearen Teilhabe (nichtnukleare NATO-Staaten stellen Stützpunkte, Flugzeuge und Personal und Piloten für den Einsatz von Atomwaffen zur Verfügung) beteiligen, sondern ausschließlich an der politischen nuklearen Teilhabe (Teilnahme von nichtnuklearen NATO-Staaten an der nuklearen Planungsgruppe der NATO, wo Einsatzplanung, Strategie und Stationierung von Atomwaffen diskutiert werden) keine Mitsprache in Nuklearfragen der NATO (dpa vom 15. Mai 2020), und inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung NATO-Staaten, die einen vollständigen Abzug von Atomwaffen aus dem Hoheitsgebiet umgesetzt haben (wie Kanada, Griechenland und die Türkei) und somit aus der technischen nuklearen Teilhabe ausgeschieden sind, weniger Möglichkeiten als vorher, über die Teilnahme an Beratungen des Bündnisses über die nukleare Doktrin der NATO Einfluss auf diese zu nehmen (www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomwaffen/20-05-05_tornado-nachfolge_final.pdf, Seite 9)?
Die Bundesregierung nimmt die Fragestellung zur Kenntnis. Darin enthaltene Aussagen oder Darstellungen bestätigt die Bundesregierung aber ausdrücklich nicht.
Die Informationspolitik hinsichtlich der Nuklearstreitkräfte der NATO unterliegt aus Sicherheitsgründen den verpflichtenden Geheimhaltungsregeln des Bündnisses, an die die Bundesregierung in Kontinuität aller ihrer Vorgängerinnen gebunden ist.
Sämtliche Entscheidungen bezüglich der nuklearen Teilhabe werden in enger Abstimmung mit den Bündnispartnern in den dafür verantwortlichen Gremien getroffen.
Die Bundesregierung bekennt sich zur nuklearen Teilhabe und ihrem Beitrag, so wie im Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr formuliert. Sie bleibt über die nukleare Teilhabe in die Nuklearpolitik und die diesbezüglichen Planungen der Allianz eng eingebunden; unser substanzieller Beitrag sichert Einfluss im Bündnis.
Die Bundesregierung hat sich dabei über Jahrzehnte für eine verantwortungsvolle und glaubwürdige Nuklearpolitik der Allianz eingesetzt.
Frage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Carina Konrad (FDP):
Plant die Bundesregierung, arbeitsschutzrelevantes Schulungsmaterial in die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) aufzunehmen, um Anwender vor zusätzlichen Gesundheitsgefährdungen zu schützen?
Die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung ist am 17. Januar 2020 in Kraft getreten. Damit ist das Verordnungsverfahren abgeschlossen. Eine Änderung der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung ist derzeit nicht geplant.
Gemäß § 7 Absatz 2 der Verordnung ist unter anderem der ordnungsgemäße Umgang mit Tierarzneimitteln sowie die Bedienung entsprechender Narkosegeräte Gegenstand der Schulungen.
Die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung beruht auf einer Ermächtigung im Tierschutzgesetz. Diese Ermächtigungsgrundlage umfasst keine Aspekte des Arbeitsschutzes. Daher können auf dieser Grundlage keine Anforderungen an den Arbeits- und Anwenderschutz in der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung geregelt werden. Zudem bestehen den Arbeitsschutz adressierende Vorschriften in Bezug auf den Umgang mit Isofluran bereits in der Gefahrstoffverordnung.
Frage 78
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Caren Marks auf die Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wann wird vonseiten der Bundesregierung ein Gesetzentwurf zur im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter im Achten Buch Sozialgesetzbuch dem Deutschen Bundestag vorgelegt, und bis wann soll das Gesetzgebungsverfahren nach Planung der Bundesregierung abgeschlossen sein?
Der Zeitplan zum anstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter befindet sich in der Bundesregierung in der Abstimmung.
Der im Zusammenhang mit der Schaffung dieses Rechtsanspruchs stehende Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG) wurde am 13. November 2019 im Bundeskabinett verabschiedet und befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Frage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart auf die Frage der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. April 2020 bis jetzt eine Lohnfortzahlung nach § 56 Absatz 1a des Infektionsschutzgesetzes beantragt und genehmigt bekommen (bitte unter Angabe der Summe, welche dafür bisher ausgegeben wurde)?
Der Bundesregierung sind keine Angaben dazu bekannt, wie viele Personen zuletzt eine Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten oder beantragt haben. Verpflichtet zur Zahlung der Entschädigung ist das Land, in dem das Verbot erlassen oder die Schließung bzw. das Betretungsverbot veranlasst worden ist, § 66 Absatz 1 Satz 1 IfSG.
Frage 80
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart auf die Frage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand der gemäß § 120 Absatz 2 Satz 6 SGB V bis zum 20. Juni 2020 abzuschließenden Verhandlungen über eine vorübergehende Anpassung der Vereinbarungen nach § 120 Absatz 2 Satz 2 SGB V über die Vergütung von Leistungen der sozialpädiatrischen Zentren und medizinischen Behandlungszentren aufgrund der besonderen Situation dieser Einrichtungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie?
Der Bundesregierung liegen bislang keine Erkenntnisse zu den innerhalb einer kurzen Frist von vier Wochen zu treffenden Anpassungen der Vergütungsvereinbarungen vor.
Frage 81
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE):
Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, inwiefern sich die in Deutschland geplante Corona-Tracing-App von ähnlichen Apps, die in anderen europäischen Staaten entwickelt werden oder bereits im Einsatz sind, unterscheidet, insbesondere hinsichtlich Funktionsweise und Datenschutzregelungen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den bisherigen praktischen Erfahrungen der in anderen europäischen Staaten bereits im Einsatz befindlichen Corona-Tracing-Apps?
Die Bundesregierung verfolgt die Aktivitäten in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und stimmt sich auf europäischer Ebene, insbesondere im eHealth-Netzwerk, intensiv mit den anderen Mitgliedstaaten der EU und der Europäischen Kommission ab. Das Ziel dieser Abstimmung ist es, zwischen den verschiedenen Apps in Europa eine Interoperabilität herzustellen, sodass entsprechende Warnungen auch grenzüberschreitend erfolgen können. Ziel ist dabei auch ein abgestimmtes datenschutzrechtliches und datensicherheitsrechtliches Vorgehen.
Während die allermeisten Mitgliedstaaten wie auch Deutschland auf einen dezentralen Ansatz mit Nutzung der eigens dafür entwickelten Google/Apple-Schnittstelle setzen, verfolgen unter anderem Frankreich und Norwegen mit dem zentralen Ansatz einen anderen technischen Weg. Durch die Nutzung der Schnittstelle kann die App auf dem Smartphone akkuschonend im Hintergrund laufen und die Abstandsmessung präzise vornehmen. Alle Apps basieren grundsätzlich auf der Bluetoothtechnologie und sind somit datensparsam ausgestaltet.
Da aktuell nur wenige Tracing-Apps der anderen Mitgliedstaaten über Testbetriebe hinaus genutzt werden können, scheint es zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh für validierte Statistiken oder Bewertungen. Die Vermeidung von in der frühen Phase bei anderen Tracing-Apps aufgetretenen Schwachstellen, wie beispielsweise ein starker Batterieverbrauch, wurde bei der Konzeption der Corona-Warn-App bereits bestmöglich berücksichtigt.
Frage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE):
Trifft der Bericht der „South China Morning Post“ vom 21. März 2020 zu, wonach die Bundesregierung das Hilfsangebot zur Lieferung von Schutzausrüstungen im Rahmen der Coronapandemie der chinesischen Regierung nicht angenommen hatte, und wenn ja, warum wurde das Angebot nicht angenommen, obwohl zu dieser Zeit ein starker Mangel an Schutzausrüstung in Deutschland herrschte (www.scmp.com/week-asia/people/article/3086768/you-chinese-virus-spreader-after-coronavirus-australia-has-anti)?
Die Bundesregierung ist für die internationale Unterstützung und die von anderen Staaten gespendeten Hilfsgüter sehr dankbar. Die Bundesregierung hat von daher auch die von der Volksrepublik China gespendete Schutzausrüstung angenommen. Bundesaußenminister Maas hat die chinesische Unterstützung im Namen der Bundesregierung gewürdigt. Der Bericht der „South China Morning Post“ vom 21. März 2020 behauptet nicht – anders als die Frage darstellt –, dass Deutschland angebotene Güter nicht angenommen habe, sondern enthält die Aussage, dass Deutschland zu diesem Zeitpunkt noch keine Hilfsgüterlieferungen beantragt habe.