Politics

Dr. Norbert Röttgen, MdB, CDU/CSU

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Ich möchte mich auf die BND-Gesetzesnovelle in
diesem Gesetzentwurf konzentrieren und möchte sagen,
dass das eine echte Reform ist, deren Bedeutung für die
Sicherheit unseres Landes eigentlich nicht zu
überschätzen ist. Das ist eine wirksame rechtsstaatliche Antwort
auf die Bedrohungen, denen unser Land ausgesetzt ist.
Diese Bedrohungen entstehen durch den Krieg Russlands
in der Ukraine selbst. Dieser ist eine unmittelbare
Bedrohung auch unserer Sicherheit. Man stelle sich nur mal
einen Moment vor, Putin würde diesen Krieg gewinnen
und was das für uns heißen würde. Bedrohungen
entstehen aber auch durch das, was wir hybriden Krieg nennen.
Er findet jeden Tag statt und richtet sich real gegen unsere
Energienetze und Kommunikationsnetze. Man könnte
sagen: Es ist ein realer täglicher Angriff auf unsere
Demokratie.

Bedrohungen entstehen aber durch physische Angriffe
wie den versuchten Anschlag am Leipziger Flughafen.
Wir sind diesen realen Bedrohungen ernsthaft
ausgesetzt. Und die Reformen des BND und des
Verfassungsschutzes sind Antworten des Rechtsstaates auf
diese Gefahren.
Ich möchte zwei der wichtigsten Punkte hervorheben
und zunächst den aus meiner Sicht allerwichtigsten für
den Bundesnachrichtendienst nennen.
Erstens. Der Gesetzentwurf sieht eine vollständig neue
Befugnis des Bundesnachrichtendienstes vor, die darin
besteht, Gefahren aus dem Ausland für die Sicherheit
Deutschlands durch aktive Maßnahmen des BND im
Ausland abzuwehren. Das ist nicht nur neu; das ist ein
neues Verständnis des Bundesnachrichtendienstes als
Sicherheitsbehörde. Wir warten nicht mehr, bis die Gefahr
und der Schaden in Deutschland ankommen, sondern
unser Bundesnachrichtendienst – unser Staat – erhält
die Befugnis, auf solche Gefahren bereits dort, wo sie
entstehen, nämlich im Ausland, einzuwirken und sie
abzuwehren. Das ist ein enormer Gewinn für unsere
Sicherheit, meine Damen und Herren.

Es ist ein neuer Dienst, der in der Qualität über das
Bisherige hinausgeht, auch im Hinblick auf seine
Bezeichnung. Es geht nicht mehr nur – so bedeutsam das
ist, und es wird bleiben; denn es ist eine hohe
Kompetenz – um Nachrichtensammeln, Nachrichtenanalyse,
Interpretation. Es geht eben auch um aktive Maßnahmen.
Das ist eine neue Qualität, die wir für unsere Sicherheit
haben.
Zweitens. Wir verstehen uns als Europäer und als Teil
des westlichen Bündnisses. All die Gefahren, von denen
ich eben gesprochen habe, sind nicht isoliert gegen
Deutschland gerichtet, sondern sie sind gegen unsere
demokratische, offene, freiheitliche Lebensform, gegen den
Westen gerichtet. Darum nehmen wir mit diesem Gesetz
eine zweite Veränderung vor. Wir befähigen unsere
Nachrichtendienste, mit den Partnerdiensten zu
kooperieren. Weil Sicherheit für Deutschland nur gemeinsam,
in Kooperation mit Partnern, entsteht, bringen uns erst
Befugnisse in der strategischen Aufklärung sowie die
Befugnis, auf IT-Systeme im Ausland einzuwirken, auf
Augenhöhe mit unseren Partnerdiensten. Auch das ist ein
Gewinn für die Sicherheit.

Wir agieren als Rechtsstaat und spielen nicht das eine
gegen das andere aus. Das ist es, was uns auszeichnet:
dass wir versuchen, so gut es in diesen Zeiten geht, ein
Schutzversprechen für die Bürgerinnen und Bürger zu
verwirklichen, um ihre Freiheit und Sicherheit zu
schützen. Aber wir machen es selbstverständlich als
Rechtsstaat, der wir sind. Darum gibt es eine neue, einheitliche,
effektive rechtsstaatliche Kontrolle. Wirksamkeit und
rechtsstaatliche Kontrolle sind in Balance.