Politics

Christian Moser, MdB, CDU/CSU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die
bisherige Debatte war ziemlich aufgeladen. Ich glaube
nicht, dass sich dieses Thema für so viel Streit eignet;
denn eigentlich muss jeder vernünftig denkende Mensch
in diesem Haus anerkennen, dass dieses Problem, das wir
haben, ernst zu nehmen ist und dass bei der
Klimaanpassung, die wir vornehmen müssen, ein dringender
Handlungsbedarf besteht.
Wir haben von Hitzeperioden gehört, die immer
intensiver und häufiger werden; das dürfte unstrittig sein. Wir
haben von Todesfällen gehört, von ausbleibenden Ernten,
von landwirtschaftlichen Betrieben, die am Rande ihrer
Existenz stehen. Wir haben von den ganzen Problemen
gehört.
Wir haben aber auch – das ist heute vielleicht etwas zu
kurz gekommen – ein wirtschaftliches Problem mit
diesen zunehmenden Hitzeperioden. Wir haben mittlerweile
volkswirtschaftliche Schäden: 50 Prozent mehr
hitzebedingte Fehlzeiten – ein Hitzetag über 30 Grad kostet die
Volkswirtschaft 431 Millionen Euro –,

unterbrochene Lieferketten usw. Es ist unstrittig, dass wir
dieses Thema angehen müssen; so viel steht fest.
Problematisch sind auch nicht nur die Dürre und die Hitze,
sondern auch Starkregen, Sturzfluten und Hochwasser –
nicht nur im Ahrtal, sondern 2024 auch in Bayern und
Baden-Württemberg.
Man muss festhalten, dass es darum geht, wie wir zu
guten Lösungen kommen. Ich glaube, dass es sich schon
lohnt, darüber zu diskutieren, sich die Anträge
anzuschauen und auch zu prüfen, weil dafür eben eine
Grundgesetzänderung erforderlich ist.
Wenn man sich den Bestand anschaut: Für die
Klimaanpassung sind zunächst einmal die Bundesländer und
die Kommunen zuständig; wir haben es ja heute auch
schon vom Kollegen Oster gehört. Trotzdem unternimmt
der Bund viel und immer mehr, wenn auch noch nicht
genug. Wir haben zahlreiche Haushaltstitel – im Etat
des Bauministeriums, im Etat des
Landwirtschaftsministeriums –, beispielsweise für das Aktionsprogramm
Natürlicher Klimaschutz. Wir haben die Deutsche
Anpassungsstrategie. Wir haben in den letzten Monaten
beispielsweise auch Gesetze beschlossen, die den
Hochwasserschutz voranbringen, indem wir den Hochwasser- und
Küstenschutz ins überragende öffentliche Interesse
gestellt und geregelt haben, dass Klagen gegen
Hochwasserschutzmaßnahmen zukünftig keine aufschiebende
Wirkung mehr haben.

Wir haben viele Programme, und es lohnt sich,
nachzuschauen, wie wir da besser werden können. Ich
verstehe die Einbringung dieses Antrags und habe auch
grundsätzlich Sympathien dafür, eine
Grundgesetzänderung für eine Gemeinschaftsaufgabe vorzunehmen. Aber
es kommt dann wirklich darauf an, wie diese ausgestaltet
ist.
Wenn man sich den Antrag der Grünen anschaut, dann
sieht man: Er enthält sehr viel Bürokratie. Ich bin selber
Stadtrat, ich bin selber Kreisrat.

– Erst zuhören! – Ich bin Mitglied des Kuratoriums der
ARGE Solidarischer Hochwasserschutz. Darin haben
sich mittlerweile 28 Kommunen aus 4 Landkreisen
zusammengeschlossen. Wir haben gestern vom
Gesamtverband der Versicherer einen „Young Leaders“-Preis
bekommen, weil wir uns über die eigenen
Gemeindegrenzen hinweg zusammengeschlossen und Zuständigkeiten
zusammengeführt haben, um auch bei den Flussregionen
von den Oberliegern bis zu den Unterliegern Planungen
vorzunehmen, die dann wirklich auch tragen.

Das geht bereits alles.
Man muss aufpassen, dass durch Bürokratie und
Vorgaben von oben nicht viel abgewürgt wird. Einige
Beispiele sind schon genannt worden, beispielsweise die
angemessenen Mindestpersonalschlüssel für kommunale
Klimaanpassungsmaßnahmen. Wenn man das über das
Land stülpt, wird es, glaube ich, mehr Schaden anrichten
als nutzen. Jährliche Berichtspflichten fordern Sie ja auch
noch.