Politics

Nina Warken, MdB, CDU/CSU

Der heutige Plenartag gibt der One-in-one-out-Regelung eine ganz neue Bedeutung. Heute Morgen haben wir an dieser Stelle das Bürokratieentlastungsgesetz IV beraten und beschlossen. Es soll die deutsche Wirtschaft jährlich um rund 944 Millionen Euro entlasten. Und noch am selben Tag, gerade einmal gut zwölf Stunden später, bringt die Bundesregierung ein Gesetz in den Bundestag ein, das dieses Ziel ad absurdum führt: Ein Gesetz, das einen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft sondergleichen vorsieht. Ein Gesetz, das für die Wirtschaft Mehrbelastungen von einmalig 850 Millionen Euro und Jahr für Jahr von 1,6 Milliarden Euro zur Folge haben wird. Dieses Gesetz wird damit im ersten Jahr seiner Geltung mehr als doppelt so viel Belastung bringen als Entlastung durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV entsteht.
Kein Wunder also, dass dieser Debattenpunkt auf die Nachtstunde gelegt wurde. Die Ampel hofft, dass diesen Schildbürgerstreich niemand da draußen mitbekommt. Aber diesen Gefallen werden wir, werden die Menschen da draußen, werden die vielen Unternehmer im Land Ihnen nicht tun. Dazu ist das Thema zu wichtig für die deutsche Wirtschaft, für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen. Diese nämlich sollen künftig dazu verpflichtet werden, detailliert über Maßnahmen zu berichten, mit denen sie ihre Nachhaltigkeit steigern, und die Frage zu beantworten, wie sie sozialen und ökologischen Herausforderungen begegnen. Was für ein Bürokratie- und Kostenmonster!
Und was erreichen wir mit diesem Gesetz? In Deutschland werden künftig dreißigmal so viele Unternehmen wie bisher unter den Anwendungsbereich fallen und mit noch mehr Bürokratie bei ungewissem Mehrwert konfrontiert. Im Durchschnitt entstehen jedem berichtspflichtigen Unternehmen mehr als 100 000 Euro Bürokratiekosten zusätzlich pro Jahr. Die Unternehmen werden überfordert, und die Berater freuen sich über den zusätzlichen Verdienst.
Das alles in Zeiten, wo sich die Wirtschaft ohnehin schwierigen Gegebenheiten gegenübersieht. Bundesfinanzminister Lindner hat es hier heute selber am Rednerpult gesagt: Wir sind wirtschaftlich aktuell schier „nicht in der Verfassung, in der die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt sein sollte“. Recht hat er. Die Pandemie, die Energiekrise, abgerissene Lieferketten, der Krieg in der Ukraine und der Nahostkonflikt – all das stellt nicht nur die Menschen, sondern auch und vor allem viele Unternehmen längst vor eine Zerreißprobe.
Diese Unternehmen erwarten zu Recht von der Politik, dass weitere Belastungen von ihnen ferngehalten werden! Stattdessen – und das stellt Ihr eigener Normenkontrollrat fest, verehrte Vertreter der Bundesregierung – wächst der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft unter der Ampel auf einen historischen Höchststand und bremst Innovation und Fortschritt im Land mit immer mehr Regeln komplett aus.
Und statt dem gegenzusteuern, was macht die Bundesregierung? Nicht nur nichts, sie stimmt diesem Humbug einer außer Kontrolle geratenen Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene auch noch zu! Und nimmt damit billigend in Kauf, dass deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb gegenüber Konkurrenten aus anderen Ländern zunehmend benachteiligt zu werden. Es wäre Aufgabe der Ampel gewesen, sowohl bei den Beratungen zur CSRD-Richtlinie im Rat als auch bei der nationalen Umsetzung sicherzustellen, dass unser Mittelstand nicht überbordend belastet wird. Aber Fingerspitzengefühl in Wirtschaftsfragen: bei der Ampelregierung Fehlanzeige!
Und ich habe das Gefühl, der Bundesregierung fehlt nicht nur die notwendige unternehmerische Sensibilität, ich habe auch ganz stark den Eindruck, die Bundesregierung muss dringend an ihrem Zeitmanagement arbeiten. Denn die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie, die sogenannte CSRD-Richtlinie, Grundlage für diesen Gesetzentwurf, wurde bereits im Februar 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, trat im Januar 2023 in Kraft und hätte innerhalb von 18 Monaten, also bis Juli 2024, von sämtlichen Mitgliedstaaten, also auch von Deutschland, in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Heute haben wir den 26. September 2024.
Und womit hat die Bundesregierung Ihre Zeit vertrödelt? Ich weiß es nicht. Sie hätten die vergangenen Monate nutzen sollen, nutzen müssen, um in Brüssel auf eine Nachjustierung der CSRD-Richtlinie hinzuwirken. Dann hätten wir heute vielleicht etwas auf dem Tisch liegen, was der Nachhaltigkeit, dem Schutz von Umwelt und Natur und der Zukunft von uns allen auf diesem Planeten wirklich dient.
In Anbetracht all dessen ist es ein Unding, in welcher Kürze und zu welcher Tages- oder vielmehr Nachtzeit wir dieses Thema hier diskutieren. Es spiegelt das gesamte Wirtschaftsverständnis der Ampel und die Respektlosigkeit vor den Interessen der deutschen Wirtschaft wider.
Der Union wird oft – und zu Unrecht – das notwendige Engagement für den Umweltschutz abgesprochen. Ich möchte daher abschließend einmal daran erinnern, dass es die CDU war, die im Jahr 1986 das erste Bundesumweltministerium schuf. Ein ganz großer Politiker und Brückenbauer stand diesem Haus sieben Jahre lang vor, und ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich an die Verdienste unseres kürzlich verstorbenen Kollegen Bundesminister a. D. Dr. Klaus Töpfer erinnern. Er setzte das Verbot von FCKW um, führte die Umweltverträglichkeitsprüfung ein und „erfand“ die deutsche Mülltrennung, die heute aus keinem Haushalt mehr wegzudenken ist. Er war damit ein wahrer Pionier beim Thema Umweltschutz, sozialer Gerechtigkeit und eben auch beim Thema Nachhaltigkeit. Er hat erfolgreich gezeigt, dass konservative Politik und Umweltschutz zusammengehen.
Die Ampel hingegen demonstriert wieder einmal eindrucksvoll, dass sich Nachhaltigkeit und erfolgreiche Wirtschaftspolitik in der Bundesregierung ausschließen.
Die CDU hat 1986 die Weichen für nachhaltiges Wachstum und saubere Energien gestellt. Dieser Weg war richtig und wichtig. Doch als CDU/CSU-Bundestagsfraktion streben wir auch nach einem Einklang von Nachhaltigkeit, Wirtschaft, Umwelt und sozialer Gerechtigkeit. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher im Grundsatz eine Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Die CSRD-Richtlinie und den Gesetzentwurf zu deren Umsetzung hingegen lehnen wir aufgrund einer unverhältnismäßig hohen Belastung der Wirtschaft ab und fordern die Bundesregierung dringend auf, unverzüglich und nachdrücklich auf europäischer Ebene auf eine Neuverhandlung der CSRD-Richtlinie zu drängen.