Dr. Christian Wirth, MdB, AfD
Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegen! Im Jahre 2016 – vor zehn Jahren – betrug der Zuschuss des Bundeshaushaltes an das Bundesamt für Verfassungsschutz etwa 260 Millionen Euro. Seitdem erhält der Verfassungsschutz fast jedes Jahr deutliche Mittelzuwächse. Im Jahr 2025 betrugen die Mittel bereits 577 Millionen Euro. Im aktuellen Haushalt des Jahres 2026 sind wir bei 690 Millionen Euro angelangt. Im Haushaltsplan für das Jahr 2027 sind es laut Regierungsentwurf 860 Millionen Euro, wieder ein Plus von etwa 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Was hat der Steuerzahler dafür als Gegenleistung bekommen? Seitdem die CDU-geführte Bundesregierung unter Merkel die Grenzen geöffnet hat, sind zahlreiche islamistische Terroranschläge vereitelt worden. Einige konnten leider nicht verhindert werden. In nahezu allen vereitelten Fällen, wenn nicht sogar in jedem einzelnen Fall, kamen die entscheidenden Hinweise von Geheimdiensten unserer ausländischen Partner. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist blind.
Warum ist das so? Zum einen fehlen dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz Befugnisse, und zum anderen wird der deutsche Inlandsgeheimdienst seit Jahren dazu missbraucht, unliebsame Meinungen der Bürger und die Opposition zu kriminalisieren. Ein einmaliger Vorgang unter demokratischen Staaten!
Das Problem der fehlenden Befugnisse will die Bundesregierung jetzt angehen, schießt mit ihren geplanten Reformen aber deutlich über das Ziel hinaus. Denn auch Innenminister Dobrindt hat das parteipolitische Narrativ seiner Vorgängerin übernommen, die größte Gefahr gehe vom Rechtsextremismus aus.
Statt mit enormem Aufwand Meinungsdelikte zu sammeln und eine Verfassungswidrigkeit unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zu konstruieren, sollte sich der VS den tatsächlichen Bedrohungen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zuwenden.
Das sind Spionage, Terrorismus und gewaltbereiter Extremismus.
Der Verfassungsschutz soll aber künftig nicht mehr nur beobachten, auswerten und berichten, sondern selbst verdeckt in die Realität eingreifen. Vorgesehen sind unter anderem der Zugriff auf private IT-Systeme, heimliche Wohnungsbetretungen, Eingriffe in Datenverbindungen sowie das Löschen oder Verfälschen gespeicherter Informationen. Betroffene könnten von solchen Maßnahmen unter Umständen niemals erfahren.
Besonders alarmierend ist die geplante Möglichkeit, 16- und 17-Jährige als Vertrauenspersonen anzuwerben. Minderjährige würden damit zu bezahlten Zuträgern eines Inlandsgeheimdienstes gemacht. Das ist kein harmloses Ermittlungsinstrument, meine Damen und Herren, sondern ein Angriff auf Vertrauen, Familie, Schule und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein Staat, Herr Minister, der Minderjährige zu Spitzeln macht, erzieht nicht zur Freiheit, er erzieht zur Denunziation.
Noch schwerer wiegt, dass der Entwurf dem Verfassungsschutz ermöglichen soll, Datenströme umzuleiten oder zu verändern, falsche Informationen bereitzustellen und gespeicherte Daten zu löschen oder zu verfälschen. Damit wird der Geheimdienst vom Beobachter zum Akteur.
Auch die Kontrolle überzeugt nicht. Zwar ist ein Unabhängiger Kontrollrat vorgesehen. In dringenden Fällen soll die Behördenleitung Maßnahmen jedoch sofort vollziehen können. Die Kontrolle erfolgt dann nachträglich, während eine Benachrichtigung der Betroffenen dauerhaft unterbleiben kann. Das Kontrollgremium soll zudem durch das Parlamentarische Kontrollgremium gewählt werden, in dem der größten Oppositionsfraktion, der AfD-Fraktion, ein Sitz aus parteipolitischen Gründen verweigert wird, obwohl er ihr rechtlich zusteht.
Der offenkundige parteipolitische Missbrauch des Verfassungsschutzes wird gerade jetzt offensichtlich, wenn Parteipolitiker aller Couleur kurz vor einer möglichen AfD-geführten Landesregierung Alarm schlagen. Schließlich sei das Landesamt für Verfassungsschutz dem AfD-Innenminister gegenüber weisungsgebunden. Hört! Hört! Unfreiwillig komisch und selbstentlarvend!
Der Chef des thüringischen Verfassungsschutzes und SPD-Mitglied Stephan Kramer will den Kollegen aus Sachsen-Anhalt beispielsweise künftig Informationen aus dem Verfassungsschutzverbund vorenthalten und einzelne Agenten und Quellen abziehen und von anderen Behörden übernehmen lassen.
Viele Bürger dürfen sich bei solchen Plänen die Frage stellen, was man denn eigentlich mit solchen Maßnahmen zu verbergen sucht.
Meine Damen und Herren, die AfD steht für einen Inlandsgeheimdienst, der sich mit den tatsächlichen Bedrohungen beschäftigt.
Das sind Terrorismus, Spionage und gewaltbereiter Extremismus. Hierfür reichen wir die Hand, Herr Minister.
Vielen Dank und Glück auf!
Was hat der Steuerzahler dafür als Gegenleistung bekommen? Seitdem die CDU-geführte Bundesregierung unter Merkel die Grenzen geöffnet hat, sind zahlreiche islamistische Terroranschläge vereitelt worden. Einige konnten leider nicht verhindert werden. In nahezu allen vereitelten Fällen, wenn nicht sogar in jedem einzelnen Fall, kamen die entscheidenden Hinweise von Geheimdiensten unserer ausländischen Partner. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist blind.
Warum ist das so? Zum einen fehlen dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz Befugnisse, und zum anderen wird der deutsche Inlandsgeheimdienst seit Jahren dazu missbraucht, unliebsame Meinungen der Bürger und die Opposition zu kriminalisieren. Ein einmaliger Vorgang unter demokratischen Staaten!
Das Problem der fehlenden Befugnisse will die Bundesregierung jetzt angehen, schießt mit ihren geplanten Reformen aber deutlich über das Ziel hinaus. Denn auch Innenminister Dobrindt hat das parteipolitische Narrativ seiner Vorgängerin übernommen, die größte Gefahr gehe vom Rechtsextremismus aus.
Statt mit enormem Aufwand Meinungsdelikte zu sammeln und eine Verfassungswidrigkeit unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zu konstruieren, sollte sich der VS den tatsächlichen Bedrohungen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zuwenden.
Das sind Spionage, Terrorismus und gewaltbereiter Extremismus.
Der Verfassungsschutz soll aber künftig nicht mehr nur beobachten, auswerten und berichten, sondern selbst verdeckt in die Realität eingreifen. Vorgesehen sind unter anderem der Zugriff auf private IT-Systeme, heimliche Wohnungsbetretungen, Eingriffe in Datenverbindungen sowie das Löschen oder Verfälschen gespeicherter Informationen. Betroffene könnten von solchen Maßnahmen unter Umständen niemals erfahren.
Besonders alarmierend ist die geplante Möglichkeit, 16- und 17-Jährige als Vertrauenspersonen anzuwerben. Minderjährige würden damit zu bezahlten Zuträgern eines Inlandsgeheimdienstes gemacht. Das ist kein harmloses Ermittlungsinstrument, meine Damen und Herren, sondern ein Angriff auf Vertrauen, Familie, Schule und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein Staat, Herr Minister, der Minderjährige zu Spitzeln macht, erzieht nicht zur Freiheit, er erzieht zur Denunziation.
Noch schwerer wiegt, dass der Entwurf dem Verfassungsschutz ermöglichen soll, Datenströme umzuleiten oder zu verändern, falsche Informationen bereitzustellen und gespeicherte Daten zu löschen oder zu verfälschen. Damit wird der Geheimdienst vom Beobachter zum Akteur.
Auch die Kontrolle überzeugt nicht. Zwar ist ein Unabhängiger Kontrollrat vorgesehen. In dringenden Fällen soll die Behördenleitung Maßnahmen jedoch sofort vollziehen können. Die Kontrolle erfolgt dann nachträglich, während eine Benachrichtigung der Betroffenen dauerhaft unterbleiben kann. Das Kontrollgremium soll zudem durch das Parlamentarische Kontrollgremium gewählt werden, in dem der größten Oppositionsfraktion, der AfD-Fraktion, ein Sitz aus parteipolitischen Gründen verweigert wird, obwohl er ihr rechtlich zusteht.
Der offenkundige parteipolitische Missbrauch des Verfassungsschutzes wird gerade jetzt offensichtlich, wenn Parteipolitiker aller Couleur kurz vor einer möglichen AfD-geführten Landesregierung Alarm schlagen. Schließlich sei das Landesamt für Verfassungsschutz dem AfD-Innenminister gegenüber weisungsgebunden. Hört! Hört! Unfreiwillig komisch und selbstentlarvend!
Der Chef des thüringischen Verfassungsschutzes und SPD-Mitglied Stephan Kramer will den Kollegen aus Sachsen-Anhalt beispielsweise künftig Informationen aus dem Verfassungsschutzverbund vorenthalten und einzelne Agenten und Quellen abziehen und von anderen Behörden übernehmen lassen.
Viele Bürger dürfen sich bei solchen Plänen die Frage stellen, was man denn eigentlich mit solchen Maßnahmen zu verbergen sucht.
Meine Damen und Herren, die AfD steht für einen Inlandsgeheimdienst, der sich mit den tatsächlichen Bedrohungen beschäftigt.
Das sind Terrorismus, Spionage und gewaltbereiter Extremismus. Hierfür reichen wir die Hand, Herr Minister.
Vielen Dank und Glück auf!