Dr. Christian Wirth, MdB, AfD
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Herr Minister
Dobrindt, zu Ihrer Rede: Der Unterschied zwischen
Auslandsgeheimdienst und Inlandsgeheimdienst ist, dass im
Ausland die Polizei nicht zuständig sein kann, im Inland
schon. Deswegen ist das Trennungsgebot erforderlich.
Die Bundesregierung sagt: Die Bedrohung hat sich
verschärft. – Das stimmt. Spionage, Terrorismus und
Sabotage nehmen zu. Doch bei fast jedem vereitelten
Anschlag kamen die entscheidenden Hinweise von
ausländischen Partnerdiensten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz war blind. Das
Rezept der Regierung, den Verfassungsschutz mit
jährlich massiv steigenden Steuermitteln zu versorgen, half
bisher nicht und wird auch zukünftig nicht helfen.
Denn die Mittel fließen nicht etwa in die Terrorabwehr,
sondern in die Bespitzelung der demokratischen
Opposition und die Kriminalisierung regierungskritischer Teile
der Bevölkerung.
Die Antwort der Regierung auf dieses Problem ist aber
keine Kurskorrektur; sie ist eine massive Ausweitung der
Macht. Das Amt soll in private Computer und Handys
eindringen dürfen. Das Amt soll künftig heimlich
Wohnungen betreten dürfen. Das Amt soll sogar Daten
löschen oder verändern dürfen. Die
Bundesdatenschutzbeauftragte warnt deshalb offen vor einer – ich zitiere –
„massive[n] Ausweitung von Befugnissen“ bei
gleichzeitiger „Einschränkung der effektiven Kontrolle“. Sie
spricht von einem „erheblichen Überwachungsdruck für
die Gesellschaft“ und äußert deutliche „Zweifel an der
Verfassungskonformität“.
Der Bürgerrechtler Rolf Gössner nennt das Gesetz eine
„Lizenz zu Einbruch und Sabotage“. Er warnt: Aus dem
stillen Beobachter wird ein aktiver Akteur.
Gössner wurde übrigens selbst über 38 Jahre vom
Verfassungsschutz überwacht, und zwar rechtswidrig, wie
das Verwaltungsgericht Köln, das
Oberverwaltungsgericht Münster und das Bundesverwaltungsgericht
Leipzig allesamt urteilten und dem Verfassungsschutz ins
Stammbuch geschrieben haben.
Das ist eine von mittlerweile zahlreichen Lektionen – wir
haben vom NSU gehört – in Sachen Rechtsstaatlichkeit,
die dieser Behörde erteilt wurden. Leider scheinen diese
Lektionen nie zu fruchten.
Bisher galt ein klares Prinzip: Nachrichtendienste
sammeln nur Informationen, sie greifen nicht selbst ein. Das
nennt man „Trennungsgebot“. Es ist eine Lehre aus der
deutschen Geschichte. Es sollte eine allmächtige
Geheimpolizei wie die Gestapo und die Stasi verhindern.
Aber genau dieses Prinzip weicht der Entwurf jetzt auf.
Der Entwurf geht noch weiter: Banken, Finanzämter
und sogar Autowerkstätten sollen künftig automatisiert
Daten an die Dienste liefern müssen. Kritiker aus der
Netzgemeinde nennen das schlicht „unverhältnismäßig“.
Wir teilen diese Sorge.
Besonders bitter: Sogar 16- bis 17-Jährige – das haben
wir mehrfach gehört – sollen künftig als
Vertrauenspersonen angeworben werden dürfen. Kinder werden so zu
Zuträgern eines Geheimdienstes gemacht. Und ich sage
es hier wieder: Ein Staat, der Minderjährige zu Spitzeln
macht, erzieht nicht zur Demokratie. Er erzieht zu
Denunziation.
Und die Kontrolle? Sie überzeugt nicht. In dringenden
Fällen darf die Behördenleitung sofort handeln. Die
Kontrolle folgt erst später. Betroffene werden oft niemals
informiert. Wer von einer Maßnahme nichts weiß, kann
sich auch nicht dagegen wehren. Wir erinnern an den Fall
Ramelow: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die
jahrelange Beobachtung eines Abgeordneten für
unverhältnismäßig.
Genau solche Übergriffe drohen weiter, wenn die
Kontrolle so schwach bleibt wie geplant. Regierungen in
Bund und Ländern, die den Verfassungsschutz derart
instrumentalisieren, sind selbst eine Gefahr für die
freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Noch dreister wird es beim neuen Kontrollgremium.
Es wird vom Parlamentarischen Kontrollgremium
gewählt. Doch der größten Oppositionsfraktion, unserer
Fraktion, wird dort ein Sitz verweigert, obwohl uns dieser
Sitz rechtlich zusteht. Das zeigt: Es geht der Regierung
nicht um Sicherheit, es geht um Macht. Meine Damen
und Herren, der Verfassungsschutz soll die freiheitliche
Ordnung schützen. Er soll nicht die Regierung vor ihren
Kritikern schützen. Regierungskritik ist keine
Verfassungsfeindlichkeit, sondern gelebte Demokratie.
Die AfD steht für einen starken Inlandsgeheimdienst,
einen Dienst, der sich auf echte Gefahren konzentriert:
Terrorismus, Spionage und gewaltbereiten Extremismus.
Sie steht nicht für einen Dienst, der Bürger bespitzelt,
weil ihm die Meinung nicht gefällt. Diese Debatte betrifft
jeden Bürger im Land; denn ein Geheimdienst ohne klare
Grenzen wird zur Gefahr für die eigene Bevölkerung.
Genau davor warnen wir heute im Interesse aller
Menschen in Deutschland.
Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Er schwächt die
Freiheit, er stärkt nicht die Sicherheit. Und ein kleiner Rat
an die Regierung und die Regierungsparteien: Wenn Sie
hier Gesetze einbringen, sollten Sie daran denken, dass
Sie diese Gesetze auch in der Opposition ertragen
müssen. Und diese Zeit kommt schneller, als Sie denken.
Danke.
Dobrindt, zu Ihrer Rede: Der Unterschied zwischen
Auslandsgeheimdienst und Inlandsgeheimdienst ist, dass im
Ausland die Polizei nicht zuständig sein kann, im Inland
schon. Deswegen ist das Trennungsgebot erforderlich.
Die Bundesregierung sagt: Die Bedrohung hat sich
verschärft. – Das stimmt. Spionage, Terrorismus und
Sabotage nehmen zu. Doch bei fast jedem vereitelten
Anschlag kamen die entscheidenden Hinweise von
ausländischen Partnerdiensten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz war blind. Das
Rezept der Regierung, den Verfassungsschutz mit
jährlich massiv steigenden Steuermitteln zu versorgen, half
bisher nicht und wird auch zukünftig nicht helfen.
Denn die Mittel fließen nicht etwa in die Terrorabwehr,
sondern in die Bespitzelung der demokratischen
Opposition und die Kriminalisierung regierungskritischer Teile
der Bevölkerung.
Die Antwort der Regierung auf dieses Problem ist aber
keine Kurskorrektur; sie ist eine massive Ausweitung der
Macht. Das Amt soll in private Computer und Handys
eindringen dürfen. Das Amt soll künftig heimlich
Wohnungen betreten dürfen. Das Amt soll sogar Daten
löschen oder verändern dürfen. Die
Bundesdatenschutzbeauftragte warnt deshalb offen vor einer – ich zitiere –
„massive[n] Ausweitung von Befugnissen“ bei
gleichzeitiger „Einschränkung der effektiven Kontrolle“. Sie
spricht von einem „erheblichen Überwachungsdruck für
die Gesellschaft“ und äußert deutliche „Zweifel an der
Verfassungskonformität“.
Der Bürgerrechtler Rolf Gössner nennt das Gesetz eine
„Lizenz zu Einbruch und Sabotage“. Er warnt: Aus dem
stillen Beobachter wird ein aktiver Akteur.
Gössner wurde übrigens selbst über 38 Jahre vom
Verfassungsschutz überwacht, und zwar rechtswidrig, wie
das Verwaltungsgericht Köln, das
Oberverwaltungsgericht Münster und das Bundesverwaltungsgericht
Leipzig allesamt urteilten und dem Verfassungsschutz ins
Stammbuch geschrieben haben.
Das ist eine von mittlerweile zahlreichen Lektionen – wir
haben vom NSU gehört – in Sachen Rechtsstaatlichkeit,
die dieser Behörde erteilt wurden. Leider scheinen diese
Lektionen nie zu fruchten.
Bisher galt ein klares Prinzip: Nachrichtendienste
sammeln nur Informationen, sie greifen nicht selbst ein. Das
nennt man „Trennungsgebot“. Es ist eine Lehre aus der
deutschen Geschichte. Es sollte eine allmächtige
Geheimpolizei wie die Gestapo und die Stasi verhindern.
Aber genau dieses Prinzip weicht der Entwurf jetzt auf.
Der Entwurf geht noch weiter: Banken, Finanzämter
und sogar Autowerkstätten sollen künftig automatisiert
Daten an die Dienste liefern müssen. Kritiker aus der
Netzgemeinde nennen das schlicht „unverhältnismäßig“.
Wir teilen diese Sorge.
Besonders bitter: Sogar 16- bis 17-Jährige – das haben
wir mehrfach gehört – sollen künftig als
Vertrauenspersonen angeworben werden dürfen. Kinder werden so zu
Zuträgern eines Geheimdienstes gemacht. Und ich sage
es hier wieder: Ein Staat, der Minderjährige zu Spitzeln
macht, erzieht nicht zur Demokratie. Er erzieht zu
Denunziation.
Und die Kontrolle? Sie überzeugt nicht. In dringenden
Fällen darf die Behördenleitung sofort handeln. Die
Kontrolle folgt erst später. Betroffene werden oft niemals
informiert. Wer von einer Maßnahme nichts weiß, kann
sich auch nicht dagegen wehren. Wir erinnern an den Fall
Ramelow: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die
jahrelange Beobachtung eines Abgeordneten für
unverhältnismäßig.
Genau solche Übergriffe drohen weiter, wenn die
Kontrolle so schwach bleibt wie geplant. Regierungen in
Bund und Ländern, die den Verfassungsschutz derart
instrumentalisieren, sind selbst eine Gefahr für die
freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Noch dreister wird es beim neuen Kontrollgremium.
Es wird vom Parlamentarischen Kontrollgremium
gewählt. Doch der größten Oppositionsfraktion, unserer
Fraktion, wird dort ein Sitz verweigert, obwohl uns dieser
Sitz rechtlich zusteht. Das zeigt: Es geht der Regierung
nicht um Sicherheit, es geht um Macht. Meine Damen
und Herren, der Verfassungsschutz soll die freiheitliche
Ordnung schützen. Er soll nicht die Regierung vor ihren
Kritikern schützen. Regierungskritik ist keine
Verfassungsfeindlichkeit, sondern gelebte Demokratie.
Die AfD steht für einen starken Inlandsgeheimdienst,
einen Dienst, der sich auf echte Gefahren konzentriert:
Terrorismus, Spionage und gewaltbereiten Extremismus.
Sie steht nicht für einen Dienst, der Bürger bespitzelt,
weil ihm die Meinung nicht gefällt. Diese Debatte betrifft
jeden Bürger im Land; denn ein Geheimdienst ohne klare
Grenzen wird zur Gefahr für die eigene Bevölkerung.
Genau davor warnen wir heute im Interesse aller
Menschen in Deutschland.
Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Er schwächt die
Freiheit, er stärkt nicht die Sicherheit. Und ein kleiner Rat
an die Regierung und die Regierungsparteien: Wenn Sie
hier Gesetze einbringen, sollten Sie daran denken, dass
Sie diese Gesetze auch in der Opposition ertragen
müssen. Und diese Zeit kommt schneller, als Sie denken.
Danke.