Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB, SPD
Ein Zwerg steht hier im Mittelpunkt der Debatte und
wirft riesige Schatten. Winzig sind Nanopartikel, aber
riesig sind ihre Potenziale und Chancen, aber auch
riesig sind die Unsicherheit und Unklarheit über mögliche
Risiken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
Fast unbemerkt werden immer mehr verschiedene
Nanoteilchen in unterschiedlichen Anwendungen eingesetzt,
obwohl sie noch in der Grundlagenforschung stecken.
Zu viele Fragen sind offen, mögliche Risiken noch zu
wenig erforscht. Große Hoffnungen und Erwartungen
liegen in der Nanomedizin, besonders in der
Krebstherapie. Neue Krebstherapien werden bereits in klinischen
Studien erprobt. Die Anwendung von Nanomaterialien
bei Transportsystemen für Medikamente soll eine
effizientere Behandlung ermöglichen. Nanosilber kann
auch helfen, Krankheitserreger zu bekämpfen. Gerade
Nanosilber findet sich in immer mehr Produkten, die
besonders dicht an die Verbraucherin und den
Verbraucher herankommen und sogar gezielt zum Beispiel in die
Haut eingreifen. Silberverbindungen werden in Cremes
zum Konservieren genutzt oder sollen in Textilien
antibakteriell wirken oder üble Gerüche verhindern.
Die Warnung des Bundesamtes für Risikobewertung,
BfR, auf die Verwendung von nanoskaligem Silber oder
nanoskaligen Silberverbindungen in Lebensmitteln und
Produkten des täglichen Bedarfs zu verzichten, bis die
Datenlage eine abschließende gesundheitliche
Risikobewertung zulässt und die gesundheitliche
Unbedenklichkeit von Produkten sichergestellt werden kann, ist ernst
zu nehmen. Das BfR mahnt, dass bezüglich der
Resistenzausbreitung dringender weiterer Forschungsbedarf
besteht. Gerade eine Resistenz gegen Antibiotika kann
bei Silberexposition gebildet werden. Fragen zur
Toxikologie von Nanosilber, dem der Körper des Menschen
ausgesetzt ist, sind noch nicht hinreichend untersucht.
Auch hier sieht das BfR weiteren Forschungsbedarf. Zu
einem ähnlichen Ergebnis kommt auch die
Nanokommission in ihrem Bericht und in ihren Empfehlungen
2011. Dort heißt es: „Für die Toxikologie und Ökotoxi-kologie stehen zurzeit keine eindeutig akzeptierten
Entlastungskriterien zur Verfügung. Eine vorläufige
Einschätzung ist daher derzeit nicht möglich“.
Hinweise zu Gesundheitsgefahren müssen ernst
genommen werden. Das gebietet des Vorsorgeprinzip des
Staates; denn in Art. 20 a des Grundgesetzes heißt es:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen
und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen
Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von
Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung“. Durch den stetig zunehmenden
Einsatz von Nanosilber in verbrauchernahen Produkten
steigt die tägliche Aufnahmemenge entsprechend. Die
Konsequenz ist daher klar: Wir können es nicht einfach
weiterlaufen lassen und warten, bis wir mehr wissen,
sondern müssen jetzt eine Entscheidung treffen, die die
Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen
gesundheitlichen Risiken schützt. Der Verzicht auf
Nanosilber in Kosmetika, Textilien, Reinigungsmitteln und
anderen verbrauchernahen Produkten ist daher
angeraten. Gerade der unnötige Einsatz von Nanosilber bei
gesunden Menschen, bei denen die Sinnhaftigkeit und der
Nutzen der Nanoteilchen fraglich sind, muss so lange
untersagt werden, bis die Unbedenklichkeit
nachgewiesen ist.
Wir fordern erstens eine intensive Erforschung von
toxikologischen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
bei Nanotechnologien und eine Verdopplung der Mittel
zur Risikoforschung bei Nanopartikeln, zweitens eine
Kennzeichnung von Nanopartikeln bei allen
verbrauchernahen Produkten, drittens ein Produktregister, das
alle Produkte auflistet, die Nanoteilchen enthalten, und
alle Forschungsergebnisse und bisher erforschte
Auswirkungen auflistet, viertens die Einrichtung einer
Beratungsstelle als Bundesbehörde, die Erfahrungen
sammelt und den Erfahrungsaustausch unterstützt, und
fünftens ein Verbot des Inverkehrbringens von
Produkten im verbrauchernahen Bereich, zumindest im
freiverkäuflichen Bereich.
Nach Auskunft der Bundesregierung auf eine Kleine
Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion sind von 2009 bis
2012 für die Sicherheitsforschung im Bereich der
Nanotechnologien circa 14,15 Millionen Euro pro Jahr
verteilt auf die Häuser BMBF, BMU, BMAS und BMELV
vorgesehen. Für die Forschung und Entwicklung von
Nanotechnologien waren für 2010 ungefähr 400
Millionen Euro Bundesmittel eingeplant. Wir brauchen
dringend eine systematische Einbeziehung von Risikofragen
in die Sicherheitsforschung. Hierzu benötigen wir
geeignete Testverfahren zur Überprüfung der Wirkungen von
Nanoprodukten. Die Risikoforschung muss aufgrund der
vielen offenen Fragen zu Auswirkungen auf Mensch und
Umwelt schnellstmöglich intensiviert werden. Daher
fordern wir die Verdopplung der Bundesmittel für das
nächste Haushaltsjahr. Ab 2013 ist die Kennzeichnung
von nanoskaligen Bestandteilen in Kosmetika in der EU
verpflichtend. Demnach muss auf der Liste der
Inhaltsstoffe der Zusatz „(nano)“ nach der jeweiligen INCI-
Bezeichnung hinzugefügt werden. Eine Kennzeichnung von
verbrauchernahen Produkten dient der Transparenz undZu Protokoll gegebene Reden
lässt dem Verbraucher die Wahlentscheidung, ob er
Nanoprodukte nutzen möchte oder nicht. Die Erfahrungen mit
dem Kraftstoff E10 in den letzten Monaten haben uns
deutlich gemacht, dass der Verbraucher gerade bei der
Einführung von neuen Produkten oder Bestandteilen
mitgenommen werden muss. Das bedeutet, dass die Konsumenten
frühzeitig und umfassend informiert und besonders über
alle Chancen und Risiken frühzeitig aufgeklärt werden
wollen. Keine noch so gute Technologie ist in der Lage,
sich durchzusetzen, solange sie nicht vom Verbraucher
akzeptiert wird. Deshalb plädiere ich für einen offenen
Bürgerdialog. Es ist die Aufgabe aller Akteure – der Industrie,
der Wissenschaft, der Verbraucherorganisationen und
natürlich der Politik –, sich der öffentlichen Diskussion
über die Frage des Umgangs mit Nanotechnologie zu
stellen. Nur weitreichende Aufklärung über Chancen
und Risiken schafft Vertrauen.
Für Verbraucher ist es bisher beim Kauf kaum
ersichtlich, welche Produkte mittels Nanotechnologie
hergestellt wurden oder Nanomaterialien enthalten. Wir
müssen Markttransparenz für Verbraucherinnen und
Verbraucher durch ein öffentliches Produktregister
schaffen, das unter Beteiligung der
Verbraucherverbände eingerichtet werden soll. Alle Produkte, die auf
dem Markt sind, müssen gemeldet und mit den
Ergebnissen sämtlicher Studien zu der Wirkung und den
Auswirkungen aufgelistet werden. Jeder, der ein Nanoprodukt
erstmalig herstellen, importieren oder in den Verkehr
bringen will, muss verpflichtet werden, Informationen
über den Hersteller oder Importeur, die Identität des
Produktes sowie weitere Informationen über die im
Produkt enthaltenen Nanomaterialen an eine öffentliche
Stelle zu melden. Selbstredend müssen vor allem
Grundlageninformation und Handlungswissen in
verständlicher Form vermittelt werden.
Die Große Koalition hatte bereits 2009 im Bundestag
die Bundesregierung aufgefordert, „eine
Informationsquelle zu schaffen, die Bevölkerung, Politik und
Wirtschaft über geltende Bestimmungen, Vorschriften und
Empfehlungen informiert und durch die zuständigen
Bundesbehörden laufend aktualisiert wird“. Dies muss
endlich umgesetzt werden. Hier ist
Verbraucherministerin Aigner gefragt, endlich aktiv zu werden. Auch die
Nano-Kommission empfiehlt in dem Schlussbericht die
Einrichtung einer Beratungsstelle auf Ebene einer
Bundesbehörde. Eine solche Beratungsstelle solle
Erfahrungen aus der Anwendung der Kriterien zur vorläufigen
Einschätzung von Nanomaterialien sammeln und den
Erfahrungsaustausch organisieren. Im Sinne der
Risikovorsorge sollten verbrauchernahe Produkte mit
Nanosilber, solange eine fundierte Bewertung des Gesundheits-
und Resistenzrisikos nicht getroffen werden kann, nicht
mehr auf den Markt gebracht werden. Ein Verbot des
Inverkehrbringens von Produkten im verbrauchernahen
Bereich, zumindest im freiverkäuflichen Bereich, halten
wir für sinnvoll und notwendig. Die Möglichkeit,
spezielle Produkte zum Beispiel für Diabetiker noch im
Fachhandel, zum Beispiel in Apotheken etc., zu erhalten,
sollte bestehen bleiben. Bisher reagieren die
Verbraucher auf Nanoprodukte aufgeschlossen. Allerdings
halten wenige den Einsatz in Lebensmitteln für wünschens-wert. Neben einer verstärkten Risikoforschung brauchen
wir einen intensiven Dialog mit den Verbraucherinnen
und Verbrauchern darüber, welche Funktionen und
Verbesserungen von Produkten, die mit Nanotechnologie
erzielt werden können, die Gesellschaft überhaupt für
nötig und sinnvoll hält.
wirft riesige Schatten. Winzig sind Nanopartikel, aber
riesig sind ihre Potenziale und Chancen, aber auch
riesig sind die Unsicherheit und Unklarheit über mögliche
Risiken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
Fast unbemerkt werden immer mehr verschiedene
Nanoteilchen in unterschiedlichen Anwendungen eingesetzt,
obwohl sie noch in der Grundlagenforschung stecken.
Zu viele Fragen sind offen, mögliche Risiken noch zu
wenig erforscht. Große Hoffnungen und Erwartungen
liegen in der Nanomedizin, besonders in der
Krebstherapie. Neue Krebstherapien werden bereits in klinischen
Studien erprobt. Die Anwendung von Nanomaterialien
bei Transportsystemen für Medikamente soll eine
effizientere Behandlung ermöglichen. Nanosilber kann
auch helfen, Krankheitserreger zu bekämpfen. Gerade
Nanosilber findet sich in immer mehr Produkten, die
besonders dicht an die Verbraucherin und den
Verbraucher herankommen und sogar gezielt zum Beispiel in die
Haut eingreifen. Silberverbindungen werden in Cremes
zum Konservieren genutzt oder sollen in Textilien
antibakteriell wirken oder üble Gerüche verhindern.
Die Warnung des Bundesamtes für Risikobewertung,
BfR, auf die Verwendung von nanoskaligem Silber oder
nanoskaligen Silberverbindungen in Lebensmitteln und
Produkten des täglichen Bedarfs zu verzichten, bis die
Datenlage eine abschließende gesundheitliche
Risikobewertung zulässt und die gesundheitliche
Unbedenklichkeit von Produkten sichergestellt werden kann, ist ernst
zu nehmen. Das BfR mahnt, dass bezüglich der
Resistenzausbreitung dringender weiterer Forschungsbedarf
besteht. Gerade eine Resistenz gegen Antibiotika kann
bei Silberexposition gebildet werden. Fragen zur
Toxikologie von Nanosilber, dem der Körper des Menschen
ausgesetzt ist, sind noch nicht hinreichend untersucht.
Auch hier sieht das BfR weiteren Forschungsbedarf. Zu
einem ähnlichen Ergebnis kommt auch die
Nanokommission in ihrem Bericht und in ihren Empfehlungen
2011. Dort heißt es: „Für die Toxikologie und Ökotoxi-kologie stehen zurzeit keine eindeutig akzeptierten
Entlastungskriterien zur Verfügung. Eine vorläufige
Einschätzung ist daher derzeit nicht möglich“.
Hinweise zu Gesundheitsgefahren müssen ernst
genommen werden. Das gebietet des Vorsorgeprinzip des
Staates; denn in Art. 20 a des Grundgesetzes heißt es:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen
und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen
Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von
Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung“. Durch den stetig zunehmenden
Einsatz von Nanosilber in verbrauchernahen Produkten
steigt die tägliche Aufnahmemenge entsprechend. Die
Konsequenz ist daher klar: Wir können es nicht einfach
weiterlaufen lassen und warten, bis wir mehr wissen,
sondern müssen jetzt eine Entscheidung treffen, die die
Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen
gesundheitlichen Risiken schützt. Der Verzicht auf
Nanosilber in Kosmetika, Textilien, Reinigungsmitteln und
anderen verbrauchernahen Produkten ist daher
angeraten. Gerade der unnötige Einsatz von Nanosilber bei
gesunden Menschen, bei denen die Sinnhaftigkeit und der
Nutzen der Nanoteilchen fraglich sind, muss so lange
untersagt werden, bis die Unbedenklichkeit
nachgewiesen ist.
Wir fordern erstens eine intensive Erforschung von
toxikologischen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
bei Nanotechnologien und eine Verdopplung der Mittel
zur Risikoforschung bei Nanopartikeln, zweitens eine
Kennzeichnung von Nanopartikeln bei allen
verbrauchernahen Produkten, drittens ein Produktregister, das
alle Produkte auflistet, die Nanoteilchen enthalten, und
alle Forschungsergebnisse und bisher erforschte
Auswirkungen auflistet, viertens die Einrichtung einer
Beratungsstelle als Bundesbehörde, die Erfahrungen
sammelt und den Erfahrungsaustausch unterstützt, und
fünftens ein Verbot des Inverkehrbringens von
Produkten im verbrauchernahen Bereich, zumindest im
freiverkäuflichen Bereich.
Nach Auskunft der Bundesregierung auf eine Kleine
Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion sind von 2009 bis
2012 für die Sicherheitsforschung im Bereich der
Nanotechnologien circa 14,15 Millionen Euro pro Jahr
verteilt auf die Häuser BMBF, BMU, BMAS und BMELV
vorgesehen. Für die Forschung und Entwicklung von
Nanotechnologien waren für 2010 ungefähr 400
Millionen Euro Bundesmittel eingeplant. Wir brauchen
dringend eine systematische Einbeziehung von Risikofragen
in die Sicherheitsforschung. Hierzu benötigen wir
geeignete Testverfahren zur Überprüfung der Wirkungen von
Nanoprodukten. Die Risikoforschung muss aufgrund der
vielen offenen Fragen zu Auswirkungen auf Mensch und
Umwelt schnellstmöglich intensiviert werden. Daher
fordern wir die Verdopplung der Bundesmittel für das
nächste Haushaltsjahr. Ab 2013 ist die Kennzeichnung
von nanoskaligen Bestandteilen in Kosmetika in der EU
verpflichtend. Demnach muss auf der Liste der
Inhaltsstoffe der Zusatz „(nano)“ nach der jeweiligen INCI-
Bezeichnung hinzugefügt werden. Eine Kennzeichnung von
verbrauchernahen Produkten dient der Transparenz undZu Protokoll gegebene Reden
lässt dem Verbraucher die Wahlentscheidung, ob er
Nanoprodukte nutzen möchte oder nicht. Die Erfahrungen mit
dem Kraftstoff E10 in den letzten Monaten haben uns
deutlich gemacht, dass der Verbraucher gerade bei der
Einführung von neuen Produkten oder Bestandteilen
mitgenommen werden muss. Das bedeutet, dass die Konsumenten
frühzeitig und umfassend informiert und besonders über
alle Chancen und Risiken frühzeitig aufgeklärt werden
wollen. Keine noch so gute Technologie ist in der Lage,
sich durchzusetzen, solange sie nicht vom Verbraucher
akzeptiert wird. Deshalb plädiere ich für einen offenen
Bürgerdialog. Es ist die Aufgabe aller Akteure – der Industrie,
der Wissenschaft, der Verbraucherorganisationen und
natürlich der Politik –, sich der öffentlichen Diskussion
über die Frage des Umgangs mit Nanotechnologie zu
stellen. Nur weitreichende Aufklärung über Chancen
und Risiken schafft Vertrauen.
Für Verbraucher ist es bisher beim Kauf kaum
ersichtlich, welche Produkte mittels Nanotechnologie
hergestellt wurden oder Nanomaterialien enthalten. Wir
müssen Markttransparenz für Verbraucherinnen und
Verbraucher durch ein öffentliches Produktregister
schaffen, das unter Beteiligung der
Verbraucherverbände eingerichtet werden soll. Alle Produkte, die auf
dem Markt sind, müssen gemeldet und mit den
Ergebnissen sämtlicher Studien zu der Wirkung und den
Auswirkungen aufgelistet werden. Jeder, der ein Nanoprodukt
erstmalig herstellen, importieren oder in den Verkehr
bringen will, muss verpflichtet werden, Informationen
über den Hersteller oder Importeur, die Identität des
Produktes sowie weitere Informationen über die im
Produkt enthaltenen Nanomaterialen an eine öffentliche
Stelle zu melden. Selbstredend müssen vor allem
Grundlageninformation und Handlungswissen in
verständlicher Form vermittelt werden.
Die Große Koalition hatte bereits 2009 im Bundestag
die Bundesregierung aufgefordert, „eine
Informationsquelle zu schaffen, die Bevölkerung, Politik und
Wirtschaft über geltende Bestimmungen, Vorschriften und
Empfehlungen informiert und durch die zuständigen
Bundesbehörden laufend aktualisiert wird“. Dies muss
endlich umgesetzt werden. Hier ist
Verbraucherministerin Aigner gefragt, endlich aktiv zu werden. Auch die
Nano-Kommission empfiehlt in dem Schlussbericht die
Einrichtung einer Beratungsstelle auf Ebene einer
Bundesbehörde. Eine solche Beratungsstelle solle
Erfahrungen aus der Anwendung der Kriterien zur vorläufigen
Einschätzung von Nanomaterialien sammeln und den
Erfahrungsaustausch organisieren. Im Sinne der
Risikovorsorge sollten verbrauchernahe Produkte mit
Nanosilber, solange eine fundierte Bewertung des Gesundheits-
und Resistenzrisikos nicht getroffen werden kann, nicht
mehr auf den Markt gebracht werden. Ein Verbot des
Inverkehrbringens von Produkten im verbrauchernahen
Bereich, zumindest im freiverkäuflichen Bereich, halten
wir für sinnvoll und notwendig. Die Möglichkeit,
spezielle Produkte zum Beispiel für Diabetiker noch im
Fachhandel, zum Beispiel in Apotheken etc., zu erhalten,
sollte bestehen bleiben. Bisher reagieren die
Verbraucher auf Nanoprodukte aufgeschlossen. Allerdings
halten wenige den Einsatz in Lebensmitteln für wünschens-wert. Neben einer verstärkten Risikoforschung brauchen
wir einen intensiven Dialog mit den Verbraucherinnen
und Verbrauchern darüber, welche Funktionen und
Verbesserungen von Produkten, die mit Nanotechnologie
erzielt werden können, die Gesellschaft überhaupt für
nötig und sinnvoll hält.