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Filiz Polat, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon Ende 2018 warnte das Deutsche Institut für Menschenrechte zutreffend, das Konzept sicherer Herkunftsstaaten seiich zitiere – „grundsätzlich rechtsstaatlich problematisch, da es einer individuellen und unvoreingenommenen Prüfung des Schutzgesuchs zuwiderläuft“.

Bekanntermaßen teilen wir Grüne diese Auffassung. Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten halten wir für grundsätzlich falsch.

Meine Damen und Herren, die Einstufung eines Staates als sicher hat ihren Ursprung im Asylkompromiss von 1993.

Dafür hat der Bundestag das in Artikel 16a des Grundgesetzes verbriefte Grundrecht auf Asyl einschränken müssen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nutzt die Bundesregierung nun diese Möglichkeit, Georgien und Moldau zu sicheren Herkunftsstaaten zu bestimmen.
Diese Entscheidung hier hat also für uns grundrechtsrelevanten Charakter. Deshalb ist, Herr Seif, für den Bundestag nicht zu entscheiden, ob mit der Einstufung die Flüchtlingszahlen oder die Asylverfahrensdauer von Personen aus einem sicheren Herkunftsstaat womöglich sinken könnten. Entscheidungsleitend ist allein der Grundrechtsartikel. Wir müssen hier und heute ausschließlich beurteilen, ob die Voraussetzungen zur Einstufung erfüllt sind,

nämlich dass aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung, der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet ist, dass in Georgien und Moldau weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.

Meine Damen und Herren, bei den Republiken Georgien und Moldau bestehen in unserer Fraktion insbesondere Zweifel in Bezug auf die Verfolgungssicherheit der Roma in Moldau und LSBTIQ-Personen vor allem in Georgien.

Die zu diesem Gesetzentwurf eingereichten Stellungnahmen des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland und die gemeinsame Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe und der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland sind hier beispielhaft erwähnt.
Darüber hinaus ist bei der Entscheidung mitzuberücksichtigen, dass die georgische Regierung keine Kontrolle über die Landesteile Abchasien und Südossetien ausübt bzw. die Republik Moldau keine Kontrolle über die Provinz Transnistrien hat. Diese Gebietedas wissen Siewerden von Russland kontrolliert.
Dennoch hat die Bundesregierung, meine Damen und Herren, dem Bundestag die Republiken zur Einstufung als sichere Herkunftsstaaten empfohlen. Warum? Beide Länder befinden sich im Beitrittsprozess der Europäischen Union und haben entsprechend hohe rechtsstaatliche Standards zu erfüllen. Für die Republik Moldau hat die EU-Kommission kürzlichdas wissen Siedie Aufnahme von Beitrittsverhandlungen empfohlen, für Georgien die Zuerkennung des Status als Beitrittskandidat. Beide Länder befinden sich in einem von der EU begleiteten Reformprozess, in dem die Rechtsstaatlichkeit, der Schutz von Grundrechten und Maßnahmen gegen Diskriminierung verbessert werden sollen.

Darüber hinaus ist die Lage in den Drittstaaten, die als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, regelmäßig und fortlaufend durch das Auswärtige Amt zu überprüfen; der Staatsminister ist ja auch da. Bei plötzlichen Verschlechterungen der Lage kann die Einstufung eines Staates als sicherer Herkunftsstaat durch Rechtsverordnung der Bundesregierung auch vorübergehend ausgesetzt werden. Dies muss entsprechend sichergestellt und konsequent angewendet werden. Meine Damen und Herren, das gilt im Übrigen auch für die bereits eingestuften Staaten wie Senegal und Ghana.
Durch die visafreie Einreisedas hat der Kollege Lindh gesagtist darüber hinaus sichergestellt, Herr Seif, dass Schutzsuchende dennoch kommen können, deren Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren in Deutschland erhalten bleibtdamit müssen Sie leider rechnen –,

auch wenn mit der Einstufung die Verfahrensrechte eingeschränkt sind.

Aus diesem Grund, Herr Seif, empfiehlt meine Fraktion, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Aber zum Schluss möchte ich mich noch dem Entschließungsantrag der Union widmender liegt heute auch vor

und mich auch an diejenigen in der SPD und der FDP wenden, die der Überzeugung sind, dass die drei Maghreb-Staaten

die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien zur Einstufung eines Landes als sicher erfüllen.
Meine Damen und Herren, während in Georgien, aber auch in Moldau der Staat lediglich viel zu oft den notwendigen Schutz vor LSBTIQ-feindlicher Gewalt versagt, sind die Staaten Marokko, Algerien, Tunesien selbst Verfolger, so zu Recht der LSVD in seiner Stellungnahme. In Marokko und Algerien wurden und werden zahlreiche queere Menschen vor Gericht gestellt und auf Grundlage von homosexuellfeindlicher Gesetzgebung verurteilt. In Tunesien haben Menschenrechtsorganisationen zahlreiche Fälle schwerer sexueller Übergriffe in Form von zwangsweisen Analuntersuchungen an schwulen und bisexuellen Männern zur angeblichen Feststellung gleichgeschlechtlicher Handlungen durch Staatsbedienstete dokumentiert.
Die alte Bundesregierung unter Federführung der Union hat sogar im Mai 2018 zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie gemeinsam mit 31 UN-Mitgliedstaaten, Herr Seif, diese Form der Analuntersuchung als Form der Folter verurteilt.

All dies findet weiter in diesen drei Staaten statt.

Meine Damen und Herren, die Verfolgung von LSBTIQ-Personen ist nur eines unter mehreren schwerwiegenden Menschenrechtsproblemen in den Maghreb-Staaten. Die Menschenrechtslage hat sich in vielen Bereichen zuletzt deutlich verschärft.

Eine Einstufung dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten auf Grundlage des GrundrechtsartikelsSie müssen sich an unser Grundgesetz halten

wäre vor diesem Hintergrund nicht weniger als völlige Realitätsverweigerung und kommt daher unter keinen Umständen für uns infrage. Deshalb werden wir Ihren Entschließungsantrag ablehnen.