Peter Aumer, MdB, CDU/CSU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesteilhabegesetz war ein Paradigmenwechsel: weg von der Sozialhilfe hin zu echter Teilhabe.
– Das war so, Herr Pellmann. Sie können es schlechtreden, aber wenn man mit den Leuten spricht, dann weiß man, dass es zumindest eine Verbesserung ist. Sie können es ja irgendwann vielleicht mal besser machen.
2016 haben CDU/CSU und die SPD dieses Bundesteilhabegesetz auf den Weg gebracht. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie können sich darauf verlassen, dass diese Koalition das Bundesteilhabegesetz auch in eine gute Zukunft bringen wird.
Schaut man sich den Antrag der Grünen an, dann kann man die Überschriften ja sehr gut unterstützen: Selbstbestimmung sichern, Teilhabe stärken, Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren. Bei den Dingen stimmen wir vollkommen überein. Ich glaube, der große Teil dieses Hauses möchte das genauso.
Liest man sich aber den Antrag durch, dann merkt man, meine sehr geehrten Damen und Herren der Grünen, dass Anspruch und Wirklichkeit sehr weit auseinandergehen. Sie hatten dreieinhalb Jahre Zeit, all das, was Sie fordern, in die Realität umzusetzen. Sie hätten die Finanzierung stabilisieren können und all die anderen Punkte umsetzen können.
Sie haben es nicht getan, und deswegen bleibt dieser Antrag weit hinter den Absichten zurück.
Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein Punkt in dieser Debatte.
Wir werden den Fortschritt in den Blick nehmen. Wir wollen eine praxistaugliche Lösung, wir wollen eine verlässliche Finanzierung und ein offenes Ohr für die Kommunen haben; denn nur gemeinsam mit den Kommunen, mit den Bezirken und auch den Ländern wird es gelingen, das zu erreichen, was in der Überschrift steht, nämlich den Fortschritt des Bundesteilhabegesetzes zu bewahren.
Und Sie wissen, dass es nur gemeinsam – –
– Nein, danke.
– Das war so, Herr Pellmann. Sie können es schlechtreden, aber wenn man mit den Leuten spricht, dann weiß man, dass es zumindest eine Verbesserung ist. Sie können es ja irgendwann vielleicht mal besser machen.
2016 haben CDU/CSU und die SPD dieses Bundesteilhabegesetz auf den Weg gebracht. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie können sich darauf verlassen, dass diese Koalition das Bundesteilhabegesetz auch in eine gute Zukunft bringen wird.
Schaut man sich den Antrag der Grünen an, dann kann man die Überschriften ja sehr gut unterstützen: Selbstbestimmung sichern, Teilhabe stärken, Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren. Bei den Dingen stimmen wir vollkommen überein. Ich glaube, der große Teil dieses Hauses möchte das genauso.
Liest man sich aber den Antrag durch, dann merkt man, meine sehr geehrten Damen und Herren der Grünen, dass Anspruch und Wirklichkeit sehr weit auseinandergehen. Sie hatten dreieinhalb Jahre Zeit, all das, was Sie fordern, in die Realität umzusetzen. Sie hätten die Finanzierung stabilisieren können und all die anderen Punkte umsetzen können.
Sie haben es nicht getan, und deswegen bleibt dieser Antrag weit hinter den Absichten zurück.
Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein Punkt in dieser Debatte.
Wir werden den Fortschritt in den Blick nehmen. Wir wollen eine praxistaugliche Lösung, wir wollen eine verlässliche Finanzierung und ein offenes Ohr für die Kommunen haben; denn nur gemeinsam mit den Kommunen, mit den Bezirken und auch den Ländern wird es gelingen, das zu erreichen, was in der Überschrift steht, nämlich den Fortschritt des Bundesteilhabegesetzes zu bewahren.
Und Sie wissen, dass es nur gemeinsam – –
– Nein, danke.