Dr. Jan-Marco Luczak, MdB, CDU/CSU
Herr Kollege, Ihrer Frage liegt ein fundamentales Missverständnis zugrunde. Natürlich sagen wir: Wir müssen mehr bauen. Wir müssen schneller bauen. Wir müssen kostengünstiger bauen. Natürlich wird das an vielen Stellen auch Neubau sein. Wir wollen zum Beispiel Eigentumsbildung für junge Familien. 80 Prozent der Menschen wollen in die eigenen vier Wände. Deswegen sagen wir zum Beispiel – anders als die Vorgängerregierung –: Wir finden es gut, wenn neue Einfamilienhäuser entstehen und wir den Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen können. Das finden wir als Union gut.
Gleichzeitig sagen wir aber auch: Natürlich müssen wir den Bestand in den Blick nehmen. Wir müssen im Bestand nachverdichten. Wir müssen Aufstockungen und das Bauen in der zweiten Reihe ermöglichen. Das alles sind Dinge, die wir jetzt in der Koalition gemeinsam auf den Weg bringen. Die Vorschläge zu § 31 und § 34 Baugesetzbuch liegen schon auf dem Tisch.
Natürlich sehen wir, dass wir nicht unbegrenzt Flächen zur Verfügung haben. Aber die Vorstellung, dass Deutschland fertig gebaut ist und wir uns jetzt nur noch auf den Bestand konzentrieren können, trifft einfach nicht zu. Wir müssen beides machen: neu bauen, um insbesondere jungen Familien Eigentumserwerb und ein Einfamilienhaus zu ermöglichen, und im Bestand vorangehen. Genau das machen wir als Koalition.
Ich hatte gerade schon davon gesprochen, dass immer mehr Regulierung kontraproduktiv ist, weil so der Wohnungsbau nicht gelingen kann. Es gibt aber auch verfassungsrechtliche Grenzen, die wir beachten müssen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 ist ja schon angesprochen worden. Es hat uns sehr klare und durchaus enge Grenzen gesetzt. Die Befristung der Mietpreisbremse, die Ausnahmen, die hier als Schlupflöcher von den Linken diffamiert worden sind, das alles sind Punkte, die das Bundesverfassungsgericht sehr genau analysiert hat und zu denen es gesagt hat: Diese Ausnahmen sind notwendig, damit das ganze Instrument der Mietpreisbremse, welches einen starken Eingriff in die Eigentumsrechte der Vermieter darstellt, verhältnismäßig ist.
Mit der zweiten Verlängerung der Mietpreisbremse – das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahre 2019, also vor der ersten Verlängerung, entschieden – testen wir die Grenzen aus, die das Verfassungsgericht uns gesetzt hat. Nach meiner persönlichen Auffassung müssen wir im parlamentarischen Verfahren zum Beispiel über eine angeschärfte Begründungspflicht reden, also darüber, dass Kommunen und Länder, wenn sie die Mietpreisbremse noch einmal verlängern, auch darlegen, was sie getan haben, um an die Ursachen heranzugehen. Was haben sie denn getan, um Abhilfe zu schaffen? Was haben sie getan, damit mehr Wohnungen gebaut werden können? Was haben sie getan, damit mehr Bauland für den Wohnungsbau ausgewiesen wird? Was haben sie getan, um etwa das Bauordnungsrecht in den Ländern zu entschlacken? Bei all dem müssen wir als Bundesgesetzgeber auch ein paar Grenzen setzen. Das würde ich mir jedenfalls wünschen, wenn wir darüber in den Verhandlungen miteinander sprechen.
Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Grenzen – darüber führen wir ja eine juristische Diskussion – möchte ich sagen: Die Vorstöße, die nun unternommen werden, um etwa von 2014 bis 2019 erstellte Neubauten in den Regelungsbereich der Mietpreisbremse zu überführen, wären ein krasser Vertrauensbruch gegenüber all denjenigen, die sich darauf verlassen haben, dass alles, was nach 2014 gebaut wurde, eben nicht der Mietpreisbremse unterliegt. Und „Vertrauensbruch“ ist nicht nur so dahingesagt. Denn es geht ja auch ganz konkret um die Wirtschaftlichkeit solcher Projekte. Wenn ich zur Bank gehe, um ein Wohnbauprojekt zu realisieren, kalkuliere ich mit anderen Mieteinnahmen, wenn keine Mietpreisbremse gilt. Verändert der Gesetzgeber rückwirkend die Rahmenbedingungen und die Spielregeln und sagt, dass man Pech hat, weil nun doch die Regelungen der Mietpreisbremse gelten, geht die Finanzierung am Ende nicht mehr auf. Dann tritt genau das ein, was wir nicht wollen: fehlende Planbarkeit, fehlende Investitionssicherheit, Vertrauensbruch. Am Ende wird niemand mehr neue Wohnungen bauen. Das wäre fatal für unser Land, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Als letzten Punkt will ich noch sagen: Alles, was Die Linke vorschlägt – Entfristungen, bundesweite Geltung, Abschaffung des Modernisierungszuschlags, Mietenstopp, Mietendeckel, am Ende eine staatliche Wohnraumüberwachung –,
führt am Ende dazu, dass jede geplante Mietpreiserhöhung von einer Behörde genehmigt werden muss.
Gleichzeitig sagen wir aber auch: Natürlich müssen wir den Bestand in den Blick nehmen. Wir müssen im Bestand nachverdichten. Wir müssen Aufstockungen und das Bauen in der zweiten Reihe ermöglichen. Das alles sind Dinge, die wir jetzt in der Koalition gemeinsam auf den Weg bringen. Die Vorschläge zu § 31 und § 34 Baugesetzbuch liegen schon auf dem Tisch.
Natürlich sehen wir, dass wir nicht unbegrenzt Flächen zur Verfügung haben. Aber die Vorstellung, dass Deutschland fertig gebaut ist und wir uns jetzt nur noch auf den Bestand konzentrieren können, trifft einfach nicht zu. Wir müssen beides machen: neu bauen, um insbesondere jungen Familien Eigentumserwerb und ein Einfamilienhaus zu ermöglichen, und im Bestand vorangehen. Genau das machen wir als Koalition.
Ich hatte gerade schon davon gesprochen, dass immer mehr Regulierung kontraproduktiv ist, weil so der Wohnungsbau nicht gelingen kann. Es gibt aber auch verfassungsrechtliche Grenzen, die wir beachten müssen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 ist ja schon angesprochen worden. Es hat uns sehr klare und durchaus enge Grenzen gesetzt. Die Befristung der Mietpreisbremse, die Ausnahmen, die hier als Schlupflöcher von den Linken diffamiert worden sind, das alles sind Punkte, die das Bundesverfassungsgericht sehr genau analysiert hat und zu denen es gesagt hat: Diese Ausnahmen sind notwendig, damit das ganze Instrument der Mietpreisbremse, welches einen starken Eingriff in die Eigentumsrechte der Vermieter darstellt, verhältnismäßig ist.
Mit der zweiten Verlängerung der Mietpreisbremse – das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahre 2019, also vor der ersten Verlängerung, entschieden – testen wir die Grenzen aus, die das Verfassungsgericht uns gesetzt hat. Nach meiner persönlichen Auffassung müssen wir im parlamentarischen Verfahren zum Beispiel über eine angeschärfte Begründungspflicht reden, also darüber, dass Kommunen und Länder, wenn sie die Mietpreisbremse noch einmal verlängern, auch darlegen, was sie getan haben, um an die Ursachen heranzugehen. Was haben sie denn getan, um Abhilfe zu schaffen? Was haben sie getan, damit mehr Wohnungen gebaut werden können? Was haben sie getan, damit mehr Bauland für den Wohnungsbau ausgewiesen wird? Was haben sie getan, um etwa das Bauordnungsrecht in den Ländern zu entschlacken? Bei all dem müssen wir als Bundesgesetzgeber auch ein paar Grenzen setzen. Das würde ich mir jedenfalls wünschen, wenn wir darüber in den Verhandlungen miteinander sprechen.
Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Grenzen – darüber führen wir ja eine juristische Diskussion – möchte ich sagen: Die Vorstöße, die nun unternommen werden, um etwa von 2014 bis 2019 erstellte Neubauten in den Regelungsbereich der Mietpreisbremse zu überführen, wären ein krasser Vertrauensbruch gegenüber all denjenigen, die sich darauf verlassen haben, dass alles, was nach 2014 gebaut wurde, eben nicht der Mietpreisbremse unterliegt. Und „Vertrauensbruch“ ist nicht nur so dahingesagt. Denn es geht ja auch ganz konkret um die Wirtschaftlichkeit solcher Projekte. Wenn ich zur Bank gehe, um ein Wohnbauprojekt zu realisieren, kalkuliere ich mit anderen Mieteinnahmen, wenn keine Mietpreisbremse gilt. Verändert der Gesetzgeber rückwirkend die Rahmenbedingungen und die Spielregeln und sagt, dass man Pech hat, weil nun doch die Regelungen der Mietpreisbremse gelten, geht die Finanzierung am Ende nicht mehr auf. Dann tritt genau das ein, was wir nicht wollen: fehlende Planbarkeit, fehlende Investitionssicherheit, Vertrauensbruch. Am Ende wird niemand mehr neue Wohnungen bauen. Das wäre fatal für unser Land, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Als letzten Punkt will ich noch sagen: Alles, was Die Linke vorschlägt – Entfristungen, bundesweite Geltung, Abschaffung des Modernisierungszuschlags, Mietenstopp, Mietendeckel, am Ende eine staatliche Wohnraumüberwachung –,
führt am Ende dazu, dass jede geplante Mietpreiserhöhung von einer Behörde genehmigt werden muss.