Christian Moser, MdB, CDU/CSU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzantrag ist ein Scheinproblem.
Behauptung eins von Ihnen: Es finden massenhaft Anordnungen von Hausdurchsuchungen wegen Beleidigungen statt. – Behauptung zwei: Die Verhältnismäßigkeitsprüfung funktioniert nicht.
Beide Behauptungen stimmen so nicht.
In Ihrem Gesetzentwurf nennen Sie auch ein Beispiel, den 11. Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet am 12. November 2024. Da gab es 50 Durchsuchungen bundesweit. Bundesweit! Das finde ich gar nicht so üppig. Das Beispiel taugt aber überhaupt nicht. Warum? Weil die meisten Durchsuchungen an diesem Aktionstag wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung stattfanden und nicht wegen Ehrverletzungsdelikten.
In Hessen standen zehn Beschuldigte in Verdacht, den Holocaust geleugnet zu haben, in Baden-Württemberg ging es beispielsweise um strafbare Postings wie das Verwenden von Hakenkreuzen.
Natürlich passieren in einem Rechtsstaat Fehler. Deswegen haben wir unabhängige Gerichte. Unrechtmäßige Anordnungen unterliegen der gerichtlichen Kontrolle. Sie müssen verhältnismäßig sein. Sie sagen, das passiert nicht. Ich nenne Ihnen zwei Gegenbeispiele.
26.07.2022 – Durchsuchung nach Beleidigung von Hamburgs Innensenator Andy Grote abgelehnt bzw. als unverhältnismäßig vom Gericht festgestellt.
Beispiel zwei: Landgericht Kempten. Hier wurde eine Durchsuchung wegen des Verdachts der Beleidigung abgelehnt gegen einen Beschuldigten,
der auf Facebook mit Klarnamen eine Beleidigung gepostet hat. Begründung des Gerichts: Die Durchsuchung hat keinen Mehrwert für die Ermittlungen, und es droht nur eine geringe Geldstrafe. Wir haben hier kein gesetzgeberisches Problem.
Die Frage, die sich mir stellt: Warum wollen wir uns als Rechtsstaat dieses Instrument nehmen? Wir haben Fälle in Deutschland, in denen Opfer mittels Beleidigung systematisch psychisch fertiggemacht werden. Die Tatbegehung erfolgt in der Regel, wenn sie online erfolgt, mit Computer, mit Handy. Das liegt im Haus, in der Wohnung. Wie komme ich, wenn ich diese Tat verfolgen möchte, an dieses Beweismittel? Wenn Sie die Durchsuchung ablehnen, dann haben Sie kein Beweismittel, dann kommen Sie nicht zur Verurteilung. Die Tat ist dann strafbewehrt, aber die Strafe findet mangels Aufklärungsmöglichkeit nicht statt. Das gilt dann insbesondere auch für islamistische Hassprediger, die antisemitischen Sondermüll absondern. Wollen Sie das auch nicht bestrafen?
Behauptung eins von Ihnen: Es finden massenhaft Anordnungen von Hausdurchsuchungen wegen Beleidigungen statt. – Behauptung zwei: Die Verhältnismäßigkeitsprüfung funktioniert nicht.
Beide Behauptungen stimmen so nicht.
In Ihrem Gesetzentwurf nennen Sie auch ein Beispiel, den 11. Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet am 12. November 2024. Da gab es 50 Durchsuchungen bundesweit. Bundesweit! Das finde ich gar nicht so üppig. Das Beispiel taugt aber überhaupt nicht. Warum? Weil die meisten Durchsuchungen an diesem Aktionstag wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung stattfanden und nicht wegen Ehrverletzungsdelikten.
In Hessen standen zehn Beschuldigte in Verdacht, den Holocaust geleugnet zu haben, in Baden-Württemberg ging es beispielsweise um strafbare Postings wie das Verwenden von Hakenkreuzen.
Natürlich passieren in einem Rechtsstaat Fehler. Deswegen haben wir unabhängige Gerichte. Unrechtmäßige Anordnungen unterliegen der gerichtlichen Kontrolle. Sie müssen verhältnismäßig sein. Sie sagen, das passiert nicht. Ich nenne Ihnen zwei Gegenbeispiele.
26.07.2022 – Durchsuchung nach Beleidigung von Hamburgs Innensenator Andy Grote abgelehnt bzw. als unverhältnismäßig vom Gericht festgestellt.
Beispiel zwei: Landgericht Kempten. Hier wurde eine Durchsuchung wegen des Verdachts der Beleidigung abgelehnt gegen einen Beschuldigten,
der auf Facebook mit Klarnamen eine Beleidigung gepostet hat. Begründung des Gerichts: Die Durchsuchung hat keinen Mehrwert für die Ermittlungen, und es droht nur eine geringe Geldstrafe. Wir haben hier kein gesetzgeberisches Problem.
Die Frage, die sich mir stellt: Warum wollen wir uns als Rechtsstaat dieses Instrument nehmen? Wir haben Fälle in Deutschland, in denen Opfer mittels Beleidigung systematisch psychisch fertiggemacht werden. Die Tatbegehung erfolgt in der Regel, wenn sie online erfolgt, mit Computer, mit Handy. Das liegt im Haus, in der Wohnung. Wie komme ich, wenn ich diese Tat verfolgen möchte, an dieses Beweismittel? Wenn Sie die Durchsuchung ablehnen, dann haben Sie kein Beweismittel, dann kommen Sie nicht zur Verurteilung. Die Tat ist dann strafbewehrt, aber die Strafe findet mangels Aufklärungsmöglichkeit nicht statt. Das gilt dann insbesondere auch für islamistische Hassprediger, die antisemitischen Sondermüll absondern. Wollen Sie das auch nicht bestrafen?