Politics

Detlef Seif, MdB, CDU/CSU

Quelle: Deutscher Bundestag nach den Nutzungsbedingungen 10:03

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Also, mit Ihrer Frage entlarven Sie das Ganze ja schon selbst. Ich bin noch gar nicht zu den sicherheitspolitischen Fragen gekommen. Dazu komme ich gleich noch.

Das Verfahren war intransparent. Ich weiß als Jurist, wie ein Staat organisiert sein muss, welche Aufsichtsmechanismen eingebaut werden müssen. Ich weiß auch, dass überall Willkür, Vetternwirtschaft und Begünstigung stattfinden, wo es diese Mechanismen nicht gibt, und dass die falsche Auswahl getroffen wurde.

Da gibt es nichts zurückzunehmen. – Und gestatten Sie mir die Feststellung: Dieses Programm, wie es durchgeführt wurde, politisch und tatsächlich in der gelebten Praxis, war unmöglich.
Ich hoffe, dass das ein einmaliger Vorgang in der Bundesrepublik Deutschland bleibt.

Jetzt kommen wir zu den nächsten Punkten. Es wurden in der Tat rechtsstaatliche Kriterien und Maßstäbe über Bord geworfen. Es gibt den Fall des Mohammad G. Das ist jemand, der einen nachweislich verfälschten Ausweis vorgelegt hat, mit unklarer Identität.

Das wurde von der Botschaft ins Auswärtige Amt gemeldet, und dann hat das Auswärtige Amt gesagt: Das macht nichts, erteilt bitte ein Visum. – Ich bin froh und dankbar, dass die Mitarbeiter in der Botschaft in Islamabad das verweigert und nicht durchgeführt haben.

Dann kommen wir zu den Fällen der Proxypässe. Normalerweise sind Proxypässe keine Grundlage für die Erteilung von Visa. Proxypässe werden von einem Vertreter beantragtin diesem Fall in Afghanistan –, meistens auf dem Postweg.

Man legt ein Foto bei, und dann bekommt man diesen Proxypass. Durch Bundespolizeibeamte, die sehr gewissenhaft vorgegangen sind, ist bei Einreise aufgefallen: In mehreren Fällen wurden auf Grundlage dieser Proxypässe, also unklarer Identitätendie gesetzlichen Voraussetzungen waren nicht erfüllt –, die Visa erteilt. Was soll denn noch rechtswidriger sein als so was? Und das mündete auch in Ermittlungsverfahren.

Die Innenministerin Nancy Faeser hatte hier von vornherein ein anderes Sicherheitsverständnis. Ich weiß, dass sie eine gründliche Überprüfung jeder Person in Afghanistan bzw. in Pakistan gefordert hat, und sie ist darüber in Streit geraten mit Annalena Baerbock.

Wegen erkennbarer Sicherheitsrisiken und Mängel im System hat die Regierung trotz ihres komischen Vorgehens dieses Verfahren dann doch vorübergehend eingestellt.

Jetzt kommen wir zu den rund 2 300 Personen; niemand kennt die genaue Anzahl. Sie berufen sich da auf eine Pressekonferenz der Ampelregierung, wonach hier eine komplette Sicherheitsüberprüfung stattgefunden hat. Das ist völlig falsch.

Im Übrigen sind Sie mit Ihrer Rechtsansicht nicht auf einem richtigen Weg. Wenn es Aufnahmeerklärungen nach § 22 Aufenthaltsgesetz gibtdas hat das OVG Berlin-Brandenburg jetzt entschieden –, dann hat das keine Rechtsverbindlichkeit. Es gibt aber diese rechtsverbindlichen Verwaltungsakte. Ich bringe es mal auf den Punkt: Die letzte Regierung hat hier so schlampig gearbeitet, dass man hier jetzt noch Schwierigkeiten hat, herauszufinden, wo überhaupt eine Aufnahmezusage ist, die rechtsverbindlich ist.

Im Prinzip müssen Außenminister und Innenminister jetzt das auslöffeln, was ihnen ihre Vorgängerinnen eingebrockt haben, meine Damen und Herren.

Und eins ist klar: Wenn eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage im Einzelfall vorliegt, dann wird letztlich natürlich ein Visum erteilt.
(Schahina Gambir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, weil Sie vom Gericht gezwungen werden!
Aber diese Bundesregierung geht richtig vor: im Sicherheitsinteresse Deutschlands. Wir überprüfen die Personen, wollen die Identität wissen, wollen wissen, ob sie ein Sicherheitsrisiko sind. Und wenn sie eine Aufnahmezusage haben und diese Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt sind: Ja, selbstverständlich wird das durchgeführt. Aber die Koalition hat beschlossen: