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Martina Englhardt-Kopf, MdB, CDU/CSU

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes setzt die Bundesregierung mit großer Verzögerung einen Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder im Rahmen der Ministerkonferenz am 6. November 2023 zur Übertragung der Restmittel in das Jahr 2024 um. Damit soll die Überjährigkeit der Regionalisierungsmittel auf das Jahr 2025 ausgedehnt und eine gemeinsame Abrechnung der Ausgleichsbeträge zwischen dem 1. Mai 2023 und dem 31. Dezember 2025 ermöglicht werden.
Allein zur Entlastung des Bundeshaushalts sollen die Regionalisierungsmittel um einen Betrag in Höhe von 350 Millionen Euro im Jahr 2025 gekürzt werden. Im Gegenzug sollen die Länder diesen Betrag dann im Jahr 2026 erhalten. Zu deren Auszahlung müssen die Länder dem Bund nicht näher benannte Nachweiseüber die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittelvollständig und fristgerecht bis zum 30. September 2026 vorlegen. Welche Kriterien dazu erfüllt sein müssen, lässt die Bundesregierung völlig offen.
Wesentlicher Treiber zur Einführung des 49-Euro-Tickets war der Bund. Nun sorgt das Ticket einmal mehr für Diskussionen. Wie es langfristig mit der Finanzierung weitergeht, ist ungewiss. Die Verschiebung der Auszahlung von Regionalisierungsmitteln aus dem Jahr 2025 bis ans Ende des Jahres 2026 allein aus haushaltkonsolidierender Sicht schafft erhebliche Unsicherheiten für die Finanzierung des ÖPNV. Damit entsteht eine zusätzliche Finanzierungsbelastung für die Länder und damit letztlich auch für die Kommunen. Allein der im Entwurf genannte Stichtag 30. September 2026 bewirkt eine verspätete Auszahlung der Mittel an die Länder von bis zu zwei Jahren.
Mit 3 Milliarden Euro jährlich subventionieren Bund und Länder hälftig das Deutschlandticket bis 2025. Nun verständigten sich die Verkehrsminister der Länder auf einen Ticketpreis ab 1. Januar 2025 von 58 Euro. Damit ist aber die Finanzierung des Tickets für 2026 keinesfalls gesichert. Für eine verlässliche Finanzierung muss der Bund seine Mitfinanzierung in Höhe von 1,5 Milliarden Euro jährlich dauerhaft gewährleisten und die Überjährigkeit der Mittel festschreiben. Nur so kann übrig gebliebenes Geld auch ein Jahr später genutzt werden. Die mit dem Gesetzentwurf geschaffene Verschiebung der Auszahlung von Regionalisierungsmitteln sind klassische Taschenspielertricks, die wir als Union ablehnen.
Um einen spürbaren Beitrag zur Verkehrs- und somit zur Klimawende zu leisten, müssten deutlich mehr Menschen den ÖPNV anstatt des Individualverkehrs nutzen. 21 Prozent der Menschen, die das Deutschlandticket nutzen, leben im ländlichen Raum. Umgekehrt wohnen 79 Prozent der Ticketnutzer in einer Stadt. Folglich wird das Ticket vor allem dort gekauft, wo der ÖPNV gut ausgebaut ist. Gerade für den ländlichen Raumwie etwa meinen Wahlkreisbraucht es eine bessere Finanzierung des ÖPNV durch den Bund; denn aktuell fließen die Mittel nur in den Erhalt des Bestands, nicht aber in die Elektrifizierung der Strecken oder die Barrierefreiheit der Bahnhöfe. Auch kam bisher der sogenannte Ausbau- und Modernisierungspakt im ÖPNV, den die Bundesregierung mit den Ländern, Kommunen und der Branche abschließen wollte, nicht zustande.
Wir brauchen eine gesicherte Finanzierung des Deutschlandtickets auch unter Inkaufnahme eines höheren Ticketpreises bis hin zur Kostendeckung und die versprochenen Mehrinvestitionen in den ÖPNV-Ausbau. Ohne mittelfristige Finanzplanung übernimmt die Bundesregierung bereits jetzt die Verantwortung für ein Auslaufen des Tickets nach 2025. Hier sind nicht nur die Länder, sondern auch der Bund und vor allem Bundesverkehrsminister Wissing, der dieses Ticket bestellt hat, in der Verantwortung.