Gitta Connemann, MdB, CDU/CSU
Quelle: Deutscher Bundestag nach den Nutzungsbedingungen 4:23
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste auf der Tribüne! Stellen Sie sich vor: Pokalendspiel. 80. Minute. Es gibt einen Angriff des Gegners. Das entscheidende Tor fällt – geschossen vom Schiedsrichter.
Tumult in der Fankurve. – Nachvollziehbar, denn jeder weiß: Ein Schiedsrichter ist unverzichtbar; der Unparteiische sorgt dafür, dass die Regeln beachtet werden. Aber jeder weiß auch: Der Schiedsrichter darf niemals selbst aktiv eingreifen. Er ist kein Spieler.
Dieses Prinzip gilt auch für die soziale Marktwirtschaft. Hier heißt der Schiedsrichter übrigens Staat. Er muss dafür sorgen, dass der Wettbewerb fair bleibt, und zwar unparteiisch.
Er darf selbst nicht in den Markt eingreifen.
Diese soziale Marktwirtschaft hat Deutschland stark gemacht. Ihr Architekt war Ludwig Erhard. Er forderte „Wohlstand für alle“, und er wusste: Ohne freien und fairen Wettbewerb gibt es keinen Wohlstand. Das eine bedingt das andere.
Und deshalb brachte er 1957 das Gesetz auf den Weg, über das wir heute debattieren. Es ist das Fundament unserer Wirtschaftsordnung. Damit waren und sind wir bis heute übrigens weltweit Vorreiter im Wettbewerbsrecht.
Genau an dieses Fundament legt die Ampel heute die Axt.
Ohne Frage: Das Gesetz muss angepasst werden; es gibt europäische Vorgaben. Es geht um das Thema Digitalisierung. – Aber was in den Reden des Ministers nicht erwähnt worden ist, ist die entscheidende Generalklausel, die hier zugunsten des Bundeskartellamts eingeführt wird. Damit leitet die Ampel einen Sonderweg in Europa ein.
Wir stellen uns ins Abseits;
denn zukünftig soll das Bundeskartellamt zu einschneidenden Eingriffen in den Wettbewerb befugt sein, selbst wenn kein Rechtsverstoß vorliegt.
Das bedeutet in der Fußballersprache: Platzverweis ohne Foul.
Damit greift die Politik direkt ins Spiel ein – ohne Anlass.
Schon heute hat das Bundeskartellamt nämlich ganz weitgehende Rechte, umfassende Kontrollen durchzuführen, und diese wirken.
So gibt es keine Belege für eine flächendeckende Steigerung der Marktmacht einzelner Unternehmen,
keine Belege für die Erhöhung der Anzahl von Wettbewerbsstörungen. Kurzum: Es gibt keine Schutzlücke.
Und trotzdem wird die Ampel tätig.
Es geht hier also ums Prinzip; es geht um einen Paradigmenwechsel.
Tumult in der Fankurve. – Nachvollziehbar, denn jeder weiß: Ein Schiedsrichter ist unverzichtbar; der Unparteiische sorgt dafür, dass die Regeln beachtet werden. Aber jeder weiß auch: Der Schiedsrichter darf niemals selbst aktiv eingreifen. Er ist kein Spieler.
Dieses Prinzip gilt auch für die soziale Marktwirtschaft. Hier heißt der Schiedsrichter übrigens Staat. Er muss dafür sorgen, dass der Wettbewerb fair bleibt, und zwar unparteiisch.
Er darf selbst nicht in den Markt eingreifen.
Diese soziale Marktwirtschaft hat Deutschland stark gemacht. Ihr Architekt war Ludwig Erhard. Er forderte „Wohlstand für alle“, und er wusste: Ohne freien und fairen Wettbewerb gibt es keinen Wohlstand. Das eine bedingt das andere.
Und deshalb brachte er 1957 das Gesetz auf den Weg, über das wir heute debattieren. Es ist das Fundament unserer Wirtschaftsordnung. Damit waren und sind wir bis heute übrigens weltweit Vorreiter im Wettbewerbsrecht.
Genau an dieses Fundament legt die Ampel heute die Axt.
Ohne Frage: Das Gesetz muss angepasst werden; es gibt europäische Vorgaben. Es geht um das Thema Digitalisierung. – Aber was in den Reden des Ministers nicht erwähnt worden ist, ist die entscheidende Generalklausel, die hier zugunsten des Bundeskartellamts eingeführt wird. Damit leitet die Ampel einen Sonderweg in Europa ein.
Wir stellen uns ins Abseits;
denn zukünftig soll das Bundeskartellamt zu einschneidenden Eingriffen in den Wettbewerb befugt sein, selbst wenn kein Rechtsverstoß vorliegt.
Das bedeutet in der Fußballersprache: Platzverweis ohne Foul.
Damit greift die Politik direkt ins Spiel ein – ohne Anlass.
Schon heute hat das Bundeskartellamt nämlich ganz weitgehende Rechte, umfassende Kontrollen durchzuführen, und diese wirken.
So gibt es keine Belege für eine flächendeckende Steigerung der Marktmacht einzelner Unternehmen,
keine Belege für die Erhöhung der Anzahl von Wettbewerbsstörungen. Kurzum: Es gibt keine Schutzlücke.
Und trotzdem wird die Ampel tätig.
Es geht hier also ums Prinzip; es geht um einen Paradigmenwechsel.