Politics

Steffen Janich, MdB, AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundespolizei ist die größte Sicherheitsbehörde des Bundes. Sie hat es verdient, ein grundgesetzkonformes und rechtssicheres Stammgesetz zu erhalten, auf dessen Basis sie konkrete Eingriffsbefugnisse ableiten kann.

Das hier beratene Gesetz bietet zumindest zum Teil auch einen rechtlichen Rahmen dafür, dass die Bundespolizei auf die veränderte Sicherheitslage vorbereitet wird.
Es ist zu begrüßen, dass die Abwehr von unerlaubt im Luftraum befindlichen Drohnen eine angemessene Berücksichtigung findet. Wenn die Bundespolizei aber externe Forschungsdienstleister damit beauftragt, Drohnenabwehrtechnik zu entwickeln, dann droht hier dasselbe Risiko wie bei der Bundeswehrverwaltung im Hinblick auf die Bundeswehr: Entscheidungswege sind länger. Die klare Verantwortlichkeit wird abgespalten. Endprodukte werden teurer. Und die Lieferketten sind zu unflexibel, um auf kurzfristige Erfordernisse zu reagieren.
StichwortUkraine“: Flexible Modullösungen statt Zehntausender endgefertigter Prototypen an Drohnen sind das Mittel der Wahl, um bei der voranschreitenden Technik mitzuhalten. Hier wäre es viel besser, die Forschungskompetenz der Drohnenabwehr bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich zu bündeln und die Entscheidungsträger dort mit genügend Freiraum und Haushaltsmitteln auszustatten, um der technologischen Innovation Vorschub zu leisten.
Leider verkommt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei allen Personen, die von dem neuen Bundespolizeigesetz betroffen sind, zur Makulatur. Das betrifft die Rechte freier Bürger in einem freien Staat genauso wie angehende Bundespolizisten selbst. Denn nach diesem Entwurf kann die Bundespolizei im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen an der Grenze personenbezogene Daten durch Bild- und Tonaufzeichnungen von Teilnehmern erheben, wenn die Polizeiführung annimmt, dass Gefahren für die öffentliche Sicherheit möglich sind.