Politics

Sabine Dittmar, MdB, SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Stellen Sie sich vor, Sie warten auf ein Organ. Sie warten
nicht auf einen Termin, nicht auf eine Untersuchung, Sie
warten auf einen Anruf, einen Anruf, der Ihnen die
Chance gibt, weiterzuleben, und Sie wissen nicht, ob
dieser Anruf rechtzeitig kommt. Genau das ist heute trotz
vielfältiger Maßnahmen und Initiativen in der
Vergangenheit Realität für Tausende Menschen auf den
Wartelisten und an der Dialyse. Hinter jeder Zahl steht ein
Mensch, eine Familie, die Hoffnung auf mehr Zeit.
Genau deshalb führen wir heute diese Debatte. Und genau
deshalb fordert meine Gruppe die Widerspruchsregelung
und damit eine Rechtsgrundlage, die in den meisten Län-
1) Anlage 2
dern Europas und in den sieben Ländern des
Eurotransplant-Verbundes, aus dem auch wir Organe erhalten, gilt.

Kolleginnen und Kollegen, ich will einen Einwand,
den wir immer wieder hören, ausdrücklich aufgreifen:
Schweigen ist keine Zustimmung. Das stimmt; aber
Schweigen ist auch keine Ablehnung. Schweigen heißt
zunächst einmal: Ich habe mich nicht entschieden. Ich
habe mich vielleicht nicht mit der Frage beschäftigt
oder meine Entscheidung nicht festgehalten. – Aber diese
Nichtentscheidung bleibt nicht folgenlos; denn wenn ich
mich zu Lebzeiten nicht entscheide, schwindet die Last
der Entscheidung nicht. Sie wird im entscheidenden
Moment auf andere übertragen: auf meine Angehörigen.
Diese müssen dann in einer Situation von Trauer, Schock
und Überforderung herausfinden, was ich gewollt hätte.
So ist es im Transplantationsgesetz geregelt. Auch bei der
Widerspruchsregelung bleiben die Angehörigen eng
eingebunden. Aber wir bürden ihnen nicht länger eine
Entscheidung auf, die jeder Mensch zu Lebzeiten selbst
treffen kann.

Deswegen geht es für mich auch um Verantwortung:
Ist es einem erwachsenen, einwilligungsfähigen
Menschen zuzumuten, sich selbst mit der Frage
auseinanderzusetzen, statt sie im Ernstfall seinen Angehörigen zu
hinterlassen? Und ich sage: Ja; denn Organspende kann
jede und jeden von uns betreffen. Jeder von uns kann
morgen auf ein Spenderorgan angewiesen sein. Deshalb
ist es zumutbar, sich zumindest einmal im Leben mit der
Frage auseinanderzusetzen: Möchte ich nach meinem
Tod Organe spenden, oder möchte ich das nicht? Und
beides ist zu respektieren.

Denn genau hier liegt der Kern unseres Gesetzentwurfes:
Wir schaffen keinen Zwang zur Organspende. Die
Organspende ist und bleibt freiwillig.
Wir verändern die Ausgangslage, und das ist
angesichts der hohen Zustimmungsrate zur Organspende gut
begründbar. Heute müssen diejenigen aktiv werden, die
Organe spenden wollen. Sie müssen ihre Zustimmung
erklären. Künftig müssen diejenigen aktiv werden, die
keine Organe spenden wollen. Sie müssen
widersprechen. Jeder Mensch kann Nein sagen. Niemand muss
dieses Nein begründen, und ein Widerspruch ist jederzeit
möglich. Was wir verändern, ist, wer aktiv werden muss.
Nicht die Mehrheit muss handeln, sondern die
Minderheit.

Meine Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist die
Widerspruchsregelung nicht die einzige Antwort auf die
Probleme der Organspende in Deutschland. Wir müssen
weiter an den Strukturen in unseren Krankenhäusern
arbeiten. Wir müssen mögliche Organspender zuverlässig
erkennen. Transplantationsbeauftragte brauchen Zeit,
Personal und Unterstützung. Es ist kein Entweder-oder,
es ist ein Sowohl-als-auch. Das zeigt gerade das Beispiel
des Uniklinikums Regensburg, das von den Kritikern
unseres Gesetzentwurfes oft als Beispiel für gute
Strukturen und Spendererkennung genannt wird. Richtig: In
Regensburg gibt es gute Strukturen und großes
Engagement. Professor Banas, der Leiter des dortigen
Transplantationszentrums und ein uneingeschränkter Befürworter
der Widerspruchsregelung, beschreibt aber auch immer
wieder, wie auch sein Haus trotz guter Strukturen an die
Grenzen stößt, wenn keine Entscheidung des
Verstorbenen bekannt ist. Das ist doch der Punkt. Wir können die
Abläufe in den Kliniken verbessern. Wir können
mögliche Spender besser erkennen. Aber wir können
organisatorisch nicht ersetzen, was vorher nicht entschieden
wurde.

Deshalb müssen wir weiter an den Strukturen arbeiten
und die rechtliche Ausgangslage verbessern. Denn am
Ende, Kolleginnen und Kollegen, reden wir nicht über
ein abstraktes System. Wir reden über Menschen – über
Menschen, die seit Monaten und Jahren auf ein Organ
warten, über Menschen, die morgens aufwachen und
nicht wissen, ob der Anruf, auf den sie hoffen, rechtzeitig
kommt.
Wir können diesen Menschen nicht versprechen, dass
die Widerspruchsregelung alle Probleme löst. Das wird
sie nicht. Aber wir können aufhören, immer nur an
denselben Stellschrauben zu drehen. Lassen Sie uns dafür
sorgen, dass eine mögliche Spende nicht daran scheitert,
dass zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen wurde.
Diese Verantwortung, Kolleginnen und Kollegen, sollten
wir übernehmen – für die Menschen, die hier warten, und
für die Familien, die mit ihnen hoffen.
Danke für die Aufmerksamkeit.