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Stefan Schmidt, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nach den sehr zähen Verhandlungen um eine Grundsteuerreform wäre es fast ein wenig langweilig geworden, hätten wir diese hier im Bundestag mit einer Öffnungsklausel für die Länder beschlossen und dann nichts mehr von ihr gehört. Insofern ist das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz ja quasi ein Lebenszeichen von der Grundsteuer. Das ist gut; denn – zur Erinnerung – die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von rund 15 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen. Sie finanziert Straßen, Bushaltstellen und Schultoiletten an all den Orten, an denen wir leben.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird noch einmal an einigen Stellschrauben nachgebessert, um einen guten Verwaltungsvollzug in den Ländern vorzubereiten. Es sieht außerdem einen finanziellen Ausgleich für die Mindereinnahmen vor, die ihnen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerabsenkung entstehen. Es kompensiert die Länderausgaben im Zusammenhang mit dem Kinderbonus und dem Aktionsprogramm für Kinder und Jugendliche. Das alles ist sinnvoll. Dem stimmen wir zu.
Inzwischen haben sich alle Bundesländer für ein Reformmodell für die Grundsteuer entschieden. Ich bedaure sehr, dass die Staatsregierung in meiner bayerischen Heimat ein Flächenmodell gewählt hat. Man fragt sich, was die CSU und die Freien Wähler da geritten hat. Nicht nur, dass das Flächenmodell interessengeleitet und ungerecht ist, das Besteuern einer Fläche ohne das darauf errichtete Gebäude und ohne Beachtung der Lage hat rein gar nichts mit einer Anpassung der Grundstücksbewertung an die aktuelle Wertermittlung zu tun. Das bescheinigt der Staatsregierung jetzt auch ein Gutachten: Die bayerische Flächensteuer ist höchstwahrscheinlich verfassungswidrig.
Ich hätte wirklich nicht gedacht, dass sich die CSU als so kommunalfeindlich entpuppt: CSU und Freie Wähler versagen den Kommunen in Bayern nun auch noch eine Grundsteuer C auf unbebaute Grundstücke. Damit nehmen sie ihnen die Möglichkeit, Bodenspekulanten das Handwerk zu legen. Die Beziehung zu Lobbyisten ist ihnen anscheinend wichtiger als die eigenen Kommunalpolitikerinnen und ‑politiker, die vor Ort um mehr Handhabe gegen immer teurere Mieten und Grundstückspreise ringen. Sie ist ihnen anscheinend wichtiger als Bürgerinnen und Bürger, die mit kleinen und mittleren Einkommen kaum noch bezahlbaren Wohnraum in der Nähe ihrer Arbeit finden. Und obendrein will die Union im Bund daran festhalten, dass Vermieterinnen und Vermieter die Grundsteuer an ihre Mieterinnen und Mieter weiterreichen können. Das erklären Sie mal den Menschen.
Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger brauchen Städte und Gemeinden mehr Instrumente und einen größeren Handlungsspielraum für eine aktive Bodenpolitik. Dazu braucht es eine aufgabengerechte Finanzausstattung von Kommunen. Dazu braucht es mehr Erbpacht. Dazu braucht es verbesserte Vorkaufsrechte für Städte und Gemeinden. Dazu braucht es auch die Einrichtung eines Bundesbodenfonds. Zu all diesen Maßnahmen können Sie sich bekennen, indem Sie heute unserem Entschließungsantrag zustimmen.

Anlage 29

Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung
– der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu der Verordnung der Bundesregierung: Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
– des Antrags der Abgeordneten Hansjörg Müller, Dr. Heiko Heßenkemper, Steffen Kotré, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD: Investitionsschutz richtig gestalten – Den deutschen Mittelstand wirklich schützen

Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): Deutschland ist ein attraktiver Standort für Investitionen und eine der offensten Volkswirtschaften der Welt. Das soll auch in Zukunft so bleiben! Aber: Achtsamkeit gehört zu einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft. Wir müssen genauer hinschauen dürfen, wenn durch ausländische Investitionen nationale oder europäische Sicherheitsinteressen betroffen sind. Investitionen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich hinter so manchem Vorhaben weiterreichende politische oder strategische Interessen der Investoren – oder der dahinterstehenden staatlichen Akteure – verbergen.
Vor diesem Hintergrund beraten wir heute die bereits in Kraft getretene 17. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung. Im Zuge der EU-Screening-VO wurde das deutsche Investitionsprüfungsrecht seit Mai 2020 überarbeitet. Mit der 15. und 16. AWV-Novelle sowie der 1. AWG-Novelle waren bereits 2020 drei der vier geplanten Rechtsetzungsmaßnahmen in Kraft getreten. Mit der 17. AWV-Änderungsverordnung wird die 2020 begonnene Überarbeitung des nationalen Investitionsprüfungsrechts abgeschlossen.
Kernelement der 17. Novelle sind neue Prüfmöglichkeiten und Meldepflichten für Investitionen im Hoch- und Zukunftstechnologiesektor (Künstliche Intelligenz, autonomes Fahren, Robotik, Halbleiter, Optoelektronik, Cybersicherheit, Luft- und Raumfahrt, Nukleartechnologie, Quantentechnologie, 3D-Druck, Datennetze, Smart-Meter und Rohstoffe). Neben den bereits bestehenden Schwellenwerten von 10 Prozent und 25 Prozent wird ein dritter Schwellenwert von 20 Prozent für die aufgelisteten Zukunfts- und Hochtechnologiesektoren eingeführt. Anders als in den besonders sicherheitssensiblen Bereichen Rüstung und Kritische Infrastrukturen greift die Meldepflicht – und die damit verknüpfte Prüfmöglichkeit – nicht bereits ab einem Anteilserwerb von 10 Prozent, sondern erst ab 20 Prozent. Davon profitieren insbesondere Start-ups und Finanzinvestoren.
Neu ist zudem, dass sich das Prüfungsrecht des BMWi nicht mehr nur auf den Erwerb von Stimmrechtsanteilen bezieht, sondern auch auf atypische Kontrollerwerbe. Dies umfasst Fälle, in denen eine Mehrheit in Aufsichtsgremien oder der Geschäftsführung zugesichert wird, bestimmte Vetorechte oder Rechte über für die Bundesrepublik besonders sicherheitsrelevante Informationen eingeräumt werden.
Außerdem wird nun ausdrücklich geregelt, dass auch „Hinzuerwerbe“ investitionskontrollrechtlich relevant sind, wenn also weitere Investitionen desselben Investors in ein Unternehmen getätigt und dabei Schwellenwerte überschritten werden.
Bereits im Außenwirtschaftsgesetz haben wir eine Evaluation der Investitionskontrolle verankert. Das ist sehr wichtig, weil wir schnelle und unbürokratische Prüfverfahren wollen. Wir werden die Prüfpraxis beobachten und genau schauen, ob wir nachsteuern müssen.
Der Anwendungsbereich unter anderem der Fallgruppen Robotik, Quantentechnologie und additive Fertigung wurde teils deutlich präzisiert und damit verkleinert, um „ungewollten Beifang zu vermeiden“. Dies entlastet unter anderem den Maschinen- und Anlagenbausektor und schafft Sicherheit.
Die 17. AWV-Änderungsverordnung wurde am 27. April 2021 vom Bundeskabinett beschlossen und ist am 1. Mai 2021 in Kraft getreten. Die Verordnung kann durch den Bundestag nur in Gänze abgelehnt oder bestätigt werden. Wir plädieren auf Zustimmung.