Politics

Sven Lehmann, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Dieser Bundestag hat in der Vergangenheit einige
schwierige ethische Debatten geführt: von der
Jungenbeschneidung über die Sterbehilfe bis hin zur
Organspende. Diese Debatten waren immer dann am besten, wenn
sie mit Respekt vor der jeweils anderen Position geführt
wurden.

Respekt bedeutet für mich auch, der anderen Position erst
mal Gutes zu unterstellen, nämlich, die Gesundheit und
das Leben von Menschen retten zu wollen. Das eint uns,
und genau so sollten wir auch diese Debatte führen, liebe
Kolleginnen, liebe Kollegen.

Viele von uns haben persönliche Erfahrungen mit dem
Thema Organspende, auch ich. Bei meiner Mutter wurde
im Alter von noch nicht einmal 60 Jahren eine schwere
Lebererkrankung diagnostiziert. Es folgte ein
nervenaufreibendes Verfahren bei einer Transplantationsambulanz.
Sie hätte sogar die Chance auf eine neue Leber gehabt,
wenn ihr am Ende ihrer Erkrankung nicht der Wille
gefehlt hätte, weiterzukämpfen. Meine Mutter hat ihre
Erkrankung nicht überlebt. Dennoch bin ich heute dieser
einen Person sehr dankbar, die sich bereit erklärt hatte,
ihre Leber zu spenden.

Auch ich möchte, dass nach meinem Tod mit meinen
Organen vielleicht Leben gerettet werden können. Viele
Menschen in Deutschland haben einen
Organspendeausweis. Ich finde, dafür können wir alle sehr, sehr dankbar
sein.

Trotzdem brauchen wir mehr Spenderinnen und Spender.
Aber eine so sensible Entscheidung wie die Spende eines
Organs auch nach dem eigenen Tod sollte weiterhin eine
Entscheidung bleiben, die ein Mensch aktiv bejahen
muss.

Warum?
Erstens. Oft wird ja Spanien als Beispiel für die
Widerspruchslösung angeführt. Dort ist aber die Zahl der
Spender erst dann nach oben gegangen, nachdem Spanien die
Kliniken besser ausgestattet und systematisch die
Ansprache der Menschen verbessert hat.

Und nur weil wir in Deutschland da gerade nicht gut
genug sind, heißt das doch nicht, dass wir nicht jeden
Tag daran arbeiten sollten, besser zu werden. Das ist
unsere Aufgabe.

Wenn wir jetzt stattdessen sagen: „Wir haben es bisher
nicht gut genug hinbekommen, also erklären wir jetzt
erstmal per Gesetz alle automatisch zu Spendern“, dann
könnten wir das Vertrauen eines großen Teils der
Bevölkerung verlieren. Und das wäre bei dieser wichtigen
Frage total kontraproduktiv.

Denn – das ist mein zweiter Punkt – Spenden sind
freiwillig. Und das ist auch keine Nebensache, sondern
das ist der Kern einer Spende.

Ein Mensch sollte nur selbst über seinen Körper
verfügen.
Die Widerspruchsregelung hingegen bedeutet im Kern
nichts anderes als eine Vergesellschaftung des Körpers.
Entweder Menschen wollen spenden, dann sagen sie
aktiv Ja, oder sie wollen es nicht, dann ist das ihre legitime
Entscheidung, die auch nicht moralisch schlechter oder
besser ist. Oder aber sie wissen es noch nicht oder haben
sich damit noch nicht beschäftigt oder verstehen
schlichtweg die Tragweite nicht. Dann darf aus Schweigen nicht
automatisch Zustimmung werden.

Denn der Körper – auch der hirntote Körper – unterliegt
keinem kollektiven Zugriffsrecht. Das wäre in meinen
Augen zutiefst unethisch.
Drittens. Ich höre in dieser Debatte oft das Argument –
hier noch nicht, aber oft in der Gesellschaft –: Mit dem
Tod enden Selbstbestimmung und Würde eines
Menschen. – Nein, das tun sie nicht. Wir haben postmortale
Persönlichkeitsrechte. Wenn es so wäre, dass ein toter
Körper keine Menschenwürde mehr besäße, dann
bräuchten wir auch keine Bestattungsregeln, dann
bräuchten wir keine Gesetze gegen die Störung der
Totenruhe und keine Ruhestätten, die religiösen Regeln
folgen. Warum sollte ausgerechnet bei der Organspende die
Selbstbestimmung über den eigenen Körper nach dem
Tod enden? Ich finde, eine Entscheidung von einer
solchen Tragweite, die wir ja stellvertretend für alle
Menschen treffen würden, sollten wir Abgeordnete uns nicht
anmaßen. Es sollte weiterhin eine Entscheidung bleiben,
die jeder Mensch selbst aktiv für sich trifft.

Das führt mich zum letzten Punkt: Ich habe große
Sorge, dass die Widerspruchsregelung das Potenzial hat,
die Gesellschaft weiter zu spalten. Wir erleben seit Jahren
einen Vertrauensverlust in Politik. Die Organspende kann
aber nur funktionieren, wenn Menschen darauf vertrauen,
dass die Selbstbestimmung über ihren Körper und ihre
persönliche Entscheidung respektiert wird. Wir als Hohes
Haus dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass wir bzw.
der Staat über die Körper seiner Bürger verfügt.

Das wäre aus meiner Sicht ein Brandbeschleuniger für
das Misstrauen zwischen Bürgern und Staat. Deswegen
werbe ich hier für den Antrag der Gruppe, die sagt: Ja zu
besseren Strukturen, Ja zu besserer Ansprache und
Aufklärung und Ja zur aktiven Zustimmung und zum Erhalt
der Freiwilligkeit bei der Organspende.
Vielen Dank.