Helge Limburg, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es seit Sonntag oft gehört: Das Wahlergebnis von Sachsen-Anhalt ist ein tiefer Einschnitt.
Aber was bedeutete es eigentlich, wenn tatsächlich ein AfD-Politiker Justizminister von Sachsen-Anhalt würde?
Dann wäre der oberste Dienstherr aller Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt Vertreter einer Partei, die den Rechtsstaat offen verachtet.
Dann wäre der oberste Dienstherr aller Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt der Vertreter einer Partei, die offen erklärt hat, das Strafrecht und die Justiz für politische Rachefeldzüge missbrauchen zu wollen.
Dann wäre der oberste Dienstherr aller Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt der Vertreter einer Partei, die queeren Menschen und Menschen mit Migrationsgeschichte grundlegende Menschenrechte verwehren will.
Darauf, meine Damen und Herren, Frau Ministerin, müssen Sie Antworten finden, darauf müssen alle Demokratinnen und Demokraten Antworten finden,
Antworten nicht für so etwas Abstraktes wie den Rechtsstaat, sondern Antworten vor allem für die Menschen in Sachsen-Anhalt. Die Menschen erwarten von uns, dass wir sie jetzt nicht im Stich lassen, sondern dass der Rechtsstaat sie gerade jetzt beschützt.
Wenn die Gefahr real ist, dass staatsanwaltschaftliche Daten systematisch in falsche Hände gelangen, dann ist es umso dringender, die Datensammelwut des Staates zurückzudrehen, Stichwort „Telefonüberwachung“, Stichwort „Vorratsdatenspeicherung“,
Stichwort „Kennzeichenerfassung“ und vieles Weitere. Weniger Datenspeicherung, eine Eingrenzung des ministeriellen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwaltschaften und eine Stärkung anwaltlicher Rechte – das müssen Konsequenzen aus dem Wahlergebnis von Sonntag sein, meine Damen und Herren.
Der Wahlsieg der AfD ist natürlich auch eine Bedrohung für queere Menschen; auch darauf brauchen wir Antworten. Es ist an der Zeit, eine Ergänzung des Diskriminierungsverbotes im Grundgesetz vorzunehmen. Artikel 3 sollte ergänzt werden: Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden. – Auch das wäre die richtige Antwort auf Sonntag.
Meine Damen und Herren, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt bundesweit. Es ist ein großartiges Gesetz. Und die richtige Antwort auf das Wahlergebnis wäre, wenn wir gerade jetzt – gerade jetzt! – dieses Gesetz modernisieren und den Diskriminierungsschutz umfassend ausweiten. Die Menschen in Sachsen-Anhalt erwarten von uns,
dass wir ihnen die rechtlichen Mittel an die Hand geben, um sich rechtsstaatlich zur Wehr zu setzen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie von der AfD genießen gerade siegesbesoffen Ihren Wahlsieg. Aber verschätzen Sie sich nicht! Demokratie und Rechtsstaat stehen Ihnen und Ihrem Wirken nicht hilflos gegenüber. Durch eine Stärkung des Schutzes vor Diskriminierung,
durch eine Ergänzung von Artikel 3 im Grundgesetz und eine Ausweitung rechtsanwaltlichen Beistands können wir den Menschen in Sachsen-Anhalt beistehen und Rechtsstaat und Demokratie dort verteidigen. Auch in Sachsen-Anhalt gilt nicht das Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechts.
Und eines noch zum Abschluss: Ich habe noch mal in Artikel 21 GG nachgeschaut: Eine Regierungsbeteiligung schützt nicht vor einem Parteiverbotsverfahren.
Vielen Dank.
Aber was bedeutete es eigentlich, wenn tatsächlich ein AfD-Politiker Justizminister von Sachsen-Anhalt würde?
Dann wäre der oberste Dienstherr aller Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt Vertreter einer Partei, die den Rechtsstaat offen verachtet.
Dann wäre der oberste Dienstherr aller Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt der Vertreter einer Partei, die offen erklärt hat, das Strafrecht und die Justiz für politische Rachefeldzüge missbrauchen zu wollen.
Dann wäre der oberste Dienstherr aller Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt der Vertreter einer Partei, die queeren Menschen und Menschen mit Migrationsgeschichte grundlegende Menschenrechte verwehren will.
Darauf, meine Damen und Herren, Frau Ministerin, müssen Sie Antworten finden, darauf müssen alle Demokratinnen und Demokraten Antworten finden,
Antworten nicht für so etwas Abstraktes wie den Rechtsstaat, sondern Antworten vor allem für die Menschen in Sachsen-Anhalt. Die Menschen erwarten von uns, dass wir sie jetzt nicht im Stich lassen, sondern dass der Rechtsstaat sie gerade jetzt beschützt.
Wenn die Gefahr real ist, dass staatsanwaltschaftliche Daten systematisch in falsche Hände gelangen, dann ist es umso dringender, die Datensammelwut des Staates zurückzudrehen, Stichwort „Telefonüberwachung“, Stichwort „Vorratsdatenspeicherung“,
Stichwort „Kennzeichenerfassung“ und vieles Weitere. Weniger Datenspeicherung, eine Eingrenzung des ministeriellen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwaltschaften und eine Stärkung anwaltlicher Rechte – das müssen Konsequenzen aus dem Wahlergebnis von Sonntag sein, meine Damen und Herren.
Der Wahlsieg der AfD ist natürlich auch eine Bedrohung für queere Menschen; auch darauf brauchen wir Antworten. Es ist an der Zeit, eine Ergänzung des Diskriminierungsverbotes im Grundgesetz vorzunehmen. Artikel 3 sollte ergänzt werden: Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden. – Auch das wäre die richtige Antwort auf Sonntag.
Meine Damen und Herren, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt bundesweit. Es ist ein großartiges Gesetz. Und die richtige Antwort auf das Wahlergebnis wäre, wenn wir gerade jetzt – gerade jetzt! – dieses Gesetz modernisieren und den Diskriminierungsschutz umfassend ausweiten. Die Menschen in Sachsen-Anhalt erwarten von uns,
dass wir ihnen die rechtlichen Mittel an die Hand geben, um sich rechtsstaatlich zur Wehr zu setzen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie von der AfD genießen gerade siegesbesoffen Ihren Wahlsieg. Aber verschätzen Sie sich nicht! Demokratie und Rechtsstaat stehen Ihnen und Ihrem Wirken nicht hilflos gegenüber. Durch eine Stärkung des Schutzes vor Diskriminierung,
durch eine Ergänzung von Artikel 3 im Grundgesetz und eine Ausweitung rechtsanwaltlichen Beistands können wir den Menschen in Sachsen-Anhalt beistehen und Rechtsstaat und Demokratie dort verteidigen. Auch in Sachsen-Anhalt gilt nicht das Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechts.
Und eines noch zum Abschluss: Ich habe noch mal in Artikel 21 GG nachgeschaut: Eine Regierungsbeteiligung schützt nicht vor einem Parteiverbotsverfahren.
Vielen Dank.