Christin Willnat, MdB, DIE LINKE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über das Schuldnerberatungsdienstegesetz, ein Gesetz, das auf den ersten Blick für besseren Zugang zu Beratung sorgen soll, in Wahrheit aber eine große politische Chance vergibt. 5,5 Millionen Menschen in Deutschland sind strukturell überschuldet. Das ist keine Randgruppe. Das sind Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Rentner/-innen, Menschen, die durch Krankheit, Jobverlust oder steigende Lebenshaltungskosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Meine Damen und Herren, die Sachverständigen haben in der Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz kein Blatt vor den Mund genommen. Der Entwurf erfüllt den EU-Auftrag nicht. Er zementiert unterfinanzierte Strukturen, die schon heute nur einen Bruchteil der Anspruchsberechtigten erreichen.
Dabei scheint die Koalition zu vergessen – oder eher zu verdrängen –, dass die Richtlinie den Kreis der Anspruchsberechtigten sogar noch erweitert. Und was macht die Bundesregierung? Sie legt ein Gesetz vor, das all diese Probleme ignoriert. Man scheint beide Augen fest zuzukneifen, um nicht sehen zu müssen, dass für die Erfüllung der EU-Vorgabe wirklich etwas getan werden muss, dass dringender Handlungs- und Investitionsbedarf besteht, um für Verbraucher/-innen flächendeckend leichten Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten zu gewährleisten.
Die bestehende soziale Schuldnerberatung muss zur Verbraucherschuldnerberatung erweitert werden. Denn die geltenden SGB-Regelungen schließen viele Gruppen aus. Wenn Beratung leicht zugänglich ist und frühzeitig ansetzt, kann sie präventiv wirken und auf lange Sicht viele Kosten für Staat und Wirtschaft sparen: weniger Zwangsvollstreckungen, weniger Insolvenzverfahren, mehr Menschen, die psychisch entlastet werden, die arbeiten, Steuern zahlen und nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Und der Änderungsantrag der Koalition? Er klingt nach Bewegung, ist aber leider reine Kosmetik. Eine verbindliche Finanzierung fehlt nach wie vor. Selbst von der Möglichkeit, Entgelte zu verlangen, konnte sich die Koalition nicht trennen. Ja, meine Damen und Herren, ein Entgelt soll nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erhoben werden. Aber das schreckt schon ab. Und der bürokratische Aufwand, solche punktuellen Gebühren zu erheben, kostet mehr, als er einbringt.
Meine Damen und Herren, die Sachverständigen haben in der Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz kein Blatt vor den Mund genommen. Der Entwurf erfüllt den EU-Auftrag nicht. Er zementiert unterfinanzierte Strukturen, die schon heute nur einen Bruchteil der Anspruchsberechtigten erreichen.
Dabei scheint die Koalition zu vergessen – oder eher zu verdrängen –, dass die Richtlinie den Kreis der Anspruchsberechtigten sogar noch erweitert. Und was macht die Bundesregierung? Sie legt ein Gesetz vor, das all diese Probleme ignoriert. Man scheint beide Augen fest zuzukneifen, um nicht sehen zu müssen, dass für die Erfüllung der EU-Vorgabe wirklich etwas getan werden muss, dass dringender Handlungs- und Investitionsbedarf besteht, um für Verbraucher/-innen flächendeckend leichten Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten zu gewährleisten.
Die bestehende soziale Schuldnerberatung muss zur Verbraucherschuldnerberatung erweitert werden. Denn die geltenden SGB-Regelungen schließen viele Gruppen aus. Wenn Beratung leicht zugänglich ist und frühzeitig ansetzt, kann sie präventiv wirken und auf lange Sicht viele Kosten für Staat und Wirtschaft sparen: weniger Zwangsvollstreckungen, weniger Insolvenzverfahren, mehr Menschen, die psychisch entlastet werden, die arbeiten, Steuern zahlen und nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Und der Änderungsantrag der Koalition? Er klingt nach Bewegung, ist aber leider reine Kosmetik. Eine verbindliche Finanzierung fehlt nach wie vor. Selbst von der Möglichkeit, Entgelte zu verlangen, konnte sich die Koalition nicht trennen. Ja, meine Damen und Herren, ein Entgelt soll nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erhoben werden. Aber das schreckt schon ab. Und der bürokratische Aufwand, solche punktuellen Gebühren zu erheben, kostet mehr, als er einbringt.