Politics

Bodo Ramelow, MdB, DIE LINKE

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Heute ist wieder so ein Tag, an dem ich auf dieses
Parlament stolz bin, ein Tag, an dem wir nicht über
parteipolitische Gräben hüpfen, an dem wir nicht im
fraktionellen Zwang unterwegs sind, sondern an dem jeder hier
von uns als Mensch von seiner Seele und von seinem
Gefühl ausgehen muss, um zu klären, in welche Richtung
er geht, welche Entscheidung er trifft.
Ich finde es auch sehr gut, dass wir einen zweiten
Antrag vorliegen haben. Ich stehe hier als
Mitunterzeichner für die Widerspruchsregelung, aber ich habe mit
großer Aufmerksamkeit auch den anderen Antrag gelesen
und sehe darin denselben Charakter, nämlich das
Anliegen, mehr Spenden zu generieren. Ich sehe also nicht,
dass wir in unterschiedlichen, gegenläufigen Prozessen
unterwegs sind, sondern wir reden und ringen um den
Weg. Dafür mein großer Dank – wirklich Dankbarkeit!
Dies ist das zweite Mal; die letzte Sitzung habe ich
leiten dürfen – da ging es um die Trisomie-
Entscheidung –, und ich muss sagen, diese Leitung hat bei mir
viel Nachdenken hinterlassen, weil ich viel gelernt habe
von dem, was die Kolleginnen und Kollegen hier
vorgetragen haben. So sehe ich es auch in Bezug auf die
Organspende, die Organentnahme.
Ich stehe aber auch als Vater hier. Ich habe einen Anruf
gekriegt von dem behandelnden Professor unseres
Kindes, und der Satz war: Das Leben Ihres Kindes ist nicht
mehr am seidenen Faden; es ist ohne Faden. Wir wissen
nicht, wie wir es hinbekommen, weil die
Knochenmarkspende, die notwendig war, nicht angewachsen ist,
sondern es schiefgegangen ist. – Und das ganze Team des
Universitätskrankenhauses in Marburg hat sich
aufgemacht und man hat gesagt: Es gibt eine Chance,
wenn Sie sich ein Medikament spritzen und wir bei Ihnen
die Knochenmarkspende entnehmen können, aber nur,
wenn Sie sich damit auseinandersetzen. – Diese Spritze
wäre in England, woher die Spende kam, die mein Sohn
bekommen hat, gar nicht zulässig. Also musste ich
überlegen, ob ich mir diese Spritze antue. Jetzt gebe ich auch
noch zu, dass ich ein großer Angsthase bin, was Spritzen
betrifft. Aber für sein Kind tut man alles.
Und deswegen die Entscheidung, mein Werben jetzt
auch bei Ihnen und bei allen, die zuhören: Bitte lassen
Sie sich registrieren in der Knochenmarkspenderdatei!

Und bitte entscheiden Sie sich! Mein Werben zielt nicht
ab – das sage ich ausdrücklich – auf ein Ja zur
Organspende. Mein Werben ist: Entscheiden Sie sich!
Und so lese ich beide Vorlagen. Der Unterschied ist
nur, dass wir an einer Stelle eine andere
Herangehensweise wählen. Ich habe Ihnen erläutert, warum ich
persönlich mich von Anfang an für die Widerspruchslösung
entschieden habe. Ich bin bekennender Christ, ich weiß,
was die Kirchen geschrieben haben: dass wir bedenken
mögen, ob man neben Ja und Nein nicht auch noch eine
offene Entscheidung treffen könne. Es gibt Länder, die
machen das so. Ich finde, darüber muss man reden. Und
ich halte es auch nicht für falsch.
Dasselbe hat der Kollege Schwartze gerade erläutert
zur Frage der Entscheidungsfähigkeit. Da muss es klar
sein, also es darf gar keine Unklarheiten geben, dass
man nicht irgendeinen Menschen, der nicht frei
entscheiden kann, auf einmal zwingt zu einer Entscheidung, die er
oder seine Angehörigen nie treffen würden. Auch den
Respekt vor Religionen, die klar sagen: „Blutentnahme,
Organentnahme wollen wir nicht!“, diesen Respekt
müssen wir haben; und es darf nicht zu einer Stigmatisierung
kommen. Das höre ich aber von allen Beteiligten.
Deswegen gilt mein Dank allen Kolleginnen und Kollegen.
Ich habe sehr aufmerksam dem Kollegen Castellucci
zugehört, als er im Deutschlandfunk vom „Regensburger
Modell“ sprach. Ich habe mich dann damit beschäftigt
und sage: Ja, er hat recht. Wir müssten viel offensiver
diese Fragestellung betrachten, die in Regensburg nach
dem Skandal in eine Offensive mündete, die dann zu
einer nachhaltigen Verbesserung geführt hat. Deswegen
ist unser Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung keine
alleinige Lösung, sondern wir müssen auch über diesen
Aspekt sehr intensiv reden: Was heißt denn das alles für
das medizinische Personal?
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine
Bitte: Wenn wir uns entscheiden, die
Widerspruchsregelung nach der Bearbeitung durch die Ausschüsse
anzunehmen, dann bitte auch nachdrücklich all die
Bedenken mit aufnehmen und sie nicht aus dem Blickfeld
verlieren. Wir treffen eine grundlegende Entscheidung.
Vorhin ist auch die Rede von Bestattungsregeln
gewesen. Damit musste ich mich als Ministerpräsident
mehrfach beschäftigen. Meine Bitte ist, dass wir nicht so lange
warten wie zwischen dem Verbot, eine Leiche zu
kremieren, und der Genehmigung, ein Krematorium zu bauen.
Es hat 1 093 Jahre gedauert vom Verbot der Kremierung
unter Karl dem Großen bis zum ersten Krematorium in
Gotha 1878. Bertha von Suttner hat sich deswegen in
Thüringen kremieren lassen, weil es bis dahin undenkbar
war, dass man eine Leiche kremiert. Ich will das nicht
vergleichen; ich bitte nur darum, dass wir nicht
1 093 Jahre warten müssen, bis wir einen anderen
Umgang damit haben und den Menschen sagen: Entscheidet
euch bitte dann, wenn ihr es könnt! Und wir möchten,
dass ihr euch entscheidet. – Deswegen: Ja zur
Widerspruchsregelung!