Alexander Throm, MdB, CDU/CSU
Also, das Wort „gerne“ nehme ich wieder zurück. Aber Sie sollten sich schämen für eine derartig hetzerische und wirklich flache Frage.
Das ist selbst unter dem Niveau der AfD, wie es üblicherweise hier im Haus festzustellen ist.
Und diese Koalition – deswegen sind Sie ja so nervös, weil ich gerade die Prozentpunkte genannt habe – ist in der Zufriedenheit der Bevölkerung mit ihrer Migrationspolitik um plus 23 Prozentpunkte gestiegen.
Wir trocknen Ihre Themen aus. Das ist das, was wir mit diesem Gesetz machen.
Sie haben es doch gemerkt: Dem Redner der AfD haben gerade die Argumente gefehlt. Das ist genau die Aufgabe, derer wir uns angenommen haben: die Gesellschaft wieder zu befrieden und dafür zu sorgen, dass sie dieses hetzerische Thema nicht weiter missbrauchen kann.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich gleich am Anfang hier bei den Kolleginnen und Kollegen der SPD zu bedanken – bei Sonja Eichwede, bei Sebastian Fiedler und auch bei Hakan Demir – für die durchaus konstruktiven Verhandlungen. Wir haben lange zusammengesessen; aber ich glaube, wir haben insgesamt mit diesem Gesetzentwurf ein gutes Werk vollbracht. Herzlichen Dank dafür!
Ja, Deutschland ist Hauptzielland der Sekundärmigration. Rund 50 Prozent aller Asylantragsteller im letzten Jahr waren sogenannte Dublin-Fälle, das heißt, eigentlich wäre ein anderer EU-Staat zuständig gewesen.
GEAS kann der Gamechanger in diesem Bereich werden, gerade für Deutschland, und zwar dann, wenn Deutschland und auch die anderen europäischen Staaten die Regeln entsprechend anwenden: möglichst lückenlose Registrierung der Flüchtlinge an der Außengrenze und dann auch Rücknahme der Menschen durch die anderen EU-Länder, wenn sie zuständig sind.
Es ist gerade schon angesprochen worden: Das Funktionieren des Asylsystems in Europa, die Rücknahme von sogenannten Dublin-Fällen durch die EU-Staaten ist Grundvoraussetzung dafür, dass wir in Deutschland die Grenzkontrollen und Zurückweisungen künftig wieder beenden können. So haben wir es im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Das heißt, wenn das funktioniert und wenn der Außengrenzenschutz funktioniert, machen wir uns auf den Weg, die Grenzkontrollen wieder zu beenden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aber wir müssen auch im Inland unsere Hausaufgaben machen: Im GEAS steht nämlich, dass die Prüfung, ob jemand in Deutschland oder in einem anderen EU-Staat sein Asylverfahren durchlaufen kann, innerhalb von zwei Monaten stattfinden muss. Innerhalb von zwei Monaten muss der entsprechende Rückübernahmeantrag gestellt werden.
Deswegen schaffen wir Sekundärmigrationszentren, um schnell, effektiv und konzentriert arbeiten zu können, um alle Behörden und, ja, auch die betreffende Person an einem Ort zu haben. Darum geht es und nicht um Haft oder Ähnliches.
Wer in Deutschland Asyl begehren will, der kann sich auch zwei, drei oder vier Monate in einem solchen Zentrum aufhalten, Herr Kollege Benner.
Das ist selbst unter dem Niveau der AfD, wie es üblicherweise hier im Haus festzustellen ist.
Und diese Koalition – deswegen sind Sie ja so nervös, weil ich gerade die Prozentpunkte genannt habe – ist in der Zufriedenheit der Bevölkerung mit ihrer Migrationspolitik um plus 23 Prozentpunkte gestiegen.
Wir trocknen Ihre Themen aus. Das ist das, was wir mit diesem Gesetz machen.
Sie haben es doch gemerkt: Dem Redner der AfD haben gerade die Argumente gefehlt. Das ist genau die Aufgabe, derer wir uns angenommen haben: die Gesellschaft wieder zu befrieden und dafür zu sorgen, dass sie dieses hetzerische Thema nicht weiter missbrauchen kann.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich gleich am Anfang hier bei den Kolleginnen und Kollegen der SPD zu bedanken – bei Sonja Eichwede, bei Sebastian Fiedler und auch bei Hakan Demir – für die durchaus konstruktiven Verhandlungen. Wir haben lange zusammengesessen; aber ich glaube, wir haben insgesamt mit diesem Gesetzentwurf ein gutes Werk vollbracht. Herzlichen Dank dafür!
Ja, Deutschland ist Hauptzielland der Sekundärmigration. Rund 50 Prozent aller Asylantragsteller im letzten Jahr waren sogenannte Dublin-Fälle, das heißt, eigentlich wäre ein anderer EU-Staat zuständig gewesen.
GEAS kann der Gamechanger in diesem Bereich werden, gerade für Deutschland, und zwar dann, wenn Deutschland und auch die anderen europäischen Staaten die Regeln entsprechend anwenden: möglichst lückenlose Registrierung der Flüchtlinge an der Außengrenze und dann auch Rücknahme der Menschen durch die anderen EU-Länder, wenn sie zuständig sind.
Es ist gerade schon angesprochen worden: Das Funktionieren des Asylsystems in Europa, die Rücknahme von sogenannten Dublin-Fällen durch die EU-Staaten ist Grundvoraussetzung dafür, dass wir in Deutschland die Grenzkontrollen und Zurückweisungen künftig wieder beenden können. So haben wir es im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Das heißt, wenn das funktioniert und wenn der Außengrenzenschutz funktioniert, machen wir uns auf den Weg, die Grenzkontrollen wieder zu beenden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aber wir müssen auch im Inland unsere Hausaufgaben machen: Im GEAS steht nämlich, dass die Prüfung, ob jemand in Deutschland oder in einem anderen EU-Staat sein Asylverfahren durchlaufen kann, innerhalb von zwei Monaten stattfinden muss. Innerhalb von zwei Monaten muss der entsprechende Rückübernahmeantrag gestellt werden.
Deswegen schaffen wir Sekundärmigrationszentren, um schnell, effektiv und konzentriert arbeiten zu können, um alle Behörden und, ja, auch die betreffende Person an einem Ort zu haben. Darum geht es und nicht um Haft oder Ähnliches.
Wer in Deutschland Asyl begehren will, der kann sich auch zwei, drei oder vier Monate in einem solchen Zentrum aufhalten, Herr Kollege Benner.