Politics

Susanne Hierl, MdB, CDU/CSU

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landgericht Münster hat im vergangenen Jahr einen Mann wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt. Er hatte eine Frau heimlich mit K.-o.-Tropfen betäubt und sie dann brutalst vergewaltigt. Strafe waren sieben Jahre. Es gibt zurzeit keine Statistik, die uns ausweist, wie viele Verbrechen mithilfe von K.-o.-Tropfen begangen werden. Aber solche Fälle, wie ich sie Ihnen gerade geschildert habe, bekommen immer mehr Aufmerksamkeit.
In meiner Jugend musste ich mir nicht jeden Abend, wenn ich ausgegangen bin, Gedanken machen, ob irgendjemand was in mein Glas tut; ich musste nicht ständig hinschauen. Genau diese Unbeschwertheit würde ich der heutigen Jugend wieder wünschen.
Wir müssen uns eines immer vor Augen halten: Die Verantwortung in diesen Fällen, bei diesen Taten, trägt allein der Täter. Die Opfer müssen sich weder dafür rechtfertigen, noch müssen sie sich dafür schämen, dass sie ausgegangen sind, dass sie Spaß hatten oder dass sie einem anderen Menschen vertraut haben.

Wer einen Menschen gezielt betäubt, um Vergewaltigungen zu begehen oder einen Raub, der handelt berechnend und macht das Opfer wehrlos. Genau dieses Unrecht muss sich auch im Strafrecht widerspiegeln. Und heute tut es das noch nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der BGH hat entschieden, dass der Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigung, bei Raub kein gefährliches Werkzeug darstellt. Deshalb führt es eben nicht zu den höheren Strafen, die es geben würde, wenn eine Waffe eingesetzt worden wäre. Und ganz ehrlich: Diese Unterscheidung überzeugt mich nicht. Denn es kann doch keinen Unterschied machen, ob jemand wehrlos ist, weil er betäubt wurde oder weil eine Waffe benutzt wurde. Genau deshalb ist unser Ziel, dies jetzt zu ändern, den Einsatz von Betäubungsmitteln schärfer zu ahnden, genau dieses besondere Unrecht zu erfassen und eine praxistaugliche Regelung vorzulegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die elektronische Fußfessel eingeführt, wir haben Antigewaltkurse für Täter eingeführt. Das waren alles wichtige Schritte auf unserem Weg beim Schutz gegen Gewalt. Es geht noch weiter. Wir werden jetzt den digitalen Gewaltschutz auf den Weg bringen. Auch der vorliegende Gesetzentwurf ist Teil dieses Ansatzes. Mit dem Gesetzentwurf erhält die gezielte Betäubung in der Strafzumessung genau das Gewicht, das ihr zugehörig ist.
Herzlichen Dank.