Dr. Martin Plum, MdB, CDU/CSU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD offenbart heute Abend einmal mehr ihre unvergleichliche Doppelzüngigkeit. Allen gemeinnützigen Organisationen und gleich auch noch allen von ihnen unterstützten Organisationen will sie Boykottaufrufe aus parteipolitischen Gründen verbieten. Kurz gesagt: Die AfD will weiten Teilen unserer Zivilgesellschaft einen Maulkorb verpassen. Wer AfD-nahe Unternehmen kritisiert, soll künftig zum Schweigen gebracht werden.
Versteckt wird das Ganze ausgerechnet im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das regelt eigentlich den Wettbewerb zwischen Unternehmen; mit dem Verhalten gemeinnütziger Unternehmen hat es nichts am Hut. Das macht nichts aus Sicht der AfD, überzeugt aber gesetzessystematisch überhaupt nicht.
Hinzu kommt: Der zentrale Begriff des Gesetzentwurfs – „parteipolitische Gründe“ – bleibt völlig unklar. Die AfD macht sich nicht einmal die Mühe, ihn zu definieren. Statt ordentlicher Gesetzesarbeit schafft sie lieber einen klassischen Gummiparagrafen, ganz im Sinne ihrer allerbesten Freunde in Moskau oder Peking.
Damit greift die AfD frontal die Meinungsfreiheit an. Seit dem sogenannten Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1958 ist klar: Boykottaufrufe sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn sie Ausdruck einer Meinung sind.
Und genau das ist bei Boykottaufrufen aus politischen Gründen der Fall. Die AfD, die sich sonst so gerne als Hüterin der Meinungsfreiheit inszeniert, will sie hier also erst mal selbst schleifen.
Damit zeigt sie ihr wahres Gesicht: Meinungsfreiheit nur für die eigene Meinung, nicht aber für Andersdenkende.
Besonders bemerkenswert ist schließlich die offensichtliche Doppelmoral. Die AfD will anderen genau das verbieten, was sie ständig selbst praktiziert. Einige Beispiele: Als Fans des 1. FC Köln den damaligen AfD-Chef kritisierten, rief ein AfD-Kreisverband zum Boykott von dessen Hauptsponsor Rewe auf – aus rein parteipolitischen Gründen.
Als AfD-Kandidaten nicht an einer TV-Sendung teilnehmen durften, rief AfD-Chefin Alice Weidel zum Boykott des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf – aus rein parteipolitischen Gründen. Als ein Fake-Plakat mit der Aufschrift „Sag Nein zur AfD“ die Runde machte, riefen gleich mehrere AfD-Politiker zum Boykott von Coca-Cola auf – aus rein parteipolitischen Gründen.
Boykottaufrufe aus parteipolitischen Gründen gehören also zum festen Repertoire der AfD selbst.
Damit aber nicht genug. AfD-Vize Kay Gottschalk rief 2018 gar zum Boykott türkischer Geschäfte auf, weil deren Inhaber zumeist Recep Tayyip Erdoğan unterstützten. Spätestens hier werden Erinnerungen an dunkelste Kapitel deutscher Geschichte wach, und zwar wieder einmal geweckt durch niemand anderen als die AfD, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wer wie die AfD ständig zum Boykott aufruft, sollte sich nicht mimosenhaft in die rechte Ecke stellen, wenn ihm selbes widerfährt.
Stattdessen sollte er sich lieber an die eigene Nase packen. Das Problem ist nicht die Meinungsfreiheit; das Problem ist und bleibt die AfD.
Der gesamte und damit endgültige Stenografische Bericht der 68. Sitzung wird am 31. März 2026 veröffentlicht.
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Entschuldigte Abgeordnete
Abgeordnete(r)
Abdi, Sanae
SPD
Becker, Carsten
AfD
Brandes, Dirk
AfD
Bremer, Anne-Mieke
Die Linke
Brugger, Agnieszka
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Droßmann, Falko
SPD
Feiler, Uwe
CDU/CSU
Gauland, Dr. Alexander
AfD
Gysi, Dr. Gregor
Die Linke
Hauer, Matthias
CDU/CSU
Henze, Stefan
AfD
Hess, Martin
AfD
Höchst, Nicole
AfD
Hostert, Jasmina
SPD
Junge, Frank
SPD
Komning, Enrico
AfD
Kramme, Anette
SPD
Machalet, Dr. Tanja
SPD
Merendino, Stella
Die Linke
Möller, Siemtje
SPD
Nanni, Sara
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Özdemir, Cansu
Die Linke
Pawlik, Natalie (gesetzlicher Mutterschutz)
SPD
Pistorius, Boris
SPD
Rainer, Alois
CDU/CSU
Schäfer, Dr. Sebastian
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Schnieder, Patrick
CDU/CSU
Schwartze, Stefan
SPD
Streeck, Dr. Hendrik
CDU/CSU
Taher Saleh, Kassem
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Teich, Tobias
AfD
Wagner, Sascha
Die Linke
Wirth, Dr. Christian
AfD
Wolf, Dr. Alexander
AfD
Der gesamte und damit endgültige Stenografische Bericht der 68. Sitzung wird am 31. März 2026 veröffentlicht.
Versteckt wird das Ganze ausgerechnet im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das regelt eigentlich den Wettbewerb zwischen Unternehmen; mit dem Verhalten gemeinnütziger Unternehmen hat es nichts am Hut. Das macht nichts aus Sicht der AfD, überzeugt aber gesetzessystematisch überhaupt nicht.
Hinzu kommt: Der zentrale Begriff des Gesetzentwurfs – „parteipolitische Gründe“ – bleibt völlig unklar. Die AfD macht sich nicht einmal die Mühe, ihn zu definieren. Statt ordentlicher Gesetzesarbeit schafft sie lieber einen klassischen Gummiparagrafen, ganz im Sinne ihrer allerbesten Freunde in Moskau oder Peking.
Damit greift die AfD frontal die Meinungsfreiheit an. Seit dem sogenannten Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1958 ist klar: Boykottaufrufe sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn sie Ausdruck einer Meinung sind.
Und genau das ist bei Boykottaufrufen aus politischen Gründen der Fall. Die AfD, die sich sonst so gerne als Hüterin der Meinungsfreiheit inszeniert, will sie hier also erst mal selbst schleifen.
Damit zeigt sie ihr wahres Gesicht: Meinungsfreiheit nur für die eigene Meinung, nicht aber für Andersdenkende.
Besonders bemerkenswert ist schließlich die offensichtliche Doppelmoral. Die AfD will anderen genau das verbieten, was sie ständig selbst praktiziert. Einige Beispiele: Als Fans des 1. FC Köln den damaligen AfD-Chef kritisierten, rief ein AfD-Kreisverband zum Boykott von dessen Hauptsponsor Rewe auf – aus rein parteipolitischen Gründen.
Als AfD-Kandidaten nicht an einer TV-Sendung teilnehmen durften, rief AfD-Chefin Alice Weidel zum Boykott des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf – aus rein parteipolitischen Gründen. Als ein Fake-Plakat mit der Aufschrift „Sag Nein zur AfD“ die Runde machte, riefen gleich mehrere AfD-Politiker zum Boykott von Coca-Cola auf – aus rein parteipolitischen Gründen.
Boykottaufrufe aus parteipolitischen Gründen gehören also zum festen Repertoire der AfD selbst.
Damit aber nicht genug. AfD-Vize Kay Gottschalk rief 2018 gar zum Boykott türkischer Geschäfte auf, weil deren Inhaber zumeist Recep Tayyip Erdoğan unterstützten. Spätestens hier werden Erinnerungen an dunkelste Kapitel deutscher Geschichte wach, und zwar wieder einmal geweckt durch niemand anderen als die AfD, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wer wie die AfD ständig zum Boykott aufruft, sollte sich nicht mimosenhaft in die rechte Ecke stellen, wenn ihm selbes widerfährt.
Stattdessen sollte er sich lieber an die eigene Nase packen. Das Problem ist nicht die Meinungsfreiheit; das Problem ist und bleibt die AfD.
Der gesamte und damit endgültige Stenografische Bericht der 68. Sitzung wird am 31. März 2026 veröffentlicht.
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Entschuldigte Abgeordnete
Abgeordnete(r)
Abdi, Sanae
SPD
Becker, Carsten
AfD
Brandes, Dirk
AfD
Bremer, Anne-Mieke
Die Linke
Brugger, Agnieszka
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Droßmann, Falko
SPD
Feiler, Uwe
CDU/CSU
Gauland, Dr. Alexander
AfD
Gysi, Dr. Gregor
Die Linke
Hauer, Matthias
CDU/CSU
Henze, Stefan
AfD
Hess, Martin
AfD
Höchst, Nicole
AfD
Hostert, Jasmina
SPD
Junge, Frank
SPD
Komning, Enrico
AfD
Kramme, Anette
SPD
Machalet, Dr. Tanja
SPD
Merendino, Stella
Die Linke
Möller, Siemtje
SPD
Nanni, Sara
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Özdemir, Cansu
Die Linke
Pawlik, Natalie (gesetzlicher Mutterschutz)
SPD
Pistorius, Boris
SPD
Rainer, Alois
CDU/CSU
Schäfer, Dr. Sebastian
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Schnieder, Patrick
CDU/CSU
Schwartze, Stefan
SPD
Streeck, Dr. Hendrik
CDU/CSU
Taher Saleh, Kassem
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Teich, Tobias
AfD
Wagner, Sascha
Die Linke
Wirth, Dr. Christian
AfD
Wolf, Dr. Alexander
AfD
Der gesamte und damit endgültige Stenografische Bericht der 68. Sitzung wird am 31. März 2026 veröffentlicht.