Politics

Stefan Rouenhoff, MdB, CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine sichere Rohstoffversorgung ist für unseren Wirtschaftsstandort, für den Wirtschaftsstandort Deutschland unverzichtbar. Die Coronapandemie und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine haben offengelegt, wie groß unsere Abhängigkeit von Rohstoffen aus dem Ausland ist, wie verwundbar unsere Lieferketten sind.
Vor dem Krieg haben wir rund 55 Prozent des von uns benötigten Erdgases aus Russland bezogen. Nicht nur bei Energierohstoffen, sondern auch bei Industrierohstoffen ist unsere Abhängigkeit und Verwundbarkeit groß, teilweise sogar noch viel größer. Bei Seltenen Erden beziehen wir heute über 90 Prozent aus China – Rohstoffe, die für die grüne und digitale Transformation von größter Bedeutung sind. Das führt uns sehr deutlich vor Augen: Wir müssen unsere hohe Rohstoffabhängigkeit von einzelnen Ländern deutlich reduzieren, um nicht erpressbar zu sein.
Um diesem Ziel ein Stück näher zu kommen, hat auf europäischer Ebene, wie wir gesehen haben, das Europäische Parlament die Verordnung zu kritischen Rohstoffen auf den Weg gebracht hat, den Critical Raw Materials Act. Das begrüßen wir als Unionsfraktion ausdrücklich. Besonders hervorzuheben ist hier die maximale Genehmigungsdauer für strategische Rohstoffprojekte: 27 Monate für Projekte zur Rohstoffförderung, 15 Monate für Recycling- und Verarbeitungsprojekte. Von diesen Genehmigungsdauern, muss man allerdings sagen, kann die heimische Rohstoffindustrie nur träumen; denn bei uns sind die Zeiten deutlich länger.
In Brüssel ist man bei der Rohstoffsicherung einige Schritte vorangekommen. In Berlin haben die Ampelparteien ihr selbstgestecktes Ziel aus dem Koalitionsvertrag leider verfehlt. Fast drei Jahre hat die Bundesregierung daran herumgedoktert, das Bundesberggesetz zu modernisieren, um den heimischen Rohstoffabbau zu erleichtern. Vor zwei Jahren gab es dazu hier im Bundestag eine Sachverständigenanhörung, bei der die Experten zu einem einhelligen Ergebnis gekommen sind, und zwar, dass die Genehmigungsverfahren vereinfacht und verkürzt werden müssen.
Passiert, muss man allerdings sagen, ist nichts. Die Ampel hat nichts auf den Weg gebracht. Das ist bedauerlich, und das belastet vor allem jene Unternehmen, die hierzulande bereits seit vielen Jahren Rohstoffe wie Gips, Kalk, Quarz, Ton, Sand und Salze abbauen, also Rohstoffe, die für die weiterverarbeitenden Industrien in Deutschland wie die Chemieindustrie, die Bauindustrie, die Glasindustrie, die Keramikindustrie, aber auch für die Landwirtschaft unverzichtbar sind.

Planungs- und Genehmigungsverfahren von zehn Jahren und mehr schwächen nicht nur die rohstoffgewinnende Industrie in Deutschland, sie schwächen auch unseren Wirtschaftsstandort insgesamt. Deshalb ist es völlig klar, dass die nächste Bundesregierung an dieses Thema ranmuss. Wir werden uns an dieses Thema dann auch heranwagen und Verbesserungen schaffen.

Liebe Ampelkollegen, liebe Grünen, auch bei der Kreislaufwirtschaft hatten Sie drei Jahre Zeit, Weichenstellungen vorzunehmen. Doch trotz grüner Minister in den zuständigen Ministerien ist die Kreislaufwirtschaftsstrategie nicht über einen Entwurf hinausgekommen. Das finde ich für Ihre Partei, die sonst so gerne über Nachhaltigkeit spricht, erstaunlich.
Deutschland verfügt über zahlreiche Unternehmen, die Nachhaltigkeit großschreiben, die die Kreislaufwirtschaft voranbringen wollen, die ressourcenschonend arbeiten wollen, bei strategischen und kritischen Rohstoffen genauso wie bei Rohstoffen, die etwa in der Bauindustrie verwendet werden. Eine starke Kreislaufwirtschaft verringert unsere Abhängigkeit von ausländischen Rohstofflieferungen. Aber damit sich diese entwickeln kann, braucht es Planungssicherheit. Hier hat die Bundesregierung leider in den letzten Jahren definitiv nicht geliefert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, wir sollten bei der Kreislaufwirtschaft ambitioniert sein. Aber wir sollten bei allen politischen Ambitionen auch die Realität nicht aus den Augen verlieren. Der Rohstoffbedarf wird in den nächsten Jahren weiter wachsen. Das zeigen die notwendigen Investitionen in die Energieinfrastruktur, in die digitale Infrastruktur, und das zeigt auch der große Nachholbedarf beim Wohnungsbau. Man muss sagen, auch wenn sich die Kreislaufwirtschaft hier noch so sehr anstrengt: Einen Großteil dieser Nachfrage werden wir nicht durch Sekundärrohstoffe decken können. Dem Recycling sind Grenzen gesetzt.
Ich möchte ein Beispiel dafür bringen, wie viel im Rohstoffbereich heute passiert. Heute werden bereits praktisch alle körnigen mineralischen Bauabfälle für die Substitution primärer Rohstoffe eingesetzt. Das heißt also, da passiert schon eine ganze Menge. Wie gesagt, dem Ganzen sind am Ende dann aber Grenzen gesetzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir die Versorgung unserer Wirtschaft mit Rohstoffen sichern wollen, dann müssen wir auf allen Ebenen aktiv werden: bei der Kreislaufwirtschaft, beim Rohstoffabbau im Ausland und auch beim Rohstoffabbau im Inland. Dazu schlagen wir in unserem Antrag zahlreiche Maßnahmen vor: Wir müssen an das Bundesberggesetz ran, an das Verwaltungsverfahrensgesetz, an das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und an das Raumordnungsgesetz, um die Rohstoffgewinnung in Deutschland zu erleichtern und zu beschleunigen. Und wir brauchen eine bessere Koordination zwischen Bund und Ländern, um hier weitere Schritte nach vorne zu machen. Das stärkt die Resilienz unserer Volkswirtschaft, und das sichert Wertschöpfung und Arbeitsplätze in unserem Land. Deshalb werbe ich für unseren Antrag.
Herzlichen Dank.

Der gesamte und damit endgültige Stenografische Bericht der 203. Sitzung wird am 10. Dezember 2024 veröffentlicht.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

Anlage 1

Entschuldigte Abgeordnete

Abgeordnete(r)

Ahmetovic, Adis
SPD

Bachmann, Carolin
AfD

Baerbock, Annalena
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Bär, Karl
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

De Ridder, Dr. Daniela
SPD

Dietz, Thomas
AfD

Droßmann, Falko
SPD

Ehrhorn, Thomas
AfD

Ernst, Klaus
BSW

Friedhoff, Dietmar
AfD

Ganserer, Tessa
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Gastel, Matthias
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Gerdes, Michael
SPD

Gohlke, Nicole
Die Linke

Harder-Kühnel, Mariana Iris
AfD

Helling-Plahr, Katrin
FDP

Heveling, Ansgar
CDU/CSU

Kruse, Michael
FDP

Lehmann, Sylvia
SPD

Lucassen, Rüdiger
AfD

Mascheck, Franziska
SPD

Mayer, Dr. Zoe
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Müller, Florian
CDU/CSU

Nietan, Dietmar
SPD

Otte, Karoline
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Pantazis, Dr. Christos
SPD

Peterka, Tobias Matthias
AfD

Petry, Christian
SPD

Pilsinger, Dr. Stephan
CDU/CSU

Pohl, Jürgen
AfD

Polat, Filiz
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Protschka, Stephan
AfD

Reichardt, Martin
AfD

Renner, Martin Erwin
AfD

Rhie, Ye-One
SPD

Rüffer, Corinna
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Schattner, Bernd
AfD

Schiller, Manfred
AfD

Schimke, Jana
CDU/CSU

Schneider, Jörg
AfD

Schulz, Uwe
AfD

Seestern-Pauly, Matthias
FDP

Seitzl, Dr. Lina (gesetzlicher Mutterschutz)
SPD

Steinmüller, Hanna (gesetzlicher Mutterschutz)
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Wagener, Robin
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Wagner, Dr. Carolin
SPD

Walter-Rosenheimer, Beate
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Wegling, Melanie (gesetzlicher Mutterschutz)
SPD

Weiss, Dr. Maria-Lena
CDU/CSU

Wissing, Dr. Volker
fraktionslos

Witt, Uwe
fraktionslos

Anlage 2

Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung
– des von den Abgeordneten Carmen Wegge, Ulle Schauws, Sanae Abdi und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
– des Antrags der Abgeordneten Carmen Wegge, Ulle Schauws, Sanae Abdi und weiterer Abgeordneter: Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern

Michael Brand (Fulda) (CDU/CSU):
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Präambel unserer Verfassung bindet alles staatliche Handeln, und damit auch den Deutschen Bundestag.
Es geht um die Würde von Frauen, von Männern, von Alten und Jungen, Menschen mit und ohne Handicaps – und auch von noch nicht geborenen Menschen. Denn auch diese ungeborenen Menschen sind Menschen. Deshalb bleibt es richtig, dass die Tötung eines ungeborenen Menschen – und nichts anderes ist ein Schwangerschaftsabbruch – abgewogen werden muss gegen die Notlage von schwangeren Frauen. Und deshalb ist die Tötung von ungeborenen Menschen, nämlich der Schwangerschaftsabbruch, im Strafgesetzbuch aufgeführt, mitsamt der entsprechenden Regelungen, die die Strafbarkeit in bestimmten Fällen aufhebt.
Die verantwortliche Beratung und der Dialog mit Schwangeren in Konfliktlagen – Konflikte, die leider viel zu häufig durch die Partner oder das Umfeld erzeugt werden – muss wesentlicher Bestandteil unseres Umgangs mit diesen Konflikten und dem Schutz ungeborenen Lebens bleiben.
Wir brauchen eine gesellschaftliche Kultur, die offen Ja sagt zum Leben, zur Zukunft und auch dazu, mit Schwierigkeiten, auch großen Schwierigkeiten, so umgehen zu können, dass sie am Ende überwunden werden können und eine bessere Perspektive bringen, statt vor den großen Schwierigkeiten zu früh zu kapitulieren.
Eine Gesellschaft, die die Menschenwürde selektiv versteht, läuft Gefahr, die Menschenwürde insgesamt nicht mehr zu verstehen und nicht mehr vollumfassend als Leitbild zu sehen. Eine solche Gesellschaft schwächt sich selbst, und sie wird von außen und von innen angreifbarer. Die Verteidigung der Menschenwürde für alle – ich wiederhole: für alle Menschen, auch für ungeborene Menschen – ist ein Lackmustest dafür, wie ernst wir es mit der Verteidigung von allen Menschen meinen. Es darf keine Selektion dabei geben, welche Menschen man mehr und welche man weniger in ihrer Würde zu verteidigen bereit ist.
Dieser historische Kompromiss in der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland hat selbstverständlich, wie jeder Kompromiss, aus der Ansicht verschiedener Beteiligter auch Mängel. Vor allem aber ist dieser historische Kompromiss gesellschaftlich dadurch haltbar gewesen, dass sich eben nicht diejenigen durchgesetzt haben, die eine sehr exponierte, zum Teil radikale Position vertreten haben.
Es haben sich diejenigen durchgesetzt, die in der breiten Mitte des Parlaments stehen und die sehr wohl wussten, dass diese Grundsatzfrage auf Leben und Tod für das ungeborene Leben, diese Grundsatzfrage über Selbstbestimmung von Frauen und die Abwägung gegen das Überlebensrecht noch nicht geborener Menschen, keine Frage wie jede andere Frage ist. Deshalb gab es eine politische und gesellschaftliche Mehrheit dafür, diese schwerwiegende Frage mit Sorgfalt, mit der notwendigen Zeit und in wechselseitigem Respekt zu verhandeln und zu beraten.
In dieser Beratung heute fehlt die Sorgfalt, die notwendige Zeit und auch der wechselseitige Respekt. Hier soll eine plötzliche Mehrheit im Deutschen Bundestag in der Zwischenzeit zwischen Zusammenbruch der alten Ampelkoalition und den kurz bevorstehenden Neuwahlen schlicht dazu ausgenutzt werden, Fakten zu schaffen und eine einseitige Lösung gegen große Besorgnis und Widerstände in der Gesellschaft durchzupeitschen, ohne auf die Wirkungen einer solchen brachialen Vorgehensweise in der Frage des Schutzes von auch nicht geborenen Leben Rücksicht zu nehmen. Deshalb ist es richtig, dieses Vorgehen rücksichtslos zu nennen.
Auch wenn ich persönlich in der Sache eine klare Position vertrete, so würde es mir nie in den Sinn kommen, meine persönliche Überzeugung in dieser Frage anderen Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder der Gesellschaft in einer solchen brachialen Art und Weise überstülpen zu wollen. Vielmehr braucht es, wie auch in anderen grundsätzlichen Fragen unserer Gesellschaft, die notwendige Zeit, um auch diejenigen berücksichtigen zu können, die erhebliche und berechtigte Einwände gegen die jeweiligen Vorschläge zu erheben haben.
Der Mangel an Respekt vor den Andersdenkenden, der sich in der Vorgehensweise der Befürworter einer nahezu totalen Freigabe von Schwangerschaftsabbrüchen zeigt, dokumentiert einen Eifer und eine Haltung, die für diese wie für andere gesellschaftliche Fragen toxisch und gefährlich ist.
Insoweit appelliere ich an jede einzelne Abgeordnete, an jeden einzelnen Abgeordneten, diesen Weg nicht zu beschreiten und stattdessen mit mir und vielen anderen gemeinsam dem in wenigen Wochen zu wählenden neuen Parlament die Aufgabe zu übertragen, die Frage von Schwangerschaftsabbruch als eine seiner ersten großen Themen aufzugreifen und zu prüfen, ob der bisherige gesellschaftliche Konsens halten wird oder ob es neue Regelungen gibt.
Auf gar keinen Fall würde eine solche, kurz vor dem Ende der Wahlperiode mit brachialer Geschwindigkeit durch den Bundestag gepeitschte fundamentale Veränderung die Wirkung entfalten, die der noch immer für viele schmerzhafte und dennoch gesellschaftlich akzeptierte historische Kompromiss der bis heute geltenden gesetzlichen Regelung erreicht hat.
Insoweit muss allen, die daran mitwirken wollen, in einer der letzten Sitzungen des Bundestages vor seiner Auflösung diese große gesellschaftliche Frage lösen zu wollen, zugerufen werden: Kolleginnen und Kollegen, Ihr erhebt euch!
Wir brauchen ernsthafte Anhörungen, einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und dabei sensibles Zuhören vor allem gegenüber Frauen mit repräsentativen Einzelschicksalen, Medizinern und respektierten Persönlichkeiten aus den Bereichen von Verfassungsrecht, Strafrecht, Philosophie und Ethik.
Die Grundfragen wie Schutz der Menschenwürde, Schutz des ungeborenen Lebens und der Schutz von Frauen in Konfliktlagen sind keine Fragen, die man so brachial durch das Parlament peitschen kann.
Für den jetzigen wie auch den nächsten Deutschen Bundestag gilt die Position des Bundesverfassungsgerichts nach wie vor, dass es den Mechanismus für eine ernsthafte Prüfung zwingend braucht, damit der ungeborene Mensch klar Stimme und Schutz hat.
Wir brauchen einen offenen, ehrlichen und auch sensiblen gesellschaftlichen Diskurs.