Dr. Hans Theiss, MdB, CDU/CSU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Allein in dieser Sitzungswoche sterben in
Deutschland ungefähr 12 bis14 Menschen, die auf der
Warteliste für ein Spenderorgan stehen, im ganzen Jahr
sind es 600 bis 700 Patienten.
Ich will heute mit Ihnen durch die Brille eines Arztes,
eines Intensivmediziners und eines Wissenschaftlers auf
die Widerspruchsregelung blicken und die wichtigsten
Fragen hierzu adressieren.
Wie steht die Ärzteschaft zur Widerspruchsregelung in
Deutschland? Die Bundesärztekammer sprach sich am
18. August dieses Jahres für den Gesetzentwurf zur
Widerspruchsregelung aus. Der 121. Deutsche Ärztetag
beschloss bereits 2018 in Erfurt mit großer, eindeutiger
Mehrheit einen Antrag zur Einführung der
Widerspruchsregelung.
Die Deutsche Transplantationsgesellschaft, die
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie, die Deutsche
Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
und viele andere Fachgesellschaften, sie alle, ja, die breite
medizinische Fachwelt fordert seit Jahren die
Widerspruchsregelung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Warum ist das so? Weil die internationale Studien- und
Datenlage insgesamt den deutlichen Effekt der
Widerspruchsregelung zeigt. Ja, die Gegner der
Widerspruchslösung zitieren häufig eine Studie des Max-Planck-
Instituts für Bildungsforschung, die die Wirksamkeit der
Widerspruchsregelung infrage stellt. Diese Studie weist
aber deutliche methodische Schwächen auf. Es wurden
hier von ursprünglich 39 Staaten letztlich nur fünf
Länder – drei südamerikanische sowie Schweden und Wales –
analysiert. Wegen der kleinen Fallzahl ist die Studie
daher nicht aussagekräftig genug und angesichts der
Vergleichsstaaten auch nicht gut auf Deutschland
übertragbar.
Im Gegensatz dazu gibt es eine ganze Reihe größerer
und methodisch validerer Studien, die ein positives
Ergebnis der Widerspruchsregelung auf die Anzahl der
Organtransplantationen zeigen. Hier wurden nicht nur fünf
Länder einbezogen, sondern 13 bis 25. Es wurde
verglichen zwischen Ländern mit und ohne
Widerspruchsregelung. Der Beobachtungszeitraum betrug 5 bis 14 Jahre. In
diesen Studien wurde die Organspenderate in Ländern
nach Einführung der Widerspruchsregelung um 21 bis
76 Prozent gesteigert, die Transplantationsrate um 38 bis
83 Prozent.
Sieht man sich also die gesamte Studienlage an, ohne
einzelne Studien herauszupicken, so kommt man aus
wissenschaftlicher Sicht zu dem Schluss, dass die große
Mehrzahl der Daten für die Einführung der
Widerspruchsregelung spricht und unseren Antrag klar
unterstützt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ist die Widerspruchsregelung für sich ganz alleine
denn effektiv? Nein, aber das ist in der Medizin
überhaupt nicht ungewöhnlich. Es gibt viele medizinische
Konstellationen, die nur im Zusammenspiel mit anderen
Maßnahmen wirken. Zum Beispiel hilft beim Herzinfarkt
die alleinige Wiedereröffnung des Infarktgefäßes mit
einem sogenannten Stent auch nicht. Nur mit
Intensivbehandlung und entsprechender Medikation entfaltet sich
die volle Wirkung.
Das gilt analog auch für die Widerspruchsregelung. Im
Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen wie intensiver
Aufklärung, Optimierung von Klinikstrukturen und einer
guten Transplantationskoordination ist die
Widerspruchsregelung effektiv. Sie ist der entscheidende Mosaikstein,
der in unserem Land bei der Organtransplantation noch
fehlt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und nur zur Klarstellung: Unser Gesetzentwurf fordert
nicht die Organentnahme nach dem Herztod. Nein, unser
Antrag hält am Hirntodkonzept fest.
Gibt es neben den wissenschaftlichen Studien noch
weitere Zahlen und Fakten, die für die Einführung der
Widerspruchsregelung in Deutschland sprechen? Ja,
natürlich: Die 14 Länder in Europa mit der höchsten
Organspendequote haben alle die Widerspruchsregelung, alle
14 Topländer. Deutschland liegt hier nur auf dem
beschämenden 22. Platz. Alle neun Nachbarländer Deutschlands
haben sich für die Widerspruchsregelung entschieden,
und die sind auch nicht alle gespalten. Alle sieben
Länder, mit denen Deutschland über Eurotransplant
verbunden ist, um grenzüberschreitend die Spenderorgane
bestmöglich zu vermitteln, haben die Widerspruchsregelung.
Und ausgerechnet Deutschland, das sich bisher als
einziges Land in Eurotransplant der Widerspruchsregelung
verweigert hat, ist Nettoimporteur von über 200
Spenderorganen pro Jahr aus Ländern, die alle die
Widerspruchsregelung haben.
Wir sollten daher unseren Partnerstaaten bei der
Organspende konsequenterweise folgen.
Als Arzt versichere ich Ihnen zusammen mit vielen
meiner ärztlichen Kolleginnen und Kollegen: Die Daten
sprechen klar für die Widerspruchsregelung. Unsere
Patientinnen und Patienten in Deutschland warten dringend
auf die Einführung der Widerspruchsregelung, sie zählen
auf uns. Ich bitte Sie daher ganz herzlich um Ihre
Unterstützung. Stimmen Sie für unseren Gesetzentwurf,
stimmen Sie für die Widerspruchsregelung.
Vielen Dank.
Kollegen! Allein in dieser Sitzungswoche sterben in
Deutschland ungefähr 12 bis14 Menschen, die auf der
Warteliste für ein Spenderorgan stehen, im ganzen Jahr
sind es 600 bis 700 Patienten.
Ich will heute mit Ihnen durch die Brille eines Arztes,
eines Intensivmediziners und eines Wissenschaftlers auf
die Widerspruchsregelung blicken und die wichtigsten
Fragen hierzu adressieren.
Wie steht die Ärzteschaft zur Widerspruchsregelung in
Deutschland? Die Bundesärztekammer sprach sich am
18. August dieses Jahres für den Gesetzentwurf zur
Widerspruchsregelung aus. Der 121. Deutsche Ärztetag
beschloss bereits 2018 in Erfurt mit großer, eindeutiger
Mehrheit einen Antrag zur Einführung der
Widerspruchsregelung.
Die Deutsche Transplantationsgesellschaft, die
Deutsche Gesellschaft für Chirurgie, die Deutsche
Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
und viele andere Fachgesellschaften, sie alle, ja, die breite
medizinische Fachwelt fordert seit Jahren die
Widerspruchsregelung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Warum ist das so? Weil die internationale Studien- und
Datenlage insgesamt den deutlichen Effekt der
Widerspruchsregelung zeigt. Ja, die Gegner der
Widerspruchslösung zitieren häufig eine Studie des Max-Planck-
Instituts für Bildungsforschung, die die Wirksamkeit der
Widerspruchsregelung infrage stellt. Diese Studie weist
aber deutliche methodische Schwächen auf. Es wurden
hier von ursprünglich 39 Staaten letztlich nur fünf
Länder – drei südamerikanische sowie Schweden und Wales –
analysiert. Wegen der kleinen Fallzahl ist die Studie
daher nicht aussagekräftig genug und angesichts der
Vergleichsstaaten auch nicht gut auf Deutschland
übertragbar.
Im Gegensatz dazu gibt es eine ganze Reihe größerer
und methodisch validerer Studien, die ein positives
Ergebnis der Widerspruchsregelung auf die Anzahl der
Organtransplantationen zeigen. Hier wurden nicht nur fünf
Länder einbezogen, sondern 13 bis 25. Es wurde
verglichen zwischen Ländern mit und ohne
Widerspruchsregelung. Der Beobachtungszeitraum betrug 5 bis 14 Jahre. In
diesen Studien wurde die Organspenderate in Ländern
nach Einführung der Widerspruchsregelung um 21 bis
76 Prozent gesteigert, die Transplantationsrate um 38 bis
83 Prozent.
Sieht man sich also die gesamte Studienlage an, ohne
einzelne Studien herauszupicken, so kommt man aus
wissenschaftlicher Sicht zu dem Schluss, dass die große
Mehrzahl der Daten für die Einführung der
Widerspruchsregelung spricht und unseren Antrag klar
unterstützt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ist die Widerspruchsregelung für sich ganz alleine
denn effektiv? Nein, aber das ist in der Medizin
überhaupt nicht ungewöhnlich. Es gibt viele medizinische
Konstellationen, die nur im Zusammenspiel mit anderen
Maßnahmen wirken. Zum Beispiel hilft beim Herzinfarkt
die alleinige Wiedereröffnung des Infarktgefäßes mit
einem sogenannten Stent auch nicht. Nur mit
Intensivbehandlung und entsprechender Medikation entfaltet sich
die volle Wirkung.
Das gilt analog auch für die Widerspruchsregelung. Im
Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen wie intensiver
Aufklärung, Optimierung von Klinikstrukturen und einer
guten Transplantationskoordination ist die
Widerspruchsregelung effektiv. Sie ist der entscheidende Mosaikstein,
der in unserem Land bei der Organtransplantation noch
fehlt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und nur zur Klarstellung: Unser Gesetzentwurf fordert
nicht die Organentnahme nach dem Herztod. Nein, unser
Antrag hält am Hirntodkonzept fest.
Gibt es neben den wissenschaftlichen Studien noch
weitere Zahlen und Fakten, die für die Einführung der
Widerspruchsregelung in Deutschland sprechen? Ja,
natürlich: Die 14 Länder in Europa mit der höchsten
Organspendequote haben alle die Widerspruchsregelung, alle
14 Topländer. Deutschland liegt hier nur auf dem
beschämenden 22. Platz. Alle neun Nachbarländer Deutschlands
haben sich für die Widerspruchsregelung entschieden,
und die sind auch nicht alle gespalten. Alle sieben
Länder, mit denen Deutschland über Eurotransplant
verbunden ist, um grenzüberschreitend die Spenderorgane
bestmöglich zu vermitteln, haben die Widerspruchsregelung.
Und ausgerechnet Deutschland, das sich bisher als
einziges Land in Eurotransplant der Widerspruchsregelung
verweigert hat, ist Nettoimporteur von über 200
Spenderorganen pro Jahr aus Ländern, die alle die
Widerspruchsregelung haben.
Wir sollten daher unseren Partnerstaaten bei der
Organspende konsequenterweise folgen.
Als Arzt versichere ich Ihnen zusammen mit vielen
meiner ärztlichen Kolleginnen und Kollegen: Die Daten
sprechen klar für die Widerspruchsregelung. Unsere
Patientinnen und Patienten in Deutschland warten dringend
auf die Einführung der Widerspruchsregelung, sie zählen
auf uns. Ich bitte Sie daher ganz herzlich um Ihre
Unterstützung. Stimmen Sie für unseren Gesetzentwurf,
stimmen Sie für die Widerspruchsregelung.
Vielen Dank.