Knuth Meyer-Soltau, MdB, AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, die Reden werden sich heute etwas ähneln. – Stellen Sie sich vor: Sie gehen abends aus. Sie trinken etwas, und plötzlich verändert sich alles. Sie verlieren die Kontrolle über Ihren eigenen Körper. Sie können sich nicht mehr wehren, nicht mehr selbst entscheiden. – Genau darauf hat es der Täter abgesehen. K.-o.-Tropfen sind kein Kavaliersdelikt. Sie sind eine hinterhältige Waffe,
gezielt eingesetzt, um Menschen für Raub- oder Sexualdelikte wehrlos zu machen.
Deshalb ist es überfällig und richtig, dass wir heute diese gravierende Strafbarkeitslücke im Strafgesetzbuch schließen. Denn keinem Bürger ist es vermittelbar, warum es von juristischen Spitzfindigkeiten abhängig sein soll, ob der Täter
ein Messer benutzt oder eine Substanz, die das Opfer genauso schutzlos macht. Für das Opfer macht diese Unterscheidung keinen Unterschied. Es ist betäubt und wehrlos. Unser Strafrecht muss das endlich widerspiegeln. Wir unterstützen diese Gesetzesänderung daher ausdrücklich.
Aber, meine Damen und Herren, wir dürfen uns hier im Hohen Hause nicht selbst auf die Schulter klopfen. Ein höherer Strafrahmen auf dem Papier verhindert für sich allein keine einzige Straftat, und er überführt auch keinen einzigen Täter. Hier liegt das eigentliche praktische Problem. Viele dieser Substanzen bauen sich rasend schnell ab. Nach wenigen Stunden sind sie kaum noch nachweisbar. Wenn das Opfer am nächsten Tag mit einem Filmriss aufwacht, ist das forensische Zeitfenster oft schon geschlossen. Was nützt uns also das schärfste Gesetz, wenn Ermittlungsverfahren massenhaft eingestellt werden müssen oder es Freisprüche gibt, weil die Beweise fehlen?
Die Bundesregierung darf aus dieser Reform kein Beruhigungspflaster machen. Ein materielles Strafrecht greift zu kurz, wenn Bund und Länder nicht zugleich in der Praxis aufrüsten. Wir brauchen bundesweit einheitliche Standards bei Polizei und Justiz. Und wir brauchen Notaufnahmen, die bei Verdacht sofort toxikologische Schnelltests und eine gerichtsverwertbare Beweissicherung durchführen können – flächendeckend und ohne bürokratische Hürden. Schärfere Gesetze im Bund müssen Hand in Hand gehen mit einer effektiven Spurensicherung in den Ländern. Nur dann wird aus diesem Entwurf ein echtes Schutzinstrument für die Bürger und nicht bloß ein weiteres Gesetz für die Akten oder für die Gesetzbücher.
Und Herr Laschet, wenn wir zusammen mit dem Zug nach Nordrhein-Westfalen fahren, können wir gern miteinander reden!
Danke schön.
gezielt eingesetzt, um Menschen für Raub- oder Sexualdelikte wehrlos zu machen.
Deshalb ist es überfällig und richtig, dass wir heute diese gravierende Strafbarkeitslücke im Strafgesetzbuch schließen. Denn keinem Bürger ist es vermittelbar, warum es von juristischen Spitzfindigkeiten abhängig sein soll, ob der Täter
ein Messer benutzt oder eine Substanz, die das Opfer genauso schutzlos macht. Für das Opfer macht diese Unterscheidung keinen Unterschied. Es ist betäubt und wehrlos. Unser Strafrecht muss das endlich widerspiegeln. Wir unterstützen diese Gesetzesänderung daher ausdrücklich.
Aber, meine Damen und Herren, wir dürfen uns hier im Hohen Hause nicht selbst auf die Schulter klopfen. Ein höherer Strafrahmen auf dem Papier verhindert für sich allein keine einzige Straftat, und er überführt auch keinen einzigen Täter. Hier liegt das eigentliche praktische Problem. Viele dieser Substanzen bauen sich rasend schnell ab. Nach wenigen Stunden sind sie kaum noch nachweisbar. Wenn das Opfer am nächsten Tag mit einem Filmriss aufwacht, ist das forensische Zeitfenster oft schon geschlossen. Was nützt uns also das schärfste Gesetz, wenn Ermittlungsverfahren massenhaft eingestellt werden müssen oder es Freisprüche gibt, weil die Beweise fehlen?
Die Bundesregierung darf aus dieser Reform kein Beruhigungspflaster machen. Ein materielles Strafrecht greift zu kurz, wenn Bund und Länder nicht zugleich in der Praxis aufrüsten. Wir brauchen bundesweit einheitliche Standards bei Polizei und Justiz. Und wir brauchen Notaufnahmen, die bei Verdacht sofort toxikologische Schnelltests und eine gerichtsverwertbare Beweissicherung durchführen können – flächendeckend und ohne bürokratische Hürden. Schärfere Gesetze im Bund müssen Hand in Hand gehen mit einer effektiven Spurensicherung in den Ländern. Nur dann wird aus diesem Entwurf ein echtes Schutzinstrument für die Bürger und nicht bloß ein weiteres Gesetz für die Akten oder für die Gesetzbücher.
Und Herr Laschet, wenn wir zusammen mit dem Zug nach Nordrhein-Westfalen fahren, können wir gern miteinander reden!
Danke schön.