Steffen Janich, MdB, AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Digitale Identitätengesetz soll das europäische EUDI-Wallet in deutsches Recht überführt werden. Darunter versteht man jene digitale Brieftasche, die künftig Personalausweis, Führerschein, Zeugnisse und noch viel mehr beinhalten soll. Die Bundesregierung behauptet, dies führe zu wesentlichen Vereinfachungen für den Bürger in vielfältigen Lebens- und Wirtschaftslagen.
Wir als AfD sehen dieses Gesetz differenzierter. Zur Wahrheit gehört: Es gibt an diesem Gesetz auch Positives. Nach Angaben der Bundesregierung sinkt der jährliche Zeitaufwand für die Bürger um 3,9 Millionen Stunden. Bürokratieabbau ist das, was wir gerade für unsere Wirtschaft von Beginn an fordern und begrüßen.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Die vielbeschworene Freiwilligkeit der Wallet ist auf dem Papier verbrieft; aber in der Praxis sieht das anders aus. Digitalminister Wildberger konnte in der Regierungsbefragung letztes Jahr nicht garantieren, dass aus der Wallet nicht doch ein faktischer Zwang entsteht, etwa über den schleichenden Abbau analoger Alternativen. Wir kennen eine derartige digitale Zwangsverpflichtung bereits leidlich aus dem Onlinezugangsgesetz.
Kritisch sehen wir auch die Gefahr, dass ausstellende Behörden nachvollziehen können, wann und wo Bürger ihre digitale Identität nutzen. Genau das haben wir bereits vergangenes Jahr in unserer Kleinen Anfrage hinterfragt, ohne eine befriedigende Antwort der Bundesregierung zu erhalten.
Abschließend sei noch erwähnt: Deutschland ist nicht Pakistan. Berlin ist noch nicht Pakistan. Aber in Pakistan hat die Regierung bereits als Reaktion auf regierungskritische Proteste Tausende computerisierte nationale Personalausweise sperren lassen. Das sollten wir, besonders nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin, niemals vergessen!
Meine Damen und Herren, wir haben es Ihnen erst im Juni dieses Jahres vorgelegt: Wir fordern den Stopp der Umsetzung der EUDI-Wallet und stattdessen eine rein nationale, auf Verwaltungsvorgänge begrenzte digitale Lösung – bei vollem Erhalt gleichwertiger analoger Wege. Das ist nicht rückständig, das ist die konsequente Fortsetzung dessen, was wir als AfD immer vertreten haben: das Recht auf ein analoges Leben, Bargeld als Freiheit und Schutz vor Totalüberwachung – Grundsätze, die wir fest in unserem Wahlprogramm verankert haben.
Die AfD-Fraktion stuft den Gesetzentwurf daher als grundrechtlich riskant und in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig ein.
Wir als AfD sehen dieses Gesetz differenzierter. Zur Wahrheit gehört: Es gibt an diesem Gesetz auch Positives. Nach Angaben der Bundesregierung sinkt der jährliche Zeitaufwand für die Bürger um 3,9 Millionen Stunden. Bürokratieabbau ist das, was wir gerade für unsere Wirtschaft von Beginn an fordern und begrüßen.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Die vielbeschworene Freiwilligkeit der Wallet ist auf dem Papier verbrieft; aber in der Praxis sieht das anders aus. Digitalminister Wildberger konnte in der Regierungsbefragung letztes Jahr nicht garantieren, dass aus der Wallet nicht doch ein faktischer Zwang entsteht, etwa über den schleichenden Abbau analoger Alternativen. Wir kennen eine derartige digitale Zwangsverpflichtung bereits leidlich aus dem Onlinezugangsgesetz.
Kritisch sehen wir auch die Gefahr, dass ausstellende Behörden nachvollziehen können, wann und wo Bürger ihre digitale Identität nutzen. Genau das haben wir bereits vergangenes Jahr in unserer Kleinen Anfrage hinterfragt, ohne eine befriedigende Antwort der Bundesregierung zu erhalten.
Abschließend sei noch erwähnt: Deutschland ist nicht Pakistan. Berlin ist noch nicht Pakistan. Aber in Pakistan hat die Regierung bereits als Reaktion auf regierungskritische Proteste Tausende computerisierte nationale Personalausweise sperren lassen. Das sollten wir, besonders nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin, niemals vergessen!
Meine Damen und Herren, wir haben es Ihnen erst im Juni dieses Jahres vorgelegt: Wir fordern den Stopp der Umsetzung der EUDI-Wallet und stattdessen eine rein nationale, auf Verwaltungsvorgänge begrenzte digitale Lösung – bei vollem Erhalt gleichwertiger analoger Wege. Das ist nicht rückständig, das ist die konsequente Fortsetzung dessen, was wir als AfD immer vertreten haben: das Recht auf ein analoges Leben, Bargeld als Freiheit und Schutz vor Totalüberwachung – Grundsätze, die wir fest in unserem Wahlprogramm verankert haben.
Die AfD-Fraktion stuft den Gesetzentwurf daher als grundrechtlich riskant und in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig ein.