Helge Lindh, MdB, SPD
Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf offensichtlich nicht vollends verstanden haben, auch nicht die Diskussion darüber und auch nicht ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2020. Es geht hier nämlich nicht darum, wie Sie suggerieren – das ist auch eine Täuschung –, dass es eine besondere Privilegierung für Politikerinnen und Politiker geben sollte. Im Übrigen geht es um Personen im politischen Leben, nicht nur im engeren Sinne, sondern hier geht es in der Erweiterung insbesondere auch um Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker und in dem Zusammenhang gerade um ihr Auftreten im öffentlichen Bereich und das öffentliche Wirken.
Hier kommt der Punkt, und da wird es juristisch spannend: Wir haben ja die Abwägung von Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrechten, Ehrschutz. Deutlich gemacht hat aber das Verfassungsgericht, dass wir im digitalen Zeitalter, in einem Zeitalter dieser massenhaften, scheinbar normalen Beleidigungen, Beschimpfungen – Klammer auf: denen Sie Vorschub leisten; Klammer zu –, die Dimension beachten müssen, dass ebendiese Beleidigungen öffentlich stattfinden und dass es dann nicht mehr um die Abwägung von Meinungsfreiheit oder Persönlichkeitsrechten geht, sondern darum, dass die Äußerungen, die aus der Perspektive der Meinungsfreiheit gemacht wurden, die Meinungsfreiheit aller gefährden, dass die Personen zum Schweigen gebracht werden sollen, nämlich Politikerinnen und Politiker, die die Stimme dagegen erheben.
Deshalb danke ich für diese Frage, weil sie mir ermöglicht, ein Beispiel zu geben. Das ist eben Ihr Trick: Sie behaupten, wir würden Privilegierung und Silencing von Kritik betreiben. Das Gegenteil ist der Fall. Diejenigen, die mir schreiben und die anderen schreiben, betreiben Silencing, weil sie wollen, dass Leute nicht mehr den Mund aufmachen, dass sie sich nicht mehr für Demokratie einsetzen, dass sie aus Ohnmacht und aus Gewöhnung an den Hass das akzeptieren. Deshalb geht es hier mitnichten um Privilegierung von Politikerinnen und Politikern, sondern es geht um den Schutz von Leuten, die für die Demokratie eintreten.
Im Übrigen haben wir uns ja auch dafür eingesetzt, dass Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, bei der Feuerwehr usw., geschützt werden, also mitnichten nur für Politiker.
Nachdem Sie mir die Möglichkeit gegeben haben, Sie noch mal zu widerlegen, kommen wir zu dem nächsten Punkt, nämlich dem der Meinungsfreiheit; die haben Sie ja eben wieder gezeigt. Der Witz ist aber, dass Ihr Verständnis von Meinungsfreiheit letztlich ist: Meinungsfreiheit ist unsere Meinungsfreiheit. – Also, wenn es um Ihre Meinungsfreiheit geht, ist Ihnen Meinungsfreiheit besonders wichtig; aber wehe, es äußern Leute eine Meinung, die Ihnen nicht passt. Dann wird es ganz schnell eng, und dann verendet und verschwindet dieses Verständnis für Meinungsfreiheit.
Also ist auch das ein Täuschungsspiel.
Kommen wir zum dritten Punkt. Sie suggerieren in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf auch, man wolle Kritik verhindern, Kritik nicht möglich machen. Was passiert denn hier? Weil wir so überzeugt sind von unserem Grundgesetz und weil wir das so leben, können Sie sich so äußern, bis an die Schmerzgrenze und darüber hinaus. Deshalb wird notorisch in diesem Land Rassismus geäußert, digital massenhaft. Deshalb ist das alles möglich. Mitnichten wird Kritik zum Schweigen gebracht; das Gegenteil ist der Fall. Unsere Demokratie lässt es eben zu, dass sie von innen so unterlaufen wird, wie Sie das praktizieren. Auch da haben Sie sich wieder verlaufen.
Kommen wir zum nächsten Punkt. Sie sprechen davon, es gebe Start-ups der Abmahnungen und eine Abmahnindustrie. Das sei ein Recycling. Sie haben auch immer von der Asylindustrie gesprochen. Das ist nur eine Ablenkung. Was wir haben, ist eine Hassindustrie, die Sie jeden Tag betreiben und an die wir uns leider allzu sehr gewöhnt haben. Also ist auch das ein Ablenkungsmanöver.
Wenn wir sagen: „Hass und Hetze!“, rufen Sie: „Bingo!“ und machen sich lustig darüber. Wenn wir sagen: „Putin!“, machen Sie sich lustig darüber. Auch wenn wir darauf hinweisen, wie Ihre Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen sind, machen Sie sich lustig darüber.
Aber der Skandal ist doch nicht, dass wir wieder und wieder darauf hinweisen müssen, sondern der Skandal ist, dass Hass und Hetze von Ihnen zur Normalität erklärt worden sind, und der Skandal ist, dass die Verharmlosung Ihrer Beziehungen zu Putin Normalität geworden ist. Der Skandal ist nicht unsere Benennung Ihrer Bezüge zum Rechtsextremismus, sondern ist Ihr Rechtsextremismus. Auf dieses Täuschungsspiel dürfen wir eben nicht hereinfallen.
Die allergrößte Täuschung – und deshalb müssen wir wach werden und dürfen nicht leiser sein, sondern müssen noch lauter werden – betrifft den Artikel 1 des Grundgesetzes, den wir ja alle kennen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Hier kommt der Punkt, und da wird es juristisch spannend: Wir haben ja die Abwägung von Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrechten, Ehrschutz. Deutlich gemacht hat aber das Verfassungsgericht, dass wir im digitalen Zeitalter, in einem Zeitalter dieser massenhaften, scheinbar normalen Beleidigungen, Beschimpfungen – Klammer auf: denen Sie Vorschub leisten; Klammer zu –, die Dimension beachten müssen, dass ebendiese Beleidigungen öffentlich stattfinden und dass es dann nicht mehr um die Abwägung von Meinungsfreiheit oder Persönlichkeitsrechten geht, sondern darum, dass die Äußerungen, die aus der Perspektive der Meinungsfreiheit gemacht wurden, die Meinungsfreiheit aller gefährden, dass die Personen zum Schweigen gebracht werden sollen, nämlich Politikerinnen und Politiker, die die Stimme dagegen erheben.
Deshalb danke ich für diese Frage, weil sie mir ermöglicht, ein Beispiel zu geben. Das ist eben Ihr Trick: Sie behaupten, wir würden Privilegierung und Silencing von Kritik betreiben. Das Gegenteil ist der Fall. Diejenigen, die mir schreiben und die anderen schreiben, betreiben Silencing, weil sie wollen, dass Leute nicht mehr den Mund aufmachen, dass sie sich nicht mehr für Demokratie einsetzen, dass sie aus Ohnmacht und aus Gewöhnung an den Hass das akzeptieren. Deshalb geht es hier mitnichten um Privilegierung von Politikerinnen und Politikern, sondern es geht um den Schutz von Leuten, die für die Demokratie eintreten.
Im Übrigen haben wir uns ja auch dafür eingesetzt, dass Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, bei der Feuerwehr usw., geschützt werden, also mitnichten nur für Politiker.
Nachdem Sie mir die Möglichkeit gegeben haben, Sie noch mal zu widerlegen, kommen wir zu dem nächsten Punkt, nämlich dem der Meinungsfreiheit; die haben Sie ja eben wieder gezeigt. Der Witz ist aber, dass Ihr Verständnis von Meinungsfreiheit letztlich ist: Meinungsfreiheit ist unsere Meinungsfreiheit. – Also, wenn es um Ihre Meinungsfreiheit geht, ist Ihnen Meinungsfreiheit besonders wichtig; aber wehe, es äußern Leute eine Meinung, die Ihnen nicht passt. Dann wird es ganz schnell eng, und dann verendet und verschwindet dieses Verständnis für Meinungsfreiheit.
Also ist auch das ein Täuschungsspiel.
Kommen wir zum dritten Punkt. Sie suggerieren in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf auch, man wolle Kritik verhindern, Kritik nicht möglich machen. Was passiert denn hier? Weil wir so überzeugt sind von unserem Grundgesetz und weil wir das so leben, können Sie sich so äußern, bis an die Schmerzgrenze und darüber hinaus. Deshalb wird notorisch in diesem Land Rassismus geäußert, digital massenhaft. Deshalb ist das alles möglich. Mitnichten wird Kritik zum Schweigen gebracht; das Gegenteil ist der Fall. Unsere Demokratie lässt es eben zu, dass sie von innen so unterlaufen wird, wie Sie das praktizieren. Auch da haben Sie sich wieder verlaufen.
Kommen wir zum nächsten Punkt. Sie sprechen davon, es gebe Start-ups der Abmahnungen und eine Abmahnindustrie. Das sei ein Recycling. Sie haben auch immer von der Asylindustrie gesprochen. Das ist nur eine Ablenkung. Was wir haben, ist eine Hassindustrie, die Sie jeden Tag betreiben und an die wir uns leider allzu sehr gewöhnt haben. Also ist auch das ein Ablenkungsmanöver.
Wenn wir sagen: „Hass und Hetze!“, rufen Sie: „Bingo!“ und machen sich lustig darüber. Wenn wir sagen: „Putin!“, machen Sie sich lustig darüber. Auch wenn wir darauf hinweisen, wie Ihre Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen sind, machen Sie sich lustig darüber.
Aber der Skandal ist doch nicht, dass wir wieder und wieder darauf hinweisen müssen, sondern der Skandal ist, dass Hass und Hetze von Ihnen zur Normalität erklärt worden sind, und der Skandal ist, dass die Verharmlosung Ihrer Beziehungen zu Putin Normalität geworden ist. Der Skandal ist nicht unsere Benennung Ihrer Bezüge zum Rechtsextremismus, sondern ist Ihr Rechtsextremismus. Auf dieses Täuschungsspiel dürfen wir eben nicht hereinfallen.
Die allergrößte Täuschung – und deshalb müssen wir wach werden und dürfen nicht leiser sein, sondern müssen noch lauter werden – betrifft den Artikel 1 des Grundgesetzes, den wir ja alle kennen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“