Tino Sorge, MdB, CDU/CSU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Grunde ist das,
was im Gesetz steht, ja wirklich viele Debatten wert, sehr viele Debatten sogar.
Aber ich will genau das machen, was der Minister auch gemacht hat: Ich will über
das reden – das ist sehr interessant –, was eben nicht im Gesetz steht. Das
haben Sie, lieber Herr Minister, genau gemacht: nämlich darüber zu reden, was
nicht im Gesetz steht.
Wir haben hier ein Riesenproblem. Wir haben ein Problem, das Tausende
von Menschen im Land wirklich umtreibt, das Kliniken umtreibt, das Einrichtungen
umtreibt, worüber wirklich seit Monaten alle sprechen und worüber Sie kein Wort
verloren haben. Es ist quasi der Elefant, der hier im Raum steht, oder das
Mammut im Plenarsaal: Es geht um die Energiehilfen. Wir haben Kliniken, wir
haben Einrichtungen, wir haben Pflegeinstitutionen, die auf diese
Energiepreishilfen, auf den Inflationsausgleich warten.
Die wissen nicht, wie sie jetzt im Dezember die Löhne bezahlen sollen.
Die wissen nicht, wie sie das Weihnachtsgeld bezahlen sollen. Kein Wort davon,
wie das bezahlt wird! Da hätten wir mehr erwartet, liebe Kolleginnen und
Kollegen.
Jetzt will ich auch auf das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
eingehen.
Es ist ja schön und gut, wenn Sie sagen, Sie wollen mit diesem
Krankenhauspflegeentlastungsgesetz die Pflege entlasten, auch in den Häusern.
Das Problem ist nur: Sie tun genau das Gegenteil. Es ist ein
Krankenhauspflegebelastungsgesetz. Und ich sage Ihnen, liebe Kolleginnen und
Kollegen, auch, warum. Dieses Gesetz wird die Krankenhäuser nicht entlasten. Das
Gesetz bringt vor allem Unklarheit und neue Belastungen. Ich mache Ihnen das
auch ganz konkret an Beispielen fest:
Beispiel eins, Pflegepersonalbemessung, Personalbedarfsermittlung. Das
klingt ja alles ganz gut.
Aber erstens. Es kommt im Jahr 2025 viel zu spät.
Zweitens. Genau mit diesen starren Pflegepersonalbemessungskriterien
setzen Sie neue Daumenschrauben an, neue Daumenschrauben für die Kolleginnen und
Kollegen, die in der Pflege arbeiten – also im Grunde nichts, was vor Ort hilft,
liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beispiel zwei, die Tagesbehandlung. Das hört sich natürlich alles sehr
romantisch an, wenn man sagt: Wir machen jetzt Tagesbehandlungen. – Dann kann
man als Patient nach der Behandlung abends nach Hause gehen, was man ja erst mal
gar nicht schlecht findet. Aber die Fragen, die damit zusammenhängen, also die
Frage der Haftung, die Frage der Umsetzung, die Frage der Mobilität – was ist
mit Patientinnen und Patienten, die zu Hause Komplikationen haben? –, sind
überhaupt nicht geklärt. Das ist genau das, was Ihnen die Krankenhäuser und was
Ihnen die Einrichtungen sagen. Kein Wort darüber im Gesetz!
Beispiel drei. Das ist ja das Bemerkenswerte: Der Minister hat sich
hier wieder hingestellt und hat gesagt, er wolle das DRG, das System der
Fallpauschalen, überwinden. Dann hätte ich mir zumindest gewünscht, dass er hier
ganz konkret sagt, wie die Alternative aussieht. Das hat er nicht getan.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns doch an diesem
System arbeiten! Es ist ja im Grunde das Skurrile, dass der Vater der
Fallpauschalen, also derjenige, der sie mitentwickelt hat – Rot-Grün hat diese
Fallpauschalen ins Leben gerufen –, sich jetzt hinstellt und sagt: Na ja, ist
dumm gelaufen. Das ist nicht mehr in Ordnung. Wir machen was Neues. – Insofern:
Sagen Sie, was Sie Neues machen wollen, arbeiten Sie mit uns daran, dass wir
nachjustieren, dass wir mit höheren Vorhaltekosten arbeiten, dass wir
Fallpauschalen, die nicht auskömmlich sind, vielleicht auch nachjustieren.
Oder sagen Sie, welche Alternative Sie möchten. Aber nein, Sie haben
keinen Plan A, Sie haben keinen Plan B, und das, was hier vorgestellt wird, ist
überhaupt nichts.
Unterm Strich ist dieses Gesetz kein Krankenhausentlastungsgesetz, es
ist ein Krankenhausbelastungsgesetz. Wir werden diesem Gesetz deshalb nicht
zustimmen.
was im Gesetz steht, ja wirklich viele Debatten wert, sehr viele Debatten sogar.
Aber ich will genau das machen, was der Minister auch gemacht hat: Ich will über
das reden – das ist sehr interessant –, was eben nicht im Gesetz steht. Das
haben Sie, lieber Herr Minister, genau gemacht: nämlich darüber zu reden, was
nicht im Gesetz steht.
Wir haben hier ein Riesenproblem. Wir haben ein Problem, das Tausende
von Menschen im Land wirklich umtreibt, das Kliniken umtreibt, das Einrichtungen
umtreibt, worüber wirklich seit Monaten alle sprechen und worüber Sie kein Wort
verloren haben. Es ist quasi der Elefant, der hier im Raum steht, oder das
Mammut im Plenarsaal: Es geht um die Energiehilfen. Wir haben Kliniken, wir
haben Einrichtungen, wir haben Pflegeinstitutionen, die auf diese
Energiepreishilfen, auf den Inflationsausgleich warten.
Die wissen nicht, wie sie jetzt im Dezember die Löhne bezahlen sollen.
Die wissen nicht, wie sie das Weihnachtsgeld bezahlen sollen. Kein Wort davon,
wie das bezahlt wird! Da hätten wir mehr erwartet, liebe Kolleginnen und
Kollegen.
Jetzt will ich auch auf das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
eingehen.
Es ist ja schön und gut, wenn Sie sagen, Sie wollen mit diesem
Krankenhauspflegeentlastungsgesetz die Pflege entlasten, auch in den Häusern.
Das Problem ist nur: Sie tun genau das Gegenteil. Es ist ein
Krankenhauspflegebelastungsgesetz. Und ich sage Ihnen, liebe Kolleginnen und
Kollegen, auch, warum. Dieses Gesetz wird die Krankenhäuser nicht entlasten. Das
Gesetz bringt vor allem Unklarheit und neue Belastungen. Ich mache Ihnen das
auch ganz konkret an Beispielen fest:
Beispiel eins, Pflegepersonalbemessung, Personalbedarfsermittlung. Das
klingt ja alles ganz gut.
Aber erstens. Es kommt im Jahr 2025 viel zu spät.
Zweitens. Genau mit diesen starren Pflegepersonalbemessungskriterien
setzen Sie neue Daumenschrauben an, neue Daumenschrauben für die Kolleginnen und
Kollegen, die in der Pflege arbeiten – also im Grunde nichts, was vor Ort hilft,
liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beispiel zwei, die Tagesbehandlung. Das hört sich natürlich alles sehr
romantisch an, wenn man sagt: Wir machen jetzt Tagesbehandlungen. – Dann kann
man als Patient nach der Behandlung abends nach Hause gehen, was man ja erst mal
gar nicht schlecht findet. Aber die Fragen, die damit zusammenhängen, also die
Frage der Haftung, die Frage der Umsetzung, die Frage der Mobilität – was ist
mit Patientinnen und Patienten, die zu Hause Komplikationen haben? –, sind
überhaupt nicht geklärt. Das ist genau das, was Ihnen die Krankenhäuser und was
Ihnen die Einrichtungen sagen. Kein Wort darüber im Gesetz!
Beispiel drei. Das ist ja das Bemerkenswerte: Der Minister hat sich
hier wieder hingestellt und hat gesagt, er wolle das DRG, das System der
Fallpauschalen, überwinden. Dann hätte ich mir zumindest gewünscht, dass er hier
ganz konkret sagt, wie die Alternative aussieht. Das hat er nicht getan.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns doch an diesem
System arbeiten! Es ist ja im Grunde das Skurrile, dass der Vater der
Fallpauschalen, also derjenige, der sie mitentwickelt hat – Rot-Grün hat diese
Fallpauschalen ins Leben gerufen –, sich jetzt hinstellt und sagt: Na ja, ist
dumm gelaufen. Das ist nicht mehr in Ordnung. Wir machen was Neues. – Insofern:
Sagen Sie, was Sie Neues machen wollen, arbeiten Sie mit uns daran, dass wir
nachjustieren, dass wir mit höheren Vorhaltekosten arbeiten, dass wir
Fallpauschalen, die nicht auskömmlich sind, vielleicht auch nachjustieren.
Oder sagen Sie, welche Alternative Sie möchten. Aber nein, Sie haben
keinen Plan A, Sie haben keinen Plan B, und das, was hier vorgestellt wird, ist
überhaupt nichts.
Unterm Strich ist dieses Gesetz kein Krankenhausentlastungsgesetz, es
ist ein Krankenhausbelastungsgesetz. Wir werden diesem Gesetz deshalb nicht
zustimmen.